Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1860

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 17. Dezember 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 17. Dezember 1860 unter dem Vorsize des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 16 Herren Gemeinderäthen, u.z. Amort, Edelbauer, Haas, Engl, John, Lechner, Mayr, Mitter, Redtenbacher, Sandböck, von Schönthan, der Spängler, Stiegler, Unzeittig, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Anton Heindl, Michael Heinl, Krenklmüller, Millner, Vogl und Werndl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 7282. Erlaß des kk. Staatsministeri- ums vom 26. Novbr. l.J. Z. 35309 und Präsidial Erlaß vom 28. prs. 30. November l.J. Z. 6398 Pr. mit welchem die sogleiche Einleitung neuer Wahlen für die Gemeinde Vertre- tungen angeordnet wird. In Folge Allerhöchster Entschlie- ßung vom 25. Novbr l.J. sind in allen nach dem Gemeindegesetze vom 17. März 1849 oder nach be- sonderen Städtestatuten einge- richteten Gemeinden mit möglichster Beschleunigung neue Wahlen für die Gemeinde Vertrettungen vor- zunehmen. Diese Allerhöchste Entschließung welche das Gemeindegesetz vom

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 17. Dezember 1860 unter dem Vorsize des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 16 Herren Gemeinderäthen, u.z. Amort, Edelbauer, Haas, Engl, John, Lechner, Mayr, Mitter, Redtenbacher, Sandböck, von Schönthan, der Spängler, Stiegler, Unzeittig, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Anton Heindl, Michael Heinl, Krenklmüller, Millner, Vogl und Werndl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 7282. Erlaß des kk. Staatsministeriums vom 26. Novbr. l.J. Z. 35309 und Präsidial Erlaß vom 28. prs. 30. November l.J. Z. 6398 Pr. mit welchem die sogleiche Einleitung neuer Wahlen für die Gemeinde Vertretungen angeordnet wird. In Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. Novbr l.J. sind in allen nach dem Gemeindegesetze vom 17. März 1849 oder nach besonderen Städtestatuten eingerichteten Gemeinden mit möglichster Beschleunigung neue Wahlen für die Gemeinde Vertrettungen vorzunehmen. Diese Allerhöchste Entschließung welche das Gemeindegesetz vom

Jahre 1849 und die besonderen Städtestatute dem laut ausgesprochenen Wunsche und dem dringenden Bedürfniße gemäß wieder reaktivirt und die Vertrettung der Gemeinde wieder freigewählten Mandataren überträgt, wird allenthalben freudig begrüßt. Wir bethätigen diese Freude über die Rückerlangung gesetzmäßiger Zustände in der Gemeinde Verfassung am besten, je eher wir dieselben herbeizuführen trachten. Ich habe daher zu diesem Ende die Verfügung getroffen, daß nach Verlautbarung der erwähnten Allerhöchsten Entschließung sogleich von Seite des Amtes die Anlegung der Wählerlisten in Angriff genommen und mit der größtmöglichsten Beschleunigung und Genauigkeit durchgeführt werde. Am 2. Dezember l.J. waren bereits diese Wählerlisten der drey Wahlkörper angelegt und wurde mit hierämtlicher Kundmachung vom selben Tage die 14 tägige Auflegung der Wählerlisten im

Jahre 1849 und die besonderen Städtestatute dem laut ausgespro- chenen Wunsche und dem dringen- den Bedürfniße gemäß wieder reaktivirt und die Vertrettung der Gemeinde wieder freigewähl- ten Mandataren überträgt, wird allenthalben freudig begrüßt. Wir bethätigen diese Freude über die Rückerlangung gesetzmäßi- ger Zustände in der Gemeinde Verfassung am besten, je eher wir dieselben herbeizuführen trachten. Ich habe daher zu diesem Ende die Verfügung getroffen, daß nach Verlautbarung der erwähn- ten Allerhöchsten Entschließung sogleich von Seite des Amtes die Anlegung der Wählerlisten in Angriff genommen und mit der größtmöglichsten Beschleunigung und Genauigkeit durchgeführt werde. Am 2. Dezember l.J. waren be- reits diese Wählerlisten der drey Wahlkörper angelegt und wurde mit hierämtlicher Kundmachung vom selben Tage die 14 tägige Auf- legung der Wählerlisten im

Rathssaale, sowie die Bestimmung der Präklusivfrist, behufs der An- bringung den Reklamationen gegen selbe vom 14. bis 16. l.Mts. öffentlich kundgemacht und diese Kund- machung jedem Hausbesizer ämtlich zugestellt. Nachdem die Anfertigung der Wählerlisten erhoben würde, daß 83 wahlberechtigte Gemeindeglieder mit Steuern und Zuschlägen im Rückstande seien, somit ihres Wahl- rechtes verlustig seien, so glaubte ich es sowohl der Achtung vor meinen Mitbürgern schuldig zu sein, sowie auch dem Wunsche vieler Wahlberech- tigten, deren Rückstand auf einem Versehen beruht, dadurch zu entspre- chen, daß dieselben vor Ablauf der Präklusivfrist eine ämtliche Ver- ständigung über ihren Rückstand erhalten. Diese Verständigung ist an die Betreffenden ergangen. Am 16. l.Mts. wurden nach Ablauf der Präklusivfrist die Wählerlisten geschlossen. Nachdem keine Reklama- tion vorgekommen, so werden diese Wählerlisten in heutiger Sitzung dem Gemeinderathe zur Genehmigung

Rathssaale, sowie die Bestimmung der Präklusivfrist, behufs der Anbringung den Reklamationen gegen selbe vom 14. bis 16. l.Mts. öffentlich kundgemacht und diese Kundmachung jedem Hausbesizer ämtlich zugestellt. Nachdem die Anfertigung der Wählerlisten erhoben würde, daß 83 wahlberechtigte Gemeindeglieder mit Steuern und Zuschlägen im Rückstande seien, somit ihres Wahlrechtes verlustig seien, so glaubte ich es sowohl der Achtung vor meinen Mitbürgern schuldig zu sein, sowie auch dem Wunsche vieler Wahlberechtigten, deren Rückstand auf einem Versehen beruht, dadurch zu entsprechen, daß dieselben vor Ablauf der Präklusivfrist eine ämtliche Verständigung über ihren Rückstand erhalten. Diese Verständigung ist an die Betreffenden ergangen. Am 16. l.Mts. wurden nach Ablauf der Präklusivfrist die Wählerlisten geschlossen. Nachdem keine Reklamation vorgekommen, so werden diese Wählerlisten in heutiger Sitzung dem Gemeinderathe zur Genehmigung

unterbreitet. Nachdem vom 17. bis 21. Mts. durch 5 Tage nach dem Gesetze die Wählerlisten unverändert aufliegen, wird am 22. die Wahl des dritten, am 27. die des zweiten und am 31. die des ernsten Wahlkörpers vorgenommen werden. Behufs der Leitung dieser Wahlverhandlung, bei welcher ich jede Betheiligung der gegenwärtigen Gemeinde Vertrettung gerne vermieden wissen wollte, ist eine Wahlkomißion zu ernennen, zu welcher ich folgende Herren Gemeindeglieder, welche sämtlich außerhalb des jetzigen Gemeinderathes stehen, bestimmt habe: Für den III. Wahlkörper folgende 5 Herren: Alois Nothhaft, Karl Fellerer, Anton Kamesberger, Ignatz Pichler, und Josef Pettenberger. Für den II. Wahlkörper folgende 5 Herren: Kajetan Plaichinger, Gustav Gschaider, Josef Geistberger, Franz Haller, und Matias Fischer. Für den I. Wahlkörper folgende 5 Herren: Michael Reschauer

