Ratsprotokoll vom 20. August 1875

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. August 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 20. August 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Die Gemeinderäte: Franz Bichler. Karl Edelbauer. Josef Ernst. Frau Hoffmann. Karl Holderer. Josef Huber. Leopold Huber. Karl von Koller. Anton Moser. Josef Peyrl. Franz Ploberger. Georg Pointner. Franz Schachinger. Franz Tomitz. Wenzl Wenhart. Der Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Nachmittag.

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 20. August 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Die Gemeinderäte: Franz Bichler. Karl Edelbauer. Josef Ernst. Frau Hoffmann. Karl Holderer. Josef Huber. Leopold Huber. Karl von Koller. Anton Moser. Josef Peyrl. Franz Ploberger. Georg Pointner. Franz Schachinger. Franz Tomitz. Wenzl Wenhart. Der Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder Beginn der Sitzung 3 1/4 Nachmittag.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit nothwendigen Anzahl von Gemeinderäten und ersucht den Schriftführer, das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung zu verlesen, welches hienach genemigt wird. Hierauf macht er nachstehende Mittheilungen: 1. Das Schreiben des Vice–Bürgermeisters Herrn Leopold Putz, mit welchem derselbe aus Gesundheitsrücksichten um Ertheilung eines 4 wöchentlichen Urlaubes nachsucht. Wird genemigt. – Z 228 Präs. 2. Die Zuschrift des General–Direktors der österreichischen Waffenfabrik, Herrn Josef Werndl, mit welcher sich derselbe bereit erklärt, die Dorninger– Brücke in gut fahrbarem Zustand an die Stadtgemeinde Steyr zu übergeben und bei dieser Gelegenheit zugleich die Regulirung des Berges von derselben bis nach Engelseck auf eigene Kosten in Angriff zu nehmen. Wird mit lebhaften Beifall zur Kenntnis genommen. – Z 8220 3. Derselbe hält nachstehenden

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit noth- wendigen Anzahl von Gemeinderäten und ersucht den Schriftführer, das Pro- tokoll der letzten Gemeinderatssitzung zu verlesen, welches hienach genemigt wird. Hierauf macht er nachstehende Mitthei- lungen: 1. Das Schreiben des Vice–Bürgermeisters Herrn Leopold Putz, mit welchem derselbe aus Gesundheitsrücksichten um Ertheilung eines 4 wöchentlichen Urlaubes nachsucht. Wird genemigt. – Z 228 Präs. 2. Die Zuschrift des General–Direktors der österreichischen Waffenfabrik, Herrn Josef Werndl, mit welcher sich der- selbe bereit erklärt, die Dorninger– Brücke in gut fahrbarem Zustand an die Stadtgemeinde Steyr zu über- geben und bei dieser Gelegenheit zugleich die Regulirung des Berges von derselben bis nach Engelseck auf eigene Kosten in Angriff zu nehmen. Wird mit lebhaf- ten Beifall zur Kenntnis genom- men. – Z 8220 3. Derselbe hält nachstehenden

Amtsvortrag. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 30. Juli d.J. beschlossen, zur Bericht- erstattung über die Frage, durch welche Vor- kehrungen der offenbaren Unzulänglich- keit der hierorts bestehenden Armen– und Unterstandshäuser abzuhelfen sei, ein Comité, bestehend aus den Mitgliedern der Bau– u. Armen–Section mit dem Auftrage niederzusitzen, diesfalls in der nächsten Gemeinderats-Sitzung die Anträge zu stellen. Ich habe daher die Herren Mitglieder der beiden Sectionen zu einer Besprechung am 11 August eingeladen und beehre ich mich im nachstehenden das Resultat derselben bekannt zu geben und die gefaßten Beschlüsse zur Genemigung vor- zulegen. Daß mit den hierorts bestehenden Armenhäuser, nemlich dem Bürgerspital, Bruderhaus, Josef–Lazaret u. Sondersiechenhaus, welche sich schon seit langem als für den

Amtsvortrag. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 30. Juli d.J. beschlossen, zur Berichterstattung über die Frage, durch welche Vorkehrungen der offenbaren Unzulänglichkeit der hierorts bestehenden Armen– und Unterstandshäuser abzuhelfen sei, ein Comité, bestehend aus den Mitgliedern der Bau– u. Armen–Section mit dem Auftrage niederzusitzen, diesfalls in der nächsten Gemeinderats-Sitzung die Anträge zu stellen. Ich habe daher die Herren Mitglieder der beiden Sectionen zu einer Besprechung am 11 August eingeladen und beehre ich mich im nachstehenden das Resultat derselben bekannt zu geben und die gefaßten Beschlüsse zur Genemigung vorzulegen. Daß mit den hierorts bestehenden Armenhäuser, nemlich dem Bürgerspital, Bruderhaus, Josef–Lazaret u. Sondersiechenhaus, welche sich schon seit langem als für den

Bedarf vollkommen unzureichend bewiesen haben, fernerhin nicht mehr das Auslangen gefunden werden könne und in dieser Richtung baldigst etwas geschehen müsse, wurde einstimmig als dringend notwendig bezeichnet. Dem löblichen Gemeinderat ist ja aus fast jeder Sitzung selbst bekannt, wie viele wirklich berücksichtigenswerte diesfällige Gesuche wegen Mangel am Platz zurückgewiesen werden müssen und daß in der Regel nur das sehr zweifelhafte Auskunftsmittel der Vormerkung uns offen steht. So müssen oft die ältesten und ganz erwerbsunfähigen Leute mit ihrem Ansuchen um Gewährung eines Unterstandes auf den Todesfall eines Andern vertröstet werden. Da nun aber die bestehenden Armenhäuser, sowol was ihren Belegsraum, als auch was ihre innere Einrichtung anbelangt, in keiner Weise dem vorhandenen Bedürfnisse auch nur annähernd entsprechen, und etwaige Adaptirungsbauten bei denselben, abgesehen von den unverhältnismäßigen Kosten eine nur sehr geringe Abhilfe schaffen würden, so hat sich das Comité einstimmig für die Erbauung eines neuen, nach den gegenwärtigen Erfahrungen entsprechend eingerichteten u. mit dem nötigen

