Ratsprotokoll vom 20. August 1875

glaube ich nicht weiter nötig zu haben, noch mit eingehenden Worten diese Beschlüsse dem löblichen Gemeinderate zur Gutheißung empfehlen zu müssen. Die Sache spricht ja für sich selbst. Durch Anname dieser Anträge erfüllt der Gemeinderat nur eine an ihm schon lange herangetretene Forderung, zur Steuerung der unzulänglichen Armen–Versorgung das Seine beizutragen. Durch Schaffung eines derartigen allgemeinen Armenhauses wird es möglich werden, das Armenwesen auch in Steyr in einer Weise zu regeln, wie dies in andern großen Städten bereits geschehen ist; es wird dann möglich werden, dem immer mehr überhand nehmenden und die Stadt gewiß vor den Fremden nicht empfehlenden Bettelwesen energisch entgegenzutreten und dasselbe, wenn auch nicht ausrotten, doch einschränken zu können. Es wird dann aber auch möglich sein, wirklich armen und erwerbsunfähigen Personen die nötige Unterstützung durch Gewährung eines ordentlichen Unterstandes zuwenden zu können. Unter den Armen werden dann wieder manche sein, welche noch kleine Arbeiten verrichten können, und

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