Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1860

Jahre 1849 und die besonderen Städtestatute dem laut ausgespro- chenen Wunsche und dem dringen- den Bedürfniße gemäß wieder reaktivirt und die Vertrettung der Gemeinde wieder freigewähl- ten Mandataren überträgt, wird allenthalben freudig begrüßt. Wir bethätigen diese Freude über die Rückerlangung gesetzmäßi- ger Zustände in der Gemeinde Verfassung am besten, je eher wir dieselben herbeizuführen trachten. Ich habe daher zu diesem Ende die Verfügung getroffen, daß nach Verlautbarung der erwähn- ten Allerhöchsten Entschließung sogleich von Seite des Amtes die Anlegung der Wählerlisten in Angriff genommen und mit der größtmöglichsten Beschleunigung und Genauigkeit durchgeführt werde. Am 2. Dezember l.J. waren be- reits diese Wählerlisten der drey Wahlkörper angelegt und wurde mit hierämtlicher Kundmachung vom selben Tage die 14 tägige Auf- legung der Wählerlisten im

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2