Ratsprotokoll vom 15. April 1862

unseren Verhandlungen ihren steten Beirath zu leihen, und durch diese Hingebung intellektueller Kräfte unsere gemeinsame Aufgabe, Hebung des Gemeindewohles, ersprießlich und erfolgreich zu fördern. Ich erkläre den durch Neuwahlen ergänzten Gemeinderath für konstituirt, und die Sitzung für eröffnet. 2244. Nach § 43 der Gemeindeordnung für die Stadt Steyr wählt der Gemeinderath durch absolute Stimmenmehrheit auf die Dauer eines Jahres einen Vorstands Stellvertretter (Vizebürgermeister), welcher den Bürgermeister in Fällen zeitweiser Verhinderung zu vertreten hat. Nachdem Herr Vizebürgermeister Matias Lechner diese Stelle bereits zurückgelegt hat, so ist zu einer Neuwahl zu schreiten, worüber die Vorschriften im Gemeinde-Statute normirt

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