Bedarf vollkommen unzureichend bewiesen haben, fernerhin nicht mehr das Auslangen gefunden werden könne und in die- ser Richtung baldigst etwas geschehen müsse, wurde einstimmig als dringend notwen- dig bezeichnet. Dem löblichen Gemeinderat ist ja aus fast jeder Sitzung selbst bekannt, wie viele wirklich berücksichtigenswerte diesfällige Gesuche wegen Mangel am Platz zurückgewiesen werden müssen und daß in der Regel nur das sehr zwei- felhafte Auskunftsmittel der Vormerkung uns offen steht. So müssen oft die ältesten und ganz erwerbsunfähigen Leute mit ihrem Ansuchen um Gewährung eines Unterstandes auf den Todesfall eines Andern vertröstet werden. Da nun aber die be- stehenden Armenhäuser, sowol was ihren Belegsraum, als auch was ihre innere Einrichtung anbelangt, in keiner Weise dem vorhandenen Bedürfnisse auch nur annähernd entsprechen, und etwaige Adaptirungsbauten bei denselben, abge- sehen von den unverhältnismäßigen Kosten eine nur sehr geringe Abhilfe schaffen würden, so hat sich das Comité ein- stimmig für die Erbauung eines neuen, nach den gegenwärtigen Erfahrungen entsprechend eingerichteten u. mit dem nötigen

Garten und Wiesengrund versehenen Armen- hauses außerhalb des inneren Stadtgebietes ausgesprochen, eines Armenhauses, in welchem durch die nötigen Unterabtheilun- gen die Unterbringung der Armen nach den verschiedenen Kategorien Platz zu greifen hätte. Hiebei wäre insbeson- ders das auf solchen Prinzipien beruhen- de Armenhaus in Ybbs als Vorbild zu beachten. Bei Beratung der Wege nun wie die hiezu nötigen Mittel herbei- zuschaffen wären, müßten die dies- falls vorhandenen Fonde in Betracht ge- zogen werden. In dieser Beziehung war nun vor allem das Augenmerk auf das Legat der verstorbenen Frau Elise Duckart zu richten, welche laut Stiftbrief vom 25. Februar 1868 dem Milden- versorgungsfond die großmütige Spende von 20,000 fl schenkte mit der Bestimmung, daß das nach Abzug eines jährlichen Betra- ges von 50 fl, der an die Unterständler im Bürgerspitale zu verteilen ist, ver- bleibende Restkapital zum Umbau des Bürgerspitales in einem wohnlichen Zu- stand für verarmte Bürger und Bürge- rinen verwendet werde. Wenn nun erwogen wird, daß, ohne die hiedurch gebo- tenen Mittel nutzlos zu vergeuden, diesem

Garten und Wiesengrund versehenen Armenhauses außerhalb des inneren Stadtgebietes ausgesprochen, eines Armenhauses, in welchem durch die nötigen Unterabtheilungen die Unterbringung der Armen nach den verschiedenen Kategorien Platz zu greifen hätte. Hiebei wäre insbesonders das auf solchen Prinzipien beruhende Armenhaus in Ybbs als Vorbild zu beachten. Bei Beratung der Wege nun wie die hiezu nötigen Mittel herbeizuschaffen wären, müßten die diesfalls vorhandenen Fonde in Betracht gezogen werden. In dieser Beziehung war nun vor allem das Augenmerk auf das Legat der verstorbenen Frau Elise Duckart zu richten, welche laut Stiftbrief vom 25. Februar 1868 dem Mildenversorgungsfond die großmütige Spende von 20,000 fl schenkte mit der Bestimmung, daß das nach Abzug eines jährlichen Betrages von 50 fl, der an die Unterständler im Bürgerspitale zu verteilen ist, verbleibende Restkapital zum Umbau des Bürgerspitales in einem wohnlichen Zustand für verarmte Bürger und Bürgerinen verwendet werde. Wenn nun erwogen wird, daß, ohne die hiedurch gebotenen Mittel nutzlos zu vergeuden, diesem

Wortlaute der Stiftung nicht entsprochen werden kann, da jeder Adaptirungsbau bei den ohnehin zu einem Armenhaus schon mit Rücksicht auf seine Lage in Mitte der Stadt ganz ungeeigneten Bürger–Spital nutzlos und geradezu unausführbar ist, so empfielt es sich von selbst, die nötigen Schritte einzuleiten, um eine theilweise Änderung dieser Stiftung keineswegs dem Geiste, sondern nur dem Wortlaute nach bei einer hohen Regierung zu erwirken.– Nachdem das Capital zum Umbau des Bürgerspitales in einen wohnlichen Zustand gestiftet wurde, dieser Zweck aber sich beim besten Willen nicht erreichen läßt, so wird es eben nicht schwer fallen, die Bewilligung zu erlangen, das Capital zu dem gedachten Zwecke, nur auf andere Weise zu verwenden. Das Comité hat daher den Beschluß gefaßt, dieses Stiftungs– Capital als theilweise Deckung der Kosten zur Erbauung des neuen Armenhauses und unter vorzüglicher Berücksichtigung, daß die hiedurch flüssig werdende Summe zur Schaffung des Unterstandstraktes für die Bürgerspitals Unterständler verwendet werde, herbeizuziehen. Da hiedurch aber zugleich ein neuer, den gerechten Anforderungen gewiß entsprechender

Wortlaute der Stiftung nicht entsprochen werden kann, da jeder Adaptirungsbau bei den ohne- hin zu einem Armenhaus schon mit Rück- sicht auf seine Lage in Mitte der Stadt ganz ungeeigneten Bürger–Spital nutzlos und geradezu unausführbar ist, so empfielt es sich von selbst, die nötigen Schritte einzuleiten, um eine theilweise Änderung dieser Stiftung keineswegs dem Geiste, sondern nur dem Wortlaute nach bei einer hohen Regierung zu erwirken.– Nachdem das Capital zum Umbau des Bürgerspita- les in einen wohnlichen Zustand gestiftet wurde, dieser Zweck aber sich beim be- sten Willen nicht erreichen läßt, so wird es eben nicht schwer fallen, die Bewilli- gung zu erlangen, das Capital zu dem gedachten Zwecke, nur auf andere Weise zu verwenden. Das Comité hat daher den Beschluß gefaßt, dieses Stiftungs– Capital als theilweise Deckung der Kosten zur Erbauung des neuen Armenhauses und unter vorzüglicher Berücksichti- gung, daß die hiedurch flüssig werdende Summe zur Schaffung des Unterstands- traktes für die Bürgerspitals Unterständ- ler verwendet werde, herbeizuziehen. Da hiedurch aber zugleich ein neuer, den gerechten Anforderungen gewiß entsprechender

