Ratsprotokoll vom 20. August 1875

wird das Erträgnis dieser Arbeit auch wieder der Anstalt zu Gute kommen. Die Einrichtung einer Traitterie wird derselben gleichfalls einen Ertrag abwerfen, abgesehen davon, daß durch Anlage eines Gemüsegartens den Nahrungsbedürfnissen auf eine viel billigere Weise abgeholfen werden kann. Endlich wäre auch das moralische Moment nicht unbeachtet zu lassen; denn ist es denn nicht eine natürliche Pflicht der Gemeinde, seinen verarmten Bürgern und Gemeindegenossen, welche während eines großen Theil ihres Lebens nach besten Kräften das ihre für die Gemeinde geleistet haben, für die Zeit des hohen Alters, der eintretenden Erwerbsunfähigkeit oder einer unverschuldeten Hilfslage, eine der Menschenwürde entsprechende Armenversorgung zu sichern, so daß dieselben im Stande sind, wenigstens in Ruhe und sorglos ihre Tage beschließen zu können. Der Dank dieser wird der schönste Lohn sein, und die Gemeinde hat sich dann nicht nur bei ihrer Mit–, sondern auch bei ihrer Nachwelt ein bleibendes und fruchtbares Monument gesetzt. Ich erlaube mir daher nochmals die Anträge des Comités zur Genemigung zu

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