Ratsprotokoll vom 15. Juni 1860

Grund neben der Frauenstiege, so weit er Eigenthum der Stadtgemeinde ist, ihm und seiner mitbesitzenden Ehegattin Rosalia Landerl gegen einen jährlichen Pachtzins von Einen Gulden Ö.W. auf Lebenszeit zur pachtweisen Benützung überlassen werde, und daß hierüber auf seine Kosten ein eigener PachtVortrag errichtet werde, so bald die Herstellung des Kanals seinerseits erfolgt sein wird. 5. Die Vertretter der Stadtgemeinde verpflichten sich unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung gegen Herrn Leopold Landerl demselben den sohin abplanirten städtischen Grund unter erwähnter Bedingung pachtweise zu überlassen, und bedingen sich, daß selber immer in reinlichen Zustand, und wo möglich mit Bäumen bepflanzt erhalten werde. Wolle der Gemeinderath diesen kommißionellen Bestimmungen die Genehmigung ertheilen. Einhellig genehmigt. 3087. Kostenanschlag über Herstellung

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