Ratsprotokoll vom 31. Mai 1861

Die obenberührte mittlerweilige Benützung des Kreisamtsgebäu- des steht aber der angestrebten vollständigen Benutzung des Exjesuitengebäudes zu Schul- zwecken entgegen. Die Tragweite der leidigen Provisorien ermessend und die dringende Nothwendigkeit der uneingeschränkten Ueber- lassung des letzterwähnten Gebäudes für die kk. Haupt- und vollständige Unterreal- Schule so mir für die zu er- richtende Gewerbsschule un- verrückt im Auge haltend fand sich die Gemeindevorstehung verpflichtet die erwähnte Bitte um Sistirung dem hohen Statt- halterey Praesidium zu überreichen. Dieses hohe Praesidium hat jedoch mit Erlaß vom 21. l.Mts. Z. 2786 erklärt, daß die dermalige Beziehung des Kreisamtsgebäudes durch das Bezirksamt der eventuellen Unterbringung der Hauptschule im Exjesuitengebäude nicht praeju- dicirlich sey, weßhalb die

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