Ratsprotokoll vom 31. Mai 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. Mai 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 31. Mai 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 15 Gemeinderäthen, u.z. der Herren Degenfellner, Edelbauer, Gottwald, Franz Haller, John, Landsiedl, Lechner, Millner, Mitter, Peteler, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Amort, Engl, Harazmüller, Redtenbacher, v. Schönthan und Vögerl entschuldigt, dann Hr. Dr. Pierer. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 3138. Vortrag Ich wurde in Folge wiederholt gefaßter Beschlüße des löbl. Gemeinderathes von demsel- ben ermächtiget, alle mir nothwendig erscheinenden Schritte zu machen, um von den betref- fenden Centralstellen des Reiches die Entscheidung zu erwirken, daß das Exjesui- ten Gebäude in Steyr wieder uneingeschränkt zu Schulzwe- cken wieder in Verwendung komme. Nachdem sich unlängst das Ge- rücht verbreitete, es sei in Folge eines Vorschlages der kk.

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 31. Mai 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 15 Gemeinderäthen, u.z. der Herren Degenfellner, Edelbauer, Gottwald, Franz Haller, John, Landsiedl, Lechner, Millner, Mitter, Peteler, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Amort, Engl, Harazmüller, Redtenbacher, v. Schönthan und Vögerl entschuldigt, dann Hr. Dr. Pierer I. Section Referent Herr Bürgermeister. 3138. Vortrag Ich wurde in Folge wiederholt gefaßter Beschlüße des löbl. Gemeinderathes von demselben ermächtiget, alle mir nothwendig erscheinenden Schritte zu machen, um von den betreffenden Centralstellen des Reiches die Entscheidung zu erwirken, daß das Exjesuiten Gebäude in Steyr wieder uneingeschränkt zu Schulzwecken wieder in Verwendung komme. Nachdem sich unlängst das Gerücht verbreitete, es sei in Folge eines Vorschlages der kk.

Statthalterey dem kk. StaatsMinisterium die Verfügung getroffen worden, daß das nun fast leerstehende Kreisamtsgebäude von dem kk. Bezirks- und Steueramte und der Grundlasten RegulirungsCommission bezogen würde, fand ich mich bei dem Umstande als diese Verfügung dem wiederholt gestellten Antrage der Gemeinde bezüglich der vollständigen Ueberlassung des Kreisamtsgebäudes an das kk. Kreisgericht und des Berghauptmannshaftsgebäudes an die politischen Behörden, wodurch allein nur die uneingelchränkte Benützung des Exjesuitengebäudes für die Schutzwecke ermöglicht werden kann – geradezu zuwiderlief, um so mehr veranlaßt, an maßgebender Stelle gegen diese Vorkehrung eine Vorstellung zu unterbreiten, als eben diese Gebäudefrage mit der Akti- [vi]rung unserer vollständigen Realschule und mit der endlichen klaglosen Unterbringung unserer

Statthalterey dem kk. Staats- Ministerium die Verfügung getroffen worden, daß das nun fast leerstehende Kreis- amtsgebäude von dem kk. Be- zirks- und Steueramte und der Grundlasten Regulirungs- Commission bezogen würde, fand ich mich bei dem Umstande als diese Verfügung dem wieder- holt gestellten Antrage der Gemeinde bezüglich der voll- ständigen Ueberlassung des Kreisamtsgebäudes an das kk. Kreisgericht und des Berghaupt- mannshaftsgebäudes an die poli- tischen Behörden, wodurch allein nur die uneingelchränkte Be- nützung des Exjesuitengebäudes für die Schutzwecke ermöglicht werden kann – geradezu zu- widerlief, um so mehr veranlaßt, an maßgebender Stelle gegen diese Vorkehrung eine Vorstel- lung zu unterbreiten, als eben diese Gebäudefrage mit der Akti- [vi]rung unserer vollständigen Re- alschule und mit der endlichen klag- losen Unterbringung unserer

kaiserl, Hauptschule im unzer- trennlichen Zusammenhange steht, die kumulative Unterbringung der Schulen und des kk. Gerichts- hofes aber in einem und dem selben Hause nehmlich im Exjesuiten- Gebäude wie Jedermann ein- leuchtet, im hohen Grade un- zweckmäßig erscheint. Ich wendete mich demnach zuerst an Sr. Excellenz dem Herrn Statt- halter mit der Bitte um vor- läufige Sistirung dieser Ueber- siedlungsanordnung. Nachdem ich den gewünschten Bescheid nicht erhielt, brachte ich bei den Ministerium der Justiz und des Innern eine Vorstellung ein, welche sich in Begleitung mehrerer Herrn Gemeinde-Reprä- sentanten persönlich unter- stützte. Diese Eingabe lautet wie folgt: Hohes kk. Ministerium. Mit hohem Erlaße vom 27. April l.J. Z. 26158 hat Ein hohes kk. Staats- Ministerium die einstweilige Uebersiedlung des kk. Bezirks-

kaiserl, Hauptschule im unzertrennlichen Zusammenhange steht, die kumulative Unterbringung der Schulen und des kk. Gerichtshofes aber in einem und dem selben Hause nehmlich im ExjesuitenGebäude wie Jedermann einleuchtet, im hohen Grade unzweckmäßig erscheint. Ich wendete mich demnach zuerst an Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter mit der Bitte um vorläufige Sistirung dieser Uebersiedlungsanordnung. Nachdem ich den gewünschten Bescheid nicht erhielt, brachte ich bei den Ministerium der Justiz und des Innern eine Vorstellung ein, welche sich in Begleitung mehrerer Herrn Gemeinde-Repräsentanten persönlich unterstützte. Diese Eingabe lautet wie folgt: Hohes kk. Ministerium. Mit hohem Erlaße vom 27. April l.J. Z. 26158 hat Ein hohes kk. StaatsMinisterium die einstweilige Uebersiedlung des kk. Bezirks-

