Ratsprotokoll vom 15. Juni 1860

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 15. Juni 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr am 15. Juni 1860 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Haas, Harazmüller, Heindl Anton, Heindl Michael, Krenklmüller, Lechner, Millner, Stigler, Dr. Spängler, Vogl und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Eysn, v. Jäger, Mayr, Nutzinger, Sandböck, Unzeittig. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 2938. Statthalterey Erlaß vom 23. Mai l.J. Z. 2713, womit die im Einver- nehmen mit dem Gemeinderathe beantragte Bestellung des Gemeinderathes Mathias Lechner als Stellvertreter des mit der prov. Führung der Bürgermeisterstelle betrauten Vize Bürgermeisters Anton Haller genehmigt wird. Dieser hohe k.k. Statthalterey Präsidial Erlaß wird dem Ge- meinderathe zur erfreulichen Kenntniß genommen. 3233. Statthalterey Erlaß vom 19. Mai l.J. Z. 10816 mit der Eröffnung, daß bei der am 2. Jenner l.J. erfolg- ten Ziehung, durch die gezogene

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr am 15. Juni 1860 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Haas, Harazmüller, Heindl Anton, Heindl Michael, Krenklmüller, Lechner, Millner Stigler, Dr. Spängler, Vogl und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Eysn, v. Jäger, Mayr, Nutzinger, Sandböck, Unzeittig. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 2938. Statthalterey Erlaß vom 23. Mai l.J. Z. 2713, womit die im Einvernehmen mit dem Gemeinderathe beantragte Bestellung des Gemeinderathes Mathias Lechner als Stellvertreter des mit der prov. Führung der Bürgermeisterstelle betrauten Vize Bürgermeisters Anton Haller genehmigt wird. Dieser hohe k.k. Statthalterey Präsidial Erlaß wird dem Gemeinderathe zur erfreulichen Kenntniß genommen. 3233. Statthalterey Erlaß vom 19. Mai l.J. Z. 10816 mit der Eröffnung, daß bei der am 2. Jenner l.J. erfolgten Ziehung, durch die gezogene

Serie 24 die 2 1/2 %, der Stadt Steyr gehörige Bank-Obligation No. 11330/17548 pr. 1000 fl in die Verlosung gefallen ist. Wird dem Gemeinderathe zur angenehmen Nachricht genommen und die erhält die Depositen Comißion den Auftrag die berührte Bank Obligation No. 11330/17548 aus der Depositenkasse zu dem Ende zu erfolgen, daß das städt. Kassaamt ungesäumt deren Verwechslung gegen eine Staatsschuldverschreibung in geeigneter Weise veranlaße. Zum Vollzuge ist eine Abschrift dieses hohen Statthalterey Erlaßes der Depositen Comißion und dem Kassaamte auszufertigen. 3088. Vortrag Die Gemeinde hat unterm 27. Merz l.J. Z. 1784 eine Petition an das hohe Justizministerium und gleichzeitig an die hohe Statthalterey zu Linz des Inhalts gerichtet, daß an Stelle der mit Ende April 1860 aufzulassenden k.k. Kreisbehörde in dem hiezu von der Stadtgemeinde abgetrettenen nun aerarischem Gebäude das k.k.

Serie 24 die 2 1/2 %, der Stadt Steyr gehörige Bank-Obligation No. 11330/17548 pr. 1000 fl in die Ver- losung gefallen ist. Wird dem Gemeinderathe zur angenehmen Nachricht genommen und die erhält die Depositen Comißion den Auftrag die be- rührte Bank Obligation No. 11330/17548 aus der Depositenkasse zu dem Ende zu erfolgen, daß das städt. Kassaamt ungesäumt deren Ver- wechslung gegen eine Staats- schuldverschreibung in geeigneter Weise veranlaße. Zum Vollzuge ist eine Abschrift dieses hohen Statthalterey Erlaßes der Depositen Comißion und dem Kassaamte auszufertigen. 3088. Vortrag Die Gemeinde hat unterm 27. Merz l.J. Z. 1784 eine Petition an das hohe Justizministerium und gleichzeitig an die hohe Statt- halterey zu Linz des Inhalts ge- richtet, daß an Stelle der mit Ende April 1860 aufzulassenden k.k. Kreisbehörde in dem hiezu von der Stadtgemeinde abgetrettenen nun aerarischem Gebäude das k.k.

Kreisgericht untergebracht und hiedurch ermöglicht werde, daß die k.k. Haupt- und Unterrealschule ihrem früheren Standpunkte in dem Exjesuitengebäude zurück gegeben wurde. Bei den nun im Zuge befindlichen wichtigen Verhandlungen über die Regelung der städt. Schulen, und der hiemit im innigen Zusammen- hange stehenden Frage über die künftige Erweiterung der Un- terrealschule durch Errichtung eines III. Jahrganges als selbst- ständigen Schule, wird in Erwägung des für die industriellen und commerzielen Verhältnisse der Stadtgemeinde gefühlten Bedürf- nisses und in Anbetracht der in der Gewerbe-Ordnung vom 20. Dezbr. 1859 für die Förderung der gewerblichen Bildung vor- geschriebenen Fachschulen der Antrag gestellt, es sey die entworfene diesen Ver- hältnissen nach allen Richtungen entsprechende Darstellung zum Be- hufe der Wiederversetzung der hiesigen Haupt- und Unterrealschule in das Exjesuitengebäude, und die Zuweisung der vom Schul-Standpunkte

Kreisgericht untergebracht und hiedurch ermöglicht werde, daß die k.k. Haupt- und Unterrealschule ihrem früheren Standpunkte in dem Exjesuitengebäude zurück gegeben wurde. Bei den nun im Zuge befindlichen wichtigen Verhandlungen über die Regelung der städt. Schulen, und der hiemit im innigen Zusammenhange stehenden Frage über die künftige Erweiterung der Unterrealschule durch Errichtung eines III. Jahrganges als selbstständigen Schule, wird in Erwägung des für die industriellen und commerzielen Verhältnisse der Stadtgemeinde gefühlten Bedürfnisses und in Anbetracht der in der Gewerbe-Ordnung vom 20. Dezbr. 1859 für die Förderung der gewerblichen Bildung vorgeschriebenen Fachschulen der Antrag gestellt, es sey die entworfene diesen Verhältnissen nach allen Richtungen entsprechende Darstellung zum Behufe der Wiederversetzung der hiesigen Haupt- und Unterrealschule in das Exjesuitengebäude, und die Zuweisung der vom Schul-Standpunkte

erforderlichen Lokalitäten zur gehörigen Entfaltung nach Maßgabe der beantragten Vergrößerung den höchsten hierauf entscheidenden Einfluß übenden Behörden in Form eines ehrfurchtsvollen Bittgesuches zu unterbreiten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3139. Protokoll über die Scontrirung der sämtl. Kassabestände, welche in dem Stadtkasse-Lokale unter der Verwaltung der GemeindeVorstehung aufbewahrt sind, aus Anlaß der Abtrettung des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Dieses Protokoll, wodurch konstatirt ist, daß bei der vorgenommenen Scontrirung die sämtl. unter städt. Verwaltung stehenden Kassen in größter Ordnung befunden wurden, indem die abgezälten Kassa-Vorräthe mit den bezüglichen Journals-Abschlüßen zifferrichtig stimmten, und die in den Hauptkassen vorhandenen Obligationen und Effekten im Gesammtnominalwerthe von fl 542.080 41 xr vollkommen übereinstimmend mit den Depositenbüchern getroffen wurden,

