Amtsblatt 1900/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Februar 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 22. Februar. Nr. 8. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2672. An alle Gemeinde-Vorstehungen, alle hochw. Pfarrämter und alle k. k. Gendarmerieposten¬ Tommanden. Das k. k. Justizministerium hat eine Verordnung, betreffend die Verwirklichung des Kinderschutzes, an die Gerichte erlassen. Die erfolgreiche Durchführung der den Gerichten obliegenden Aufgaben bezüglich der Verhütung von Miss¬ handlungen und der Verwahrlosung der Kinder in körperlicher und geistiger Hinsicht hat zur Voraussetzung, dass die Gerichte rasche und zuverlässige Auskunft über wahrgenommene Ausschreitungen, sowie über Fälle, in welchen dieselben die Pflege oder Erziehung der Kinder vernachlässigen, erhalten. Zu diesem Zwecke ist es geboten, dass die politischen und polizeilichen Behörden die Gerichte bei der Erfüllung dieser Obliegenheiten thatkräftigst unterstützen. Die k. k. Statthalterei hat daher mit dem Erlasse vom 20. Jänner l. J., Nr. 962/II, die politischen Bezirks¬ behörden angewiesen, umfassende Vorsorge zu treffen, dass missbräuchliche Acte der Ausübung der väterlichen Gewalt, Fälle der Züchtigung, welche sich als Misshandlungen dar¬ stellen, ferner Fälle der Vernachlässigung der Verpflegung und Erziehung der Kinder, sowie überhaupt alle jene bemerkenswerteren Wahrnehmungen, welche für die Gerichte bei der Ausübung ihrer Schutz= und Pflegschafts=Functionen von Belang sein könnten, unverweilt dem competenten Gerichte angezeigt werden. Bei constatierten Fällen von Misshandlungen der Kinder wird insbesondere jeweilig zu erwägen sein, ob nicht etwa zulässige administrative Maßnahmen getroffen werden müssen, durch welche den misshandelten Kindern wirksamer Schutz vor weiteren Excessen der häuslichen Strafbefugnisse gewährt wird. Bei der Thätigkeit der politischen Behörden in dem in Rede stehenden Belange erscheint die zielbewusste Mit¬ wirkung der Gemeinden von größter Bedeutung. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher angewiesen, allen hier in Betracht kommenden Verhältnissen die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und über allfällige Wahr¬ nehmungen von Bedeutung sofort hieher zu berichten. Des¬ gleichen haben auch die k. k. Gendarmerieposten=Commanden über allfällige Wahrnehmungen im Gegenstande sofort hieher zu berichten. Nachdem aber insbesondere die Seelsorge=Geistlichkeit durch die unmittelbaren Beziehungen zur Bevölkerung und insonderheit durch die Kanzelthätigkeit wirksam den Kinderschutz zu fördern in der Lage ist, ersuche ich die hochw. Pfarrämter, die auf den Kinderschutz abzielenden Bestrebungen der staatlichen Behörden und Aemter thunlichst zu unterstützen und sich gegebenen Falles mit wichtigen Mittheilungen eventuell direct an meine Person wenden zu wollen. Steyr, 16. Februar 1900. Z. 2610. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Verfassung und Einsendung der Militärtaxverzeichnisse der für das Jahr 1899 Militärtaxpflichtigen. Im Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die nöthigen Drucksorten zur Anlegung der Militärtaxver¬ zeichnisse (in duplo) für das Jahr 1899 mit dem Auftrage, die Verzeichnisse unter Zuhilfenahme der Verzeichnisse pro 1898 anzulegen und dieselben nach genauer Durchsicht bis längstens 1. März l. J. anher zu senden. Zugleich werden die Gemeinde=Vorstehungen aufmerksam gemacht, dass als Zuwachs insbesondere jene Taxpflichtigen aufzunehmen sein werden: a) welche bei der Stellung im Jahre 1898 in der I., II. und III. Altersclasse für waffenunfähig erklärt oder gelöscht wurden; b) jene Personen, welche im Jahre 1898 wegen unbeheb¬ barer Dienstuntauglichkeit vor vollendeter Dienstpflicht aus dem Militärverbande entlassen wurden und bei welchen das die Dienstuntauglichkeit begründende Gebrechen nicht durch die active Militärdienstleistung veranlasst wurde; c) endlich jene Personen, welche im Laufe des Jahres 1899 die Heimatszuständigkeit zur Gemeinde erlangt haben, wenn sie überhaupt Militärtaxpflichtig sind, daher insbesondere Beamte, Seelsorger und Lehrer.

