Ratsprotokoll vom 19. November 1858

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 19. November 1858 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 19. Novbr 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haas, Sandbök, Vogl, Dr. Spängler, Amort, Mayr, Stigler, Haratzmüller, Edelbauer, Heindl Anton, Millner, Vogel und Unzeitig und Lechner. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Haller, Eysn, v. Jäger, Engl, Nutzinger, Heindl Michael, Krenklmüller entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 6277. Note der k.k. Finanz Bezirks Dion Wels pcto Erhebung des Gemeinde- zuschlages pr 687 fl 9 xr Ö.W. für den Monat Oktober l.J. bei der hies. kk. Sammelkasse. Dem Kassaamte zur Empfangsnahme und Richtigstellung in der betreffenden Rubrick. 6250. Kassaamt um die Bewilligung zur Abschreibung der an den Ver- storbenen Holzversilberer Mathias Spitzer im Jahre 1854 aus der Stadt- kasse vorgeschossenen 19 fl 4 xr CMz. Die Abschreibung dieses Betrages von 19 fl 4 xr CMz wird genehmigt. 6118. Conto des Leopold Stiaßny pr 19 fl 18 CMz für Buchbinderarbeiten. Dem Kassaamte zur Zalung. IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 5960. Johann G. Graßl's Feuerlösch-Pulver

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 19. Novbr 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haas, Sandbök, Vogl, Dr. Spängler, Amort, Mayr, Stigler, Haratzmüller, Edelbauer, Heindl Anton, Millner, Vogel und Unzeitig und Lechner. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Haller, Eysn, v. Jäger, Engl, Nutzinger, Heindl Michael, Krenklmüller entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 6277. Note der k.k. Finanz Bezirks Dion Wels pcto Erhebung des Gemeindezuschlages pr 687 fl 9 xr Ö.W. für den Monat Oktober l.J. bei der hies. kk. Sammelkasse. Dem Kassaamte zur Empfangsnahme und Richtigstellung in der betreffenden Rubrick. 6250. Kassaamt um die Bewilligung zur Abschreibung der an den Verstorbenen Holzversilberer Mathias Spitzer im Jahre 1854 aus der Stadtkasse vorgeschossenen 19 fl 4 xr CMz. Die Abschreibung dieses Betrages von 19 fl 4 xr CMz wird genehmigt. 6118. Conto des Leopold Stiaßny pr 19 fl 18 CMz für Buchbinderarbeiten. Dem Kassaamte zur Zalung. IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 5960. Johann G. Graßl's Feuerlösch-Pulver

Anempfehlung. Es wird gemeinderäthlich genehmigt, daß von dem offerirten Feuerlöschpulver eine Portion von 50 Zollpfunden für Rechnung der Stadtgemeinde angeschafft werden. 6193. Franz Faßbender um Zutheilung einer Quantität Brennholz. 1. Klafter 18" altes Brückenholz geminderäthlich bewilliget. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner 6200. Wundarzt Schweikofer Todtenbeschauer in Steyrdorf um Erhöhung der Todtenbeschautaxe. Dieses Gesuch ist, nachdem schon hinsichtlich das Armen Institut eine Vereinbarung mit den löbl. geistliche Vogteien getroffen werden muß, denselben zur gefälligen gutächtlichen Äußerung zuzustellen und um diese Äußerung mittelst Note zu ersuchen. 6224. Der Kirchenvater der Vorstadtpfarrkirche um Erwirkung der Genehmigung der vollführten Herstellungen beim Todtengräberhause. Dieses Protokoll samt den anliegenden Kostenanschlägen und Quittungen sind der kk. Kreisbehörde mit Bericht vorzulegen und um nachträgliche Genehmigung und Veranlassung der Ausstellung des Befundszertifikates zu bitten. Dieser Bericht ist von den beiden geistlichen

