Ratsprotokoll vom 15. April 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 15. April 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 15. April 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 24 Gemeinderäthen, u.z. der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, v. Schön- than, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler und Haraz- müller entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: Hochgeehrte Herrn! Die jüngst stattgehabten Ergän- zungswahlen für den löblichen Gemeinderath haben nach mei- ner Anschauung die erfreu- liche Thatsache konstatirt, daß den Wähler bei diesem hoch- wichtigen Akte der Gedanke vorgeschwebt, es solle in der Gemeindevertretung die Jurisprudenz, die Industrie und die praktische Technik ei- nen verstärkten Ausdruck finden. Ich habe die Ehre, die neuer- wählten Herrn Gemeinderäthe im Namen der Versammlung vertrauensvoll zu begrüßen, und an Sie die Bitte zu richten,

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 15. April 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 24 Gemeinderäthen, u.z. der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler und Harazmüller entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: Hochgeehrte Herrn! Die jüngst stattgehabten Ergänzungswahlen für den löblichen Gemeinderath haben nach meiner Anschauung die erfreuliche Thatsache konstatirt, daß den Wähler bei diesem hochwichtigen Akte der Gedanke vorgeschwebt, es solle in der Gemeindevertretung die Jurisprudenz, die Industrie und die praktische Technik einen verstärkten Ausdruck finden. Ich habe die Ehre, die neuerwählten Herrn Gemeinderäthe im Namen der Versammlung vertrauensvoll zu begrüßen, und an Sie die Bitte zu richten,

unseren Verhandlungen ihren steten Beirath zu leihen, und durch diese Hingebung intellektueller Kräfte unsere gemeinsame Aufgabe, Hebung des Gemeindewohles, ersprießlich und erfolgreich zu fördern. Ich erkläre den durch Neuwahlen ergänzten Gemeinderath für konstituirt, und die Sitzung für eröffnet. 2244. Nach § 43 der Gemeindeordnung für die Stadt Steyr wählt der Gemeinderath durch absolute Stimmenmehrheit auf die Dauer eines Jahres einen Vorstands Stellvertretter (Vizebürgermeister), welcher den Bürgermeister in Fällen zeitweiser Verhinderung zu vertreten hat. Nachdem Herr Vizebürgermeister Matias Lechner diese Stelle bereits zurückgelegt hat, so ist zu einer Neuwahl zu schreiten, worüber die Vorschriften im Gemeinde-Statute normirt

unseren Verhandlungen ihren steten Beirath zu leihen, und durch diese Hingebung intellek- tueller Kräfte unsere gemein- same Aufgabe, Hebung des Gemeindewohles, ersprieß- lich und erfolgreich zu för- dern. Ich erkläre den durch Neu- wahlen ergänzten Gemein- derath für konstituirt, und die Sitzung für eröffnet. 2244. Nach § 43 der Gemeinde- ordnung für die Stadt Steyr wählt der Gemeinderath durch absolute Stimmen- mehrheit auf die Dauer eines Jahres einen Vor- stands Stellvertretter (Vizebürgermeister), wel- cher den Bürgermeister in Fällen zeitweiser Verhin- derung zu vertreten hat. Nachdem Herr Vizebürger- meister Matias Lechner diese Stelle bereits zurück- gelegt hat, so ist zu einer Neuwahl zu schreiten, worü- ber die Vorschriften im Gemeinde-Statute normirt

sind. Der löbliche Gemeinderath wird demnach eingeladen, den Tag zu bestimmen, an welchem die Wahl des Vizebürgermeisters vorgenommen werden soll, und erlaube mir hiezu die nächste Sitzung Freitag den 2. Mai l.J. in Vorschlag zu brin- gen. Einhellig nach dem Antrage. 2250. Da mit Gemeinderathsbeschluß vom 8. April l.J. die sämtlichen Herrn Referenten ihrer Referate enthoben wurden, so liegt mir die Geschäftsord- nungsmäßige Bestellung neuer Referenten, ob. In Berücksichtigung des Um- standes, daß die Mehrzahl der älteren Herren Gemeinde- räthe mehrjährig mit der Füh- rung von Referaten betraut waren, und nach § 111 der Ge- meindeordnung mir das Recht zusteht, dieselben zu ernennen, schlage ich die Herren Gemeinderäthe: Alois Harazmüller, August Eggen- dorfer, Dr. Jakob Kompaß, Johann Schwarz, Johann Reithmayr,