und Steueramtes und der Grundlasten Regulirungs Commißion in das Kreisamtsgebäude in Steyr so wie die Anweisung eines NaturalQuartieres in demselben für den k.k. Bezirksvorsteher angeordnet. In Folge dieser Verfügung sah sich die Gemeindevorstehung Steyr in die nothwendige Lage versetzt, aus nachstehnndem Grunde unterm 19. l.Mts. an das hohe kk. Statthalterey Präsidium Linz die Bitte um Veranlassung der Sistirung dieser Anordnung zu stellen. Die Gemeinde Steyr hat unterm 27. März 1860 Z. 1784 an das hohe kk. Justiz Ministerium, unterm 10. Juli 1860 Z. 3080 und unterm 3. Mai 1861 Z. 2367 an Ein hohes k.k. Staats Ministerium die Bitte gerichtet, es wolle die Wiedereinräumung des Exjesuitengebäudes zu Schulzwecken, die Ueberlassung des Kreisamtsgebäudes an das kk. Kreisgericht und des kk. BerghauptmannschaftsGebäudes an die politischen Behörden verfügt werden. Diese Eingaben fanden bis nun keine Erledigung

und Steueramtes und der Grund- lasten Regulirungs Commißion in das Kreisamtsgebäude in Steyr so wie die Anweisung eines Natural- Quartieres in demselben für den k.k. Bezirksvorsteher angeordnet. In Folge dieser Verfügung sah sich die Gemeindevorstehung Steyr in die nothwendige Lage versetzt, aus nachstehnndem Grunde unterm 19. l.Mts. an das hohe kk. Statthal- terey Präsidium Linz die Bitte um Veranlassung der Sistirung dieser Anordnung zu stellen. Die Gemeinde Steyr hat unterm 27. März 1860 Z. 1784 an das hohe kk. Justiz Ministerium, unterm 10. Juli 1860 Z. 3080 und unterm 3. Mai 1861 Z. 2367 an Ein hohes k.k. Staats Ministerium die Bitte gerichtet, es wolle die Wieder- einräumung des Exjesuitenge- bäudes zu Schulzwecken, die Ueberlassung des Kreisamts- gebäudes an das kk. Kreisgericht und des kk. Berghauptmannschafts- Gebäudes an die politischen Be- hörden verfügt werden. Diese Eingaben fanden bis nun keine Erledigung

Die obenberührte mittlerweilige Benützung des Kreisamtsgebäu- des steht aber der angestrebten vollständigen Benutzung des Exjesuitengebäudes zu Schul- zwecken entgegen. Die Tragweite der leidigen Provisorien ermessend und die dringende Nothwendigkeit der uneingeschränkten Ueber- lassung des letzterwähnten Gebäudes für die kk. Haupt- und vollständige Unterreal- Schule so mir für die zu er- richtende Gewerbsschule un- verrückt im Auge haltend fand sich die Gemeindevorstehung verpflichtet die erwähnte Bitte um Sistirung dem hohen Statt- halterey Praesidium zu überreichen. Dieses hohe Praesidium hat jedoch mit Erlaß vom 21. l.Mts. Z. 2786 erklärt, daß die dermalige Beziehung des Kreisamtsgebäudes durch das Bezirksamt der eventuellen Unterbringung der Hauptschule im Exjesuitengebäude nicht praeju- dicirlich sey, weßhalb die

Die obenberührte mittlerweilige Benützung des Kreisamtsgebäudes steht aber der angestrebten vollständigen Benutzung des Exjesuitengebäudes zu Schulzwecken entgegen. Die Tragweite der leidigen Provisorien ermessend und die dringende Nothwendigkeit der uneingeschränkten Ueberlassung des letzterwähnten Gebäudes für die kk. Hauptund vollständige UnterrealSchule so mir für die zu errichtende Gewerbsschule unverrückt im Auge haltend fand sich die Gemeindevorstehung verpflichtet die erwähnte Bitte um Sistirung dem hohen Statthalterey Praesidium zu überreichen. Dieses hohe Praesidium hat jedoch mit Erlaß vom 21. l.Mts. Z. 2786 erklärt, daß die dermalige Beziehung des Kreisamtsgebäudes durch das Bezirksamt der eventuellen Unterbringung der Hauptschule im Exjesuitengebäude nicht praejudicirlich sey, weßhalb die

gebetene Sistirung wodurch auch der Zins für die Bezirksvorsteherswohnung erspart werde, nicht Platz greifen könne. Die Gemeinde Steyr hat am 24. Novbr 1846 das ihr eigenthümliche Kaserngebäude nun Kreisamtsgebäude in Steyr vertragsmäßig dem a.h. Aerar unentgeldlich in so lange dieses ursprünglich bürgerliche Haus das Eigenthum des a.h. Aerars und Kreisamtsgebäude bleibt zu dem Ende in das Eigenthum abgetretten, daß dasselbe zum Gebrauche für das kk. Traunkreisamt umgebaut werde. Die Gemeinde Steyr hat demnach dieses städt. Kasern- nun Kreisamtsgebäude dem a.h. Aerar nicht für immerwährende Zeiten und nicht zu jedem beliebigen Zwecke ins Eigenthum abgetreten. Die Opfer, welche die Gemeinde für die Unterbringung des den großen ehemaligen Traunkreis verwaltenden Amtes zu bringen sich berufen fand, und welche

gebetene Sistirung wodurch auch der Zins für die Bezirks- vorsteherswohnung erspart werde, nicht Platz greifen könne. Die Gemeinde Steyr hat am 24. Novbr 1846 das ihr eigen- thümliche Kaserngebäude nun Kreisamtsgebäude in Steyr vertragsmäßig dem a.h. Aerar unentgeldlich in so lange dieses ursprünglich bürgerliche Haus das Eigenthum des a.h. Aerars und Kreisamtsgebäude bleibt zu dem Ende in das Eigenthum abgetretten, daß dasselbe zum Gebrauche für das kk. Traunkreisamt umgebaut werde. Die Gemeinde Steyr hat dem- nach dieses städt. Kasern- nun Kreisamtsgebäude dem a.h. Aerar nicht für immerwährende Zeiten und nicht zu jedem beliebigen Zwecke ins Eigenthum abgetreten. Die Opfer, welche die Gemeinde für die Unterbringung des den großen ehemaligen Traunkreis verwaltenden Amtes zu brin- gen sich berufen fand, und welche