Als Abgang dagegen werden jene Personen erscheinen: a) welche im Jahre 1899 gestorben sind; b) welche im Jahre 1899 mit Bewilligung ausge¬ wandert sind; c) welche im Jahre 1899 die Heimatszuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt haben. Ferner werden die Gemeinde=Vorstehungen ausdrücklich angewiesen, wenn ein Taxpflichtiger kein zu seinem Unterhalte ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzt, die Rubriken VIII bis XI der Verzeichnisse genau auszufüllen (was im Vorjahre wiederholt unterlassen wurde), da in diesem Falle die Militärtaxpflicht auf jene Personen übergeht, welche nach bürgerlichem Rechte für seinen Unterhalt zu sorgen haben und somit deren Erwerbs=, Einkommen= Vermögens¬ und Familienverhältnisse für die Militärtaxbemessung ma߬ gebend sind. Bezüglich der auf Grund des neuen Wehrgesetzes in den Stellungslisten „Gelöschten“ werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen insbesondere im Sinne des § 5, Punkt 1, des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1880, R.=G.=Bl. Nr. 70, zu erheben und anzugeben haben, ob die Genannten etwa erwerbsunfähig sind und auch weder ein zu ihrem Unterhalte ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzen. Mit den ordnungsmäßig ausgefüllten Verzeichnissen sind auch die sämmtlichen, dort befindlichen Erhebungsacten termingemäß anher vorzulegen. Z. 2720. Steyr, am 20. Februar 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Vorlage der Sturmrollen und Sturmrollen=Auszüge. Gemäß § 9, P. 29, der Landst.=Org.=Vorschr. haben die Gemeinde=Vorstehungen die durch Ausscheidung der ältesten Altersclasse des Vorjahres, sowie durch Anschluss der jüngsten, mit dem heurigen Jahre in die Landsturmpflicht getretenen Altersclasse richtiggestellte Sturmrolle sammt dem Sturmrollen= Auszuge bis 15. März anher vorzulegen. Dieser gesetzliche Termin wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen mit dem Beifügen in Erinnerung gebracht, dass zugleich auch die dortamts erliegenden Duplicate der Ver¬ zeichnisse der 19 jährigen, einheimischen Landsturmpflichtigen behufs Ueberprüsung und Richtigstellung einzusenden sind. Steyr, am 13. Februar 1900. Z. 2163. An alle hochw. Pfarrämter, an die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten¬ Tommanden. Die k. k. o. ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 25. Jänner 1900, Z. 1316/IV, die Ausforschung der nachbenannten, im politischen Bezirke Wels geborenen Stellungspflichtigen angeordnet: 1. Johann B. Drewald, geboren 25. Juni 1879 in Nöham 8 als Sohn des Josef und der Magdalena, geb. Stumvoll. 2. Josef Kral, geboren 31. Juli 1879 in Mitterlaab 14 als Sohn des Thomas und der Francisca, geb. Kobova. 3. Josef Plaserer, geboren in Niederthan als der Sohn des Franz und der Rosalia geb. Schügl. Rücksichtlich des gegenwärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens der Genannten sind entsprechende Nachforschungen einzuleiten, insbesondere auch in der Rch¬ tung, ob nicht einer derselben in den pfarrämtlichen Ma¬ triken über die Verstorbenen ausscheint. Ein allfällig positi¬ ves Resultat dieser Nachforschungen wäre bis 31. März anher bekanntzugeben. Z. 2411. Steyr, am 20. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Clement Pospisil. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Aussorschung des am 19. November 1875 in Boskowitz geborenen, nach Ober=Stephanau, Bezirk Mährisch=Trübau, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Clement Pospisil, Sohnes des Clement Pospisil, Schuh¬ machers, und der Anna, geborenen Zeleny, angesucht. Den gepflogenen Echebungen zufolge ist derselbe Bäcker¬ gehilfe von Profession, hat kastanienbraune Haare, solche Augenbrauen, graue Augen, Mund und Nase proportioniert, gesunde Zähne und ist bartlos. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 16. Jänner l. J., Z.540/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht genügegeleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. März l. J. hieher zu berichten. Z. 2412. Steyr, am 20. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegsgebüren im öffentlichen Krankenhause in Triest. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Jän¬ ner 1900, Nr. 1197/V, gelangen im Jahre 1900 für die Verpflegung im öffentlichen Krankenhause in Triest nach¬ stehende Gebüren zur Einhebung: Für die I. Tarifclasse 7 Kronen. Kinder, die in der besonderen, mit der Gebär¬ anstalt verbundenen Abtheilung unterge¬ bracht sind * Für Dienstpersonen, Sicherheits= und Finanz¬ wachen 1.50 „

Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2413. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegsgebüren in den öffentlichen Krankenhäusern Dalmatiens. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Jänner l. J., Z. 578/V, betragen die täglichen Verpflegstaxen für nicht nach Dalmatien zuständige Kranke, Irre, Wöchnerinnen, Schüblinge, Häftlinge im Spitale von Zara 1 K 47 h, Sebenico 1 K 37 h, Spalato 1 K 46 h, Ragusa 1 K 50 h; im Irrenhause zu Sebenico 1 K 37 h. Z. 2414. Steyr, am 20. Februar 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Verpflegsgebüren im St.=Johannes =Spitale in Salzburg. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Jänner l. J., Z. 994/V, betragen die Verpflegstaxen pro 1900 im Salzburger St.=Johannes=Spitale auf den Abtheilungen 2 Kronen, für 1 Extrazimmer 3 Kronen 20 Heller. Z. 2415. Steyr, 20. Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat mit Bericht vom 19. December 1899, Nr. 50.640, um Veranlassung der Ausforschung der im nachfolgenden Verzeichnisse ange¬ führten, in Mähren nicht eruierbaren Militärtaxpflichtigen ersucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 16. Jänner l. J., Nr. 800/IV, ergeht daher der Auftrag, in dieser Richtung die geeigneten Erhebungen einzuleiten und über ein posi¬ tives Resultat bis längstens 1. Mai 1900 anher zu berichten. Cizek Peter, Taglöhner, geb. 1868, zust. nach Boja¬ nowitz. Vymislicky Johann, Taglöhner, geb. 1865, zust. nach Bojanowitz. Komárek Karl, Zeugschmied, geb. 1874, zust. nach Cejkowitz. Langer Leopold, Tischlergehilfe, geb. 1866, zust. nach Göding. Bernatek Adolf, Eisenbahnarbeiter, geb. 1866, zust. nach Göding. Schier Friedrich, Handlungs¬ Commis, geb. 1868, zust. nach Göding. Kubék Anton, Tischlergehilfe, geb. 1867, zust. nach Göding. Kocian Franz, Glasarbeiter, geb. 1869, zust. nach Göding. Stehlik Franz, Pharmaceut, geb. 1871, zust. nach Göding. Ruß Karl, Fleischselcher, geb. 1871, zust. nach Göding. Schenk Heinrich, Schneidergehilfe, geb. 1873, zust. nach Göding. Zvédélik Johann, Taglöhner, geb. 1869, zust. nach Prnschanek. Svéhla Georg, Taglöhner, geb. 1871, zust. nach Bojanowitz. ZoviaCié Jakob, Taglöhner, geb. 1871, zust. nach Theresien= dorf. Cyprian recte Panciväk Karl, Ziegelschläger, geb. 1871, zust. nach Billowitz. Pollak Johann, Knecht, geb. 