erforderlichen Lokalitäten zur ge- hörigen Entfaltung nach Maßgabe der beantragten Vergrößerung den höchsten hierauf entscheidenden Ein- fluß übenden Behörden in Form eines ehrfurchtsvollen Bittgesuches zu unterbreiten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3139. Protokoll über die Scontrirung der sämtl. Kassabestände, welche in dem Stadtkasse-Lokale unter der Verwaltung der Gemeinde- Vorstehung aufbewahrt sind, aus Anlaß der Abtrettung des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Dieses Protokoll, wodurch konstatirt ist, daß bei der vor- genommenen Scontrirung die sämtl. unter städt. Verwaltung stehenden Kassen in größter Ord- nung befunden wurden, indem die abgezälten Kassa-Vorräthe mit den bezüglichen Journals-Ab- schlüßen zifferrichtig stimmten, und die in den Hauptkassen vor- handenen Obligationen und Effekten im Gesammtnominal- werthe von fl 542.080 41 xr voll- kommen übereinstimmend mit den Depositenbüchern getroffen wurden,

wird vom Gemeinderathe zur be- friedigenden Nachricht genohmen, und ist in Erledigung desselben eine Abschrift dem städt. Kaßier zu zu stellen. Das Original ist in der Registra- tur aufzubewahren. 3202. Vortrag über das Gebahrungs Ergebniß der Stadtkassa sowie sämtlicher unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summari- schen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Mai l.J., als: I. Bei der Stadtkasse In 156 Journal Art. An Empfängen 6236 fl 13 1/2 xr Hiezu den Cassarest Ende April l.J. 1362 fl 80 1/2 xr Summa der Empfänge 7598 fl 94 xr den Ausgaben 6821 fl 31 xr wornach sich ein Cassa Saldo Vortrag von 777 fl 63 xr pro Juni entziffert. Werden zu den Empfängen im Monate Mai pr. 6236 fl 13 1/2 xr die vom 1. November 1859 bis Ende April gehabten Empfänge geschlagen mit 14.173 fl 38 1/2 xr so zeigen sich 20.409 fl 52 xr an Empfängen

wird vom Gemeinderathe zur befriedigenden Nachricht genohmen, und ist in Erledigung desselben eine Abschrift dem städt. Kaßier zu zu stellen. Das Original ist in der Registratur aufzubewahren. 3202. Vortrag über das Gebahrungs Ergebniß der Stadtkassa sowie sämtlicher unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Mai l.J., als: I. Bei der Stadtkasse In 156 Journal Art. An Empfängen 6236 fl 13 1/2 xr Hiezu den Cassarest Ende April l.J. 1362 fl 80 1/2 xr Summa der Empfänge 7598 fl 94 xr den Ausgaben 6821 fl 31 xr wornach sich ein Cassa Saldo Vortrag von 777 fl 63 xr pro Juni entziffert. Werden zu den Empfängen im Monate Mai pr. 6236 fl 13 1/2 xr die vom 1. November 1859 bis Ende April gehabten Empfänge geschlagen mit 14.173 fl 38 1/2 xr so zeigen sich 20.409 fl 52 xr an Empfängen

Uebertrag 20.409 fl 52 xr an Empfängen Wenn zu den Ausgaben im Monat Mai pr. 6821 fl 21 xr die Ausgaben vom 1. Novbr. 1859 bis Ende April 1860 mit 12.810 fl 58 xr gerechnet werden, zusammen 19.631 fl 89 xr an Ausgaben so erübrigen für den Monat Juni 777 fl 63 xr dieser Cassa-Saldo ist jedoch bereits belastet mit den angewiesenen in Handen des Kaßiers unbezalt sich befindlichen Conti mit 1301 fl 87 xr Ö.W. welche wegen Störung der Gebarung und der mit Beginn jeden Monates auszubezalenden Gehalte in nächster Zeit zur Zalung gelangen werden. Hieraus resultirt, daß in Hinblick auf meinen ad Num. 2850 erstatteten Bericht und mit Rücksicht der bereits erhobenen Passiven der Gemeindekasse, das approximative Defizit von 12 bis 15.000 fl – in Anbetracht der Präliminaransätze pro 1860 Rubrik VIII bauämtl. Auslagen, und Rubrik XIV städt. Bauten, Regelung des Stadtpfarrkirchenplatzes, zusammen bei 12.000 fl – der Wahrheit ziemlich nahe liegen dürfte. II. Bei der Zimentirungs Anstalt. In 5 Journal Art. An Empfängen 50 fl Ausgaben 62 fl 51 xr

Uebertrag 20.409 fl 52 xr an Empfängen Wenn zu den Ausgaben im Monat Mai pr. 6821 fl 21 xr die Ausgaben vom 1. Novbr. 1859 bis Ende April 1860 mit 12.810 fl 58 xr gerechnet werden, zusammen 19.631 fl 89 xr an Ausgaben so erübrigen für den Monat Juni 777 fl 63 xr dieser Cassa-Saldo ist jedoch bereits belastet mit den angewiesenen in Handen des Kaßiers unbezalt sich befindlichen Conti mit 1301 fl 87 xr Ö.W. welche wegen Störung der Gebarung und der mit Beginn jeden Monates auszubezalenden Gehalte in nächster Zeit zur Zalung gelangen werden. Hieraus resultirt, daß in Hinblick auf meinen ad Num. 2850 erstatteten Bericht und mit Rücksicht der bereits erhobenen Passiven der Gemeinde- kasse, das approximative Defizit von 12 bis 15.000 fl – in Anbetracht der Präliminaransätze pro 1860 Rubrik VIII bauämtl. Auslagen, und Rubrik XIV städt. Bauten, Regelung des Stadtpfarrkirchenplatzes, zusammen bei 12.000 fl – der Wahr- heit ziemlich nahe liegen dürfte. II. Bei der Zimentirungs Anstalt. In 5 Journal Art. An Empfängen 50 fl 〃 Ausgaben 62 fl 51 xr

III. Verzehrungssteuer Einhebgs. Journal. In 4 Journal Art: An Empfängen 1519 fl 〃 Ausgaben 1519 fl IV. Armen Instituts Journal. In 85 Journal Art. An Empfängen 1010 fl 33 xr 〃 Ausgaben 639 fl 25 xr V. VI. VII. Mild. Pründen Stiftgs. Journale. In 62 Journal Art: An Empfängen 1891 fl 30 xr 〃 Ausgaben 1829 fl 16 xr VIII. Mild. Vers. Fonds Journal. In 45 Journal Art. An Empfängen 907 fl 12 xr 〃 Ausgaben 835 fl 18 xr IX. Stadtpfarrkirchen Journal. In 11 Journal Art. An Empfängen 31 fl 19 xr 〃 Ausgaben 229 fl 28 xr X. Exdominikanerkirchen Journal. In 2 Journal Art: An Empfängen 16 xr 〃 Ausgaben 4 fl 89 xr XI. Stadtpfarrkirchen Restaurationsfonds Journal. In 3 Journal Art: An Empfängen 61 fl An Ausgaben 141 fl 43 xr Bei den von 2 bis einschlüßlich 11 erwähnten Journalen sind die

