Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1860

in sanitätspolizeilicher als pekuni- ärer Beziehung der Beschluß gefaßt: „Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1860/61 vom Monate August an unter den in der entworfenen Kund- machung enthaltenen Bestim- mungen ohne Verzug zu ver- anlassen, und das städt. Kasse- und Polizeiamt mit der Durch- führung im Sinne jener Bestim- mungen zu beauftragen. Diesem Beschluße lag die Erörterung zu Grunde, daß es dringend gebothen sey, alle jene Maßregeln zur wirklichen Anwendung zu bringen, wodurch die Absicht, unnütze Vermehrung der Hunde und Einbringung der Steuer von den Hundebesitzern gesichert erscheine. Es wurde von der Versammlung mit allem Nachdruck hervor- gehoben, daß es unbillig sey, diese Steuer nur von jenen zu erheben, welche den gesetzlichen Lokalanordnungen Folge leisten, dagegen viele andere

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2