sie vertragsmäßig für diesen speziellen Zweck auch brachte, können dieser Gemeinde gegen den Wortlaut der Ver- trags Urkunde nicht zuge- muthet und aufgebürdet werden, wenn es sich darum handelt, das durch diese Opfer erstandene Gebäude zu einem ganz anderen Zwecke zu verwenden, ohne die Zu- stimmung der Gemeinde vor- erst für nöthig zu erachten. Die Gemeinde wünscht, daß in diesem erwähnten Gebäude der kk. Gerichtshof, welcher für den ganzen Kreis Steyr Recht spricht, nicht aber eine kleine Bezirksbehörde in selben untergebracht werde. Die Gemeinde Steyr glaubt, daß sie angesichts der Opfer die sie gebracht und der Ver- tragsrechte die sie erworben, zur Äußerung dieses Wunsches auch berechtiget sey. Die Gemeinde Steyr glaubt endlich, sich der vollen Ueber- zeugung hingeben zu dürfen,

sie vertragsmäßig für diesen speziellen Zweck auch brachte, können dieser Gemeinde gegen den Wortlaut der Vertrags Urkunde nicht zugemuthet und aufgebürdet werden, wenn es sich darum handelt, das durch diese Opfer erstandene Gebäude zu einem ganz anderen Zwecke zu verwenden, ohne die Zustimmung der Gemeinde vorerst für nöthig zu erachten. Die Gemeinde wünscht, daß in diesem erwähnten Gebäude der kk. Gerichtshof, welcher für den ganzen Kreis Steyr Recht spricht, nicht aber eine kleine Bezirksbehörde in selben untergebracht werde. Die Gemeinde Steyr glaubt, daß sie angesichts der Opfer die sie gebracht und der Vertragsrechte die sie erworben, zur Äußerung dieses Wunsches auch berechtiget sey. Die Gemeinde Steyr glaubt endlich, sich der vollen Ueberzeugung hingeben zu dürfen,

daß im vorliegenden Falle, wo es einzig und allein nur gilt, die Justizzwecke und die Schulzwecke somit die öffentlichen Interessen zu fördern, ohne die Verwaltungszwecke zu beeinträchtigen, Ein hohes kk. Ministerium in Vereine mit den übrigen hohen Centralstellen des Reiches die Tendenz der Gemeinde, welche gegenüber den hochwichtigen Fragen der Justiz- und Schulpflege die kleinlichen Rücksichten einer Quartiergeldersparung außer Betrachtung läßt für vollkommen gerechtfertiget halten und mit Vermeidung der Anordnung eines abermaligen Provisoriums die Bitte derselben um Sistirung der verfügten dermaligen Beziehung des Kreisamtsgebäudes durch das Bezirksamt Steyr bis zur definitiven Entscheidung über die Eingangs bezogenen Eingaben der Gemeindevorstehung Steyr erfüllen. Der Erfolg dieser Vorstellung

daß im vorliegenden Falle, wo es einzig und allein nur gilt, die Justizzwecke und die Schul- zwecke somit die öffentlichen Interessen zu fördern, ohne die Verwaltungszwecke zu beeinträchtigen, Ein hohes kk. Ministerium in Vereine mit den übrigen hohen Central- stellen des Reiches die Tendenz der Gemeinde, welche gegen- über den hochwichtigen Fragen der Justiz- und Schul- pflege die kleinlichen Rücksichten einer Quartiergeldersparung außer Betrachtung läßt für vollkommen gerechtfertiget halten und mit Vermeidung der An- ordnung eines abermaligen Provisoriums die Bitte der- selben um Sistirung der ver- fügten dermaligen Beziehung des Kreisamtsgebäudes durch das Bezirksamt Steyr bis zur definitiven Entscheidung über die Eingangs bezogenen Eingaben der Gemeindevorstehung Steyr erfüllen. Der Erfolg dieser Vorstellung

war ein erfreulicher. Die gebetene Sistierung wurde vom kk. Staats-Ministerium nach Einvernahme des kk. Justiz- Ministeriums im telegrafi- schen Wege angeordnet. Es wird nun Sorge der Ge- meindevertrettung sein, im alleinigen Interesse der kk. Schulen alle Kräfte anzu- wenden um eine definitive Lösung, der seit einem Jahr- zehend in der Schwebe befind- lichen Lokalitätenfrage zu erwirken. Wolle der löbliche Gemeinde- rath hievon geneigte Kennt- niß nehmen. Hierauf stellte Hr. Gemeinderath Wickhoff folgenden Antrag: Der Gemeinderath spricht dem Hrn. Bürgermeister u. den übrigen Hrn. Mitgliedern der Deputation seinen ganz besonderen Dank aus für die erfolg gekrönte Thätigkeit u. Umsicht in Behandlung dieser wichtigen Angelegenheit aus; er schließt sich allen bisher geschehenen Schritten im vollständigsten Einverstäntniße an, u. fordert den Hrn. Bürgermstr auf, die Wiedererlangung des Exjesuitengebäudes einzig u allein nur zu Schulzwecken auf jede gesetzte Weise durch weitere Vorstellgen an die verschiedenen betreffenden h. Ministerien u. nöthigenfalls durch eine Petition an den h. Reichstag zu befördern und zu erzwecken. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag.