Anempfehlung. Es wird gemeinderäthlich genehmigt, daß von dem offerirten Feuerlösch- pulver eine Portion von 50 Zollpfunden für Rechnung der Stadtgemeinde ange- schafft werden. 6193. Franz Faßbender um Zutheilung einer Quantität Brennholz. 1. Klafter 18" altes Brückenholz ge- minderäthlich bewilliget. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner 6200. Wundarzt Schweikofer Todten- beschauer in Steyrdorf um Erhöhung der Todtenbeschautaxe. Dieses Gesuch ist, nachdem schon hinsichtlich das Armen Institut eine Vereinbarung mit den löbl. geistliche Vogteien getroffen werden muß, denselben zur gefälligen gut- ächtlichen Äußerung zuzustellen und um diese Äußerung mittelst Note zu ersuchen. 6224. Der Kirchenvater der Vorstadt- pfarrkirche um Erwirkung der Ge- nehmigung der vollführten Herstellun- gen beim Todtengräberhause. Dieses Protokoll samt den anliegen- den Kostenanschlägen und Quittungen sind der kk. Kreisbehörde mit Bericht vorzulegen und um nachträgliche Geneh- migung und Veranlassung der Ausstellung des Befundszertifikates zu bitten. Dieser Bericht ist von den beiden geistlichen

Vogteien mitzufertigen und die Kirchen Rechnungs Extrakte beizugeben. 6128. Protokoll zur Z. 5568 über die abgehaltene Minuendoversteigerung wegen Herstellung der Gesimsbe- dachung am Hauptportale bei der Vorstadtpfarrkirche St. Michael. Der Antrag des Herrn Josef Haller diese Arbeiten um 80 fl CMz zu voll- führen wird hiemit gemeinderäth- lich genehmigt und wird der Ersteher mit dem Bemerken verständiget, nach Beendigung dieser Arbeiten hieher die Anzeige zu erstatten, um das Befundszertifikat nachsuchen zu können. 6198. Note des Stadtpfarramtes womit Johann Michael Peterler zum Orts- schulaufseher für die Ennsdorfer- schule vorgeschlagen wird. Der Gemeinderath genehmiget den Vorschlag des hochw. Hrn. Dechants und ist Herrn Peterler das bezüg- liche Dekret samt Instruktion unter Mitfertigung des Herrn Stadtpfarrer auszufertigen und einzuhändigen und die Vorführung des Herrn Schulauf- sehers bei dem Schulpersonale und der Schuljugend einzuleiten. Vor allen aber die kk. Kreisbehörde unter

Vogteien mitzufertigen und die Kirchen Rechnungs Extrakte beizugeben. 6128. Protokoll zur Z. 5568 über die abgehaltene Minuendoversteigerung wegen Herstellung der Gesimsbedachung am Hauptportale bei der Vorstadtpfarrkirche St. Michael. Der Antrag des Herrn Josef Haller diese Arbeiten um 80 fl CMz zu vollführen wird hiemit gemeinderäthlich genehmigt und wird der Ersteher mit dem Bemerken verständiget, nach Beendigung dieser Arbeiten hieher die Anzeige zu erstatten, um das Befundszertifikat nachsuchen zu können. 6198. Note des Stadtpfarramtes womit Johann Michael Peterler zum Ortsschulaufseher für die Ennsdorferschule vorgeschlagen wird. Der Gemeinderath genehmiget den Vorschlag des hochw. Hrn. Dechants und ist Herrn Peterler das bezügliche Dekret samt Instruktion unter Mitfertigung des Herrn Stadtpfarrer auszufertigen und einzuhändigen und die Vorführung des Herrn Schulaufsehers bei dem Schulpersonale und der Schuljugend einzuleiten. Vor allen aber die kk. Kreisbehörde unter