Unterstand für verarmte Bürger geschaffen würde, so erscheint auch das wie wiederholt erwähnt in jeder Beziehung zu einem Unterstands- haus nicht geeignete Bürgerspital selbst als zu diesem Zwecke überflüssig, daher sich das Comité geeint hat, es sei weiters das Bürgerspital zu veräußern, und der hieraus erzielte Erlös, der mit Rücksicht auf die Lage dieses Gebäudes immerhin nicht gering sein dürfte, zum Baue des neuen Armenhauses zu verwenden. In seiner Sitzung vom 18. Juni d.J. hat der Gemeinderat beschlossen, das Ennsdorfer– Schulgebäude, welches zu Schulzwecken nicht mehr benötigt wird, zu veräußern. Das Comité hat nun geglaubt, daß dem hieraus erzielten Kaufpreis keine besse- re Verwendung gegeben werden könne, als wenn der aus der Veräuße- rung dieser Humanitäts–Anstalt gewon- nene Erlös wieder einem humani- tären Zwecke zugewendet würde. Es hat sich daher zu dem Beschluße geeinigt, an den Gemeinderat den Antrag zu stellen, daß die durch den Verkauf dieses Schulge- bäudes erlangte Geldsumme gleichfalls zur Vergrößerung des Aufwandes für das neue Armenhaus bestimmt werde. Durch diese Mittel, nemlich Widmung des

Unterstand für verarmte Bürger geschaffen würde, so erscheint auch das wie wiederholt erwähnt in jeder Beziehung zu einem Unterstandshaus nicht geeignete Bürgerspital selbst als zu diesem Zwecke überflüssig, daher sich das Comité geeint hat, es sei weiters das Bürgerspital zu veräußern, und der hieraus erzielte Erlös, der mit Rücksicht auf die Lage dieses Gebäudes immerhin nicht gering sein dürfte, zum Baue des neuen Armenhauses zu verwenden. In seiner Sitzung vom 18. Juni d.J. hat der Gemeinderat beschlossen, das Ennsdorfer– Schulgebäude, welches zu Schulzwecken nicht mehr benötigt wird, zu veräußern. Das Comité hat nun geglaubt, daß dem hieraus erzielten Kaufpreis keine bessere Verwendung gegeben werden könne, als wenn der aus der Veräußerung dieser Humanitäts–Anstalt gewonnene Erlös wieder einem humanitären Zwecke zugewendet würde. Es hat sich daher zu dem Beschluße geeinigt, an den Gemeinderat den Antrag zu stellen, daß die durch den Verkauf dieses Schulgebäudes erlangte Geldsumme gleichfalls zur Vergrößerung des Aufwandes für das neue Armenhaus bestimmt werde. Durch diese Mittel, nemlich Widmung des

Duckart'schen Legates und des aus dem Verkauf des Bürgerspitals und Ennsdorferschulgebäudes erzielten Gelderlöses zu obigem Zwecke, läßt sich jedenfalls schon so viel schaffen, daß den dringendsten Anforderungen abgeholfen werden kann. Nachdem aber, wie schon oben bemerkt, das Comité die Erbauung eines neuen, für die verschiedenen Kategorien der Armen eingerichteten, nach den neuesten Prinzipien hergestellten allgemeinen Armenhauses für wünschenswert und notwendig erklärt hat, bei Durchführung dieses Beschlußes aber die noch übrigen Armenhäuser, nemlich das Bruder– u. Sondersichenhaus, sowie des Josef–Lazaret überflüssig werden, so hat das Comité beschlossen, dem Gemeinderate die Veräußerung auch dieser Objekte, jedoch selbstverständlich nur nach Maßgabe der fortgeschrittenen Bauführung und gegebenen Bewohnbarkeit des neuen Armenhauses zu empfehlen. Sollten die hiedurch gewonnenen Mittel zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, so wäre endlich noch nach Anschauung des Comités ein Lotto–Anlehen zu machen, welches mit Rücksicht auf den humanitäten Zweck seitens

Duckart'schen Legates und des aus dem Ver- kauf des Bürgerspitals und Ennsdorferschul- gebäudes erzielten Gelderlöses zu obigem Zwecke, läßt sich jedenfalls schon so viel schaffen, daß den dringendsten Anforderun- gen abgeholfen werden kann. Nachdem aber, wie schon oben bemerkt, das Comité die Erbauung eines neuen, für die verschiedenen Kategorien der Armen eingerichteten, nach den neuesten Prinzipien hergestellten allgemeinen Armenhauses für wünschenswert und notwendig er- klärt hat, bei Durchführung dieses Beschlußes aber die noch übrigen Armenhäuser, nem- lich das Bruder– u. Sondersichenhaus, sowie des Josef–Lazaret überflüssig wer- den, so hat das Comité beschlossen, dem Gemeinderate die Veräußerung auch dieser Objekte, jedoch selbstverständlich nur nach Maßgabe der fortgeschritte- nen Bauführung und gegebenen Be- wohnbarkeit des neuen Armenhau- ses zu empfehlen. Sollten die hiedurch gewonnenen Mittel zur Deckung der Kosten nicht aus- reichen, so wäre endlich noch nach An- schauung des Comités ein Lotto–Anle- hen zu machen, welches mit Rücksicht auf den humanitäten Zweck seitens

der Bevölkerung gewiß einen großen An- klang finden und einen nicht unbe- deutenden Fond schaffen würde. Indem nun das Comité überzeugt ist, daß durch Anname dieser Beschlüsse in einer Richtung einem vorhandenen Bedürfnisse in vollkommener Weise abgeholfen wird, so hat es aber auch noch weiter sich der Tatsache nicht verschließen können, daß das Armenwesen in Steyr überhaupt einer Regelung bedarf, nachdem dessen gegenwär- tige Handhabung den geänderten Zeitver- hältnissen nicht mehr entspricht. Die Armen– Sektion hat mir daher, nachdem sie dies- falls Erkundigungen bei der Armen– Commission der Gemeinde Linz, – wo das Armenwesen im Jahre 1871 reformirt wurde, eingezogen, ein hierauf beru- hendes Elaborat übergeben und hat das Comitè beschlossen, seine obigen Anträ- ge in der Weise zu ergänzen, daß es dem Gemeinderate eine gründliche Reform des Armenwesens empfiehlt. Indem ich diese Beschlüsse des Comi- tés, welche mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt wurden, dem löblichen Ge- meinderate hiemit zur Kenntnis bringe und denselben ersuche, diese Punkte nunmehr der Erörterung zu unter- ziehen,

