Ratsprotokoll vom 15. Juni 1860

Zur vorschriftsmäßigen Besetzung der Schule würde bei zweckmäßiger Vertheilung der Lehrkräfte die Anstellung eines Lehrers mehr (für Chemie) genügen, falls nicht die Anstellung zweier Lehrer vorgezogen würde, was übrigens die jährlichen Kosten nicht bedeutend verän- dern würde. Jedoch stellt sich die Anstellung von mir einem Lehrer und gleichzeitige Aufbesserung der Gehalte der drei übrigen Lehrer zur gänzlichen Gleichstellung mit dem Gehalte des Chemie-Lehrers gegen Uebernahme von 21 Unter- richtsstunden für jeden wöchent- lich als vortheilhafter heraus. Die jährlichen Kosten dieser Maß- regel würden sich in folgender Weise beziffern: Gehalt des Lehrers für Chemie 630 fl Ö.W. Aufbesserung des Gehaltes der beiden technischen und des gramati- schen Lehrers à 105 fl jährlich 315 fl für Schulerfordernisse und Lehr- mittel etc. 100 fl Zusammen ungefähr 1045 fl Ö.W. Die Kosten der ersten Errichtung

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