Ratsprotokoll vom 31. Mai 1861

und Steueramtes und der Grund- lasten Regulirungs Commißion in das Kreisamtsgebäude in Steyr so wie die Anweisung eines Natural- Quartieres in demselben für den k.k. Bezirksvorsteher angeordnet. In Folge dieser Verfügung sah sich die Gemeindevorstehung Steyr in die nothwendige Lage versetzt, aus nachstehnndem Grunde unterm 19. l.Mts. an das hohe kk. Statthal- terey Präsidium Linz die Bitte um Veranlassung der Sistirung dieser Anordnung zu stellen. Die Gemeinde Steyr hat unterm 27. März 1860 Z. 1784 an das hohe kk. Justiz Ministerium, unterm 10. Juli 1860 Z. 3080 und unterm 3. Mai 1861 Z. 2367 an Ein hohes k.k. Staats Ministerium die Bitte gerichtet, es wolle die Wieder- einräumung des Exjesuitenge- bäudes zu Schulzwecken, die Ueberlassung des Kreisamts- gebäudes an das kk. Kreisgericht und des kk. Berghauptmannschafts- Gebäudes an die politischen Be- hörden verfügt werden. Diese Eingaben fanden bis nun keine Erledigung

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