unterbreitet. Nachdem vom 17. bis 21. Mts. durch 5 Tage nach dem Gesetze die Wählerlisten unverändert auf- liegen, wird am 22. die Wahl des dritten, am 27. die des zweiten und am 31. die des ernsten Wahl- körpers vorgenommen werden. Behufs der Leitung dieser Wahl- verhandlung, bei welcher ich jede Betheiligung der gegenwärtigen Gemeinde Vertrettung gerne vermieden wissen wollte, ist eine Wahlkomißion zu ernennen, zu welcher ich folgende Herren Gemeindeglieder, welche sämtlich außerhalb des jetzigen Gemein- derathes stehen, bestimmt habe: Für den III. Wahlkörper folgende 5 Herren: Alois Nothhaft, Karl Fellerer, Anton Kamesber- ger, Ignatz Pichler, und Josef Pettenberger. Für den II. Wahlkörper folgende 5 Herren: Kajetan Plaichin- ger, Gustav Gschaider, Josef Geist- berger, Franz Haller, und Matias Fischer. Für den I. Wahlkörper folgende 5 Herren: Michael Reschauer

Johann Schuhbauer, Michael Zobelber- ger, Franz Lang, und Franz Hofmann. Nach Beendigung dieser rechtskräf- tigen Wahlverhandlungen ist zur Constituirung des neugewählten Ge- meinderathes zu schreiten, mit welchem Momente die Wirksamkeit der ge- genwärtigen Gemeindevertrettung erlischt. Wolle der löbliche Gemeinderath diesen Vorgang und die erwähnten Verfügungen behufs der Aktivirung der neuen freizuwählenden Gemein- devertrettung genehmigend zur Kennt- niß nehmen. Einhellig nach dem Antrage. 7219. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, so wie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Aus- gabsposten mit Ablauf des Monates Oktober, womit das Verwaltungs- jahr 1860 abgeschlossen ist. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Oktober 7842 8 1000 Hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassa- rest 1095 61

Johann Schuhbauer, Michael Zobelberger, Franz Lang, und Franz Hofmann. Nach Beendigung dieser rechtskräftigen Wahlverhandlungen ist zur Constituirung des neugewählten Gemeinderathes zu schreiten, mit welchem Momente die Wirksamkeit der gegenwärtigen Gemeindevertrettung erlischt. Wolle der löbliche Gemeinderath diesen Vorgang und die erwähnten Verfügungen behufs der Aktivirung der neuen freizuwählenden Gemeindevertrettung genehmigend zur Kenntniß nehmen. Einhellig nach dem Antrage. 7219. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, so wie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Oktober, womit das Verwaltungsjahr 1860 abgeschlossen ist. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Oktober 7842 8 1000 Hierzu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest 1095 61

daher Empfangssumme im Oktober 8937 69 1000 Hievon die im Monate Oktober bestrittenen Ausgaben abgeschlagen 6701 71 100 bleibt für den Monat November ein barer Kassarest von 2235 98 900 Wenn zu den Empfängen im Monate Oktbr 7842 8 1000 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates September stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 37.622 44 ½ 1724 82 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Oktober ein GesammtEmpfang von 45.464 52 ½ 2724 82 und wenn den im Monate Oktbr. bestrittenen Ausgaben pr 6701 71 100 die gesamten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Septbr. zugezält werden mit 36.526 83 1600 Er zeigt sich bis Ende des Monates Oktober eine Ausgabensumme von 43.228 54 1700 Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkassier im Monate Oktober 1860 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen u Journale Jourl. Art. Anfänglich barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben schließlich barer Kassarest im Monate 1 Stadtkasse

daher Empfangssumme im Oktober 8937 69 1000 Hievon die im Monate Oktober bestrittenen Ausgaben abgeschlagen 6701 71 100 bleibt für den Monat November ein barer Kassarest von 2235 98 900 Wenn zu den Empfängen im Monate Oktbr 7842 8 1000 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates September statt- gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 37.622 44 ½ 1724 82 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Oktober ein Gesammt- Empfang von 45.464 52 ½ 2724 82 und wenn den im Monate Oktbr. bestrittenen Ausgaben pr 6701 71 100 die gesamten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Septbr. zugezält werden mit 36.526 83 1600 Er zeigt sich bis Ende des Monates Oktober eine Ausgabensumme von 43.228 54 1700 Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkassier im Monate Oktober 1860 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen u Journale Jourl. Art. Anfänglich barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben schließlich barer Kassarest im Monate 1 Stadtkasse

Post Benennung der Kassen und Journale Jourl. Art Anfänglich barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben Im Monate Schließl. barer Kassarest 2. u 3. Sub-Journal für die Gemeinde- Umlage und die Bier-Einfuhr 4. Verzehrungssteuer Einhebung 5. Zimentirungs Anstalt 6. Milder Vers. Fond 7. Armen Institut 8. Subjournal über die Hundeversteuerung 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 11. Simon Zachhuber'sche do 12. Stadtpfarrkirche 13. do Restaurationsfond 14. Exdominikaner-Kirche Summa Revirement: 26.922 fl 38 xr Der nachgewiesene Kassarest, eine Folge des im Verwaltungsjahre aufgenommenen Anlehens, ist in Hinblick der im 1. Quartale 1861 spärlich fließenden Einnahmen und den dagegen am Schluße des Solarjahres zusammenfallenden größeren Ausgaben unumgäng- lich erforderlich, soll nicht eine Störung in der Gebahrung nach den aufgestellten Grundsätzen ein- tretten. Derselbe kömmt zum Vortrag

Post Benennung der Kassee und Journale Jourl. Art Anfänglich barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben Im Monate Schließl. barer Kassarest 2. u 3. Sub-Journal für die GemeindeUmlage und die Bier-Einfuhr 4. Verzehrungssteuer Einhebung 5. Zimentirungs Anstalt 6. Milder Vers. Fond 7. Armen Institut 8. Subjournal über die Hundeversteuerung 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 11. Simon Zachhuber'sche do 12. Stadtpfarrkirche 13. do Restaurationsfond 14. Exdominikaner-Kirche Summa Revirement: 26.922 fl 38 xr Der nachgewiesene Kassarest, eine Folge des im Verwaltungsjahre aufgenommenen Anlehens, ist in Hinblick der im 1. Quartale 1861 spärlich fließenden Einnahmen und den dagegen am Schluße des Solarjahres zusammenfallenden größeren Ausgaben unumgänglich erforderlich, soll nicht eine Störung in der Gebahrung nach den aufgestellten Grundsätzen eintretten. Derselbe kömmt zum Vortrag

pro November 1861, ist übrigens belastet mit den derzeit noch nicht liquidirten Passiven aus der Pfarrbergregulierung. Am Jahreschluße ergibt sich daß im Haushalte der Gemeinde laut Akkordprotokoll nur 4 Posten im Betrage von 62 fl ÖW wegen noch nicht erfolgter Ausführung nicht zur Liquidirung gelangten, die sämtl. Forderungen der Neuzeit berichtiget und die muthmaßlichen und hoffentlich sicher einfließenden Aktiv-Rückstände des Jahres 1860 die oben angedeuteten Passiven decken werden. Wird zur Kenntniß genohmen. 7496. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtl. unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren sämtl. Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Novbr. in Verwaltungsjahre 1860/61. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Novbr. 2922 93½ Hierzu den am Schluße des vorigen Monats verbliebenen baren Kassarest 2235 98 daher Empfangssumme im Novbr 5158 91 ½ Hievon die im Monat Novbr.

