Ratsprotokoll vom 19. November 1858

die Besorgung und Ueberwachung des Aufzündens, die Beistellung der Dochte und Gläser, die Herhaltung aller Beleuchtungs-Inventarstücke in gutem Stande, Aufbewahrung der Lampen in eigenem Lokale sowie überhaupt die ganze mit der städtischen Beleuchtung verbundenen Regie, sowie sie bis nun von der Gemeinde Steyr selbst besorgt wurde, begriffen. 3. Die Grundlage dieses Offertes und der sohin zu übernehmenden Kon- traktsverbindlichkeiten bilden die vom Gefertigten bereits eingesehenen zwey ämtlichen Ausweise vom 19. Febr. 1855 in welchen die Aufstellungsorte der Laternen in Steyr die Gattung der Laternen und Lampen, die Brenn- zeit jeder einzelnen Laterne, deren Öhlbedarf, die Zahl der monatlich ent- fallenden Aufzündungstage und die Anzahl der sämtlichen halb- und ganz- nächtigen Lampen aufgeführt sind, samt den auf Gemeinderathsbeschlüße sich gründenden, etwaigen Abänderun- gen an diesem Ausweisen, die bis zum heutigen Tage sich ergeben haben. 4. Für die Besorgung und Herhaltung der im §. 2 bezeichneten gesamten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2