III. Verzehrungssteuer Einhebgs. Journal. In 4 Journal Art: An Empfängen 1519 fl Ausgaben 1519 fl IV. Armen Instituts Journal. In 85 Journal Art. An Empfängen 1010 fl 33 xr Ausgaben 639 fl 25 xr V. VI. VII. Mild. Pründen Stiftgs. Journale. In 62 Journal Art: An Empfängen 1891 fl 30 xr Ausgaben 1829 fl 16 xr VIII. Mild. Vers. Fonds Journal. In 45 Journal Art. An Empfängen 907 fl 12 xr Ausgaben 835 fl 18 xr IX. Stadtpfarrkirchen Journal. In 11 Journal Art. An Empfängen 31 fl 19 xr Ausgaben 229 fl 28 xr X. Exdominikanerkirchen Journal. In 2 Journal Art: An Empfängen 16 xr Ausgaben 4 fl 89 xr XI. Stadtpfarrkirchen Restaurationsfonds Journal. In 3 Journal Art: An Empfängen 61 fl An Ausgaben 141 fl 43 xr Bei den von 2 bis einschlüßlich 11 erwähnten Journalen sind die

bezüglichen Kassareste nicht einbezogen. Im Zusammenhalte des Ganzen, stellt sich im Monate Mai bei sämtlichen Kassen das Revirement auf die Summe von fl 23.881 24 xr Ö.W. Wird zur Nachricht genommen. 3201. Im I. Semester des Verwaltungsjahres 1860 betrug die hierortige Biererzeugung 29.090 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 3.597 zusammen 32.687 Eimer die hierortige Ausfuhr 10.106 1/2 Eimer bleibt für den hiesigen Consumo 22.580 1/2 Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 1566 fl 49 xr Ö.W. an Gemeindezuschlag von 1933 fl 48 1/2 Ö.W. zur Stadtkasse bezalt wurde, von welchem Betrag bezüglich der Einund Ausfuhr die genehmigte Provision an die städt. Mauthund Perzeptions-Aemter zu entrichten kömmt. Wird zur Kenntniß genommen. 3296., 3305. u. 3306. Die Herren Gemeinderäthe Johann Nutzinger, Roman von Jäger und Johann Eysn bitten um ihre Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes. Vortrag Die vorliegenden 3 Gesuche um

bezüglichen Kassareste nicht einbezogen. Im Zusammenhalte des Ganzen, stellt sich im Monate Mai bei sämtlichen Kassen das Revirement auf die Summe von fl 23.881 24 xr Ö.W. Wird zur Nachricht genommen. 3201. Im I. Semester des Verwaltungs- jahres 1860 betrug die hierortige Biererzeugung 29.090 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 3.597 〃 zusammen 32.687 Eimer die hierortige Ausfuhr 10.106 1/2 Eimer bleibt für den hiesigen Consumo 22.580 1/2 Eimer wofür abzüglich der Rückver- gütungen von 1566 fl 49 xr Ö.W. an Gemeindezuschlag von 1933 fl 48 1/2 Ö.W. zur Stadtkasse bezalt wurde, von welchem Betrag bezüglich der Ein- und Ausfuhr die genehmigte Provision an die städt. Mauth- und Perzeptions-Aemter zu entrichten kömmt. Wird zur Kenntniß genommen. 3296., 3305. u. 3306. Die Herren Gemeinderäthe Johann Nutzinger, Roman von Jäger und Johann Eysn bitten um ihre Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes. Vortrag Die vorliegenden 3 Gesuche um

Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes sind vollkommen begründet und es dürfte die Annahme der von den Herrn Gesuchsteller vorgebrachten Motive keinem Anstande un- terliegen. Jedem der Herren Gesuchsteller kommt der § 41 lit. C rücksichtlich des überschrittenen sechzigsten Lebensjahres zu statten, und beruft sich insbesondere Herr Roman von Jäger auf seine aerztlich bestättigte Schwerhörig- keit, Herr Johann Nutzinger auf den Umstand, daß er, weil in den Gemeindeverband der Stadt Linz aufgenommen, aufgehört habe, ein Mitglied dieser Gemeinde zu sein, – endlich Herr Johann Eysn auf sein bekanntes Augenleiden. Demgemäß wird die Annahme dieser Enthebungsgesuche mit dem Bemerken beantragt, es seien diese Gesuche der hohen k.k. Statthalterey zur Genehmigung der beantragten Enthebung mit der Bitte in Vorlage zu bringen, hochselbe

Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes sind vollkommen begründet und es dürfte die Annahme der von den Herrn Gesuchsteller vorgebrachten Motive keinem Anstande unterliegen. Jedem der Herren Gesuchsteller kommt der § 41 lit. C rücksichtlich des überschrittenen sechzigsten Lebensjahres zu statten, und beruft sich insbesondere Herr Roman von Jäger auf seine aerztlich bestättigte Schwerhörigkeit, Herr Johann Nutzinger auf den Umstand, daß er, weil in den Gemeindeverband der Stadt Linz aufgenommen, aufgehört habe, ein Mitglied dieser Gemeinde zu sein, – endlich Herr Johann Eysn auf sein bekanntes Augenleiden. Demgemäß wird die Annahme dieser Enthebungsgesuche mit dem Bemerken beantragt, es seien diese Gesuche der hohen k.k. Statthalterey zur Genehmigung der beantragten Enthebung mit der Bitte in Vorlage zu bringen, hochselbe

wolle bei dem Umstande als nunmehr der 4te Theil der Mitglieder des Gemeinderathes fehlt, zum Behufe der Ergänzung des gegenwärtigen Standes des Gemeinderathes von 18 auf 24 Mitglieder aus einer Anzahl von 30 in Vorschlag zu bringenden wohlfähigen Gemeindegliedern die Ernennung von 6 Gemeinderäthen bei dem hohen k.k. Ministerium des Innern zu veranlassen geruhen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3127. Protokoll ad Num. 2977 über die vorgenommene Wahl eines neuen Viertelmeisters an Stelle des abgetrettenen Herrn Johann Sperl in Reichenschwall. Die Wahl des Herrn Peter Puxkandel in Reichenschwall zum Viertelmeister des 7ten Stadtviertels in der Vorstadt Reichenschwall, welches die Häuser No. 188 bis 210 in sich begreift, wird hiemit genehmigt. Es ist demnach an selben das Dekret auszufertigen, samt Instruktion zuzustellen und hievon das Polizeiamt auf Rubrik zu verständigen.

wolle bei dem Umstande als nunmehr der 4te Theil der Mitglieder des Gemeinderathes fehlt, zum Behufe der Ergän- zung des gegenwärtigen Standes des Gemeinderathes von 18 auf 24 Mitglieder aus einer Anzahl von 30 in Vorschlag zu bringenden wohlfähigen Gemein- degliedern die Ernennung von 6 Gemeinderäthen bei dem hohen k.k. Ministerium des Innern zu veranlassen geruhen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3127. Protokoll ad Num. 2977 über die vorgenommene Wahl eines neuen Viertelmeisters an Stelle des abgetrettenen Herrn Johann Sperl in Reichenschwall. Die Wahl des Herrn Peter Puxkandel in Reichenschwall zum Viertelmeister des 7ten Stadtviertels in der Vorstadt Reichenschwall, welches die Häuser No. 188 bis 210 in sich begreift, wird hiemit genehmigt. Es ist demnach an selben das Dekret auszufertigen, samt Instruktion zuzustellen und hievon das Polizeiamt auf Rubrik zu verständigen.