pro November 1861, ist übrigens belastet mit den derzeit noch nicht liquidirten Passiven aus der Pfarrbergregulierung. Am Jahreschluße ergibt sich daß im Haushalte der Gemeinde laut Akkordprotokoll nur 4 Posten im Betrage von 62 fl ÖW wegen noch nicht erfolgter Ausführung nicht zur Liquidirung gelangten, die sämtl. Forderungen der Neu- zeit berichtiget und die muthmaß- lichen und hoffentlich sicher ein- fließenden Aktiv-Rückstände des Jahres 1860 die oben ange- deuteten Passiven decken werden. Wird zur Kenntniß genohmen. 7496. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtl. unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren sämtl. Einnahms und Ausgabs- posten mit Ablauf des Monates Novbr. in Verwaltungsjahre 1860/61. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Novbr. 2922 93½ Hierzu den am Schluße des vorigen Monats verbliebenen baren Kassarest 2235 98 daher Empfangssumme im Novbr 5158 91 ½ Hievon die im Monat Novbr.

bestrittenen Ausgaben abgekhlagen. mit [fehlt] bleibt für den Monat Dezember ein barer Kassarest von [fehlt] Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkassier im Monate November 1860 geführten verschiedenen Kassen und Journale. 1. Stadtkasse 2. Subjournale über die Gemein- 3. deumlage und die Biereinfuhr 4. Verzehrungssteuer Einhebung 5. Zimentierungs-Anstalt 6. Milder Versorg. Fond und bischöfl. Pfründenstiftung 7. Armen Institut 8. Subjournal über die Hundeversteuerung 9. Franz Oeppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 11. Simon Zachhuber'sche Pfründenstiftung 12. Stadtpfarrkirche 13. do Restaurationsfond 14. Exdominikaner Kirche Summa Revirement: 11.904 fl 29 xr Um die Rechnungsführung der Stadt- kasse thunlichst zu vereinfachen und die Grundbedingung einer klaren Uebersicht in den einzelnen Zwei- gen der Gebahrung zu erreichen,

bestrittenen Ausgaben abgekhlagen. mit [fehlt] bleibt für den Monat Dezember ein barer Kassarest von [fehlt] Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkassier im Monate November 1860 geführten verschiedenen Kassen und Journale. 1. Stadtkasse 2. Subjournale über die Gemein3. deumlage und die Biereinfuhr 4. Verzehrungssteuer Einhebung 5. Zimentierungs-Anstalt 6. Milder Versorg. Fond und bischöfl. Pfründenstiftung 7. Armen Institut 8. Subjournal über die Hundeversteuerung 9. Franz Oeppinger'sche Armen Stiftung 10. Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 11. Simon Zachhuber'sche Pfründenstiftung 12. Stadtpfarrkirche 13. do Restaurationsfond 14. Exdominikaner Kirche Summa Revirement: 11.904 fl 29 xr Um die Rechnungsführung der Stadtkasse thunlichst zu vereinfachen und die Grundbedingung einer klaren Uebersicht in den einzelnen Zweigen der Gebahrung zu erreichen,

wurden die sämtlichen Einnahmsum Ausgabsrubriken in gleichlautenden Bezeichnungen genau begränzt, jeder Rubrik die entsprechenden Unterabtheilungen zugewiesen, und das Journal für Empfänge von jenen der Ausgaben abgetrennt, daß jede Veränderung im Kassastande in der allgemeinen und ersten Rubrik Kasse als Empfangs- oder Ausgabepost vorgetragen erscheint. Die Einrichtung dieser beiden Journale ist derartig, daß nebenan die sämtl. gleichlautenden nun auf 18 festgestellten Rubriken vorgedruckt sind, um jeden einzelnen Journalposten zu füllen und entsprechend in der einschlägigen Rubrik vortragen zu können. Nur in dieser Weise ist es möglich den Voranschlag in allen seinen speziellen Ansätzen ziffergenau einhalten zu können, weil eine einfache Addition in der betreffenden Kollonne genügt,

wurden die sämtlichen Einnahms- um Ausgabsrubriken in gleich- lautenden Bezeichnungen genau begränzt, jeder Rubrik die entsprechenden Unterabtheilun- gen zugewiesen, und das Journal für Empfänge von jenen der Ausgaben abgetrennt, daß jede Veränderung im Kassa- stande in der allgemeinen und ersten Rubrik Kasse als Empfangs- oder Ausgabepost vorgetragen erscheint. Die Einrichtung dieser beiden Journale ist derartig, daß nebenan die sämtl. gleichlau- tenden nun auf 18 festgestell- ten Rubriken vorgedruckt sind, um jeden einzelnen Journalposten zu füllen und entsprechend in der einschlägi- gen Rubrik vortragen zu können. Nur in dieser Weise ist es möglich den Voranschlag in allen seinen speziellen Ansätzen ziffergenau ein- halten zu können, weil eine einfache Addition in der be- treffenden Kollonne genügt,

den jeweiligen Aufwand zu er- heben. Für jene Rubriken, die mit mehreren Unterabtheilungen versehen sind und eine vielseitige Verwendung, wie z.B. städt. Bauamt, erfordern, dient ein eigenes Schema, welches mit allen Subrubriken die Empfänge oder Ausgaben ins Minimum de- taillirt. Solche Schema werden 4 für Em- pfänge und 7 für die Ausgaben geführt. Die Rubrik „Kasse“ in ihrer Summe muß gleich sein, der Ge- sammtsumme aller übrigen Rubri- ken sowohl in den Empfängen als in den Ausgaben. Die Einzelsumme jeder Rubrik thut dar, wie viel im Monate, beispielweise auf das städt. Bauamt etz. ausgegeben, oder an städt. Umlagen etz. in Empfang genommen wurde. Die städt. Kasse-Bücher sollen allmonatlich nach dieser Einrichtung vom Bürgermeister unter Zu- ziehung zweier jeden Monat wech- selnder Gemeinderäthe der Revi- sion unterzogen werden, wodurch ermöglicht wird, daß im Laufe

den jeweiligen Aufwand zu erheben. Für jene Rubriken, die mit mehreren Unterabtheilungen versehen sind und eine vielseitige Verwendung, wie z.B. städt. Bauamt, erfordern, dient ein eigenes Schema, welches mit allen Subrubriken die Empfänge oder Ausgaben ins Minimum detaillirt. Solche Schema werden 4 für Empfänge und 7 für die Ausgaben geführt. Die Rubrik „Kasse“ in ihrer Summe muß gleich sein, der Gesammtsumme aller übrigen Rubriken sowohl in den Empfängen als in den Ausgaben. Die Einzelsumme jeder Rubrik thut dar, wie viel im Monate, beispielweise auf das städt. Bauamt etz. ausgegeben, oder an städt. Umlagen etz. in Empfang genommen wurde. Die städt. Kasse-Bücher sollen allmonatlich nach dieser Einrichtung vom Bürgermeister unter Zuziehung zweier jeden Monat wechselnder Gemeinderäthe der Revision unterzogen werden, wodurch ermöglicht wird, daß im Laufe