1872, zust. nach Billowitz. Krivänek Thomas, Taglöhner, geb. 1873, zust. nach Billowitz. Urbänek Wenzel, Schuh¬ machergehilfe, geb. 1873, zust. nach Billowitz. Domansky Karl, Taglöhner, geb. 1873, zust. nach Billowitz. Pecina Johann, Taglöhner, geb. 1870, zust. nach Billowitz. Fuchs Eouard, Taglöhner, geb. 1869, zust. nach Billowitz. Seräbek Franz, Toglöhner, geb. 186, zust. nach Billowitz. Fritz Alexander, Taglöhner, geb. 1870, zust. nach Kostel. Priesl Josef, Taglöhner, geb. 1867, zust. nach Landshut. Paulik Rudolf, Taglöhner, geb. 1871, zust. nach Landshut. Schierl Eduard, Taglöhner, geb. 1872, zust. nach Lundenburg“ Pfeifer Alexander, Taglöhner, geb. 1869, zust. nach Lunden. burg. Krizek Oswald Gustav, Buchdrucker, geb. 1867, zust. nach Lundenburg. Hermann Franz, Schmiedgehilfe, geb¬ 1872, zust. nach Lundenburg. Nemeéek Franz, geb. 1872, zust. nach Neudorf. Libeka Anton, Schlossergehilfe, geb. 1870, zust. nach Neudorf. Götz Jaroslav, Goldarbeiter, geb. 1871, zust. nach Rampersdorf. Hrébaöka Thomas, Taglöhner, geb. 1870, zust. nach Theinitz. Predinsky Josef, Taglöhner, geb. 1871, zust. nach Türnitz. Pollach Johann, Taglöhner, geb. 1868, zust. nach Hr. Lhotka. Pavlika Heinrich, Tischler, geb. 1871, zust. nach Hr. Lhotka. Benesik Franz, Spitalsdiener, geb. 1872, zust. nach Hr. Lbotka. Toman Leopold, Commis, geb. 1871, zust. nach Nova Lbotka. Otenba Josef, Taglöhner, geb. 1871, zust. nach Tvar. Lhotta. Winkler Karl, Taglöhner, geb. 1875, zust. nach Lipau. Majzlik Johann, Taglöhner, geb. 1869, zust. nach Straßnitz. Stojan Josef, Taglöhner, geb. 1868, zust. nach Straßnitz. Sokol Otto, Spengler, geb. 1872, zust. nach Straßnitz. Steiba Franz, Schieferdecker, geb. 1866, zust. nach Straßnitz. Holl Karl, Schmiedgehilfe, geb. 1866, zust. nach Straßnitz. Jobst Karl, Taglöhner, geb. 1867, zust. nach Straßnitz. Krnty Franz, Drechslergehilfe, geb. 1867, zust. nach Straßnitz. Sonnenschein Richard, Thierarzt, geb. 1871, zust. nach Straßnitz, Israel. Materik Josef, Knecht, geb. 1871, zust. nach Welka. Komärek Paul, Taglöhner, geb. 1874, zust. nach Welka. Kuckynka Johann, geb. 1871, zust. nach Welka. Gojdorus Johann, Taglöhner, geb. 1866, zust. nach Petrau. Z. 2481. Steyr, am 20. Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Unterstützungsschwindler Josef und Maria Gruber. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried vom 16. December 1899, Z. 17.903, haben der nach Andrichsfurt zuständige Maschinenheizer (Fabriksarbeiter) Josef Gruber, geboren am 20. März 1864, derzeit Inwohner in Aigen Nr. 5, und seine Gattin Maria, geborne Pranzl, geboren 1868 in Neukirchen, in letzter Zeit in verschiedenen Gemeinden, ohne dass sie sich in einer wirklichen Notblage befanden, Reisevorschüsse und Unter¬ stützungen auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde in Anspruch genommen und hiedurch der Gemeinde Andrichsfurt bedeutende Kosten verursacht. Josef Gruber, der 6 Kinder im Alter von 1 bis 8 Jahren hat, ist im Besitze eines ihn als „Mühlbursch“ be¬ zeichnenden, von der Gemeindevorstehung Andrichsfurt sub Nr. 151 am 20. September 1880 ausgefertigten Arbeits¬ buches und wird sowohl er als auch seine Frau als arbeitsscheue Individuen geschildert. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner l. J., Z. 22.565/II ex 1899, ergeht daher der Auftrag den Eheleuten Gruber ohne besonders nachgewiesener Noth keine Unterstützungen mehr zu verabfolgen.

