Ratsprotokoll vom 15. April 1862

unseren Verhandlungen ihren steten Beirath zu leihen, und durch diese Hingebung intellek- tueller Kräfte unsere gemein- same Aufgabe, Hebung des Gemeindewohles, ersprieß- lich und erfolgreich zu för- dern. Ich erkläre den durch Neu- wahlen ergänzten Gemein- derath für konstituirt, und die Sitzung für eröffnet. 2244. Nach § 43 der Gemeinde- ordnung für die Stadt Steyr wählt der Gemeinderath durch absolute Stimmen- mehrheit auf die Dauer eines Jahres einen Vor- stands Stellvertretter (Vizebürgermeister), wel- cher den Bürgermeister in Fällen zeitweiser Verhin- derung zu vertreten hat. Nachdem Herr Vizebürger- meister Matias Lechner diese Stelle bereits zurück- gelegt hat, so ist zu einer Neuwahl zu schreiten, worü- ber die Vorschriften im Gemeinde-Statute normirt

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