der Bevölkerung gewiß einen großen Anklang finden und einen nicht unbedeutenden Fond schaffen würde. Indem nun das Comité überzeugt ist, daß durch Anname dieser Beschlüsse in einer Richtung einem vorhandenen Bedürfnisse in vollkommener Weise abgeholfen wird, so hat es aber auch noch weiter sich der Tatsache nicht verschließen können, daß das Armenwesen in Steyr überhaupt einer Regelung bedarf, nachdem dessen gegenwärtige Handhabung den geänderten Zeitverhältnissen nicht mehr entspricht. Die Armen– Sektion hat mir daher, nachdem sie diesfalls Erkundigungen bei der Armen– Commission der Gemeinde Linz, – wo das Armenwesen im Jahre 1871 reformirt wurde, eingezogen, ein hierauf beruhendes Elaborat übergeben und hat das Comitè beschlossen, seine obigen Anträge in der Weise zu ergänzen, daß es dem Gemeinderate eine gründliche Reform des Armenwesens empfiehlt. Indem ich diese Beschlüsse des Comités, welche mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt wurden, dem löblichen Gemeinderate hiemit zur Kenntnis bringe und denselben ersuche, diese Punkte nunmehr der Erörterung zu unterziehen,

glaube ich nicht weiter nötig zu haben, noch mit eingehenden Worten diese Beschlüsse dem löblichen Gemeinderate zur Gutheißung empfehlen zu müssen. Die Sache spricht ja für sich selbst. Durch Anname dieser Anträge erfüllt der Gemeinderat nur eine an ihm schon lange herangetretene Forderung, zur Steuerung der unzulänglichen Armen–Versorgung das Seine beizutragen. Durch Schaffung eines derartigen allgemeinen Armenhauses wird es möglich werden, das Armenwesen auch in Steyr in einer Weise zu regeln, wie dies in andern großen Städten bereits geschehen ist; es wird dann möglich werden, dem immer mehr überhand nehmenden und die Stadt gewiß vor den Fremden nicht empfehlenden Bettelwesen energisch entgegenzutreten und dasselbe, wenn auch nicht ausrotten, doch einschränken zu können. Es wird dann aber auch möglich sein, wirklich armen und erwerbsunfähigen Personen die nötige Unterstützung durch Gewährung eines ordentlichen Unterstandes zuwenden zu können. Unter den Armen werden dann wieder manche sein, welche noch kleine Arbeiten verrichten können, und

glaube ich nicht weiter nötig zu haben, noch mit eingehenden Worten diese Beschlüs- se dem löblichen Gemeinderate zur Gut- heißung empfehlen zu müssen. Die Sache spricht ja für sich selbst. Durch Anname dieser Anträge erfüllt der Gemeinderat nur eine an ihm schon lange herange- tretene Forderung, zur Steuerung der unzulänglichen Armen–Versorgung das Seine beizutragen. Durch Schaffung eines derartigen allgemeinen Armen- hauses wird es möglich werden, das Armenwesen auch in Steyr in einer Weise zu regeln, wie dies in andern großen Städten bereits geschehen ist; es wird dann möglich werden, dem immer mehr überhand nehmenden und die Stadt gewiß vor den Fremden nicht empfehlenden Bettelwesen energisch entgegenzutreten und dasselbe, wenn auch nicht ausrotten, doch einschränken zu können. Es wird dann aber auch möglich sein, wirklich armen und erwerbsunfähigen Personen die nötige Unterstützung durch Gewährung eines or- dentlichen Unterstandes zuwenden zu können. Unter den Armen werden dann wieder manche sein, welche noch kleine Arbeiten verrichten können, und

wird das Erträgnis dieser Arbeit auch wieder der Anstalt zu Gute kommen. Die Ein- richtung einer Traitterie wird derselben gleichfalls einen Ertrag abwerfen, ab- gesehen davon, daß durch Anlage eines Gemüsegartens den Nahrungsbedürfnis- sen auf eine viel billigere Weise abgeholfen werden kann. Endlich wäre auch das moralische Moment nicht un- beachtet zu lassen; denn ist es denn nicht eine natürliche Pflicht der Gemeinde, seinen verarmten Bürgern und Ge- meindegenossen, welche während eines großen Theil ihres Lebens nach besten Kräften das ihre für die Gemeinde geleistet haben, für die Zeit des hohen Alters, der eintreten- den Erwerbsunfähigkeit oder einer un- verschuldeten Hilfslage, eine der Menschenwürde entsprechende Armen- versorgung zu sichern, so daß diesel- ben im Stande sind, wenigstens in Ruhe und sorglos ihre Tage beschließen zu kön- nen. Der Dank dieser wird der schönste Lohn sein, und die Gemeinde hat sich dann nicht nur bei ihrer Mit–, sondern auch bei ihrer Nachwelt ein bleibendes und fruchtbares Monument gesetzt. Ich erlaube mir daher nochmals die Anträge des Comités zur Genemigung zu

wird das Erträgnis dieser Arbeit auch wieder der Anstalt zu Gute kommen. Die Einrichtung einer Traitterie wird derselben gleichfalls einen Ertrag abwerfen, abgesehen davon, daß durch Anlage eines Gemüsegartens den Nahrungsbedürfnissen auf eine viel billigere Weise abgeholfen werden kann. Endlich wäre auch das moralische Moment nicht unbeachtet zu lassen; denn ist es denn nicht eine natürliche Pflicht der Gemeinde, seinen verarmten Bürgern und Gemeindegenossen, welche während eines großen Theil ihres Lebens nach besten Kräften das ihre für die Gemeinde geleistet haben, für die Zeit des hohen Alters, der eintretenden Erwerbsunfähigkeit oder einer unverschuldeten Hilfslage, eine der Menschenwürde entsprechende Armenversorgung zu sichern, so daß dieselben im Stande sind, wenigstens in Ruhe und sorglos ihre Tage beschließen zu können. Der Dank dieser wird der schönste Lohn sein, und die Gemeinde hat sich dann nicht nur bei ihrer Mit–, sondern auch bei ihrer Nachwelt ein bleibendes und fruchtbares Monument gesetzt. Ich erlaube mir daher nochmals die Anträge des Comités zur Genemigung zu