3128. Protokoll ad Num. 2976 über die Wahl eines neuen Vier- telmeisters anstelle des verstorbenen Herrn Michael Eppinger. Die Wahl des des Herrn Karl Fellerer in Ennsdorf zum Vier- telmeister des 12. Stadtviertels in der Vorstadt Ennsdorf, welches die Häuser No. 300 bis 327 in sich begreift, wird hiemit begreift genehmigt. Es ist demnach an selben das Dekret auszufertigen, samt Instruktion zuzustellen und hievon das Polizeiamt auf Rubrik zu verständigen. II. Section Referent Herr 3130. Michael Sergl, bittet um seine Enthebung von der Ver- waltung der Bruderhaus- kirche, und überreicht den Kassarest von 24 fl Ö.W. Herr Michael Sergl ist auf sein Ansuchen der Stelle eines Bru- derhauskirchen-Verwalters zu entheben, und ist Herr Michael Zobelberger einzuladen sich diesem Amte zu unterziehen, wovon beide mit Dekret, Herr

3128. Protokoll ad Num. 2976 über die Wahl eines neuen Viertelmeisters anstelle des verstorbenen Herrn Michael Eppinger. Die Wahl des des Herrn Karl Fellerer in Ennsdorf zum Viertelmeister des 12. Stadtviertels in der Vorstadt Ennsdorf, welches die Häuser No. 300 bis 327 in sich begreift, wird hiemit begreift genehmigt. Es ist demnach an selben das Dekret auszufertigen, samt Instruktion zuzustellen und hievon das Polizeiamt auf Rubrik zu verständigen. II. Section Referent Herr 3130. Michael Sergl, bittet um seine Enthebung von der Verwaltung der Bruderhauskirche, und überreicht den Kassarest von 24 fl Ö.W. Herr Michael Sergl ist auf sein Ansuchen der Stelle eines Bruderhauskirchen-Verwalters zu entheben, und ist Herr Michael Zobelberger einzuladen sich diesem Amte zu unterziehen, wovon beide mit Dekret, Herr

Benefiziat Hahn aber mit Note zu verständigen sind. Zugleich wird beschlossen, daß vom heutigen Tage an, über sämtliche Einnahmen und Ausgaben bei der Bruderhauskirche Rechnung zu führen und am Schluße des Solarjahres der Gemeindevorstehung vorzulegen ist, wozu dem neuen Rechnungsführer die Weisung zu ertheilen ist. 3200. Referent bittet nach geschehener mündlicher Anregung des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers um Verleihung einer Pfründe für die Unterstandlerin im Bürgerspitale Elisabeth Fischer. Der Unterstandlerin Elisabeth Fischer, wird eine Bruderhauspfründe in dem neuen Ausmaße bewilliget, wovon dieselbe, der Obmann des Bürgerspitals und die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen sind. III. Section Referent Herr Gem. Rath Millner. 2999. Conto des Matias Forsthuber pr. 120 fl Ö.W. für gelieferte 10 Klafter

Benefiziat Hahn aber mit Note zu verständigen sind. Zugleich wird beschlossen, daß vom heutigen Tage an, über sämtliche Einnahmen und Aus- gaben bei der Bruderhaus- kirche Rechnung zu führen und am Schluße des Solarjahres der Gemeindevorstehung vor- zulegen ist, wozu dem neuen Rechnungsführer die Weisung zu ertheilen ist. 3200. Referent bittet nach geschehener mündlicher Anregung des hochwürdi- gen Herrn Vorstadtpfarrers um Verleihung einer Pfründe für die Unterstandlerin im Bürgerspitale Elisabeth Fischer. Der Unterstandlerin Elisabeth Fischer, wird eine Bruderhaus- pfründe in dem neuen Ausmaße bewilliget, wovon dieselbe, der Obmann des Bürgerspitals und die Mild. Vers. Fonds Rech- nungsführung rathschlägig zu verständigen sind. III. Section Referent Herr Gem. Rath Millner. 2999. Conto des Matias Forsthuber pr. 120 fl Ö.W. für gelieferte 10 Klafter

harte Brennscheiter in die Sie- chen-Anstalt. Der Armen Instituts Rechnungs- führung zur Zalung mit 120 fl ÖW. 2823. Note des k.k. städt. Deleg. Bezirks- Gerichtes Steyr pcto Bekanntgabe, ob auf die Verlassenschafts Effekten des verstorbenen Armen- Instituts Pfründners Josef Orthofer von Seite des Armen- Institute ein Anspruch erho- ben wird. Wird der Nachlaß des Josef Orthofer zu Gunsten des Armen- Institutes in Anspruch genommen wird. 2765. Protokoll wegen Anschaffung von Wäschestücken dann des Brennholzes für das Sondersiechenhaus. Die Anschaffung nachgenannter Wäschsorten um den akkordirten Preis wird genehmigt u.z. 90 Ellen 5/4 breite Strohsackleinwand a 23 xr 150 〃 〃 weiße Flachsleinwand a 35 xr 83 1/2 〃 6/4 breite gedruckte Leinwand a 42 xr Ebenso wird der Ankauf von 18 Klftr. harten und 2 Klafter weichen Scheitern für das Sondersiechenhaus, dann 10 Klftr. harten Scheitern für die Siechen Anstalt genehmigt

harte Brennscheiter in die Siechen-Anstalt. Der Armen Instituts Rechnungsführung zur Zalung mit 120 fl ÖW. 2823. Note des k.k. städt. Deleg. BezirksGerichtes Steyr pcto Bekanntgabe, ob auf die Verlassenschafts Effekten des verstorbenen ArmenInstituts Pfründners Josef Orthofer von Seite des ArmenInstitute ein Anspruch erhoben wird. Wird der Nachlaß des Josef Orthofer zu Gunsten des ArmenInstitutes in Anspruch genommen wird. 2765. Protokoll wegen Anschaffung von Wäschestücken dann des Brennholzes für das Sondersiechenhaus. Die Anschaffung nachgenannter Wäschsorten um den akkordirten Preis wird genehmigt u.z. 90 Ellen 5/4 breite Strohsackleinwand a 23 xr 150 weiße Flachsleinwand a 35 xr 83 1/2 6/4 breite gedruckte Leinwand a 42 xr Ebenso wird der Ankauf von 18 Klftr. harten und 2 Klafter weichen Scheitern für das Sondersiechenhaus, dann 10 Klftr. harten Scheitern für die Siechen Anstalt genehmigt

IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 3203. Vortrag Nach einer Zusammenstellung wurden in den verschiedenen Kanzleien im Rathhause vom 21. Septbr. 1859 bis 27. April 1860. 68 Klftr. 18″ weiches Holz und 3 30″ zur Beheitzung verwendet. Wenn ich annehme, daß das weiche Holz an und für sich ungeeigneter zur Beheitzung der Öfen erscheint, so ist dieß um so viel mehr der Fall, bei dem alten theils morschen und schlechten Brückenholze. Wenn das alte Brückenholz verkauft würde, könnte von 68 Klafter 18″ und 3 Klafter 30″ Brennholzes ein Erlös von circa 220 fl erzielt werden, und könnten hiefür bei der Enns 18 Klafter 30″ harte Scheiter a 9 fl = 162 fl Ö.W. angekauft werden, was offenbar eine Ersparung wäre, um soviel mehr, da die Gemeinde-Verwaltung die Flöße, d.i. das alte Tragholz auch gleich mitkaufen könnte, weil ohnehin alle Jahre mehrere Flösse zu Bruckstaffel und anderweitiger Verwendung gekauft werden müssen.

IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 3203. Vortrag Nach einer Zusammenstellung wurden in den verschiedenen Kanzleien im Rathhause vom 21. Septbr. 1859 bis 27. April 1860. 68 Klftr. 18″ weiches Holz und 3 〃 30″ 〃 〃 zur Be- heitzung verwendet. Wenn ich annehme, daß das weiche Holz an und für sich unge- eigneter zur Beheitzung der Öfen erscheint, so ist dieß um so viel mehr der Fall, bei dem alten theils morschen und schlechten Brückenholze. Wenn das alte Brückenholz ver- kauft würde, könnte von 68 Klafter 18″ und 3 Klafter 30″ Brennholzes ein Erlös von circa 220 fl erzielt werden, und könnten hiefür bei der Enns 18 Klafter 30″ harte Scheiter a 9 fl = 162 fl Ö.W. angekauft werden, was offenbar eine Ersparung wäre, um soviel mehr, da die Ge- meinde-Verwaltung die Flöße, d.i. das alte Tragholz auch gleich mitkaufen könnte, weil ohnehin alle Jahre mehrere Flösse zu Bruckstaffel und anderweitiger Verwendung gekauft werden müssen.

Ich stelle daher den Antrag auf Genehmigung dieses Vorschlages wenigstens versuchsweise auf Ein Jahr. Da nun die günstigste Zeit zum An- kauf von geflößten harten Holz vor- handen ist, so wäre der Herr Bau- amts Verwalter zum Ankauf zu ermächtigen. Weiters ist wünschenswerth, daß der große grüne Stuckofen um Vorhause beim Rathssaale abge- brochen und an dessen Stelle ein kleiner heitzbarer irdener Ofen gesetzt werde, da es nothwendig erscheint, daß das Lokale, wo die Partheien im Winter oft warten müssen, geheitzt werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3089. Vortrag. Der Umfang des Wirkungskreises des Gemeinderathes laut § 66 der Gemeindeordnung über Lokal- polizei enthält unter mehreren speziell Aufgeführten die Oblie- genheit, für Pflasterung und Erhaltung der Strassen, Gassen und Wege im Rayon der Gemeinde zu sorgen,

Ich stelle daher den Antrag auf Genehmigung dieses Vorschlages wenigstens versuchsweise auf Ein Jahr. Da nun die günstigste Zeit zum Ankauf von geflößten harten Holz vorhanden ist, so wäre der Herr Bauamts Verwalter zum Ankauf zu ermächtigen. Weiters ist wünschenswerth, daß der große grüne Stuckofen um Vorhause beim Rathssaale abgebrochen und an dessen Stelle ein kleiner heitzbarer irdener Ofen gesetzt werde, da es nothwendig erscheint, daß das Lokale, wo die Partheien im Winter oft warten müssen, geheitzt werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3089. Vortrag. Der Umfang des Wirkungskreises des Gemeinderathes laut § 66 der Gemeindeordnung über Lokalpolizei enthält unter mehreren speziell Aufgeführten die Obliegenheit, für Pflasterung und Erhaltung der Strassen, Gassen und Wege im Rayon der Gemeinde zu sorgen,

und hat der Gemeinderath die zur Erhaltung derselben nöthigen Geldmitteln aufzubringen, weil er für jede in dieser Beziehung ihm zur Last fallende Unterlassung verantwortlich bleibt. Ich glaube die Aufmerksamkeit auf den Zustand derjenigen Strassentheile lenken zu sollen, welche zugleich aerarische Postzugsstrassen bilden, und einer größeren Beachtung unterzogen werden müssen, als aus Rücksicht deren Erhaltung der Stadtgemeinde das Recht zur Einhebung eines Mauthgefälles an den städt. Eingangsschranken hohen Orts bewilliget wurde. Zu diesem Zwecke unterbreite ich dem Comité nachstehende Anträge zur Begutachtung und sonachiger Vorlage an den Gemeinderath behufs der endgiltigen Schlußfassung 1. Eine kommissionelle Begehung unter Zuzug der kompetenten Organe in den genannten Strassen wird den wirklichen Zustand derselben und die hieraus resultirenden Bedürfnisse zur Befriedigenden Instandsetzung constatiren.

und hat der Gemeinderath die zur Erhaltung derselben nöthigen Geldmitteln aufzu- bringen, weil er für jede in dieser Beziehung ihm zur Last fallende Unterlassung ver- antwortlich bleibt. Ich glaube die Aufmerksamkeit auf den Zustand derjenigen Strassen- theile lenken zu sollen, welche zugleich aerarische Postzugsstrassen bilden, und einer größeren Beachtung unterzogen werden müssen, als aus Rücksicht deren Erhaltung der Stadt- gemeinde das Recht zur Einhebung eines Mauthgefälles an den städt. Eingangsschranken hohen Orts bewilliget wurde. Zu diesem Zwecke unterbreite ich dem Comité nachstehende Anträge zur Begutachtung und sonachiger Vorlage an den Gemeinderath be- hufs der endgiltigen Schlußfassung 1. Eine kommissionelle Begehung unter Zuzug der kompetenten Or- gane in den genannten Strassen wird den wirklichen Zustand der- selben und die hieraus resultirenden Bedürfnisse zur Befriedigenden Instandsetzung constatiren.

2. Die technische Erwägung nach Maß- gabe des Befundes mit der Auf- findung einer Herstellungsweise, welche, wenn auch mit momentanen größeren Kostenaufwande, durch seine vergleichungsweise längere Dauer und die solidere Dauer Arbeit, die Bürgschaft einer Er- sparung für die Zukunft in sich schließt. 3. Die Berechnung der eigentlichen Kosten auf Grundlage dieser Pflasterungsart nach voraus- zugehender Vermessung der einbezogenen Strassen in ihrem Quadratflächenmaße. 4. Die Vertheilung dieser Kosten auf mehrere, bestimmte Ver- waltungsperioden unter gleich- zeitiger Bestimmung der in jede derselben entfallenden Umpflaste- rungsstrecken mit Rücksicht auf die gleichmäßige Angriffsnahme in verschiedenen Stadttheilen. 5. Die Beurtheilung dieser Kosten vom Standpunkte der allgemeinen Anforderungen an den städt. Haushalt zur Ver- meidung jeder Störung, und die Reducirung derselben auf das Kleinste

2. Die technische Erwägung nach Maßgabe des Befundes mit der Auffindung einer Herstellungsweise, welche, wenn auch mit momentanen größeren Kostenaufwande, durch seine vergleichungsweise längere Dauer und die solidere Dauer Arbeit, die Bürgschaft einer Ersparung für die Zukunft in sich schließt. 3. Die Berechnung der eigentlichen Kosten auf Grundlage dieser Pflasterungsart nach vorauszugehender Vermessung der einbezogenen Strassen in ihrem Quadratflächenmaße. 4. Die Vertheilung dieser Kosten auf mehrere, bestimmte Verwaltungsperioden unter gleichzeitiger Bestimmung der in jede derselben entfallenden Umpflasterungsstrecken mit Rücksicht auf die gleichmäßige Angriffsnahme in verschiedenen Stadttheilen. 5. Die Beurtheilung dieser Kosten vom Standpunkte der allgemeinen Anforderungen an den städt. Haushalt zur Vermeidung jeder Störung, und die Reducirung derselben auf das Kleinste

Maß durch den Bezug des Materials aus erster Hand mittelst Abschluß von Verträgen, womit in mehrjährigen Lieferungen die erforderliche Quantität und die veranschlagte Aufwandssumme sichergestellt erscheint. 6. Die Eröffnung einer einladenden Concurrenz im weiteren Umkreise zur Heranziehung jener Unternehmer, welche unter den aufgestellten Bedingnissen im Wege der öffentlichen Abminderungsversteigerung zur Uebernahme anlockt, und der Gemeinde für die Erreichung einer soliden und verhältnißmäßig billigen Herstellung vollständige Garantie biethen. 7. Die Inbetrachtnahme, ob nicht bei einem voraussichtlich mehrere Jahre fortgesetzten Werke, für die hiedurch später betroffenen Objekte, eine provisorische Vorsorge getroffen werden könnte, und mit Vermeidung höherer Auslagen für eine kürzere Zeit einen Ausweg in einer Palliative, welches die berechnete Verbesserung