Anschluß der pfarrämtl. Note mit Bericht von diesen Vorschlage und dessen gemeinderäthl Genehmigung in Kenntniß zu setzen. 6198. Note des Pfarramtes Steyr womit Hr. Michael Harazmüller als Kirchenvater für die Stadtpfarrkirche in Vorschlag gebracht wird. Der Gemeinderath als weltliche Vogtey genehmiget den Vorschlag des hochwürdigen Herrn Dechants und Stadtpfarrers und es ist demnach Herrn Michael Harazmüller das bezügliche Dekret unter Mitfertigung des hochwürdigen Herrn Pfarrers auszustellen und einzuhändigen und die allfällige Uebergabe zu Veranlassen. 5769. Juliana Steinberger um Aufnahme ins Sondersiechenhaus. Der Bittstellerin wird der Unterstand im Herrenhause gegen genaue Befolgung der Hausordnung bewilligt. 5640. Agnes Strasser um Unterstand im Bürgerspitale. Der Unterstand im Bürgerspitale gegen genaue Befolgung der Hausordnung bewilligt. 5938. Rev. Konto der Anna Krakowizer pr 4 fl 12 xr CMz für Unschlittkerzen in die StadtpfarrkircheD. er Stadtpfarrkirchen Rechtsführung zur Zalung.

Anschluß der pfarrämtl. Note mit Bericht von diesen Vorschlage und dessen gemeinderäthl Genehmigung in Kennt- niß zu setzen. 6198. Note des Pfarramtes Steyr womit Hr. Michael Harazmüller als Kirchenvater für die Stadtpfarr- kirche in Vorschlag gebracht wird. Der Gemeinderath als weltliche Vogtey genehmiget den Vorschlag des hochwürdigen Herrn Dechants und Stadtpfarrers und es ist dem- nach Herrn Michael Harazmüller das bezügliche Dekret unter Mitfertigung des hochwürdigen Herrn Pfarrers auszustellen und einzuhändigen und die allfällige Uebergabe zu Veranlassen. 5769. Juliana Steinberger um Aufnahme ins Sondersiechenhaus. Der Bittstellerin wird der Unter- stand im Herrenhause gegen genaue Befolgung der Hausordnung bewilligt. 5640. Agnes Strasser um Unterstand im Bürgerspitale. Der Unterstand im Bürgerspitale gegen genaue Befolgung der Haus- ordnung bewilligt. 5938. Rev. Konto der Anna Krakowizer pr 4 fl 12 xr CMz für Unschlittkerzen in die Stadtpfarrkirche. Der Stadtpfarrkirchen Rechtsführung zur Zalung.

5954. Rev. Konto des Ignatz Schlader pr 12 fl 30 xr CMz. für Seitenarbeiten in die Stadtpfarrkirche. Der Stadtpfarr Kirchen Rech- nungsführung zur Zalung. 6269. Jakob Irk, Oberlehrer der Vor- stadtpfarrschule überreicht den Ausweis über den Schulbesuch und seine Erklärung bezüglich seines beantragten fixen Gehaltes, sowie die abverlangte Erklärung seiner Unterlehrer. Der Gemeinderath ist bei der Bemessung des Gehaltes für den Oberlehrers der Pfarrschule Aichet, im Falle der Erhebung zur Pfarr- hauptschule von der Ansicht ausgegan- gen, diesem Gehalt dem Gehalte des k.k. Hauptschuldirektors und dem des Oberlehrers der Mädchenschule gleich zustellen. Da nun der letztere Ober- lehrer nebst freier Wohnung nur 450 fl, der Direktor der kk. Haupt- schule aber wohl 500 fl Gehalt aber ohne freie Wohnung bezieht, so kann der Gemeinderath in die gestellte Proposition resp. Erklärung nicht eingehen, sondern muß bei seinem Beschluße verharen und an den be- stimten Gehalt pr 400 fl und einen Remuneration für die Leitung der Geschäfte pr 50 fl festhalten.

5954. Rev. Konto des Ignatz Schlader pr 12 fl 30 xr CMz. für Seitenarbeiten in die StadtpfarrkircheD. er Stadtpfarr Kirchen Rechnungsführung zur Zalung. 6269. Jakob Irk, Oberlehrer der Vorstadtpfarrschule überreicht den Ausweis über den Schulbesuch und seine Erklärung bezüglich seines beantragten fixen Gehaltes, sowie die abverlangte Erklärung seiner Unterlehrer. Der Gemeinderath ist bei der Bemessung des Gehaltes für den Oberlehrers der Pfarrschule Aichet, im Falle der Erhebung zur Pfarrhauptschule von der Ansicht ausgegangen, diesem Gehalt dem Gehalte des k.k. Hauptschuldirektors und dem des Oberlehrers der Mädchenschule gleich zustellen. Da nun der letztere Oberlehrer nebst freier Wohnung nur 450 fl, der Direktor der kk. Hauptschule aber wohl 500 fl Gehalt aber ohne freie Wohnung bezieht, so kann der Gemeinderath in die gestellte Proposition resp. Erklärung nicht eingehen, sondern muß bei seinem Beschluße verharen und an den bestimten Gehalt pr 400 fl und einen Remuneration für die Leitung der Geschäfte pr 50 fl festhalten.