empfehlen und lasse dieselben hiemit in einzelne Punkte gefaßt folgen: 1. Es ist ein neues, allgemeines Armenhaus außerhalb des Stadtgebietes, welches nach den besten Erfahrungen einzurichten ist und mit entsprechendem Wiesen und Gartengrund versehen sein muß, zu erbauen und hat dasselbe die nötigen Unterabtheilungen für die verschiedenen Kategorien der Armen zu erhalten. 2. Die Mittel hiezu werden herbeigeschafft: a. durch Verwendung des Elisabeth–Duckart' schen Legates im Nennwerte von 19,000 fl gestiftet zum Umbau des Bürgerspitals, b. durch die Veräußerung des Bürgerspitals c. durch Verwendung des aus dem Verkaufe des Ennsdorferschulgebäudes erzielten Erlöses d. durch Veräußerung der übrigen Armenhäuser, nemlich des Bruder– u. Sondersichenhauses und des Josef– Lazaretes, jedoch nur nach Maßgabe des fortschreitenden Baues und eintretenden Bewohnbarkeit des neuen Armenhauses, e. eventuell durch Creirung eines Lotto–Anlehens 3. Mit der Durchführung dieser Anträge wird ein Comité bestehend aus der

empfehlen und lasse dieselben hiemit in ein- zelne Punkte gefaßt folgen: 1. Es ist ein neues, allgemeines Armen- haus außerhalb des Stadtgebietes, wel- ches nach den besten Erfahrungen ein- zurichten ist und mit entsprechendem Wiesen und Gartengrund versehen sein muß, zu erbauen und hat dasselbe die nötigen Unterabtheilun- gen für die verschiedenen Kategorien der Armen zu erhalten. 2. Die Mittel hiezu werden herbeigeschafft: a. durch Verwendung des Elisabeth–Duckart' schen Legates im Nennwerte von 19,000 fl gestiftet zum Umbau des Bürgerspitals, b. durch die Veräußerung des Bürgerspitals c. durch Verwendung des aus dem Verkaufe des Enns- dorferschulgebäudes erzielten Erlöses d. durch Veräußerung der übrigen Armenhäuser, nemlich des Bruder– u. Sondersichenhauses und des Josef– Lazaretes, jedoch nur nach Maß- gabe des fortschreitenden Baues und eintretenden Bewohnbarkeit des neuen Armenhauses, e. eventuell durch Creirung eines Lotto–Anlehens 3. Mit der Durchführung dieser Anträge wird ein Comité bestehend aus der

Bau– u. Armen– Section unter Vorsitz des Bür- germeisters beauftragt. Letzterer wird ersucht, die zur Abänderung des Stift- briefes hinsichtlich des Duckart'schen Le- gates und zur Veräußerung der ge- nannten Gemeinde Objekte notwen- dige Zustimmung der betreffenden Be- hörden zu erwirken. 4. Das Armenwesen ist einer gründ- lichen zeitgemäßen Reform zu unter- ziehen und wird der Herr Bürger- meister ersucht, diesfalls in einer der nächsten Sitzung auf Grund des Elaborates der Armen–Section die betreffenden Anträge zu stellen. Nach Abhaltung dieses Vortrages ersucht der Vorsitzende den Gemeinderat, sich hierüber zu äußern, und läßt Behufs gegenseitiger Besprechung eine kurze Unterbrechung der Sitzung eintreten. Nach Wiederaufname derselben stellt G.R. Wenhart den Antrag, der Gemeinderat möge sich in Prinzipe mit dem Antrag des Bürgermei- sters einverstanden erklären, und das Amt beauftragen, Pläne

Bau– u. Armen– Section unter Vorsitz des Bürgermeisters beauftragt. Letzterer wird ersucht, die zur Abänderung des Stiftbriefes hinsichtlich des Duckart'schen Legates und zur Veräußerung der genannten Gemeinde Objekte notwendige Zustimmung der betreffenden Behörden zu erwirken. 4. Das Armenwesen ist einer gründlichen zeitgemäßen Reform zu unterziehen und wird der Herr Bürgermeister ersucht, diesfalls in einer der nächsten Sitzung auf Grund des Elaborates der Armen–Section die betreffenden Anträge zu stellen. Nach Abhaltung dieses Vortrages ersucht der Vorsitzende den Gemeinderat, sich hierüber zu äußern, und läßt Behufs gegenseitiger Besprechung eine kurze Unterbrechung der Sitzung eintreten. Nach Wiederaufname derselben stellt G.R. Wenhart den Antrag, der Gemeinderat möge sich in Prinzipe mit dem Antrag des Bürgermeisters einverstanden erklären, und das Amt beauftragen, Pläne

und Kosten–Voranschlag zu entwerfen, und in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. G.R. Bichler stellt den Zusatzantrag, der Bürgermeister möge die zur Veräußerung bestimmten Gebäude abschätzen lassen, damit der Gemeinderat ein Bild von den verfügbaren Kapitalien erhalte. Der Antrag des G.R. Wenhart, und der Zusatzantrag des G.R. Bichler werden einstimmig zum Beschluße erhoben. G.R. von Koller wünscht, daß der Amts–Vortrag des Bürgermeisters sämmtlichen Gemeinderäten in Abschrift zugefertigt werde, damit sich jedes Mitglied desselben genau informiren könne; und verspricht der Vorsitzende, diesem Wunsche Rechnung zu tragen.– Z 7728. Übergehend zur Tages–Ordnung referirt namens der I. Section G.R. v. Koller 1. Über den Rekurs des Baumeisters Franz Arbeshuber wider das Erkenntnis des Bürgermeisters vom

und Kosten–Voranschlag zu entwer- fen, und in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. G.R. Bichler stellt den Zusatzan- trag, der Bürgermeister möge die zur Veräußerung bestimmten Gebäude abschätzen lassen, damit der Gemeinderat ein Bild von den verfügbaren Kapitalien er- halte. Der Antrag des G.R. Wenhart, und der Zusatzantrag des G.R. Bichler werden einstimmig zum Be- schluße erhoben. G.R. von Koller wünscht, daß der Amts–Vortrag des Bürgermeisters sämmtlichen Gemeinderäten in Abschrift zugefertigt werde, damit sich jedes Mitglied desselben genau informiren könne; und verspricht der Vorsitzende, diesem Wunsche Rech- nung zu tragen.– Z 7728. Übergehend zur Tages–Ordnung referirt namens der I. Section G.R. v. Koller 1. Über den Rekurs des Baumeisters Franz Arbeshuber wider das Erkenntnis des Bürgermeisters vom