Maß durch den Bezug des Ma- terials aus erster Hand mittelst Abschluß von Verträgen, womit in mehrjährigen Lieferungen die erforderliche Quantität und die veranschlagte Aufwands- summe sichergestellt erscheint. 6. Die Eröffnung einer einladenden Concurrenz im weiteren Umkreise zur Heranziehung jener Unter- nehmer, welche unter den auf- gestellten Bedingnissen im Wege der öffentlichen Abmin- derungsversteigerung zur Uebernahme anlockt, und der Gemeinde für die Erreichung einer soliden und verhältniß- mäßig billigen Herstellung voll- ständige Garantie biethen. 7. Die Inbetrachtnahme, ob nicht bei einem voraussichtlich meh- rere Jahre fortgesetzten Werke, für die hiedurch später betrof- fenen Objekte, eine provisorische Vorsorge getroffen werden könnte, und mit Vermeidung höherer Auslagen für eine kürzere Zeit einen Ausweg in einer Palliative, welches die berechnete Verbesserung

in sich schließt, aufzufinden wäre. 8. Das löbl. k.k. Kreisbauamt ist um technische Beihilfe und Un- terstützung in allen hierauf einschlägigen Fragen zu ersuchen. Antrag auf Einleitung der bezüglichen Vorerhebungen. Der Gemeinderath ge- nehmigt, daß die dießfälli- gen Vorerhebungen sogleich veranlaßt werden und be- hält sich vor über das Re- sultat derselben die wei- teren Beschlüße zu fassen. 2941. Comißions Protokoll rücksicht- lich der Kanaldeckung und Planierung des Grundes nächst der Frauenstiege. Vortrag Bei der aus Anlaß der Er- bauung einer Schlachtbrücke im Hause No. 147 des Franz Plo- berger abgehaltenen bau- und und gewerbspolizeilichen Ver- handlung an Ort und Stelle, fand die Comißion Veranlassung, bezüglich der Beseitigung des neben der sogenannten Frauen- stiege befindlichen offenen

in sich schließt, aufzufinden wäre. 8. Das löbl. k.k. Kreisbauamt ist um technische Beihilfe und Unterstützung in allen hierauf einschlägigen Fragen zu ersuchen. Antrag auf Einleitung der bezüglichen Vorerhebungen. Der Gemeinderath genehmigt, daß die dießfälligen Vorerhebungen sogleich veranlaßt werden und behält sich vor über das Resultat derselben die weiteren Beschlüße zu fassen. 2941. Comißions Protokoll rücksichtlich der Kanaldeckung und Planierung des Grundes nächst der Frauenstiege. Vortrag Bei der aus Anlaß der Erbauung einer Schlachtbrücke im Hause No. 147 des Franz Ploberger abgehaltenen bau- und und gewerbspolizeilichen Verhandlung an Ort und Stelle, fand die Comißion Veranlassung, bezüglich der Beseitigung des neben der sogenannten Frauenstiege befindlichen offenen

Unrathskanals, gleichzeitig Erhebung zu pflegen. Nachdem in Folge der gepflogenen kommißionellen Verhandlung der in Rede stehende offene Kanal in Hinkunft, nämlich nach Beendigung des Ploberger'schen Baues von der Stelle an, wo der Ploberger'sche Kanal in selben münden wird, hinab ganz gedeckt werden wird, was eine beiläufige Strecke von 13 Kurrentklafter beträgt, so erübrigt nun noch mehr die Eindeckung und Aufmauerung einer beiläufig gleich langen Strecke, nämlich von der erwähnten Einmündungsstelle des Ploberger'schen Kanals an hinauf bis zur Stelle des gegenwärtig bereits hergestellten Schlauches. Es wäre daher zur künftigen gänzlichen Beseitigung dieses in polizeilicher Beziehung schon oft gerügten Uebelstandes nur mehr erforderlich, diese circa 13 Klafter lange, 2' hohe und 2' breite Kanalstrecke herzustellen.

Unrathskanals, gleichzeitig Er- hebung zu pflegen. Nachdem in Folge der gepflogenen kommißionellen Verhandlung der in Rede stehende offene Kanal in Hinkunft, nämlich nach Been- digung des Ploberger'schen Baues von der Stelle an, wo der Plo- berger'sche Kanal in selben münden wird, hinab ganz gedeckt werden wird, was eine beiläufige Strecke von 13 Kurrentklafter beträgt, so erübrigt nun noch mehr die Eindeckung und Aufmauerung einer beiläufig gleich langen Strecke, nämlich von der erwähnten Einmündungsstelle des Ploberger'schen Kanals an hinauf bis zur Stelle des gegenwärtig bereits herge- stellten Schlauches. Es wäre daher zur künftigen gänzlichen Beseitigung dieses in polizeilicher Beziehung schon oft gerügten Uebelstandes nur mehr erforderlich, diese circa 13 Klafter lange, 2' hohe und 2' breite Kanalstrecke herzustellen.

Nachdem es sowohl im Interesse der Gemeinde Steyr, welche für die Beseitigung dieses offenen Unrathskanales dereinst Sorge zu treffen haben wird, als auch im Interesse der Herren An- rainer Franz Ploberger und Leopold Landerl gelegen ist, daß die Eindeckung dieses Kanales vorgenommen werde, so wurde von der Comißion nach genauer an Ort und Stelle vorgenommener Besichtigung folgende Vereinbarung getrof- fen: 1. Herr Leopold Landerl macht sich verbindlich die Auf- mauerung und Eindeckung des in Rede stehenden gegenwärtig nun offenen Unrathskanales nach Maßgabe des diesem Commißions Protokolle bei- liegenden Situationsplanes von jener Stelle wo der Plo- berger'sche Kanal gegenwär- tig eingezapft wird, bis her- auf zum jetzt bestehenden Schlau- che auf seine Kosten längstens innerhalb zweier Monate ohne irgend eine Beitragsleistung

Nachdem es sowohl im Interesse der Gemeinde Steyr, welche für die Beseitigung dieses offenen Unrathskanales dereinst Sorge zu treffen haben wird, als auch im Interesse der Herren Anrainer Franz Ploberger und Leopold Landerl gelegen ist, daß die Eindeckung dieses Kanales vorgenommen werde, so wurde von der Comißion nach genauer an Ort und Stelle vorgenommener Besichtigung folgende Vereinbarung getroffen: 1. Herr Leopold Landerl macht sich verbindlich die Aufmauerung und Eindeckung des in Rede stehenden gegenwärtig nun offenen Unrathskanales nach Maßgabe des diesem Commißions Protokolle beiliegenden Situationsplanes von jener Stelle wo der Ploberger'sche Kanal gegenwärtig eingezapft wird, bis herauf zum jetzt bestehenden Schlauche auf seine Kosten längstens innerhalb zweier Monate ohne irgend eine Beitragsleistung