Sie werden demnach aufgeforder Ihre zurückfolgende Erklärung in diesem Sinne abzuändern und ich kann aber nicht umhin Sie unter Einem darauf aufmerksam zu machen daß, wenn Sie sich mit dem beantragten Gehalte nicht zufrieden stellen, sollten, diese Angelegenheit jedenfalls in ein bedauerliches Stocken gerathen wurde. Refrt. Sekretär Aichinger. 6127. Kreisbehördl. Int. des h. Statthalt. Erlaßes, womit dem Josef Huber ein pers. Tischlergewerbe im Rekurswege verliehen wird. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Beilagen Rückschluß mit dem Beifügen, daß er sich nach erfolgter Rechtskraft dieser Entscheidung wegen Erwerbsteuer Bemessung hieramts zu melden habe sowie der Herr Vorsteher der hies. Tischler mit Intim. Dekret zu verständigen. 6267. Kreisbehördliche Entscheidung womit das Gesuch des Georg Bindlehner um Conzession zur Errichtung eines Auskunftsbureaus zurückgewiesen wird. Von dieser kreisbehördl. Entscheidung ist Herr Gesuchstellen mit Intimationsdekret unter Beilagen Rückschluß zu verständigen.

Sie werden demnach aufgefordert Ihre zurückfolgende Erklärung in diesem Sinne abzuändern und ich kann aber nicht umhin Sie unter Einem darauf aufmerksam zu machen daß, wenn Sie sich mit dem beantrag- ten Gehalte nicht zufrieden stellen, sollten, diese Angelegenheit jeden- falls in ein bedauerliches Stocken gerathen wurde. Refrt. Sekretär Aichinger. 6127. Kreisbehördl. Int. des h. Statthalt. Erlaßes, womit dem Josef Huber ein pers. Tischlergewerbe im Rekurs- wege verliehen wird. Von diesem hohen Erlaße ist Rekur- rent unter Beilagen Rückschluß mit dem Beifügen, daß er sich nach er- folgter Rechtskraft dieser Entscheidung wegen Erwerbsteuer Bemessung hieramts zu melden habe sowie der Herr Vorsteher der hies. Tischler mit Intim. Dekret zu verständigen. 6267. Kreisbehördliche Entscheidung womit das Gesuch des Georg Bindlehner um Conzession zur Errichtung eines Auskunftsbureaus zurückgewiesen wird. Von dieser kreisbehördl. Entschei- dung ist Herr Gesuchstellen mit In- timationsdekret unter Beilagen Rückschluß zu verständigen.

6265. Kreisbehördl. Intimation und Statthalterey Erlaß pcto Rekurs des Martin Nußbaumer wegen Gestattung eines Surrogatkaffee- Ausschankes. Unter Komm. Rückschluß, Allegi- rung des Bezugsaktes und des aus der Registratur Ge 201 aus- zuhebenden Aktes über die gleiche Gewerbsverhandlung in caa Elisabeth Pfingstmann Bericht an die kk. Kreis- behörde zu erstatten. 6158. Josef Welzebach um Consens zur Ehe mit Katharina Bauer. Bewilligt. 6271. Eduard Graßl erstattet die An- zeige über die Ausübung der freien Beschäftigung der Blumenmacherey. Wird zur Kenntniß genommen und hat sich Gesuchsteller wegen Be- messung der Erwerbsteuer hieramts- zu melden. 6151. Alois Kleinheits um Eintragung seines Eigenthumsrechtes bei der im Gewerbprotokolle aufscheinenden Bäckergerechtsame. Auf Grund der Einantwortungsurkunde des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr vom 29. Dezember 1857 Z. 4485 wird das Eigenthumsrecht auf die im Ge- werbprotokolle der Stadt Steyr Folio 5