sind. Der löbliche Gemeinderath wird demnach eingeladen, den Tag zu bestimmen, an welchem die Wahl des Vizebürgermeisters vorgenommen werden soll, und erlaube mir hiezu die nächste Sitzung Freitag den 2. Mai l.J. in Vorschlag zu bringen. Einhellig nach dem Antrage. 2250. Da mit Gemeinderathsbeschluß vom 8. April l.J. die sämtlichen Herrn Referenten ihrer Referate enthoben wurden, so liegt mir die Geschäftsordnungsmäßige Bestellung neuer Referenten, ob. In Berücksichtigung des Umstandes, daß die Mehrzahl der älteren Herren Gemeinderäthe mehrjährig mit der Führung von Referaten betraut waren, und nach § 111 der Gemeindeordnung mir das Recht zusteht, dieselben zu ernennen, schlage ich die Herren Gemeinderäthe: Alois Harazmüller, August Eggendorfer, Dr. Jakob Kompaß, Johann Schwarz, Johann Reithmayr,

Josef Werndl, und Johann Bichler, als Mitglieder des ständigen Comites vor, und ersuche den löblichen Gemeinderath, diesen Vorschlag zu bestättigen. Die Referate werden in folgender Weise ausgetheilt: 1. Finanz-Gegenstände und städt. Haushalt: Herrn Gemeinderath Al. Harazmüller, 2. Kultus und Unterricht: Herrn Gemeinderath Aug. Eggendorfer, 3. Armenpflege, Mild. Vers. Fond, Stiftungen und Humanitäts Anstalten: H. Gemeinderath Joh. Reithmayr, 4. Städtische Bauten, Bausachen. H. Gemeinderath Joh. Bichler, 5. Gewerbe und Handel: Herrn Gemderath Johann Schwarz, 6. Heimaths- und Heirathssachen: H. Gemderath Josef Werndl, 7. Polizei- und Rechts-Sachen: Herrn Gemderath Dr. Jakob Kompaß. Der Gemeinderath nimt diesen Vorschlag bestättigend zur Kenntniß. 2278. Schreiben des Herrn Gemeinderathes Johann Bichler, womit er das Nichterscheinen in der

Josef Werndl, und Johann Bichler, als Mitglieder des ständigen Comites vor, und ersuche den löblichen Gemeinderath, die- sen Vorschlag zu bestättigen. Die Referate werden in folgender Weise ausgetheilt: 1. Finanz-Gegenstände und städt. Haushalt: Herrn Gemeinderath Al. Harazmüller, 2. Kultus und Unterricht: Herrn Gemeinderath Aug. Eggendorfer, 3. Armenpflege, Mild. Vers. Fond, Stiftungen und Huma- nitäts Anstalten: H. Gemeinderath Joh. Reithmayr, 4. Städtische Bauten, Bau- sachen. H. Gemeinderath Joh. Bichler, 5. Gewerbe und Handel: Herrn Gemderath Johann Schwarz, 6. Heimaths- und Heirathssachen: H. Gemderath Josef Werndl, 7. Polizei- und Rechts-Sachen: Herrn Gemderath Dr. Jakob Kompaß. Der Gemeinderath nimt diesen Vorschlag be- stättigend zur Kenntniß. 2278. Schreiben des Herrn Gemein- derathes Johann Bichler, womit er das Nichterscheinen in der

heutigen Gemeinderathssitzung durch Unwohlsein entschuldiget. Wird vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen. 2245. Im Wirkungskreise des Gemein- derathes § 71 der Gemeindeord- nung liegt es, für die Verwah- rung der Kassen zu sorgen, und dieselben öfters im Laufe des Jahres durch von ihm zu ernennen- de Comißäre scontriren zu lassen. Dem Beschluße des löblichen Ge- meinderathes vom 17. Jenner l.J. wornach zu diesem Geschäfte die Herren Gemeinderäthe Vögerl und Mitter designirt wurden, ist bis nun nicht Folge gegeben worden. Diese Scontrirung soll nach mei- ner Meinung unangesagt vor- genommen werden, daher ich auf die Ausführung keinen Einfluß nehmen konnte. Ich ersuche demnach die Versamm- lung 2 Herrn Gemeinderäthe zu bestimmen, welche an einem beliebigen Tage die sämtlichen Cassen einschließlich der Effekten einer genauen Scontrirung unterziehen. Werden zu dieser Scontrirung die Herrn Gemeinderäthe Dr. Compaß und Vögerl bestimmt.