von der Stadtgemeinde Steyr zu beanspruchen außer jener die in diesem Comißionsprotokolle ausdrücklich erwähnt ist, derart herstellen und ausführen zu lassen, daß keine wie immer gearteten Nachtheile in öffentlicher Rücksicht oder in Hinsicht der Anrainer hiedurch entstehen. 2. Herr Franz Ploberger macht sich verbindlich, dem Herrn Leopold Landerl zum Behufe der Herstellung dieser KanalEin- resp. Ueberdeckung und beziehweise der hiernach nothwerdenden Planirung dieses Platzes sowol das sämtliche Schotter- und Erdmateriale auf den Platz zu liefern, als auch die sohinige Planirung desselben unter Mithaftung des Baumeisters Herrn Anton Pichler auf seine Kosten herzustellen. Die Mithaftung des Herrn Anton Pichler ist selbstverständlich an die planmäßige Ausführung des kommißionell verhandelten

von der Stadtgemeinde Steyr zu beanspruchen außer jener die in diesem Comißionsproto- kolle ausdrücklich erwähnt ist, derart herstellen und aus- führen zu lassen, daß keine wie immer gearteten Nach- theile in öffentlicher Rücksicht oder in Hinsicht der Anrainer hiedurch entstehen. 2. Herr Franz Ploberger macht sich verbindlich, dem Herrn Leopold Landerl zum Behufe der Herstellung dieser Kanal- Ein- resp. Ueberdeckung und beziehweise der hiernach noth- werdenden Planirung dieses Platzes sowol das sämtliche Schotter- und Erdmateriale auf den Platz zu liefern, als auch die sohinige Plani- rung desselben unter Mithaftung des Baumeisters Herrn Anton Pichler auf seine Kosten herzustellen. Die Mithaftung des Herrn Anton Pichler ist selbstverständlich an die planmäßige Ausführung des kommißionell verhandelten

Bauplanes rücksichtlich der Errichtung des Ploberger'schen Schlachthauses gebunden. 3. Die Vertretter der Stadt- gemeinde machen sich im Nah- men der Gemeinde, jedoch mit Vorbehalt der gemeinde- räthlichen Ratifikation ver- bindlich, dem Herrn Leopold Landerl die zur Eindeckung dieses Kanales nothwendigen Decksteine von den auf der Stadtmauer von dem Rath- hause abwärts bis zum Thor des Kreisamtsgebäudes befindlichen Deckplatten un- entgeldlich zu überlassen. Jedoch bleibt es dem Herrn Leopold Landerl unbenommen, die Deckung des Kanals mit anderen vorschriftsmäßigen Steinmateriale zu bewerk- stelligen, ohne das Eigenthum auf die überlassenen Deck- platten hiedurch zu verlieren. 4. Herr Leopold Landerl macht sich jedoch zur ausdrück- lichen Bedingung, daß der nach erfolgter Kanal Eindeckung und Abplanirung erzielte

Bauplanes rücksichtlich der Errichtung des Ploberger'schen Schlachthauses gebunden. 3. Die Vertretter der Stadtgemeinde machen sich im Nahmen der Gemeinde, jedoch mit Vorbehalt der gemeinderäthlichen Ratifikation verbindlich, dem Herrn Leopold Landerl die zur Eindeckung dieses Kanales nothwendigen Decksteine von den auf der Stadtmauer von dem Rathhause abwärts bis zum Thor des Kreisamtsgebäudes befindlichen Deckplatten unentgeldlich zu überlassen. Jedoch bleibt es dem Herrn Leopold Landerl unbenommen, die Deckung des Kanals mit anderen vorschriftsmäßigen Steinmateriale zu bewerkstelligen, ohne das Eigenthum auf die überlassenen Deckplatten hiedurch zu verlieren. 4. Herr Leopold Landerl macht sich jedoch zur ausdrücklichen Bedingung, daß der nach erfolgter Kanal Eindeckung und Abplanirung erzielte

Grund neben der Frauenstiege, so weit er Eigenthum der Stadtgemeinde ist, ihm und seiner mitbesitzenden Ehegattin Rosalia Landerl gegen einen jährlichen Pachtzins von Einen Gulden Ö.W. auf Lebenszeit zur pachtweisen Benützung überlassen werde, und daß hierüber auf seine Kosten ein eigener PachtVortrag errichtet werde, so bald die Herstellung des Kanals seinerseits erfolgt sein wird. 5. Die Vertretter der Stadtgemeinde verpflichten sich unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung gegen Herrn Leopold Landerl demselben den sohin abplanirten städtischen Grund unter erwähnter Bedingung pachtweise zu überlassen, und bedingen sich, daß selber immer in reinlichen Zustand, und wo möglich mit Bäumen bepflanzt erhalten werde. Wolle der Gemeinderath diesen kommißionellen Bestimmungen die Genehmigung ertheilen. Einhellig genehmigt. 3087. Kostenanschlag über Herstellung

Grund neben der Frauenstiege, so weit er Eigenthum der Stadt- gemeinde ist, ihm und seiner mitbesitzenden Ehegattin Rosalia Landerl gegen einen jährlichen Pachtzins von Einen Gulden Ö.W. auf Lebenszeit zur pacht- weisen Benützung überlassen werde, und daß hierüber auf seine Kosten ein eigener Pacht- Vortrag errichtet werde, so bald die Herstellung des Kanals seinerseits erfolgt sein wird. 5. Die Vertretter der Stadtge- meinde verpflichten sich unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung gegen Herrn Leopold Landerl demselben den sohin abplanirten städtischen Grund unter erwähnter Be- dingung pachtweise zu über- lassen, und bedingen sich, daß selber immer in reinlichen Zu- stand, und wo möglich mit Bäumen bepflanzt erhalten werde. Wolle der Gemeinderath diesen kommißionellen Bestimmungen die Genehmigung ertheilen. Einhellig genehmigt. 3087. Kostenanschlag über Herstellung

der Fenster und Jalousien in der städt. Amtskanzley. Die Herstellung neuer Fenster und Jalousien in der städt. Amtskanzley im Gesammtkostenbetrage von fl 131 48 Ö.W. wird genehmigt. V. Section Referent Herr Gem. Rath Dr. Spängler. 3103. Erlaß der hohen k.k. Statthalterey vom 23. Mai l.J. Z. 8651 mit der Mittheilung, daß Herr Bernhard Benedikt, Lehrer an der Enns- dorferschule zum Lehrer in Garsten ernannt worden sey, und über die dadurch sich er- gebende Vakanz des Enns- dorfer Schuldienstes. Wird zur vorläufigen Kenntniß genommen. 3011. Lizitations Protokoll ad Num. 1944 u. 2816 wegen Lie- ferung des Schulholzes pr. 48 Klafter für den Winter 1860/61 in die hies. 3 städt. Schulen. Das Mindestanboth des Herrn Mathias Reder, die Klafter 30″ weiches Brennholz um den Preis von 8 fl 50 xr Ö.W. zu liefern wird hiemit genehmigt. 3230. Vortrag Den mehr und mehr sich steigernden

der Fenster und Jalousien in der städt. Amtskanzley. Die Herstellung neuer Fenster und Jalousien in der städt. Amtskanzley im Gesammtkostenbetrage von fl 131 48 Ö.W. wird genehmigt. V. Section Referent Herr Gem. Rath Dr. Spängler. 3103. Erlaß der hohen k.k. Statthalterey vom 23. Mai l.J. Z. 8651 mit der Mittheilung, daß Herr Bernhard Benedikt, Lehrer an der Ennsdorferschule zum Lehrer in Garsten ernannt worden sey, und über die dadurch sich ergebende Vakanz des Ennsdorfer Schuldienstes. Wird zur vorläufigen Kenntniß genommen. 3011. Lizitations Protokoll ad Num. 1944 u. 2816 wegen Lieferung des Schulholzes pr. 48 Klafter für den Winter 1860/61 in die hies. 3 städt. Schulen. Das Mindestanboth des Herrn Mathias Reder, die Klafter 30″ weiches Brennholz um den Preis von 8 fl 50 xr Ö.W. zu liefern wird hiemit genehmigt. 3230. Vortrag Den mehr und mehr sich steigernden