19. Juli 1875 Z 6787, womit derselbe wegen Übertretung der Bauordnung zu einer Geldstrafe von 25 fl zu Gun- sten des Armenfondes verurteilt wurde, und stellt nach Verlesung des Rekurses namens der Section den Antrag, den Rekurs zurückzuwei- sen, und das Erkenntnis des Bür- germeisters zu bestätigen.– Beschluß nach Antrag. – Z 7883. 2. Über den Amtsbericht hinsichtlich des beim Brunnen in Aichet in Folge Sitzungsbeschlußes des Gemeinde- rates vom 30. Juli d.J. genommenen Lokal–Augenscheines und stellt namens der Sektion nach Ver- lesung des Berichtes der Antrag, die seinerzeitige Verfügung des Bürgermeisters, mit wel- cher die dortige Brunnengemeinde zur Herstellung eines Abzugs– Kanales u. einer Senkgrube aufgefordert wurde, zu bestätigen. G.R. Pointner erklärt sich mit dem Sections–Antrage nicht einverstanden, nachdem es sich im vorliegenden Falle um Beseitigung eines strassenpoli- zeilichen & sanitätswidrigen Zu-

19. Juli 1875 Z 6787, womit derselbe wegen Übertretung der Bauordnung zu einer Geldstrafe von 25 fl zu Gunsten des Armenfondes verurteilt wurde, und stellt nach Verlesung des Rekurses namens der Section den Antrag, den Rekurs zurückzuweisen, und das Erkenntnis des Bürgermeisters zu bestätigen.– Beschluß nach Antrag. – Z 7883. 2. Über den Amtsbericht hinsichtlich des beim Brunnen in Aichet in Folge Sitzungsbeschlußes des Gemeinderates vom 30. Juli d.J. genommenen Lokal–Augenscheines und stellt namens der Sektion nach Verlesung des Berichtes der Antrag, die seinerzeitige Verfügung des Bürgermeisters, mit welcher die dortige Brunnengemeinde zur Herstellung eines Abzugs– Kanales u. einer Senkgrube aufgefordert wurde, zu bestätigen. G.R. Pointner erklärt sich mit dem Sections–Antrage nicht einverstanden, nachdem es sich im vorliegenden Falle um Beseitigung eines strassenpolizeilichen & sanitätswidrigen Zu-

standes aus öffentlichen Rücksichten handle. Er stellt daher den Gegen–Antrag, daß obige Herstellungen auf Kosten der Gemeinde veranlaßt werden; die Herhaltungskosten aber selbstverständlich von der Brunnengemeinde zu tragen seien. Bei der Abstimmung wird der Gegenantrag des G.R. Pointner mit großer Majorität angenommen. – Z 6927 II Section. 3. G.R. Leop. Huber referirt über den Bericht des Stadt–Cassaamtes betreffend die Kassagebahrung im Monat Juli 1875, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 19660 fl 79 xr die Ausgaben 19623 fl 47 xr belaufen haben.– Wird zur Kenntnis genommen.– Z 7824. 4. Derselbe referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes, womit auf die Unzulänglichkeit der in der Cassa vorhandenen Baarschaft zur Bestreitung mehrerer bevorstehenden Auslagen hingewiesen wird, & stellt nach Verlesung dieses Berichtes namens der Sektion

standes aus öffentlichen Rücksichten handle. Er stellt daher den Gegen–An- trag, daß obige Herstellungen auf Kosten der Gemeinde veranlaßt wer- den; die Herhaltungskosten aber selbstverständlich von der Brunnengemeinde zu tragen seien. Bei der Abstimmung wird der Gegenantrag des G.R. Pointner mit großer Majorität angenom- men. – Z 6927 II Section. 3. G.R. Leop. Huber referirt über den Bericht des Stadt–Cassaamtes betreffend die Kassagebahrung im Monat Juli 1875, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 19660 fl 79 xr die Ausgaben 19623 fl 47 xr belaufen haben.– Wird zur Kenntnis genommen.– Z 7824. 4. Derselbe referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes, womit auf die Unzulänglichkeit der in der Cassa vorhandenen Baarschaft zur Bestreitung mehrerer bevorste- henden Auslagen hingewiesen wird, & stellt nach Verlesung dieses Berichtes namens der Sektion

den Antrag, es sei von den der Gemeinde gehörige Obligationen im Werte von 70,000 fl bei der hiesigen Sparkassa behufs Aufna- me einer schwebenden Schuld pr 33000 f zu hinterlegen, welch letzterer Betrag jedoch nur nach Maßgabe des Bedarfes zu beheben sei. G.R. v. Koller bemerkt, daß unter den angeführten Auslagen auch die der hiesigen Spar–Cassa im Monat Juli zu zahlenden Interessen pr 10000 fl aufscheinen, hinsichtlich deren bei derselben um Zufri- stung angesucht werden könnte. Zugleich macht er aufmerksam, daß es sich nach dem Sections–Antrage um eine Credit–Operation von über 5000 fl handle, wozu erst die Genemigung durch ein Landesgesetz erwirkt werden müßte. Er stellt daher den An- trag, es seien Obligationen je- doch nur bis zur Höhe von 5000 fl bei der hiesigen Sparcassa zu verpfänden und letztere sei zu- gleich um Zufristung wegen der Zinsenzahlung zu ersuchen. Der Antrag des G.R. v. Koller wird angenommen, jener der Sektion