war ein erfreulicher. Die gebetene Sistierung wurde vom kk. Staats-Ministerium nach Einvernahme des kk. JustizMinisteriums im telegrafischen Wege angeordnet. Es wird nun Sorge der Gemeindevertrettung sein, im alleinigen Interesse der kk. Schulen alle Kräfte anzuwenden um eine definitive Lösung, der seit einem Jahrzehend in der Schwebe befindlichen Lokalitätenfrage zu erwirken. Wolle der löbliche Gemeinderath hievon geneigte Kenntniß nehmen. Hierauf stellte Hr. Gemeinderath Wickhoff folgenden Antrag: Der Gemeinderath spricht dem Hrn. Bürgermeister u. den übrigen Hrn. Mitgliedern der Deputation seinen ganz besonderen Dank aus für die erfolg gekrönte Thätigkeit u. Umsicht in Behandlung dieser wichtigen Angelegenheit aus; er schließt sich allen bisher geschehenen Schritten im vollständigsten Einverstäntniße an, u. fordert den Hrn. Bürgermstr auf, die Wiedererlangung des Exjesuitengebäudes einzig u allein nur zu Schulzwecken auf jede gesetzte Weise durch weitere Vorstellgen an die verschiedenen betreffenden h. Ministerien u. nöthigenfalls durch eine Petition an den h. Reichstag zu befördern und zu erzwecken. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag

2719. Im Monate April l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 210 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 488 Zusammen 2498 Eimer die Ausfuhr der hiesigen Brauer 891 ½ Entfallen für den hier. Consumo 1606 ½ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 138 fl 18 xr ÖW an Gemeindezuschlag 249 fl 2 xr ÖW als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig allmonatlich von der Wirthsund Fleischer Comune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer mit 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkatte abzuführende Gemeindezuschlag gezalt, so entziffert sich aus den indirekten Steuern pro April ein Reinerträgniß von 466 fl 2 xr ÖW wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauthund Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genohmen. 2563. Relation über die im Monat April geschehenen Archivarbeiten. Zur Nachricht. 2781. Vortrag über das Gebahrungs Ergebniß der

2719. Im Monate April l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 210 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 488 〃 Zusammen 2498 Eimer die Ausfuhr der hiesigen Brauer 891 ½ 〃 Entfallen für den hier. Consumo 1606 ½ Eimer wofür abzüglich der Rückver- gütungen von 138 fl 18 xr ÖW an Gemeindezuschlag 249 fl 2 xr ÖW als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmä- ßig allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Comune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer mit 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkatte abzuführende Ge- meindezuschlag gezalt, so ent- ziffert sich aus den indirekten Steuern pro April ein Rein- erträgniß von 466 fl 2 xr ÖW wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu be- streiten kömmt. Wird zur Kenntniß genohmen. 2563. Relation über die im Monat April geschehenen Archivarbeiten. Zur Nachricht. 2781. Vortrag über das Gebahrungs Ergebniß der

Stadtkasse so wie sämtl. unter abgesonderter städte Verwal- tung stehenden Fonde und An- stalten in ihren summarischen Einnahme und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates April 1861. Barschaft Obligationen Empfänge im Monate April 4756 65 2000 Hierzu den am Schluße des vo- rigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 1432 50 daher Empfangssume im April 6189 15 2000 Hievon die im Monate April bestrittenen Ausgaben abge- schlagen mit 5333 1 ½ 1000 bleibt für den Monat Mai ein barer Kasserest von 856 13 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate April pr 4756 65 2000 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates verz. Statt ge- fundenen Empfänge geschlagen werden mit 12.440 37 ½ 10.075 so erscheint dann bis zu Ende des Monates April ein Gesamt Empfang von 17.197 2 ½ 12.075 Und wenn den im Monate April bestrit- tenen Ausgaben pr 5333 1 ½ 1000 die gesammten Ausgaben seit dem Jahres- beginne bis Ende Merz zugezält werden mit 13.243 85 12.300 so zeigt sich bis Ende April eine Ausgaben Summe von 18.576 86 ½ 13.300

Stadtkasse so wie sämtl. unter abgesonderter städte Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahme und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates April 1861. Barschaft Obligationen Empfänge im Monate April 4756 65 2000 Hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 1432 50 daher Empfangssume im April 6189 15 2000 Hievon die im Monate April bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 5333 1 ½ 1000 bleibt für den Monat Mai ein barer Kasserest von 856 13 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate April pr 4756 65 2000 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates verz. Statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 12.440 37 ½ 10.075 so erscheint dann bis zu Ende des Monates April ein Gesamt Empfang von 17.197 2 ½ 12.075 Und wenn den im Monate April bestrittenen Ausgaben pr 5333 1 ½ 1000 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Merz zugezält werden mit 13.243 85 12.300 so zeigt sich bis Ende April eine Ausgaben Summe von 18.576 86 ½ 13.300

Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkassier in Monate April 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale Post Benennung der Ketten u. Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang barer Ausgabe Schlüßl. barer Kasserest 1 Stadtkasse 2 Subjaurnal über die Bier-Einfuhr 3 Verzehrungssteuer Einhebung 4 Zimentierungs Anstalt 5 Mild. Vers. Hand 6 Bischöfl. Pfründen Stiftung 7 Armen Institut 8 Franz Öppingerische Armenstiftung 9 Leopold Pacher'sche Pfründen 10 Simon Zachhuber'sche Summa Revirement 14.451 fl 19 ½ xr Die höheren Empfänge und Ausgaben rechtfertigen sich in diesem Monate durch die Durchfuhrspost von 2000 fl ÖW, welche zur Begleichung des Spitalbergkorrektionsbaues resp. der Mehrherstellungen aufgewendet wurden. Die Revision der Kassabücher die sich Ihrer Einsicht hier unterbreite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom

Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkassier in Monate April 1861 geführten verschiedenen Kassen und Journale Post Benennung der Ketten u. Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang barer Ausgabe Schlüßl. barer Kasserest 1 Stadtkasse 2 Subjaurnal über die Bier-Einfuhr 3 Verzehrungssteuer Einhebung 4 Zimentierungs Anstalt 5 Mild. Vers. Hand 6 Bischöfl. Pfründen Stiftung 7 Armen Institut 8 Franz Öppingerische Armenstiftung 9 Leopold Pacher'sche Pfründen 10 Simon Zachhuber'sche Summa Revirement 14.451 fl 19 ½ xr Die höheren Empfänge und Aus- gaben rechtfertigen sich in diesem Monate durch die Durchfuhrs- post von 2000 fl ÖW, welche zur Begleichung des Spitalbergkor- rektionsbaues resp. der Mehr- herstellungen aufgewendet wurden. Die Revision der Kassabücher die sich Ihrer Einsicht hier unter- breite, habe ich in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom

17. Dezember 1860 ad Num 7496 mit den Herrn Gemeinderäthen Reschauer und Peteler vorge- nohmen und ist der ordnungs- mäßige Befund derselben in den Kassabüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa- Monatsabschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Wird zur Kenntniß genohmen. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 2877. Relation der Simon Zachhuber'- schen Pfründenstiftungsrech- nungsführung über die Zurück- zalung von 1050 fl von Herrn Alois Nothhaft. Die betreffende Rechnungsführung wird angewiesen, den von Alois Nothhaft zurückbezalten Betrag von 1050 fl gegen Empfangsbestättigung an das Gemeindeamt zu verab- folgen, welch letzteres unter Einem den Auftrag erhält, um diese Summe den Ankauf von 1860 Anlehens Losen a 500 fl zu veranlassen und seiner Zeit darüber Relation zu erstatten, sowie auch die Simon Zachhuber'sche-Pfründen Stiftungs Rechnungsführung über die Möglichkeit

17. Dezember 1860 ad Num 7496 mit den Herrn Gemeinderäthen Reschauer und Peteler vorgenohmen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassabüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten KassaMonatsabschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Wird zur Kenntniß genohmen. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 2877. Relation der Simon Zachhuber'- schen Pfründenstiftungsrechnungsführung über die Zurückzalung von 1050 fl von Herrn Alois Nothhaft. Die betreffende Rechnungsführung wird angewiesen, den von Alois Nothhaft zurückbezalten Betrag von 1050 fl gegen Empfangsbestättigung an das Gemeindeamt zu verabfolgen, welch letzteres unter Einem den Auftrag erhält, um diese Summe den Ankauf von 1860 Anlehens Losen a 500 fl zu veranlassen und seiner Zeit darüber Relation zu erstatten, sowie auch die Simon Zachhuber'sche-Pfründen Stiftungs Rechnungsführung über die Möglichkeit

der Gründung einer neuen Pfründe sich zu äußern hat. Hievon sind Hr. Kassier Willner und das Amt zu verständigen. 2978. Note der Simon Zachhuber'schen Pfründen Praesentation bezüglich der Verleihung einer dieser Pfründen und zwar die für verarmte Seidenstrumpfwirker, welche durch den Tod des Johann Holzmann in Erledigung gekommen ist. Der Gemeinderath verleiht über Vorschlag der Simon Zachhuber'schen-Pfründen-Praesentation und gemäß des Stiftsbriefes, nach welchem diese, für verarmte Seidenstrumpfwirker, oder in Ermanglung dieser, für gewöhnliche Strumpfwirker oder deren rückgelassenen Familien bestimmte und durch den Tod des Johann Holzmann in Erledigung gekommene Pfründe mit jährlichen 145 fl CM an dessen Witwe Anna Holzmann in so lange als sich selbe nicht wieder verheirathet oder sich ihre Lebensverhältniße nicht bessern mit der ausdrücklichen Beifügung

der Gründung einer neuen Pfründe sich zu äußern hat. Hievon sind Hr. Kassier Willner und das Amt zu verständigen. 2978. Note der Simon Zachhuber'schen Pfrün- den Praesentation bezüglich der Verleihung einer dieser Pfründen und zwar die für verarmte Sei- denstrumpfwirker, welche durch den Tod des Johann Holzmann in Erledigung gekommen ist. Der Gemeinderath verleiht über Vorschlag der Simon Zach- huber'schen-Pfründen-Praesen- tation und gemäß des Stifts- briefes, nach welchem diese, für verarmte Seidenstrumpf- wirker, oder in Ermanglung dieser, für gewöhnliche Strumpf- wirker oder deren rückgelas- senen Familien bestimmte und durch den Tod des Johann Holzmann in Erledigung gekommene Pfründe mit jährlichen 145 fl CM an dessen Witwe Anna Holzmann in so lange als sich selbe nicht wie- der verheirathet oder sich ihre Lebensverhältniße nicht bessern mit der ausdrücklichen Beifügung

daß Anna Holzmann, alljährlich am Sterbetage des Stifters, den 14. Juli, dem Stiftbrief gemäß einer heiligen Messe bei wohne und für die Seele des Stifters andächtig bethe, sich eines moralisch religiö- sen Lebenswandel befleiße, und daß der Pfründengenuß nach dem Tode der Pfründerin auf ihre Kinder nicht übergehe. Von dieser Verleihung resp. Ueber- tragung dieser erledigten Pfrün- de von jährl. 145 fl CM an die Wit- we des verstorbenen Johann Holz- mann ist dieselbe und die Pfründen- Rechnungsführung, letztere mit dem Beisatze rathschlägig zu ver- ständigen, daß die Auszalung dieser Pfründe, ohne Unterbre- chung d.i. vom Sterbetage des Johann Holzmann an die Witwe Anna Holzmann zu geschehen habe. 3021. Jakob Irk, dirig. Oberlehrer, der Pfarrhauptschule in Aichet um Anweisung des Betrages pr 39 fl 54 xr für Weißigung und Reinigung der Schulhauslokalitäten. Das Kassaamt erhält hiemit den Auftrag, für diese Arbeiten 39 fl 54 xr ÖW an Herrn Jakob Irk