6265. Kreisbehördl. Intimation und Statthalterey Erlaß pcto Rekurs des Martin Nußbaumer wegen Gestattung eines SurrogatkaffeeAusschankes. Unter Komm. Rückschluß, Allegirung des Bezugsaktes und des aus der Registratur Ge 201 auszuhebenden Aktes über die gleiche Gewerbsverhandlung in caa Elisabeth Pfingstmann Bericht an die kk. Kreisbehörde zu erstatten. 6158. Josef Welzebach um Consens zur Ehe mit Katharina Bauer. Bewilligt. 6271. Eduard Graßl erstattet die Anzeige über die Ausübung der freien Beschäftigung der Blumenmacherey. Wird zur Kenntniß genommen und hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramtszu melden. 6151. Alois Kleinheits um Eintragung seines Eigenthumsrechtes bei der im Gewerbprotokolle aufscheinenden Bäckergerechtsame. Auf Grund der Einantwortungsurkunde des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr vom 29. Dezember 1857 Z. 4485 wird das Eigenthumsrecht auf die im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr Folio 5

aufscheinende Bäckergerechtsame um den Normalwerth derselben zu Gunsten des Herrn Alois Kleinheits eingetragen. 6117. Ignatz Hofmayr Anzeige von der Ausübung der freien Beschäftigung der Instrumentenmacherey. Wird zur Kenntniß genommen, und hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 6240. Ludwig Samsegger um Befugniß zur Ausübung eines pers. Schlossergewerbes für Steyr. In Folge dieses Einschreitens de prs 16. l.Mts. Z. 6240 wird Ihnen Herr Ludwig Samsegger hiemit ein personelles Schlossergewerbe für den Stadtbezirk Steyr verliehen, und Sie haben sich nach erfolgter Rechtskraft dieser Entscheidung wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. Im Falle einer Veränderung im Standorte dieses Gewerbes, welches auf dem Hause No 115 in der Enge gegenwärtig betrieben werden soll, haben Sie aus feuerpolizeilichen Rücksichten vorher die vorschriftsmäßige Anzeige zu erstatten. Gegen diese Entscheidung steht der

aufscheinende Bäckergerechtsame um den Normalwerth derselben zu Gunsten des Herrn Alois Kleinheits eingetragen. 6117. Ignatz Hofmayr Anzeige von der Ausübung der freien Beschäftigung der Instrumentenmacherey. Wird zur Kenntniß genommen, und hat sich Gesuchsteller wegen Be- messung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 6240. Ludwig Samsegger um Befugniß zur Ausübung eines pers. Schlosser- gewerbes für Steyr. In Folge dieses Einschreitens de prs 16. l.Mts. Z. 6240 wird Ihnen Herr Ludwig Samsegger hiemit ein personelles Schlossergewerbe für den Stadtbezirk Steyr verliehen, und Sie haben sich nach erfolgter Rechtskraft dieser Entscheidung wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. Im Falle einer Veränderung im Standorte dieses Gewerbes, wel- ches auf dem Hause No 115 in der Enge gegenwärtig betrieben werden soll, haben Sie aus feuer- polizeilichen Rücksichten vorher die vorschriftsmäßige Anzeige zu erstat- ten. Gegen diese Entscheidung steht der

Rekurs an die hohe kk. Statthalterey offen, der binnen 4 Wochen angemel- det und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß. 6242. Offert des Adolf Gottwald pcto Ue- bernahme der Stadtbeleuchtung. Offert. Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich hiemit bezüglich der Uebername und vollständigen Besorgung der Stadtbeleuchtung in Steyr bei dem Umstande als die gänzliche Verpach- tung derselben der eigenen Regie jedenfalls vorzuziehen und für die Gemeinde vortheilhafter sein dürf- te, Einem löblichen Gemeinderathe folgenden Antrag geziemend zu unterbreiten: 1. Der Gefertigte übernimmt vom 1. Jänner 1859 angefangen die gesammte Stadtbeleuchtung in Steyr auf sechs auf einander folgende Jahre. 2. Unter der gesammten Stadtbeleuch- tung ist die Anschaffung des Öhls, die Reparatur oder Erneuerung der gegenwärtig bestehenden Laternen und Lampen, der Aufzünderlohn,