des Jahres die sämtlichen Mitglieder des Gemeinderathes ihre nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes vorgeschriebene kontrollirende Wirksamkeit bezüglich der kassaämtlichen Gebarung bethätiget haben. So entfällt am Schluße des Verwaltungsjahres die Nothwendigkeit einer von eigends hiezu zu bestellenden Organen vorzunehmenden RechnungsRevision, welche mir den gleichen Werth einer derart normirten, vom Gemeinderathe selbst ausgehenden und allmonatlich gepflogenen Kontrole haben kann; so und nur so allein ist es möglich, daß sowohl der Bürgermeister als auch der Gemeinderath zu jeder Zeit von der steten Evidenz der sämtlichen Empfänge und Ausgaben in jedem Verwaltungszweige der Kommune sich befinden. Die nach diesem Vorgange sich ergebenden Kasse MonatsAbschlüße werden von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellt und liegen hier im

des Jahres die sämtlichen Mitglie- der des Gemeinderathes ihre nach den Bestimmungen des Gemeinde- gesetzes vorgeschriebene kon- trollirende Wirksamkeit bezüglich der kassaämtlichen Gebarung bethätiget haben. So entfällt am Schluße des Verwaltungsjahres die Noth- wendigkeit einer von eigends hiezu zu bestellenden Organen vorzunehmenden Rechnungs- Revision, welche mir den gleichen Werth einer derart normirten, vom Gemeinderathe selbst aus- gehenden und allmonatlich ge- pflogenen Kontrole haben kann; so und nur so allein ist es möglich, daß sowohl der Bür- germeister als auch der Ge- meinderath zu jeder Zeit von der steten Evidenz der sämtlichen Empfänge und Ausgaben in jedem Verwaltungszweige der Kommune sich befinden. Die nach diesem Vorgange sich ergebenden Kasse Monats- Abschlüße werden von mir in einem eigenen Tableau zusam- mengestellt und liegen hier im

Rathssaale zu Jedermanns Ein- sicht auf. Die Revision für den Monat November habe ich mit den Herrn Gemeinderathen Stigler und Sandböck vorgenommen, und in den Kassebüchern bemerkt. Ich stelle demnach den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Zweckmäßigkeit dieser kasse- ämtlichen Gebarung anerkennen, und selbe in Hinkunft als Norm für das städt. Kasseamt mit dem Beisatze anordnen, daß auch die gegenwärtig angebahnte Revision der städt. Kasse-Rechnung fortan beibehalten werde. Einhellig nach dem Antrage. 7509. Im Monate November l.J. betrug die hierartige Bier-Erzeugung 1755 Eimer Die Einfuhr von fremden Bräuern 252 ¼ 〃 Zusammen 2007 ¼ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 503 ¼ Entfallen für den hiesigen Consumo 1504 Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 78 fl an Gemeindezuschlag 236 fl 18 ½ xr als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig

Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Die Revision für den Monat November habe ich mit den Herrn Gemeinderathen Stigler und Sandböck vorgenommen, und in den Kassebüchern bemerkt. Ich stelle demnach den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Zweckmäßigkeit dieser kasseämtlichen Gebarung anerkennen, und selbe in Hinkunft als Norm für das städt. Kasseamt mit dem Beisatze anordnen, daß auch die gegenwärtig angebahnte Revision der städt. Kasse-Rechnung fortan beibehalten werde. Einhellig nach dem Antrage. 7509. Im Monate November l.J. betrug die hierartige Bier-Erzeugung 1755 Eimer Die Einfuhr von fremden Bräuern 252 ¼ Zusammen 2007 ¼ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 503 ¼ Entfallen für den hiesigen Consumo 1504 Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 78 fl an Gemeindezuschlag 236 fl 18 ½ xr als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig

allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Commune von Ernsterer mit 73 fl 33 ½ xr von Letzterer 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkassa abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so mit ziffert sich aus den indirekten Steuern pro Oktober ein Reinerträgniß von 453 fl 18 ½ xr wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu bestreiten kömt. Wird zur Kenntniß genommen. 7422. Revisionsbemerkungen ad Num 2744 de anno 1859 über die von dem Herrn Kaßier Josef Schiefermayr gelegte StadtkasseRechnung pro 1858. Die innestehenden von 1 einschließlich 5 gestellten Anträge wurden vom Gemeinderathe in heutiger Sitzung vollen Inhalts genehmiget und ist sonach die Kasseamts Rechnung des Verwaltungsjahres 1858 in Gemäßheit des §. 57 der städt. Gemeindeordnung in beantragten Wortlaute ad Num 2774 de anno 1859 zu erledigen, dem Herrn Rechnungsleger das Absolutorium mittelst Dekret zu ertheilen und eine Abschrift dieses Protokolls dem Finanzreferenten

allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Commune von Ernsterer mit 73 fl 33 ½ xr von Letzterer 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkassa abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so mit ziffert sich aus den indirekten Steuern pro Oktober ein Rein- erträgniß von 453 fl 18 ½ xr wovon am Jahreschluße die ge- nehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu be- streiten kömt. Wird zur Kenntniß genommen. 7422. Revisionsbemerkungen ad Num 2744 de anno 1859 über die von dem Herrn Kaßier Josef Schie- fermayr gelegte Stadtkasse- Rechnung pro 1858. Die innestehenden von 1 einschließ- lich 5 gestellten Anträge wurden vom Gemeinderathe in heutiger Sitzung vollen Inhalts genehmiget und ist sonach die Kasseamts Rechnung des Verwaltungsjahres 1858 in Ge- mäßheit des §. 57 der städt. Gemein- deordnung in beantragten Wort- laute ad Num 2774 de anno 1859 zu erledigen, dem Herrn Rechnungs- leger das Absolutorium mittelst Dekret zu ertheilen und eine Abschrift dieses Protokolls dem Finanzreferenten

und dem Kassaamte zum Wissen und Benehmen zuzustellen. 7323. Kommißions Protokoll über die vorgenommene Revision und Prü- fung der Kassaamts Rechnung des Verwaltungsjahres 1859. Die von 1 einschließlich 4 gestellten Anträge werden vom Gemeinde- rathe in heutiger Sitzung ge- nehmigt, und ist die Kassaamtsrech- nung des Verwaltungsjahres 1859 nach §. 57 der städt. Gemein- deordnung im beantragten Wort- laute ad Num 4721 zu erledigen, demnach dem Herrn Rechnungs- leger das Absolutorium mit- telst Dekret zu ertheilen und dem Finanz Referenten dieses Protokoll zur Nachachtung in Abschrift zuzustellen. 7537. Vortrag In der Gemeinderaths-Sitzung vom 25. Juli 1860 wurde über Re- lation des Herrn Stadtkassiers ad Num 4083, daß die gegenwärtige Hundeversteuerung mit Ende July erlösche, in Erwägung der noch fort- bestehenden Nothwendigkeit und der hiedurch angestrebten Zwecke sowohl