daß Anna Holzmann, alljährlich am Sterbetage des Stifters, den 14. Juli, dem Stiftbrief gemäß einer heiligen Messe bei wohne und für die Seele des Stifters andächtig bethe, sich eines moralisch religiösen Lebenswandel befleiße, und daß der Pfründengenuß nach dem Tode der Pfründerin auf ihre Kinder nicht übergehe. Von dieser Verleihung resp. Uebertragung dieser erledigten Pfründe von jährl. 145 fl CM an die Witwe des verstorbenen Johann Holzmann ist dieselbe und die PfründenRechnungsführung, letztere mit dem Beisatze rathschlägig zu verständigen, daß die Auszalung dieser Pfründe, ohne Unterbrechung d.i. vom Sterbetage des Johann Holzmann an die Witwe Anna Holzmann zu geschehen habe. 3021. Jakob Irk, dirig. Oberlehrer, der Pfarrhauptschule in Aichet um Anweisung des Betrages pr 39 fl 54 xr für Weißigung und Reinigung der Schulhauslokalitäten. Das Kassaamt erhält hiemit den Auftrag, für diese Arbeiten 39 fl 54 xr ÖW an Herrn Jakob Irk

auszubezalen und diesen Betrag in Rechnung „Rubrik Schulkonkurrenz“ zu stellen. 3031. Erlaß der hohen Statthalterey bezüglich der prov. Auflassung der Bergschule. Vorliegender h. Statthalterey Erlaß wird zur Kenntniß genommen und ist sich darnach zu benehmen. Uebrigens ist, nachdem die Gemeindevertrettung den hohen Statthalterey Erlaß vom 23. Merz d.J. Z. 5004 u. 6042 keineswegs eine Auslegung der Art gegeben hat, als sehe man die im Einverständniße mit dem hochwürdigen Konsistorium getroffene Verfügung als eine bleibende und unabänderliche an; wohl aber von der Ansicht ausging, daß diese nunmehr getroffene Verfügung, mit welcher doch mancherlei Vorkehrungen und auch Auslagen verbunden sind, nicht für einen Sommer, sondern für längere Zeit angeordnet worden sei; in diesem

auszubezalen und diesen Be- trag in Rechnung „Rubrik Schulkonkurrenz“ zu stellen. 3031. Erlaß der hohen Statthalterey bezüglich der prov. Auflassung der Bergschule. Vorliegender h. Statthalterey Erlaß wird zur Kenntniß ge- nommen und ist sich darnach zu benehmen. Uebrigens ist, nachdem die Gemeindevertrettung den hohen Statthalterey Erlaß vom 23. Merz d.J. Z. 5004 u. 6042 keineswegs eine Auslegung der Art gegeben hat, als sehe man die im Einverständniße mit dem hochwürdigen Konsisto- rium getroffene Verfügung als eine bleibende und unab- änderliche an; wohl aber von der Ansicht ausging, daß die- se nunmehr getroffene Ver- fügung, mit welcher doch man- cherlei Vorkehrungen und auch Auslagen verbunden sind, nicht für einen Sommer, sondern für längere Zeit angeordnet worden sei; in diesem

Sinne ein rechtfertigender auf klärender Bericht an die hohe kk. Statthalterey zu un- terbreiten. 2367. u. 2793. Erlaß der h. kk. Statthalterei vom 18. April 1861 Z. 7572 und Zuschrift des Herrn der Kauer in Wien in Betreff der Erwei- terung der Unterrealschule. Der Gemeinderath beschließt in Erwägung der Dringlichkeit der rechtbaldigen Errichtung des III. Jahrganges seiner Be- schlüße vom 15. Juni, 29. August und 28. November 1860, dann die genehmigten Anträge vom 3. Mai 1861 aufrecht zu erhalten, demnach die Erweiterung der Schule auch als Provisorium unter den gegebenen Modalitä- ten eintretten zu lassen und in diesem Sinne, den in den ver- schiedenen Beziehungen ange- ordneten Bericht an die hohe k.k. Statthalterey zu erstatten und in demselben die angebahnte Schullokalitätenfrage, die Er- haltung der bisherigen Bezüge für die Unterrealschule aus

Sinne ein rechtfertigender auf klärender Bericht an die hohe kk. Statthalterey zu unterbreiten. 2367. u. 2793. Erlaß der h. kk. Statthalterei vom 18. April 1861 Z. 7572 und Zuschrift des Herrn der Kauer in Wien in Betreff der Erweiterung der Unterrealschule. Der Gemeinderath beschließt in Erwägung der Dringlichkeit der rechtbaldigen Errichtung des III. Jahrganges seiner Beschlüße vom 15. Juni, 29. August und 28. November 1860, dann die genehmigten Anträge vom 3. Mai 1861 aufrecht zu erhalten, demnach die Erweiterung der Schule auch als Provisorium unter den gegebenen Modalitäten eintretten zu lassen und in diesem Sinne, den in den verschiedenen Beziehungen angeordneten Bericht an die hohe k.k. Statthalterey zu erstatten und in demselben die angebahnte Schullokalitätenfrage, die Erhaltung der bisherigen Bezüge für die Unterrealschule aus

öffentlichen Fonden und die Ablehnung aller weiteren Kosten, als jene zu welchen sich die Gemeindevertrettung in ihrem früheren Beschlüßen verpflichtet hat, so wie auch die definitive Haltung der Unterrealschule kräftigst anzustreben. Die Erlaubniß zur Ausschreibung der vierten Lehrerstelle mit dem Gehalte von 630 fl und im Falle der Annehmbarkeit mit der DirektorsFunktionsgebühr so wie das Ernennungsrecht dieses Lehrers ist in eben diesem Berichte zu erwirken. 3055. Einladung des kk. Bezirksamtes Steyr zur Intervenirung bei der kommissionellen Besichtigung des BerggerichtsGebäudes bezüglich der Unterbringung von Militärmannschaft. Obschon bei den früheren Verhandlungen über Belegung des Berggerichtsgebäudes mit einer Abtheilung des zur