Rekurs an die hohe kk. Statthalterey offen, der binnen 4 Wochen angemeldet und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß. 6242. Offert des Adolf Gottwald pcto Uebernahme der Stadtbeleuchtung. Offert. Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich hiemit bezüglich der Uebername und vollständigen Besorgung der Stadtbeleuchtung in Steyr bei dem Umstande als die gänzliche Verpachtung derselben der eigenen Regie jedenfalls vorzuziehen und für die Gemeinde vortheilhafter sein dürfte, Einem löblichen Gemeinderathe folgenden Antrag geziemend zu unterbreiten: 1. Der Gefertigte übernimmt vom 1. Jänner 1859 angefangen die gesammte Stadtbeleuchtung in Steyr auf sechs auf einander folgende Jahre. 2. Unter der gesammten Stadtbeleuchtung ist die Anschaffung des Öhls, die Reparatur oder Erneuerung der gegenwärtig bestehenden Laternen und Lampen, der Aufzünderlohn,

die Besorgung und Ueberwachung des Aufzündens, die Beistellung der Dochte und Gläser, die Herhaltung aller Beleuchtungs-Inventarstücke in gutem Stande, Aufbewahrung der Lampen in eigenem Lokale sowie überhaupt die ganze mit der städtischen Beleuchtung verbundenen Regie, sowie sie bis nun von der Gemeinde Steyr selbst besorgt wurde, begriffen. 3. Die Grundlage dieses Offertes und der sohin zu übernehmenden Kontraktsverbindlichkeiten bilden die vom Gefertigten bereits eingesehenen zwey ämtlichen Ausweise vom 19. Febr. 1855 in welchen die Aufstellungsorte der Laternen in Steyr die Gattung der Laternen und Lampen, die Brennzeit jeder einzelnen Laterne, deren Öhlbedarf, die Zahl der monatlich entfallenden Aufzündungstage und die Anzahl der sämtlichen halb- und ganznächtigen Lampen aufgeführt sind, samt den auf Gemeinderathsbeschlüße sich gründenden, etwaigen Abänderungen an diesem Ausweisen, die bis zum heutigen Tage sich ergeben haben. 4. Für die Besorgung und Herhaltung der im §. 2 bezeichneten gesamten

die Besorgung und Ueberwachung des Aufzündens, die Beistellung der Dochte und Gläser, die Herhaltung aller Beleuchtungs-Inventarstücke in gutem Stande, Aufbewahrung der Lampen in eigenem Lokale sowie überhaupt die ganze mit der städtischen Beleuchtung verbundenen Regie, sowie sie bis nun von der Gemeinde Steyr selbst besorgt wurde, begriffen. 3. Die Grundlage dieses Offertes und der sohin zu übernehmenden Kon- traktsverbindlichkeiten bilden die vom Gefertigten bereits eingesehenen zwey ämtlichen Ausweise vom 19. Febr. 1855 in welchen die Aufstellungsorte der Laternen in Steyr die Gattung der Laternen und Lampen, die Brenn- zeit jeder einzelnen Laterne, deren Öhlbedarf, die Zahl der monatlich ent- fallenden Aufzündungstage und die Anzahl der sämtlichen halb- und ganz- nächtigen Lampen aufgeführt sind, samt den auf Gemeinderathsbeschlüße sich gründenden, etwaigen Abänderun- gen an diesem Ausweisen, die bis zum heutigen Tage sich ergeben haben. 4. Für die Besorgung und Herhaltung der im §. 2 bezeichneten gesamten

