Ratsprotokoll vom 15. Juni 1860

von Amtsdienergeschäften im Verkehre mit anderen Behörden erscheint in den meisten Fällen unziemlich, ja oft verletzend und gibt nahmentlich bei Personen, welche das Erscheinen eines Polizeiwachmannes in ihrem Hause mit dem Verdachte einer begangenen strafbaren Handlung in Verbindung bringen, nicht selten zu Beschwerden Veranlaßung. Der gegenwärtig noch in Dienstleistung befindliche 71 jährige Rathsdiener ist jedoch das einzige zur Verrichtung der zahlreichen Amts-Dienergeschäfte bestimmte Individuum, weßhalb die Benützung der Polizeiwachmänner zu Amtsdienergeschäften unvermeidlich ist. In Gemäßheit dieses Sachverhaltes erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath beschließe, bis zur definitiven Bestellung eines Hausmeisters im Rathhause um Individuum auf unbestimmte Zeit und gegen

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