den Antrag, es sei von den der Gemeinde gehörige Obligationen im Werte von 70,000 fl bei der hiesigen Sparkassa behufs Aufname einer schwebenden Schuld pr 33000 f zu hinterlegen, welch letzterer Betrag jedoch nur nach Maßgabe des Bedarfes zu beheben sei. G.R. v. Koller bemerkt, daß unter den angeführten Auslagen auch die der hiesigen Spar–Cassa im Monat Juli zu zahlenden Interessen pr 10000 fl aufscheinen, hinsichtlich deren bei derselben um Zufristung angesucht werden könnte. Zugleich macht er aufmerksam, daß es sich nach dem Sections–Antrage um eine Credit–Operation von über 5000 fl handle, wozu erst die Genemigung durch ein Landesgesetz erwirkt werden müßte. Er stellt daher den Antrag, es seien Obligationen jedoch nur bis zur Höhe von 5000 fl bei der hiesigen Sparcassa zu verpfänden und letztere sei zugleich um Zufristung wegen der Zinsenzahlung zu ersuchen. Der Antrag des G.R. v. Koller wird angenommen, jener der Sektion

abgelehnt.– Z 8209 5. Derselbe referirt über die Eingabe der Frau Josefa Rosenauer, Hausbesitzerin No 215 bei der Steyr, womit sie einen gegenwärtig als Fahrweg benutzten Grund in Ausmaße von 10 □Klafter als ihr gehörig beansprucht, sich jedoch bereit erklärt, denselben um 20 fl pr Quadrat Klafter der Gemeinde abzutreten. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, vorliegende Eingabe vorerst dem städt. Bauamt zur nähern Erhebung zuzuweisen.– Z. 7704. III Section. 6. G.R. Josef Huber referiert über eine von zwei Viertelmeistern erstattete Anzeige wegen erfolgter Zuleitung des Wassers aus dem sogenannten Marien– Brunnen in Steyrdorf durch eigenmächtige Anlegung eines separaten Zulaufrohres seitens des Herrn Josef Haller. Hiezu verliest er den Aktenauszug über die diesfalls gepflogenen Vernehmungen und den abgehaltenen Lokalaugenschein und stellt namens

abgelehnt.– Z 8209 5. Derselbe referirt über die Eingabe der Frau Josefa Rosenauer, Haus- besitzerin No 215 bei der Steyr, womit sie einen gegen- wärtig als Fahrweg benutzten Grund in Ausmaße von 10 □Klafter als ihr gehörig beansprucht, sich jedoch bereit erklärt, densel- ben um 20 fl pr Quadrat Klafter der Gemeinde abzutreten. Referent stellt namens der Sek- tion den Antrag, vorliegende Eingabe vorerst dem städt. Bauamt zur nähern Erhebung zuzu- weisen.– Z. 7704. III Section. 6. G.R. Josef Huber referiert über eine von zwei Viertelmeistern erstattete Anzeige wegen erfolg- ter Zuleitung des Wassers aus dem sogenannten Marien– Brunnen in Steyrdorf durch ei- genmächtige Anlegung eines separaten Zulaufrohres seitens des Herrn Josef Haller. Hiezu ver- liest er den Aktenauszug über die diesfalls gepflogenen Verneh- mungen und den abgehaltenen Lokalaugenschein und stellt namens

der Sektion den Antrag, es sei die von Herrn Josef Haller ange- brachte Abzapfung vom Haupt– Rohre, wodurch nach Ergebnis des Lokal–Augenscheines eine Schä- digung des Brunnenauslaufes veranlaßt werde, gänzlich zu ent- fernen und habe derselbe das Wasser auf dieselbe Weise wie vor der Umsetzung des Brunnens im Jahre 1868 zu be- ziehen; damit aber keine Störung oder Benachteiligung der Brunnen– Interessenten u. des Herrn Haller selbst eintrete, habe die Brunen–Verwal- tung für die Ermittlung und Anbringung einer einfachen praktischen Vorrichtung zu sorgen. Der Antrag der Sektion wird an- genommen. – Z 6307 7. Derselbe referirt über das Anbot des Herrn Franz Wieser, Hausbesitzer No 249 und des Fräuleins Johanna Kampl, Hausbesitzerin No 248 Schön- au wegen Ablösung ihres Brun- nens. Laut des mit ihnen auf- genommenen Protokolls haben sich nemlich die Genannten mit dem Gemeinderatssitzungs–Beschluß vom 30 Juli d.J., durch welchen sich der Gemeinderat bereit erklärte,

der Sektion den Antrag, es sei die von Herrn Josef Haller angebrachte Abzapfung vom Haupt– Rohre, wodurch nach Ergebnis des Lokal–Augenscheines eine Schädigung des Brunnenauslaufes veranlaßt werde, gänzlich zu entfernen und habe derselbe das Wasser auf dieselbe Weise wie vor der Umsetzung des Brunnens im Jahre 1868 zu beziehen; damit aber keine Störung oder Benachteiligung der Brunnen– Interessenten u. des Herrn Haller selbst eintrete, habe die Brunen–Verwaltung für die Ermittlung und Anbringung einer einfachen praktischen Vorrichtung zu sorgen. Der Antrag der Sektion wird angenommen. – Z 6307 7. Derselbe referirt über das Anbot des Herrn Franz Wieser, Hausbesitzer No 249 und des Fräuleins Johanna Kampl, Hausbesitzerin No 248 Schönau wegen Ablösung ihres Brunnens. Laut des mit ihnen aufgenommenen Protokolls haben sich nemlich die Genannten mit dem Gemeinderatssitzungs–Beschluß vom 30 Juli d.J., durch welchen sich der Gemeinderat bereit erklärte,

diesen Brunnen durch Anbringung einer mechanischen Vorrichtung mit einem Kostenaufwande von 293 fl in brauchbaren Stand zu setzen, nicht einverstanden erklärt. Dieselben haben jedoch gleichzeitig ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen, von jedem Anspruch gegen die Gemeinde abstehen zu wollen, wenn letztere ihnen diesen Brunnen um die Baarsume von 400 fl ablösen. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, auf dieses Anbot nicht einzugehen, denselben jedoch eine Ablösungssumme von 300 fl anzubieten. Beschluß nach Antrag. – Z 8270 IV. Section a. in Armensachen. 8. G.R. Hoffmann referirt über das Gesuch des Hermann Müller um Gewährung einer Unterstützung, und wird über Antrag beschlossen, denselben zur nächsten Armen-Sitzung vorzuladen. – Z 7642 9. Über das Gesuch des Herrn Karl Donke um Gewährung eines Unterstandes im Bürgerspitale für

diesen Brunnen durch Anbringung einer mechanischen Vorrichtung mit einem Kostenaufwande von 293 fl in brauchbaren Stand zu set- zen, nicht einverstanden er- klärt. Dieselben haben jedoch gleichzeitig ihre Bereitwillig- keit ausgesprochen, von jedem Anspruch gegen die Gemeinde abstehen zu wollen, wenn letzte- re ihnen diesen Brunnen um die Baarsume von 400 fl ablösen. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, auf die- ses Anbot nicht einzugehen, denselben jedoch eine Ablösungs- summe von 300 fl anzubieten. Beschluß nach Antrag. – Z 8270 IV. Section a. in Armensachen. 8. G.R. Hoffmann referirt über das Gesuch des Hermann Müller um Gewährung einer Unter- stützung, und wird über Antrag beschlossen, denselben zur nächsten Armen-Sitzung vor- zuladen. – Z 7642 9. Über das Gesuch des Herrn Karl Donke um Gewährung eines Unterstandes im Bürgerspitale für