Stadtbeleuchtung zalt die Stadt- kasse dem Gefertigten einen jährlichen Pauschalbetrag von fl 1800 Conv. Münze oder fl 1890 oester. Währung in monatlichen nachhinein verfallenden Raten pr fl 157 30 xr oester Währg. welcher jährliche Pauschalbetrag durch die fortlaufenden sechs Kontrakts- jahre unverändert bleibt, wenn auch die Regieauslagen der Stadt- beleuchtung zum Nachtheile des Ge- fertigten sich durch anderweitige Ver- hältnisse erhöhen würden. 5. Rücksichtlich der ordnungsmäßigen, in den erwähnten Amtsausweisen ent- haltenen Besorgung der Stadtbeleuch- tung, der Einhaltung der bestimmten Brennzeit so wie der reinlichen und guten Herhaltung der Laternen und Lampen und der erforderlichen Leuchtkraft derselben unterwirft sich der Gefertigte der Aufsicht der Gemeinde Vorstehung und deren Amts- organe so wie den vom Gemeinde- rathe auf die Nichtzuhaltung der über- nommenen Verpflichtungen zu bestimmen der Konventionalstrafen. 6.

Stadtbeleuchtung zalt die Stadtkasse dem Gefertigten einen jährlichen Pauschalbetrag von fl 1800 Conv. Münze oder fl 1890 oester. Währung in monatlichen nachhinein verfallenden Raten pr fl 157 30 xr oester Währg. welcher jährliche Pauschalbetrag durch die fortlaufenden sechs Kontraktsjahre unverändert bleibt, wenn auch die Regieauslagen der Stadtbeleuchtung zum Nachtheile des Gefertigten sich durch anderweitige Verhältnisse erhöhen würden. 5. Rücksichtlich der ordnungsmäßigen, in den erwähnten Amtsausweisen enthaltenen Besorgung der Stadtbeleuchtung, der Einhaltung der bestimmten Brennzeit so wie der reinlichen und guten Herhaltung der Laternen und Lampen und der erforderlichen Leuchtkraft derselben unterwirft sich der Gefertigte der Aufsicht der Gemeinde Vorstehung und deren Amtsorgane so wie den vom Gemeinderathe auf die Nichtzuhaltung der übernommenen Verpflichtungen zu bestimmen der Konventionalstrafen. 6.

Sollte wärend der Dauer der Kontraktszeit die Anzahl der gegenwärtig bestehenden Lampen u. Laternen vermehrt werden, so ist dem Gefertigten für jede neuerrichtete, in der vorgeschriebenen Brennzeit anzuzündende Lampe eine jährliche Aufzalung und zwar bei ganznächtigen Lampen von fl 14 oester. Währung und bei halbnächtigen von fl 8 oester. Währung gleichfalls in monatlichen Raten von der Stadtkasse zu leisten, und die Beistellung jeder neuen Laterne, deren Lampe Dochte und Gläser so wie deren sohinige Reparatur der Gefertigte zu übernehmen und zu besorgen hat, von der Gemeinde zu veranlassen. 7. Die Stadtgemeinde Steyr hat das Recht den über dieses Offert zu errichtenden Vertrag halbjährig zu kündigen. Dem Gefertigten steht kein Kündigungsrecht zu. 8. Der erwähnte Vertrag erlischt nach Ablauf der im §. 7. erwähnten Kündigungsfrist, durch das Ableben des Uebernehmers, nach welchem

Sollte wärend der Dauer der Kontraktszeit die Anzahl der ge- genwärtig bestehenden Lampen u. Laternen vermehrt werden, so ist dem Gefertigten für jede neu- errichtete, in der vorgeschriebenen Brennzeit anzuzündende Lampe eine jährliche Aufzalung und zwar bei ganznächtigen Lampen von fl 14 oester. Währung und bei halbnächtigen von fl 8 oester. Währung gleichfalls in monatlichen Raten von der Stadtkasse zu leisten, und die Beistellung jeder neuen Laterne, deren Lampe Dochte und Gläser so wie deren sohinige Reparatur der Gefertigte zu übernehmen und zu besorgen hat, von der Ge- meinde zu veranlassen. 7. Die Stadtgemeinde Steyr hat das Recht den über dieses Offert zu errichtenden Vertrag halbjährig zu kündigen. Dem Gefertigten steht kein Kündi- gungsrecht zu. 8. Der erwähnte Vertrag erlischt nach Ablauf der im §. 7. erwähnten Kündigungsfrist, durch das Able- ben des Uebernehmers, nach welchem