und dem Kassaamte zum Wissen und Benehmen zuzustellen. 7323. Kommißions Protokoll über die vorgenommene Revision und Prüfung der Kassaamts Rechnung des Verwaltungsjahres 1859. Die von 1 einschließlich 4 gestellten Anträge werden vom Gemeinderathe in heutiger Sitzung genehmigt, und ist die Kassaamtsrechnung des Verwaltungsjahres 1859 nach §. 57 der städt. Gemeindeordnung im beantragten Wortlaute ad Num 4721 zu erledigen, demnach dem Herrn Rechnungsleger das Absolutorium mittelst Dekret zu ertheilen und dem Finanz Referenten dieses Protokoll zur Nachachtung in Abschrift zuzustellen. 7537. Vortrag In der Gemeinderaths-Sitzung vom 25. Juli 1860 wurde über Relation des Herrn Stadtkassiers ad Num 4083, daß die gegenwärtige Hundeversteuerung mit Ende July erlösche, in Erwägung der noch fortbestehenden Nothwendigkeit und der hiedurch angestrebten Zwecke sowohl

in sanitätspolizeilicher als pekuniärer Beziehung der Beschluß gefaßt: „Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1860/61 vom Monate August an unter den in der entworfenen Kundmachung enthaltenen Bestimmungen ohne Verzug zu veranlassen, und das städt. Kasseund Polizeiamt mit der Durchführung im Sinne jener Bestimmungen zu beauftragen. Diesem Beschluße lag die Erörterung zu Grunde, daß es dringend gebothen sey, alle jene Maßregeln zur wirklichen Anwendung zu bringen, wodurch die Absicht, unnütze Vermehrung der Hunde und Einbringung der Steuer von den Hundebesitzern gesichert erscheine. Es wurde von der Versammlung mit allem Nachdruck hervorgehoben, daß es unbillig sey, diese Steuer nur von jenen zu erheben, welche den gesetzlichen Lokalanordnungen Folge leisten, dagegen viele andere

in sanitätspolizeilicher als pekuni- ärer Beziehung der Beschluß gefaßt: „Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1860/61 vom Monate August an unter den in der entworfenen Kund- machung enthaltenen Bestim- mungen ohne Verzug zu ver- anlassen, und das städt. Kasse- und Polizeiamt mit der Durch- führung im Sinne jener Bestim- mungen zu beauftragen. Diesem Beschluße lag die Erörterung zu Grunde, daß es dringend gebothen sey, alle jene Maßregeln zur wirklichen Anwendung zu bringen, wodurch die Absicht, unnütze Vermehrung der Hunde und Einbringung der Steuer von den Hundebesitzern gesichert erscheine. Es wurde von der Versammlung mit allem Nachdruck hervor- gehoben, daß es unbillig sey, diese Steuer nur von jenen zu erheben, welche den gesetzlichen Lokalanordnungen Folge leisten, dagegen viele andere

Hundebesizer frei von der Steuer zu belassen. Als nach Ablauf des zur Ver- steuerung gegebenen Termines von vollen zwei Monaten vom 1. August bis Ende Oktober kaum für die Hälfte der hierortigen Hunde die Versteuerung erfolgte, und auch kaum mit Grund zu er- warten stand, daß dieser Anord- nung ohne wiederholter Auffor- derung und Anwendung von Zwangs- mitteln nachgekommen werde, so hat der Gemeinderath in der Sitzung vom 9. Novbr. l.J. die Erlassung einer neuerlichen verschärften Kundmachung unter Feststellung eines 14 tägigen Termines zur nachträglichen Steuer-Entrichtung beschlossen, und das Verfahren be- hufs der Durchführung der in der Kundmachung vom 24. Juli l.J. ad Num 4083 erlassenen Vorschriften genau vorgeschrieben. Die Frist war am 27. Novbr l.J. ab- gelaufen, und das Amt hat die ihr obliegende Revision in Sinne genannter Verordnung in Vollzug gesetzt. Ich berichte hiemit das Ergebniß:

Hundebesizer frei von der Steuer zu belassen. Als nach Ablauf des zur Versteuerung gegebenen Termines von vollen zwei Monaten vom 1. August bis Ende Oktober kaum für die Hälfte der hierortigen Hunde die Versteuerung erfolgte, und auch kaum mit Grund zu erwarten stand, daß dieser Anordnung ohne wiederholter Aufforderung und Anwendung von Zwangsmitteln nachgekommen werde, so hat der Gemeinderath in der Sitzung vom 9. Novbr. l.J. die Erlassung einer neuerlichen verschärften Kundmachung unter Feststellung eines 14 tägigen Termines zur nachträglichen Steuer-Entrichtung beschlossen, und das Verfahren behufs der Durchführung der in der Kundmachung vom 24. Juli l.J. ad Num 4083 erlassenen Vorschriften genau vorgeschrieben. Die Frist war am 27. Novbr l.J. abgelaufen, und das Amt hat die ihr obliegende Revision in Sinne genannter Verordnung in Vollzug gesetzt. Ich berichte hiemit das Ergebniß:

vom 1. August bis 13. November l.J. wurden 156 Marken vom 14. Novber bis einschließlich 27. November wurden 192 vom 27. Novbr bis einschließlich 15. Dezember wurden 109 Im Ganzen 457 Marken gelöst. Eine Ziffer, welche seit Einführung der Hundesteuer nicht erreicht wurde und unbestritten nur durch die angeordneten Maßregeln zu Stande kam. Der hiedurch dem Armenfonde zugeführte Betrag bildet nach der Kasse-Amts-Rechnung eine derartig ergiebige Unterstützung, daß im Monate November und Dezember das Armen Institut, welches seiner unzulänglichen Einkünfte halber alljährlich mit circa 5000 fl ÖW aus der Stadtkasse dotirt werden muß, nur mit der Summe von 100 fl ÖW ergänzt werden durfte. Der löbliche Gemeinderath wolle diese Mittheilung in Vollziehung seiner Beschlüße vom 25. July u. 9. November l.J. zur

vom 1. August bis 13. November l.J. wurden 156 Marken vom 14. Novber bis einschließlich 27. November wurden 192 〃 vom 27. Novbr bis einschließlich 15. Dezember wurden 109 〃 Im Ganzen 457 Marken gelöst. Eine Ziffer, welche seit Einführung der Hundesteuer nicht erreicht wurde und unbe- stritten nur durch die ange- ordneten Maßregeln zu Stande kam. Der hiedurch dem Armenfonde zugeführte Betrag bildet nach der Kasse-Amts-Rechnung eine derartig ergiebige Un- terstützung, daß im Monate November und Dezember das Armen Institut, welches seiner unzulänglichen Einkünfte halber alljährlich mit circa 5000 fl ÖW aus der Stadtkasse dotirt werden muß, nur mit der Summe von 100 fl ÖW ergänzt werden durfte. Der löbliche Gemeinderath wolle diese Mittheilung in Voll- ziehung seiner Beschlüße vom 25. July u. 9. November l.J. zur

