Ratsprotokoll vom 28. November 1875

der Feuerwehr die Geräte in die Verwahrung der Gemeinde kämen, u. bei derselben so lange zu bleiben hätten, bis sich eine neue Feuerwehr gebildet hätte, in deren Eigenthum sie dann übergingen. Hienach könne die Feuerwehr keineswegs beliebig mit den Gerätschaften schalten und walten, sondern müßten dieselben stets zu Feuerwehrzwecken erhalten bleiben. G.R. Leop. Huber bemerkt, daß er im Comitee seine Ansicht dahin ausgesprochen habe, man möge die Subvention mit 1000 fl. festsetzen und erst im Falle, als die Feuerwehr hiemit das Auslangen nicht finde, noch die verlangten 500 fl nachzahlen. G.R. Peyrl spricht den Wunsch aus, daß zwischen der Gemeinde und der Feuerwehr ein freundschaftliches Zusammengehen stattfinden möge und letztere sich nicht der Gemeinde so positiv entgegenstellen und erklären solle, daß sie sich der Sache nicht annehmen werde, wenn sie nicht so viel erhalte, als sie verlange.

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