Ratsprotokoll vom 31. Mai 1861

Statthalterey dem kk. StaatsMinisterium die Verfügung getroffen worden, daß das nun fast leerstehende Kreisamtsgebäude von dem kk. Bezirks- und Steueramte und der Grundlasten RegulirungsCommission bezogen würde, fand ich mich bei dem Umstande als diese Verfügung dem wiederholt gestellten Antrage der Gemeinde bezüglich der vollständigen Ueberlassung des Kreisamtsgebäudes an das kk. Kreisgericht und des Berghauptmannshaftsgebäudes an die politischen Behörden, wodurch allein nur die uneingelchränkte Benützung des Exjesuitengebäudes für die Schutzwecke ermöglicht werden kann – geradezu zuwiderlief, um so mehr veranlaßt, an maßgebender Stelle gegen diese Vorkehrung eine Vorstellung zu unterbreiten, als eben diese Gebäudefrage mit der Akti- [vi]rung unserer vollständigen Realschule und mit der endlichen klaglosen Unterbringung unserer

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