Kenntniß nehmen. Wird zur Wissenschaft genommen. 7046. Das Quartieramt überreicht die Rechnung über die im Militär- jahre 1860 von dem in Stadtbezir- ke Steyr bequartiert gewesenen kk. Militär eingehobenen Offiziers Quartier, dann Mannschafts-, Kost-, Schlaf- und Pferdestall-Gelder. Ist diese Rechnung, dem Kassaamte mit dem Auftrage zuzustellen, die in selber ausgewiesenen re- gulamentmäßigen Offiziersquar- tier-, dann Mannschafts-, Kost- und Pferde-Stallgelder zusammen pr 785 fl 81 ½ xr ÖW. bei der Stadt- kasse in Empfang zu nehmen, und aus selber die ausgezeigte stipulirte Aufzalung auf die Offi- ziers Quartiergelder mit 212 fl 4 ½ xr ÖW an die sich ausweisenden Quar- tierträger zu leisten, welcher Betrag in der Rubrik X lit. F. der Ausgabe vorzutragen ist. Das Expedit hat dann die mitfol- gende Kundmachung drucken, affigi- ren und publiziren zu lassen, des Inhaltes, daß die sämtlichen Quar- tiergelder bei dem städt. Kassier gegen Abgabe der Original- Quartierbolleten im Laufe des

Kenntniß nehmen. Wird zur Wissenschaft genommen. 7046. Das Quartieramt überreicht die Rechnung über die im Militärjahre 1860 von dem in Stadtbezirke Steyr bequartiert gewesenen kk. Militär eingehobenen Offiziers Quartier, dann Mannschafts-, Kost-, Schlaf- und Pferdestall-Gelder. Ist diese Rechnung, dem Kassaamte mit dem Auftrage zuzustellen, die in selber ausgewiesenen regulamentmäßigen Offiziersquartier-, dann Mannschafts-, Kost- und Pferde-Stallgelder zusammen pr 785 fl 81 ½ xr ÖW. bei der Stadtkasse in Empfang zu nehmen, und aus selber die ausgezeigte stipulirte Aufzalung auf die Offiziers Quartiergelder mit 212 fl 4 ½ xr ÖW an die sich ausweisenden Quartierträger zu leisten, welcher Betrag in der Rubrik X lit. F. der Ausgabe vorzutragen ist. Das Expedit hat dann die mitfolgende Kundmachung drucken, affigiren und publiziren zu lassen, des Inhaltes, daß die sämtlichen Quartiergelder bei dem städt. Kassier gegen Abgabe der OriginalQuartierbolleten im Laufe des

Monates Februar 1861 erhoben werden können, und die bis zu Ende des Februars nicht erhobenen als freiwillige Geschenke an das Armen Institut betrachtet und als solche dahin abgeführt und verrechnet werden. Hievon sind das städt. Kassaamt und die Armen-Instituts Rechnungsführung auf Rubriken zu verständigen. 7354. Johann Hausleutner berichtet über die im Monate Novbr. l.J. geschehenen Archivarbeiten. Wird zur Nachricht genommen. II. Section Referent Herr Gemeinderath Lechner. 6530. Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten bischöflichen Pfründe eingelangten Gesuche. Die durch den Tod des Franz Molterer erledigte bischöfliche Pfründe mit einem monatlichen Pfründengenuß von 5 fl 25 xr ÖW wird über Berathung der ArmenKommißion und des gemeinderäthlichen Comités, den 75 Jahre alten, gewesenen bürgerlichen Schuhmachermeister Anton Ambroschütz u.z. vom 1. Januar 1861 angefangen verliehen. Hievon sind Anton Ambroschütz,

Monates Februar 1861 erhoben werden können, und die bis zu Ende des Februars nicht erhobenen als freiwillige Geschenke an das Armen Institut betrachtet und als solche dahin abgeführt und ver- rechnet werden. Hievon sind das städt. Kassaamt und die Armen-Instituts Rech- nungsführung auf Rubriken zu verständigen. 7354. Johann Hausleutner berichtet über die im Monate Novbr. l.J. geschehenen Archivarbeiten. Wird zur Nachricht genommen. II. Section Referent Herr Gemeinderath Lechner. 6530. Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledig- ten bischöflichen Pfründe einge- langten Gesuche. Die durch den Tod des Franz Molterer erledigte bischöfliche Pfründe mit einem monatlichen Pfründengenuß von 5 fl 25 xr ÖW wird über Berathung der Armen- Kommißion und des gemeinderäthlichen Comités, den 75 Jahre alten, gewesenen bürgerlichen Schuhmachermeister Anton Ambroschütz u.z. vom 1. Januar 1861 angefangen verliehen. Hievon sind Anton Ambroschütz,

und die Milden Vers. Fonds Rechnungs- führung letztere mit dem Auf- trage zur Auszalung vom obigen Tage an zu verständigen. Für die III. Section Referent Herr Gem. Rath Lechner. 6985. Das Expedit relationirt ad Num 4914 den von Herrn Michael Sergl rücksichtlich des abgehaltenen Gesell- schaftsschreibens gemachten Erlag des Restbetrages pr 20 fl ÖW. In Folge des nunmehr von Herrn Michael Sergl eingezalten Betra- ges pr 45 fl ÖW aus dem bei ihm abgehaltenen Bestscheiben mit der Widmung für wohlthätige Anstalten wird beantragt, daß 15 f ÖW an die hies. Klein- kinderbewahr Anstalt u.z. zum Ankaufe von Christge- schenken für die Kinder, die weiteren 30 fl ÖW dem Armen- Institute zugeführt werden sollen. Die Armen Instituts Rechnungs- 7497. führung bittet um Verfügung über die Jahres-Interessen von dem von einem unbekannten Wohlthäter dem Armen Institute geschenkten Kapitale pr 2400 fl CMz. Die Interessen des von einem

und die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung letztere mit dem Auftrage zur Auszalung vom obigen Tage an zu verständigen. Für die III. Section Referent Herr Gem. Rath Lechner. 6985. Das Expedit relationirt ad Num 4914 den von Herrn Michael Sergl rücksichtlich des abgehaltenen Gesellschaftsschreibens gemachten Erlag des Restbetrages pr 20 fl ÖW. In Folge des nunmehr von Herrn Michael Sergl eingezalten Betrages pr 45 fl ÖW aus dem bei ihm abgehaltenen Bestscheiben mit der Widmung für wohlthätige Anstalten wird beantragt, daß 15 f ÖW an die hies. Kleinkinderbewahr Anstalt u.z. zum Ankaufe von Christgeschenken für die Kinder, die weiteren 30 fl ÖW dem ArmenInstitute zugeführt werden sollen. Die Armen Instituts Rechnungs7497. führung bittet um Verfügung über die Jahres-Interessen von dem von einem unbekannten Wohlthäter dem Armen Institute geschenkten Kapitale pr 2400 fl CMz. Die Interessen des von einem