Michael König. Wird beschlossen, denselben in Vormerkung zu nehmen. – Z 7763 10. Über das Gesuch des Josef Rein- hart im Aufname in die Sichenanstalt. Wird beschlossen, denselben zur nächsten Armen- sitzung vorzuladen. – Z 7873 11. Über das Gesuch des Georg Wein- mayr um Aufname seiner blinden Stieftochter Judith Reindl in die Sichenanstalt. Wird bei dem Umstande, als die Eltern erwerbsfähig sind, abgewiesen. – Z 8252 b. in Schulsachen. 12. G.R. Wenhart referirt über das Gesuch der hiesigen k.k. Ober- realschule um Vergrößerung der Fenster des Zeichnungssaa- les und Einführung der Gas- beleuchtung in denselben we- gen der darin während der Abendstunden stattfindenden Unterrichts–Ertheilung für die Schüler der Fachschule für Stahl & Eisen–Industrie und stellt nach Verlesung des hie- rüber eingeholten Berichtes

Michael König. Wird beschlossen, denselben in Vormerkung zu nehmen. – Z 7763 10. Über das Gesuch des Josef Reinhart im Aufname in die Sichenanstalt. Wird beschlossen, denselben zur nächsten Armensitzung vorzuladen. – Z 7873 11. Über das Gesuch des Georg Weinmayr um Aufname seiner blinden Stieftochter Judith Reindl in die Sichenanstalt. Wird bei dem Umstande, als die Eltern erwerbsfähig sind, abgewiesen. – Z 8252 b. in Schulsachen. 12. G.R. Wenhart referirt über das Gesuch der hiesigen k.k. Oberrealschule um Vergrößerung der Fenster des Zeichnungssaales und Einführung der Gasbeleuchtung in denselben wegen der darin während der Abendstunden stattfindenden Unterrichts–Ertheilung für die Schüler der Fachschule für Stahl & Eisen–Industrie und stellt nach Verlesung des hierüber eingeholten Berichtes

des städt. Bauamtes, mit welchen dasselbe die Unzulänglichkeit der Beleuchtung des Zeichnungssaales mit Rücksicht auf die zu niedrigen Fenster bestätigt und deren Vergrösserung um je einen Schuh, da dieselben überdies schon schadhaft seien, befürwortet, namens des Section den Antrag, dem vorliegenden Ansuchen in beiden Richtungen Statt zu geben. G.R. Peyrl beantragt, daß hinsichtlich der beantragen Vergrösserung der Fenster vorerst die Bau–Section einen Lokal–Augenschein vornehmen solle, um sich über deren Notwendigkeit äußern zu können. Es wird sohin beschlossen den Antrag der Sektion auf Einführung der Gasbeleuchtung zu genehmigen, während hinsichtlich der Vergrößerung der Fenster der Antrag des G. K. Peyrl angenommen wird – Z. 7944.

des städt. Bauamtes, mit wel- chen dasselbe die Unzulänglich- keit der Beleuchtung des Zeich- nungssaales mit Rücksicht auf die zu niedrigen Fenster bestätigt und deren Vergrös- serung um je einen Schuh, da dieselben überdies schon schad- haft seien, befürwortet, namens des Section den Antrag, dem vorliegenden Ansuchen in beiden Richtungen Statt zu geben. G.R. Peyrl beantragt, daß hin- sichtlich der beantragen Vergrös- serung der Fenster vorerst die Bau–Section einen Lokal–Au- genschein vornehmen solle, um sich über deren Notwendigkeit äußern zu können. Es wird sohin beschlossen den An- trag der Sektion auf Einfüh- rung der Gasbeleuchtung zu genehmigen, während hin- sichtlich der Vergrößerung der Fenster der Antrag des G. K. Peyrl angenommen wird – Z. 7944.

13. derselbe erstattet Bericht, über die der Schul–Section zugewiesene Aufgabe der Aufstellung eines Programms für die Eröffnung des neuen Schulgebäudes und bean- tragt diesfalls hiezu den h. k.k. Landes–Schulrat und den hochlöbl. Landesausschuß, sowie die Spitzen der hiesigen Behörden einzula- den, die Eröffnung am 15. Sep- tember vorzunehmen, das Schul- gebäude an diesem u der Eröff- nung folgenden Tage für Jeder- mann zur Besichtigung offen zu halten und an Eröffnungs- tage das Rathhaus und das neue Schulhausgebäude mit Fahnen zu schmüc- ken. Diese Anträge, sowie das vorgelegte Fest–Programm werden vom Gemeinderat genemigt. Z 244 Präs. Schluß der Sitzung 5 ½ Uhr Abends. Carl Koller G. Pointner Iglseder Schriftführer Crammer Bürgermeister

13. derselbe erstattet Bericht, über die der Schul–Section zugewiesene Aufgabe der Aufstellung eines Programms für die Eröffnung des neuen Schulgebäudes und beantragt diesfalls hiezu den h. k.k. Landes–Schulrat und den hochlöbl. Landesausschuß, sowie die Spitzen der hiesigen Behörden einzuladen, die Eröffnung am 15. September vorzunehmen, das Schulgebäude an diesem u der Eröffnung folgenden Tage für Jedermann zur Besichtigung offen zu halten und an Eröffnungstage das Rathhaus und das neue Schulhausgebäude mit Fahnen zu schmücken. Diese Anträge, sowie das vorgelegte Fest–Programm werden vom Gemeinderat genemigt. Z 244 Präs. Schluß der Sitzung 5 ½ Uhr Abends. Carl Koller G. Pointner Iglseder Schriftführer Crammer Bürgermeister

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