Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1860

Rathssaale, sowie die Bestimmung der Präklusivfrist, behufs der Anbringung den Reklamationen gegen selbe vom 14. bis 16. l.Mts. öffentlich kundgemacht und diese Kundmachung jedem Hausbesizer ämtlich zugestellt. Nachdem die Anfertigung der Wählerlisten erhoben würde, daß 83 wahlberechtigte Gemeindeglieder mit Steuern und Zuschlägen im Rückstande seien, somit ihres Wahlrechtes verlustig seien, so glaubte ich es sowohl der Achtung vor meinen Mitbürgern schuldig zu sein, sowie auch dem Wunsche vieler Wahlberechtigten, deren Rückstand auf einem Versehen beruht, dadurch zu entsprechen, daß dieselben vor Ablauf der Präklusivfrist eine ämtliche Verständigung über ihren Rückstand erhalten. Diese Verständigung ist an die Betreffenden ergangen. Am 16. l.Mts. wurden nach Ablauf der Präklusivfrist die Wählerlisten geschlossen. Nachdem keine Reklamation vorgekommen, so werden diese Wählerlisten in heutiger Sitzung dem Gemeinderathe zur Genehmigung

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