unbekannten Priester dem hies. Armenfonde geschenkten Kapitals pr 2400 fl CMz. in Betrage von 108 fl ÖW sollen der bei der Uebergabe dieser Schenkung, so wie der darauf erfolgten gemeinderäthlichen Erledigung vom 19. Febr 1859 Z. 1038 gemäß, an die Armen der in Steyr bestehenden zwei Pfarrer zu gleichen Theilen vertheilt werden, und zwar in der Art, daß jeder der Pfründner des Armen-Institutes am vorletzten Betheilungstage in diesem Monate, also unmittelbar vor Weihnachten 30 xr ÖW von den Interessen dieses Kapitals auf die Hand erhält. Hiezu erhält die Armen Instituts Rechnungsführung den Auftrag mit dem Bemerken, daß die Betheilung durch die Armenväter zu geschehen habe. IV Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 7554. Bau-Inspizient Donberger um Erhöhung der Taglöhnungen für die städt. Arbeiter. Die Gründe, welche Herr BauInspizient Donberger für Belassung der Sommerlöhnungen für die städt. Arbeiter vorbringt, erscheinen ganz gerechtfertigt und um so mehr

unbekannten Priester dem hies. Armenfonde geschenkten Kapitals pr 2400 fl CMz. in Betrage von 108 fl ÖW sollen der bei der Uebergabe dieser Schenkung, so wie der dar- auf erfolgten gemeinderäthlichen Erledigung vom 19. Febr 1859 Z. 1038 gemäß, an die Armen der in Steyr bestehenden zwei Pfarrer zu gleichen Theilen vertheilt werden, und zwar in der Art, daß jeder der Pfründner des Armen-Institutes am vorletzten Betheilungstage in diesem Monate, also unmittelbar vor Weihnachten 30 xr ÖW von den Interessen dieses Kapitals auf die Hand erhält. Hiezu erhält die Armen Instituts Rechnungsführung den Auftrag mit dem Bemerken, daß die Be- theilung durch die Armenväter zu geschehen habe. IV Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 7554. Bau-Inspizient Donberger um Erhöhung der Taglöhnungen für die städt. Arbeiter. Die Gründe, welche Herr Bau- Inspizient Donberger für Belassung der Sommerlöhnungen für die städt. Arbeiter vorbringt, erscheinen ganz gerechtfertigt und um so mehr

weil die Leute die sonst übliche Frühstück und Jausenzeit nicht halten, sondern zur Arbeit ver- wenden. Ich stelle sohin den Antrag, der löbl. Gemeinderath bewillige die Auszalung der Löhnungen für die Wintermonate mit 87 ½ xr ÖW für Maurer und Zimmerleute, und 70 xr für Taglöhner. Dieser Antrag wird abgelehnt und mit 12 gegen 3 Stimmen beschlossen, daß die Winterlöh- nungen von 60 u. 80 xr wie im Vorjahre beibehalten werden, und daß vom 1. Januar 1861 diese Löhnungsauszalung beginnen solle. V. Section Referent Herr Gem. Rath. Dr. Spängler. 6940. Ueber Einlangen der Kataloge der Aichetschule wurde am 13. Novbr. l.J. eine Kommißion abgehalten, wel- che sich in Anbetracht besonderer Umstände zur Schulgeldbefrei- ung, für 65 Kinder bestimmt fand und die Ratifikation dieser Be- freiungen dem löbl. Gemeinde- rathe empfiehlt. Einhelliger Beschluß, wornach

weil die Leute die sonst übliche Frühstück und Jausenzeit nicht halten, sondern zur Arbeit verwenden. Ich stelle sohin den Antrag, der löbl. Gemeinderath bewillige die Auszalung der Löhnungen für die Wintermonate mit 87 ½ xr ÖW für Maurer und Zimmerleute, und 70 xr für Taglöhner. Dieser Antrag wird abgelehnt und mit 12 gegen 3 Stimmen beschlossen, daß die Winterlöhnungen von 60 u. 80 xr wie im Vorjahre beibehalten werden, und daß vom 1. Januar 1861 diese Löhnungsauszalung beginnen solle. V. Section Referent Herr Gem. Rath. Dr. Spängler. 6940. Ueber Einlangen der Kataloge der Aichetschule wurde am 13. Novbr. l.J. eine Kommißion abgehalten, welche sich in Anbetracht besonderer Umstände zur Schulgeldbefreiung, für 65 Kinder bestimmt fand und die Ratifikation dieser Befreiungen dem löbl. Gemeinderathe empfiehlt. Einhelliger Beschluß, wornach

die beantragten Schulgeldbefreiungen genehmiget werden. VI. Section Referent Herr Gem. Rath Vögerl. 6991. Johann Dornauer, verehl. Zimmermann und Hausbesizer No 420 in Aichet, um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Herr Johann Dornauer wird hiemit in Folge seines Einschreitens de prs. 14. Novbr. 1860 Z. 6991 gegen Erlag der beim städt. Kassaamte zu entrichtenden Aufnamstaxe pr 10 fl 50 xr ÖW in den Verband der Stadtgemeinde Steyr aufgenommen und ist hievon derselbe, so wie das städt. Conscriptionsamt und Kassaamt und die Vorstehung der früheren Zuständigkeits Gemeinde rathschlägig zu verständigen. 6939. Alois Anton Faßhold, Hausbesizer No 297 in Ennsdorf, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Zäzilie Artmann. 7027. Ferdinand Rauscher, Zweckschmidgeselle, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Barbara Reinhart.

die beantragten Schulgeldbefreiun- gen genehmiget werden. VI. Section Referent Herr Gem. Rath Vögerl. 6991. Johann Dornauer, verehl. Zimmermann und Hausbesizer No 420 in Aichet, um Aufnahme in den Gemeindever- band der Stadt Steyr. Herr Johann Dornauer wird hiemit in Folge seines Einschreitens de prs. 14. Novbr. 1860 Z. 6991 gegen Erlag der beim städt. Kassaamte zu ent- richtenden Aufnamstaxe pr 10 fl 50 xr ÖW in den Verband der Stadtge- meinde Steyr aufgenommen und ist hievon derselbe, so wie das städt. Conscriptionsamt und Kassaamt und die Vorstehung der früheren Zuständigkeits Gemeinde rath- schlägig zu verständigen. 6939. Alois Anton Faßhold, Hausbesizer No 297 in Ennsdorf, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Zäzilie Art- mann. 7027. Ferdinand Rauscher, Zweck- schmidgeselle, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Ver- ehelichung mit Barbara Reinhart.

6962. Josef Mann, Traiteur in der Werndl'schen Fabrik zu Letten, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Zäzilia Elisabeth Werndl. Sind für die Genannten die Ehekonsense auszufertigen, des- sen dieselben, so wie das städt. Conscriptionsamt zu verständigen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 7501. Im Monate November l.J. wurden 8 neue Gewerbe angemeldet u.z. 1 Schuhmachergewerbe 1 Pfaidlergewerbe 2 Krämmergewerbe 1 Vergoldergewerbe 1 Sägemühle 1 Zeugschmiedgewerbe und 1 Tapezierergewerbe Ferner wurden 2 Konzessionen zum Gewerbsbetriebe verliehen u.z. 1 Schankgewerbe und 1 Kaffeschankgewerbe. Dagegen wurden 2 Gewerbs- befugniße zurückgelegt u.z. 1 Marktfiranterie und 1 Schallenschrottergewerbe. Wird zur Kenntniß genommen. 7239. Note der Sparkasse Direktion Steyr vom 12. Novbr l.J. 243