öffentlichen Fonden und die Ab- lehnung aller weiteren Ko- sten, als jene zu welchen sich die Gemeindevertrettung in ihrem früheren Beschlüßen verpflichtet hat, so wie auch die definitive Haltung der Unterrealschule kräftigst anzustreben. Die Erlaubniß zur Ausschrei- bung der vierten Lehrer- stelle mit dem Gehalte von 630 fl und im Falle der Annehm- barkeit mit der Direktors- Funktionsgebühr so wie das Ernennungsrecht dieses Lehrers ist in eben diesem Berichte zu erwirken. 3055. Einladung des kk. Bezirksamtes Steyr zur Intervenirung bei der kommissionellen Be- sichtigung des Berggerichts- Gebäudes bezüglich der Unter- bringung von Militärmann- schaft. Obschon bei den früheren Ver- handlungen über Belegung des Berggerichtsgebäudes mit einer Abtheilung des zur

Bewachung der Strafanstalt zu Garsten nothwendigen Militärs, von der Gemeindevorstehung nie eine Einsprache erhoben wurde, weil die Erweiterung der Real- schule durch einen dritten Jahr- gang noch nicht bewilliget war, und auch die Schulgebäudefrage und die mit derselben zusammen- hängenden Delocirung der verschiedenen kk. Aemter in andere aerarische Gebäude, mithin auch in das Berggerichts- gebäude neuerdings in Ver- handlung kommen dürfte, so be- schließt der Gemeinderath an die hohe Statthalterey un- gesäumt eine wohlbegründete unterthänige Vorstellung zu richten, worin besonders unter den jetzt gegebenen Umständen eine Belegung des Berggerichts- gebäudes mit Militär als un- geeignet dargestellt und darauf hingewiesen wird, ob den[n] nicht doch eine Unterbringung auch dieser Mannschaft in Garsten ermöglicht werden könnte, oder ob im Gegen- falle die für das Berggerichts- gebäude bestimmte Mannschaft

Bewachung der Strafanstalt zu Garsten nothwendigen Militärs, von der Gemeindevorstehung nie eine Einsprache erhoben wurde, weil die Erweiterung der Realschule durch einen dritten Jahrgang noch nicht bewilliget war, und auch die Schulgebäudefrage und die mit derselben zusammenhängenden Delocirung der verschiedenen kk. Aemter in andere aerarische Gebäude, mithin auch in das Berggerichtsgebäude neuerdings in Verhandlung kommen dürfte, so beschließt der Gemeinderath an die hohe Statthalterey ungesäumt eine wohlbegründete unterthänige Vorstellung zu richten, worin besonders unter den jetzt gegebenen Umständen eine Belegung des Berggerichtsgebäudes mit Militär als ungeeignet dargestellt und darauf hingewiesen wird, ob den[n] nicht doch eine Unterbringung auch dieser Mannschaft in Garsten ermöglicht werden könnte, oder ob im Gegenfalle die für das Berggerichtsgebäude bestimmte Mannschaft

nicht zeitweise in der Gendarmerie Kaserne untergebracht werden könnte, und daß wenn daselbst der nöthige Raum nicht gefunden werden sollte, dieses mit zeitweiser Benützung der Bergschullokalitäten zu diesem Zwecke geschehen könnte und dürfte. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler. 2671. Expedit relationiert ad Num 2498 den von Herrn Roman v. Jäger wegen Abhaltung eines Gesellschaftsschreibens für das ArmenInstitut gemachten Erlag von 100 fl. Der Armen-Instituts Rechnungsführung zur Empfangnahme und Verrechnung. V. Section Referent Herr Gemeinde Rath Mitter. 3054. Die Kirchenverwaltung der St. Michaelskirche hier, um gutächtliche Äußerung über die an dieser Kirche beantragten nothwendigen Dach- und Rinnenherstellungen. Die beantragten Herstellungen werden nach genommener Einsicht der Kostenanschläge sowohl in oekonomischer und insbesondere feuerpolizeilicher Hinsicht als

nicht zeitweise in der Gendar- merie Kaserne unterge- bracht werden könnte, und daß wenn daselbst der nöthige Raum nicht gefunden werden sollte, dieses mit zeitweiser Benützung der Bergschul- lokalitäten zu diesem Zwecke geschehen könnte und dürfte. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler. 2671. Expedit relationiert ad Num 2498 den von Herrn Roman v. Jäger wegen Abhaltung eines Gesell- schaftsschreibens für das Armen- Institut gemachten Erlag von 100 fl. Der Armen-Instituts Rech- nungsführung zur Empfang- nahme und Verrechnung. V. Section Referent Herr Gemeinde Rath Mitter. 3054. Die Kirchenverwaltung der St. Michaelskirche hier, um gut- ächtliche Äußerung über die an dieser Kirche beantragten nothwendigen Dach- und Rinnen- herstellungen. Die beantragten Herstellungen werden nach genommener Ein- sicht der Kostenanschläge sowohl in oekonomischer und insbesondere feuerpolizeilicher Hinsicht als

zweckentsprechend erkannt und die gefertigte Gemeindevertre- tung als Patron dieser Kirche nimmt daher keinen Anstand, der Ausführung der beantrag- ten Herstellungen gutächtlich beizustimmen. VI. Section Referent Herr Gem. Rath Degenfellner. 2256. 2679. 2707 Vortrag über die Verleihung des Ehe- konsenses an: Karl Inselsbacher, Messerergesellen, Anton Kettenhuber, Hausbesizer und Schleifermeister, und Johann Diezl, Feilhauergesellen. 2820. 2892. 2048. Johann Ramsner, Messerschmied- meister und Hausbesizer, Leopold Wendtner, Gasthaus- pächter, und Mathias Achamer, Armatur- arbeiter und Hausbesizer wur- den in dem hiesigen Gemeinde- Verband aufgenohmen und letzteren auch das Bürger- recht der lf. Kreisstadt Steyr verliehen. 2674. Thomas Sperr, Scherrmesserergeselle