heutigen Gemeinderathssitzung durch Unwohlsein entschuldiget. Wird vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen. 2245. Im Wirkungskreise des Gemeinderathes § 71 der Gemeindeordnung liegt es, für die Verwahrung der Kassen zu sorgen, und dieselben öfters im Laufe des Jahres durch von ihm zu ernennende Comißäre scontriren zu lassen. Dem Beschluße des löblichen Gemeinderathes vom 17. Jenner l.J. wornach zu diesem Geschäfte die Herren Gemeinderäthe Vögerl und Mitter designirt wurden, ist bis nun nicht Folge gegeben worden. Diese Scontrirung soll nach meiner Meinung unangesagt vorgenommen werden, daher ich auf die Ausführung keinen Einfluß nehmen konnte. Ich ersuche demnach die Versammlung 2 Herrn Gemeinderäthe zu bestimmen, welche an einem beliebigen Tage die sämtlichen Cassen einschließlich der Effekten einer genauen Scontrirung unterziehen. Werden zu dieser Scontrirung die Herrn Gemeinderäthe Dr. Compaß und Vögerl bestimmt.

2248. Nach § 85 der Gemeindeordnung ist das Sitzungsprotokoll vom Vorstande, einem vom Gemeinderathe zu benennenden Mitgliede und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Aus Anlaß der Enthebung des Herrn Gemeinderathes Stigler von der Verifizirung der Sitzungsprotokolle tritt die Nothwendigkeit ein, hierüber eine neue Bestimmung zu treffen, und ich erlaube mir dießfalls den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath wolle als Verificatoren der Sitzungsprotokolle die Mitglieder des ständigen Comites ernennen, welche abwechselnd über Einladung des Vorsitzenden von Fall zu Fall zur Verifizirung des Sitzungs Protokolles berufen werden. Einhellig nach dem Antrage. 2248. Herr Gemeinderath von Schönthan stellt den Antrag: es seien, nachdem der neue

2248. Nach § 85 der Gemeindeord- nung ist das Sitzungsproto- koll vom Vorstande, einem vom Gemeinderathe zu be- nennenden Mitgliede und dem Schriftführer zu unter- zeichnen. Aus Anlaß der Enthebung des Herrn Gemeinderathes Stigler von der Verifizirung der Sitzungsprotokolle tritt die Nothwendigkeit ein, hierü- ber eine neue Bestimmung zu treffen, und ich erlaube mir dießfalls den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath wolle als Verificatoren der Sitzungsprotokolle die Mitglieder des ständigen Comites ernennen, welche abwechselnd über Einladung des Vorsitzenden von Fall zu Fall zur Verifizirung des Sitzungs Protokolles berufen werden. Einhellig nach dem Antrage. 2248. Herr Gemeinderath von Schönthan stellt den Antrag: es seien, nachdem der neue

Gemeinderath nun konstituirt ist, aus seiner Mitte Depositen Commißäre zu ernennen. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheiligten, wur- de beschlossen, zwey Depositen Comißäre durch Wahl zu bestimmen. Es wurde sonach die Wahl mittelst Abgabe von Stimmzetteln vorge- nomen, wornach die Herrn Gemeinderäthe Sandböck mit 12 und Amort mit 11 Stimmen zu Depositen Comißären ge- wählt wurden. 2251. Ueber Anregung des Herrn Gemeinderathes Johann Schwarz und nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe be- theiligten, stellt Herr Gemein- derath Dr. Pierer den Antrag: daß zu jeder Wahl, welche im Gemeinderathe vorgenommen wird, die absolute Majorität erforderlich sey; welcher Antrag mit 11 gegen 10 Stimmen angenommen wird. A. Haller Eggendorfer Gemeinderath Franz Karl Schriftführer

Gemeinderath nun konstituirt ist, aus seiner Mitte Depositen Commißäre zu ernennen. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheiligten, wurde beschlossen, zwey Depositen Comißäre durch Wahl zu bestimmen. Es wurde sonach die Wahl mittelst Abgabe von Stimmzetteln vorgenomen, wornach die Herrn Gemeinderäthe Sandböck mit12 und Amort mit 11 Stimmen zu Depositen Comißären gewählt wurden. 2251. Ueber Anregung des Herrn Gemeinderathes Johann Schwarz und nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Dr. Pierer den Antrag: daß zu jeder Wahl, welche im Gemeinderathe vorgenommen wird, die absolute Majorität erforderlich sey; welcher Antrag mit 11 gegen 10 Stimmen angenommen wird. A. Haller Eggendorfer Gemeinderath Franz Karl Schriftführer

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