jedoch die Erben desselben durch ein halbes Jahr die Stadtbeleuchtung nach den Vertragsbestimmungen noch fort zu besorgen haben und dadurch daß der Uebernehmer sein gegen- wärtiges Domizil bleibend verändert, in welch letzterem Falle er jedoch gebun- den sein soll, diese Domizilsveränderung entweder ein halbes Jahr vorher der Gemeindevorstehung schriftlich anzu- zeigen oder die kontraktsmäßige Beleuchtung auf seine Gefahr und Kosten ein halbes Jahr nach seiner Abreise durch einen verläßlichen hiesigen Geschäftsmann besorgen zu lassen. 9. Der Gefertigte leistet der Gemeinde für die übernommenen Kontrakts- verbindlichkeiten eine Kaution, welche in dem Betrage der ersten dreimonat- lichen Raten pr 472 fl 30 xr besteht, die bis zum Ablaufe der Kontrakts- dauer und bis zur vollständigen Rückstellung aller Inventarstücke in demselben gutem Stande, in welchem sie übernommen wurden, von dem städtischen Kassaamte nicht erfolgt werden. 10. Der Gefertigte unterwirft sich

jedoch die Erben desselben durch ein halbes Jahr die Stadtbeleuchtung nach den Vertragsbestimmungen noch fort zu besorgen haben und dadurch daß der Uebernehmer sein gegenwärtiges Domizil bleibend verändert, in welch letzterem Falle er jedoch gebunden sein soll, diese Domizilsveränderung entweder ein halbes Jahr vorher der Gemeindevorstehung schriftlich anzuzeigen oder die kontraktsmäßige Beleuchtung auf seine Gefahr und Kosten ein halbes Jahr nach seiner Abreise durch einen verläßlichen hiesigen Geschäftsmann besorgen zu lassen. 9. Der Gefertigte leistet der Gemeinde für die übernommenen Kontraktsverbindlichkeiten eine Kaution, welche in dem Betrage der ersten dreimonatlichen Raten pr 472 fl 30 xr besteht, die bis zum Ablaufe der Kontraktsdauer und bis zur vollständigen Rückstellung aller Inventarstücke in demselben gutem Stande, in welchem sie übernommen wurden, von dem städtischen Kassaamte nicht erfolgt werden. 10. Der Gefertigte unterwirft sich

im Falle von Streitigkeiten, die aus diesem Vertrage entspringen, dem Gerichtsstande der Gemeinde Steyr. Gegenwärtiges Offert bindet den Gefertigten bis 22. November 1858, bis zu welchem Tage er sich die Resolution eines löblichen Gemeinderathes über selbes geziemend erbiethet. Steyr am 15. Novbr. 1858. Adolf Gottwald mp Handelsmann No 33 in der Stadt.Dieses Offert wird einhellig angenommen und ist der Vertrag mit Herrn Adolf Gottwald abzuschließen und das Kassaamt hievon zu verständigen. Gaffl E. Mayr Aichinger Johann Amort Sekretär Franz Karl Schriftführer

im Falle von Streitigkeiten, die aus diesem Vertrage entspringen, dem Gerichtsstande der Gemeinde Steyr. Gegenwärtiges Offert bindet den Gefertigten bis 22. November 1858, bis zu welchem Tage er sich die Reso- lution eines löblichen Gemeinderathes über selbes geziemend erbiethet. Steyr am 15. Novbr. 1858. Adolf Gottwald mp Handelsmann No 33 in der Stadt. Dieses Offert wird einhellig angenommen und ist der Vertrag mit Herrn Adolf Gottwald abzuschlie- ßen und das Kassaamt hievon zu verständigen. Gaffl E. Mayr Aichinger Johann Amort Sekretär Franz Karl Schriftführer

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