zweckentsprechend erkannt und die gefertigte Gemeindevertretung als Patron dieser Kirche nimmt daher keinen Anstand, der Ausführung der beantragten Herstellungen gutächtlich beizustimmen. VI. Section Referent Herr Gem. Rath Degenfellner. 2256. 2679. 2707 Vortrag über die Verleihung des Ehekonsenses an: Karl Inselsbacher, Messerergesellen, Anton Kettenhuber, Hausbesizer und Schleifermeister, und Johann Diezl, Feilhauergesellen. 2820. 2892. 2048. Johann Ramsner, Messerschmiedmeister und Hausbesizer, Leopold Wendtner, Gasthauspächter, und Mathias Achamer, Armaturarbeiter und Hausbesizer wurden in dem hiesigen GemeindeVerband aufgenohmen und letzteren auch das Bürgerrecht der lf. Kreisstadt Steyr verliehen. 2674. Thomas Sperr, Scherrmesserergeselle

um Ertheilung des polit. Ehekonsenses zur Verehelichung mit Maria Herzenberger. Wegen mangelndem Nachweise eines gesicherten Lebenserwerbes abgewiesen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 2597. Kompetenten Tabelle über die um Verleihung des erledigten Matern Hammer'schen Stipendiums pr 89 fl ÖW eingelangten Gesuche. Mit hohem Statthalterey Erlaße vom 23. Merz l.J. Z. 5956 wurde die Ausschreibung des erledigten Matern Hammer'schen Stipendiums pr. 89 fl ÖW angeordnet. In Verfolgung dieser Anordnung wurden die entsprechenden Edikte hieworts affigirt und in der Landeszeitung dreimahl kundgemacht. In Folge dieser Kundmachung haben sich bis zum letzten April 1861, dem gegebenen Kompetenztermine, – 2 Gesuchsteller um das genannte Stipendium beworben. 1. Albert Huber, Schüler der 3. Gimnasialklasse in Kremsmünster

um Ertheilung des polit. Ehekonsenses zur Verehelichung mit Maria Herzenberger. Wegen mangelndem Nachweise eines gesicherten Lebenser- werbes abgewiesen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 2597. Kompetenten Tabelle über die um Verleihung des erledigten Matern Hammer'schen Stipendiums pr 89 fl ÖW eingelangten Gesuche. Mit hohem Statthalterey Erlaße vom 23. Merz l.J. Z. 5956 wurde die Ausschreibung des erledigten Matern Hammer'schen Stipendiums pr. 89 fl ÖW angeordnet. In Verfolgung dieser Anordnung wurden die entsprechenden Edikte hieworts affigirt und in der Landeszeitung dreimahl kund- gemacht. In Folge dieser Kundmachung haben sich bis zum letzten April 1861, dem gegebenen Kompetenz- termine, – 2 Gesuchsteller um das genannte Stipendium be- worben. 1. Albert Huber, Schüler der 3. Gimnasialklasse in Kremsmünster

16 Jahre alt, durch seinen Vater Roman Huber, gew. Fragner, nun Obmann im Bruderhause zu Steyr; 2. Vinzenz Riedl, Schüler der 3. Klasse am kk. Gymnasio zu Kremsmünster, 20 Jahre alt, verwaist. Nachdem der Stipendienwer- ber Albert Huber wohl in seinen Studienzugnißen eine bessere Fortgangsklasse nachwei- set, als der Mitbemerber Vin- zenz Riedl, ersterer aber ohnehin im Genuße eines höheren Stipendiums ist, und bei Vinzenz Riedl die Elternlosigkeit und größere Hilfsbedürftigkeit in Berück- sichtigung zu ziehen sein dürfte und die sonstigen stiftbriefs- mäßigen Bedingungen von dem Kompetenten er- füllt sind, so wird beantragt: es sei unter Anschluß eines Rathsprotokolls Extraktes Vinzenz Riedl, Schüler der 3. Klatte am kk. Gymnasio zu Kremsmünster der hohen kk. Statthalterey zur

16 Jahre alt, durch seinen Vater Roman Huber, gew. Fragner, nun Obmann im Bruderhause zu Steyr; 2. Vinzenz Riedl, Schüler der 3. Klasse am kk. Gymnasio zu Kremsmünster, 20 Jahre alt, verwaist. Nachdem der Stipendienwerber Albert Huber wohl in seinen Studienzugnißen eine bessere Fortgangsklasse nachweiset, als der Mitbemerber Vinzenz Riedl, ersterer aber ohnehin im Genuße eines höheren Stipendiums ist, und bei Vinzenz Riedl die Elternlosigkeit und größere Hilfsbedürftigkeit in Berücksichtigung zu ziehen sein dürfte und die sonstigen stiftbriefsmäßigen Bedingungen von dem Kompetenten erfüllt sind, so wird beantragt: es sei unter Anschluß eines Rathsprotokolls Extraktes Vinzenz Riedl, Schüler der 3. Klatte am kk. Gymnasio zu Kremsmünster der hohen kk. Statthalterey zur

Verleihung des erledigten Materm Hammer'schen Stipendiums pr jährlichen 89f. ÖW. an denselben zu präsentiren. Einhellig nach dem Antrage. 3139 gemäß §. 85 G. O. Es würde beschlossen, daß der Herr Gem Rath, Stigler und in dessen Verhinderung Herr Gemeinderath, Mitter als Verifikatoren des Rathsprotokolls bestimmt werden. Al. Stigler Gemeinderath Aichinger Sekretär A. Haller Franz Karl Schriftführer

Verleihung des erledigten Materm Hammer'schen Stipendiums pr jährlichen 89f. ÖW. an denselben zu präsentiren. Einhellig nach dem Antrage. 3139 gemäß §. 85 G. O. Es würde beschlossen, daß der Herr Gem Rath, Stigler und in dessen Verhinderung Herr Gemeinderath, Mitter als Verifikatoren des Rathsproto- kolls bestimmt werden. Al. Stigler Gemeinderath Aichinger Sekretär A. Haller Franz Karl Schriftführer

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