6962. Josef Mann, Traiteur in der Werndl'schen Fabrik zu Letten, um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Zäzilia Elisabeth Werndl. Sind für die Genannten die Ehekonsense auszufertigen, dessen dieselben, so wie das städt. Conscriptionsamt zu verständigen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 7501. Im Monate November l.J. wurden 8 neue Gewerbe angemeldet u.z. 1 Schuhmachergewerbe 1 Pfaidlergewerbe 2 Krämmergewerbe 1 Vergoldergewerbe 1 Sägemühle 1 Zeugschmiedgewerbe und 1 Tapezierergewerbe Ferner wurden 2 Konzessionen zum Gewerbsbetriebe verliehen u.z. 1 Schankgewerbe und 1 Kaffeschankgewerbe. Dagegen wurden 2 Gewerbsbefugniße zurückgelegt u.z. 1 Marktfiranterie und 1 Schallenschrottergewerbe. Wird zur Kenntniß genommen. 7239. Note der Sparkasse Direktion Steyr vom 12. Novbr l.J. 243

folgenden Inhalts: In der Sitzung des Ausschußes der Sparkasse Steyr vom 11. l.Mts. wurde in Folge Zuschrift des Herrn Anton Gaffl ddo eodem, mit welcher er laut beiliegender Schenkungs Urkunde in Original der Sparkasse Steyr 3 StaatschuldVerschreibungen in Gesamtbetrage pr 2500 fl WW welche er von Wohlthätern sammelte, bedingungsweise zum Geschenke machte der einhellige Bekhluß gefaßt: Der Ausschuß nehme dieses Geschenk an, gebe dem Herrn Anton Gaffl die Annahme desselben unter dem Ausdrucke des Dankes hiefür mittelst Zuschrift bekannt, und leite hierauf die Schenkungs Urkunde an den löbl. Gemeinderath der Stadt Steyr mit dem Ersuchen, derselbe möge dieser Schenkung seine weitere Zustimmung ertheilen und der Sparkasse Steyr die Erklärung abgeben, daß er aus Anlaß der ersten Einrichtungskosten an selbe keine wie immer gearteten Forderungen

folgenden Inhalts: In der Sitzung des Ausschußes der Sparkasse Steyr vom 11. l.Mts. wurde in Folge Zuschrift des Herrn Anton Gaffl ddo eodem, mit welcher er laut beiliegender Schenkungs Urkunde in Original der Sparkasse Steyr 3 Staatschuld- Verschreibungen in Gesamtbetra- ge pr 2500 fl WW welche er von Wohlthätern sammelte, bedin- gungsweise zum Geschenke machte der einhellige Bekhluß gefaßt: Der Ausschuß nehme dieses Geschenk an, gebe dem Herrn Anton Gaffl die Annahme des- selben unter dem Ausdrucke des Dankes hiefür mittelst Zuschrift bekannt, und leite hierauf die Schenkungs Ur- kunde an den löbl. Gemeinde- rath der Stadt Steyr mit dem Ersuchen, derselbe möge dieser Schenkung seine weitere Zustimmung ertheilen und der Sparkasse Steyr die Er- klärung abgeben, daß er aus Anlaß der ersten Ein- richtungskosten an selbe keine wie immer gearteten Forderungen

mehr zu erheben habe, sondern sich bezüglich dieser Einrichtungskosten und seiner dießfälligen Forderung an die Sparkasse mit diesen über- gebenen 2500 fl WW in Obligationen vollkommen befriedigt erachte, und diese genannten Obligationen im Sinne der Widmung und Schenkung sogleich an das Ar- men Institut Steyr übergeben werde. Wolle demnach eine löbliche Gemeindevorstehung die im wohldortigen Deposito bereits erliegenden gedachten Obliga- tionen dem Stiftungszwecke zuführen, und hieher bekannt geben, daß der Gemeinderath die vollständige Berichtigung des Guthabens der Stadtgemein- de Steyr an die Sparkasse Steyr im Betrage von 1452 fl 81 ½ xr ÖW anerkannt und der Anton Gaffl'schen Schenkung seine Zustimmung ertheilt habe. Nachdem nun dieses Geschenk, welches aus der Zeit der in dem vorigen Jahrzehend projektirten Einrichtung einer städtischen Spar- kasse herrührt, und von dem

mehr zu erheben habe, sondern sich bezüglich dieser Einrichtungskosten und seiner dießfälligen Forderung an die Sparkasse mit diesen übergebenen 2500 fl WW in Obligationen vollkommen befriedigt erachte, und diese genannten Obligationen im Sinne der Widmung und Schenkung sogleich an das Armen Institut Steyr übergeben werde. Wolle demnach eine löbliche Gemeindevorstehung die im wohldortigen Deposito bereits erliegenden gedachten Obligationen dem Stiftungszwecke zuführen, und hieher bekannt geben, daß der Gemeinderath die vollständige Berichtigung des Guthabens der Stadtgemeinde Steyr an die Sparkasse Steyr im Betrage von 1452 fl 81 ½ xr ÖW anerkannt und der Anton Gaffl'schen Schenkung seine Zustimmung ertheilt habe. Nachdem nun dieses Geschenk, welches aus der Zeit der in dem vorigen Jahrzehend projektirten Einrichtung einer städtischen Sparkasse herrührt, und von dem

Herrn Geber, welchem mehrere Wohlthäter diese Beträge übergeben, für eine städt. Sparkasse oder eine hiesige Wohlthätigkeits Anstalt aufbewahrt und verwendet werden sollte, seinem Zwecke dadurch am besten zugeführt werden kann, wenn mit selben im Pauschalbetrage die Schuld der Sparkasse Steyr aus ihrer ersten Einrichtung an die Stadtkommune abgestossen, dieser Schenkungsbetrag aber sohin von der Stadtkommune an das Armen Institut, welches die Gemeinde ohnehin zu subventioniren hat, abgetreten wird, so hat sich der Herr Inhaber und beziehungsweise Geber dieses Geschenkes zur vorerwähnten Widmung im Sinne der ursprünglichen Spender veranlaßt gefunden, und ich erlaube mir sowohl im Interesse der Stadtgemeinde, welche die Kosten der ersten Einrichtung der hiesigen Sparkasse pr 1452 fl 81 5/10 ÖW nach §. 3 der Statuten erst nach einer langen Reihe von

Herrn Geber, welchem mehrere Wohlthäter diese Beträge über- geben, für eine städt. Sparkasse oder eine hiesige Wohlthätigkeits Anstalt aufbewahrt und ver- wendet werden sollte, seinem Zwecke dadurch am besten zugeführt werden kann, wenn mit selben im Pauschalbetrage die Schuld der Sparkasse Steyr aus ihrer ersten Einrichtung an die Stadtkommune abgestossen, dieser Schenkungsbetrag aber sohin von der Stadtkommune an das Armen Institut, wel- ches die Gemeinde ohnehin zu subventioniren hat, abge- treten wird, so hat sich der Herr Inhaber und beziehungs- weise Geber dieses Geschenkes zur vorerwähnten Widmung im Sinne der ursprünglichen Spender veranlaßt gefunden, und ich erlaube mir sowohl im Interesse der Stadtge- meinde, welche die Kosten der ersten Einrichtung der hiesigen Sparkasse pr 1452 fl 81 5/10 ÖW nach §. 3 der Statuten erst nach einer langen Reihe von

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2