Anforderungen, welche bei der zunehmenden Konkurrenz in allen Gewerben an den Handwerker gemacht werden, erfordern dringend eine gründliche Bildung dieses Standes, auf welchem fast ausschließlich der Wohlstand Steyr's beruht. Daß diese tüchtige Bildung ihre beste Grundlage in dem Besuche gut eingerichteter Realschulen allein findet: ist keinem Einsichtigen seit Langem mehr zweifelhaft. Steyr hat nun allerdings seit 15 Jahren eine solche technische Schule. Allein dieselbe ist nun für 10 Jahren nicht mehr so eingerichtet, wie derley Schulen sowohl den Anordnungen des hohen Unterrichts-Ministeriums als auch ihrer Bestimmung gemäß es sein sollten. Es fehlt ihr nähmlich der dritte Jahrgang, um eine wirkliche Realschule zu sein. Darum wird sie auch von Seite der offiziellen Organe stets eine unselbstständige Unterrealschule genannt.

Anforderungen, welche bei der zunehmenden Konkurrenz in allen Gewerben an den Hand- werker gemacht werden, er- fordern dringend eine gründliche Bildung dieses Standes, auf wel- chem fast ausschließlich der Wohl- stand Steyr's beruht. Daß diese tüchtige Bildung ihre beste Grundlage in dem Besuche gut eingerichteter Real- schulen allein findet: ist keinem Einsichtigen seit Langem mehr zweifelhaft. Steyr hat nun allerdings seit 15 Jahren eine solche technische Schule. Allein dieselbe ist nun für 10 Jahren nicht mehr so einge- richtet, wie derley Schulen sowohl den Anordnungen des hohen Un- terrichts-Ministeriums als auch ihrer Bestimmung gemäß es sein sollten. Es fehlt ihr nähmlich der dritte Jahrgang, um eine wirkliche Realschule zu sein. Darum wird sie auch von Seite der offiziellen Organe stets eine unselbststän- dige Unterrealschule genannt.

Dieser Umstand bringt viele nachtheilige Folgen mit sich. Einmahl können mehrere höchst- wichtige Gegenstände nicht so aus führlich und gründlich gelehrt werden, als es wünschenswerth wäre; dann übersteigt es auch leicht die Faßungsgabe der Kin- der, welche diese Schule besuchen so vielerlei Gegenstände in so kurzer Zeit sich aneig- nen zu müssen. Was diese Schule bisher höchst Anerkennungswerthes gelei- stet hat, verdankt sie lediglich den Bemühungen ihrer besonders trefflichen Lehrer. Ueberdieß bedroht aber der Mangel des dritten Jahrganges die Existenz der Schule auch nur in ihrer bisherigen Form da man aus einer solchen Schule nicht unmittelbar in eine Oberrealschule übertretten kann, sind die Schüler genöthigt, anderswo den dritten Jahrgang der Unterrealschule zu hören. Dort ist aber der Lehrplan ein ganz anderer, und die Schüler erweisen sich in vielen

Dieser Umstand bringt viele nachtheilige Folgen mit sich. Einmahl können mehrere höchstwichtige Gegenstände nicht so aus führlich und gründlich gelehrt werden, als es wünschenswerth wäre; dann übersteigt es auch leicht die Faßungsgabe der Kinder, welche diese Schule besuchen so vielerlei Gegenstände in so kurzer Zeit sich aneignen zu müssen. Was diese Schule bisher höchst Anerkennungswerthes geleistet hat, verdankt sie lediglich den Bemühungen ihrer besonders trefflichen Lehrer. Ueberdieß bedroht aber der Mangel des dritten Jahrganges die Existenz der Schule auch nur in ihrer bisherigen Form da man aus einer solchen Schule nicht unmittelbar in eine Oberrealschule übertretten kann, sind die Schüler genöthigt, anderswo den dritten Jahrgang der Unterrealschule zu hören. Dort ist aber der Lehrplan ein ganz anderer, und die Schüler erweisen sich in vielen

Fächern aus den obenerwähnten Gründen nicht gründlich genug vorbereitet, um auch nur in diesem dritten Jahrgänge genügende Kenntnisse zu erwerben. Alle jene Eltern, welche ihre Kinder von auswärts bisher zum Besuche der technischen Schule nach Steyr sandten, werden binnen kurzem zur Ueberzeugung kommen, daß sie dieselben weit vortheilhafter nach Linz oder Waidhofen schicken, wo solche Schulen bereits bestehen; ja sogar jene Eltern in Steyr, welche gesonnen sind, ihre Söhne auch die Oberrealschulen hören zu lassen, werden endlich vorziehen, dieselben eben dorthin gleich im Beginne des ersten Jahrganges der Unterrealschule zu schicken; ein Rath, welchen hiesigen FamilienVätern anderwärts bereits ertheilt wurde und wirklich folgerichtig ertheilt werden muß. Daß hiebei die hiesige Schule an Schülern sehr verarmen, aus diesem Grunde sogar von Seite des hohen Unterrichts-Ministeriums

Fächern aus den obenerwähnten Gründen nicht gründlich genug vorbereitet, um auch nur in diesem dritten Jahrgänge genü- gende Kenntnisse zu erwerben. Alle jene Eltern, welche ihre Kinder von auswärts bisher zum Besuche der technischen Schule nach Steyr sandten, werden binnen kurzem zur Ueberzeugung kommen, daß sie dieselben weit vortheil- hafter nach Linz oder Waidhofen schicken, wo solche Schulen bereits bestehen; ja sogar jene Eltern in Steyr, welche gesonnen sind, ihre Söhne auch die Oberreal- schulen hören zu lassen, werden endlich vorziehen, dieselben eben dorthin gleich im Beginne des ersten Jahrganges der Unterrealschule zu schicken; ein Rath, welchen hiesigen Familien- Vätern anderwärts bereits ertheilt wurde und wirklich folgerichtig ertheilt werden muß. Daß hiebei die hiesige Schule an Schülern sehr verarmen, aus diesem Grunde sogar von Seite des hohen Unterrichts-Ministeriums

gänzlich aufgelassen werden könnte, ist sehr zu befürchten. Daß aber eine solche technische Schule in Steyr bestehe, ist aus den eingangs erwähnten Grün- den absolut nothwendig, ja ist auch eine nothwendige Vorbe- dingung und ein unerläß- licher Anlehnungspunkt der für die nachträgliche und die spezielle Ausbildung so noth- wendigen Gewerbs-Handels- und anderweitigen, im neuen Gewerbegesetze angeordneten Fachschulen. Es ist aber diese Errichtung eben den oben erwähnten drohenden Verhältnisse wegen in möglichst kurzer Frist, wo möglich bis zum 1. Oktober d. Jahres, dringend nothwendig. – Wie der gegenwärtig bedräng- ten Lage des Staatsschatzes ist nun nicht zu erwarten, daß diese beabsichtigte Vergrößerung unserer hiesigen technischen Lehranstalt aus Staatsmitteln gewährt werden könne. Somit erübrigt der Stadtgemeinde Steyr nur der einzige Ausweg,

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