4 Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2482. An sämmtliche Gemeinde-Vorktehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung der Josefa Mach. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Znaim vom 16. Jänner 1900, Z. 23.714, hat sich das 13 Jahre alte Mädchen Josesa Mach, Stieftochter der Taglöhnerseheleute Josef und Maria Cucka in Kukrowitz, am 1. Mai 1899 aus dem Elternhause entfernt und ist seither nicht zurückgekehrt. Dieselbe ist ihrem Alter entsprechend groß, hat schwarze Haare, ebensolche Augenbrauen, bräunliche Gesichtsfarbe, war mit einem einfachen Kalmukkleide bekleidet und trug Schuhe. Es besteht die Vermuthung, dass sich dieses Kind mit einer Zigeunerfamilie namens Reiminius in der Welt um¬ hertreibe. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Februar l. J., Z. 2306/II, ergeht der Auftrag, nach dem Verbleibe dieses Kindes, eventuell der erwähnten Zi¬ geunerfamilie, Nachforschungen einzuleiten und über deren Ergebnis bis 15. März l. J. zu berichten. Steyr, am 20. Februar 1900 Z. 2483. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegsgebüren in den allgemeinen öffent. Kranken¬ anstalten Kärntens. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Fe¬ bruar l. J., Z. 514, wurden nachstehende Verpflegstoxen in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten Kärntens pro 1900 per Kopf und Tag festgesetzt: Landes=Krankenhaus in Klagenfurt: 494 Betten, 1. Verpflegsclasse 7 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 50 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes der dritten Classe vorläufig 1 K 70 h. — Landes=Irren¬ anstalt in Klagenfurt: 320 Betten, 1. Verpflegsclasse 6 K, 2. Cl. 3 K, 3. Cl. 1 K 40 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes vorläufig in der ersten Classe 7 K, in der zweiten Classe 4 K. — Kaiser=Franz¬ Josef=Krankenhaus in Villach: 120 Betten, 1. Verpflegs¬ classe 6 K, 2. Cl. 3 K, 3. Cl. 1 K 40 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes in der dritten Classe vorläufig 1 K 60 h. — Erzherzogin=Marie=Valerie¬ Spital in Wolfsberg: 130 Betten, Verpflegstaxe 1 K 36 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes vorläufig 1 K 56 h. Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2485. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler Alois und Marie Baum¬ gartinger. Die nach Leonfelden, Bezirk Freistadt, Oberösterreich, zuständigen Photographen= und Taglöhners =Eheleute Alois Baumgartinger, 41 Jahre alt, und Maxie Baumgartinger, 42 Jahre alt, beide mit einem Arbeitsbuche versehen, va¬ gabundieren, obwohl gesund und arbeitsfähig, in Ober¬ und Niederösterreich und Salzburg, ohne ernstlich einen Er¬ werb zu suchen, herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde von anderen Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüsse ausfolgen, wodurch der Heimatsgemeinde unnöthige Auslagen erwachsen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner l. J., Z. 22.407/II ex 1899, wird auf die genannten Eheleute mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, denselben ohne dringende Noth keine Reisevorschüsse, bezie¬ hungsweise Unterstützungen auszufolgen, sondern dieselben im Betretungsfalle nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 2513. Steyr, am 16. Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Aufgefundene Leiche. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom vom 7. Februar d. J., Z. 1337, wurde am 3. Februar 1900, nachmittags, in Abwinden, Gemeinde Luftenberg, auf einem Schotterhaufen eine von der Donau angeschwemmte, bereits verweste männliche Leiche aufgefunden. Dieselbe dürfte die eines ca. 60 Jahre alten Mannes sein, ist mittelgroß und war mit dunklem Kammgarn=An¬ zuge, blauer Leinenblouse und Hose, weißem Hemde, Unterhose und Stiefletten bekleidet. Diese Leiche dürfte circa 4—5 Wochen im Wasser gelegen sein und sind an derselben keine Spuren einer Gewaltthat ersichtlich. Die Leiche ist 1·80 m groß und hatte blondes Haar und dürfte dem Stande der Fabriksarbeiter angehören. Bezüglich der Identität dieser Leiche sind die eifrigsten Nachforschungen zu pflegen und über ein allfälliges positives Resultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2671. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels in der königl. Freistadt Körmözbänya und in der Stadt Esseg. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des kön, ung. Handelsministeriums vom 20., beziehungsweise 29. November v. J., Z. 76.946, bezw. 76.993, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der königlichen Freistadt Körmözbänya (Comitat Bars) und der Stadt Esseg (Croatien), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Dies wird infolge des Statthalterei=Erlasses vom 18. Jänner l. J., Z. 874/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes zur Darnachachtung verlautbart.

5 Steyr, 19. Februar 1900. Z. 2530. Widerruf. Matthias Malinger, im Amtsblatt Nr. 7 ex 1900, sub Z. 2323, als abgängig zur Ausforschung aus¬ geschrieben, wurde ausgeforscht. Steyr, am 12. Februar 1900. Z. 2127. An sämmtliche Herren Gemeindeärzte. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Jänner 1900, Z. 220/V, werden die Herrn Gemeinde¬ Aerzte auf die im Reichsgesetzblatte unter Nr. 271, 1899, kundgemachte Verordnung vom 21. December 1899, Z. 34.951, womit die durch Verordnung vom 15. April 1872, Nr. 57 R.=G.=Bl., erlassene Rigorosen=Ordnung für die medicinischen Facultäten abgeändert wird, mit dem Bemer¬ ken aufmerksam gemacht, dass hierüber im österreichischen Sanitätswesen vom 4. Jänner 1900, Nr. 1, sowohl durch Abdruck des authentischen Wortlautes jener Verordnung als auch durch Veröffentlichung eines diesbezüglichen Er¬ lasses an die Decanate der medicinischen Facultäten Mit¬ Z theilung gemacht worden ist. Z. 2167 und 1776. Steyr, 16. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Diplomverlustig= Erklärung zweier Hebammen. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. December v. J., Z. 22.852/V, wurde mit rechtskräf¬ tiger Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Myslenice in Galizien der Hebamme Marie Kozik in Sulkowice infolge ihrer strafgerichtlichen Verurtheilung wegen Mitschuld am Verbrechen der Fruchabtreibung und wegen Uebertretung der §§ 360 und 434, St. G., das Recht zur weiteren Aus¬ übung der Hebammenpraxis entzogen und das Hebammen¬ diplom zurückgenommen. Ebenso wurde laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Jänner l. J., Z. 1369/V, der Hebamme Maria Nezwal in Wien, XV. Bezirk, Sechshauserstraße Nr. 14, derzeit zur Verbüßung der Strafe in der Straf¬ anstalt Wiener=Neudorf, welche mit dem Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen in Wien vom 8. August 1899, Z. Nr. III 3599/99, wegen Verbrechens der Mit¬ schuld an der Abtreibung der Leibesfrucht gemäß § 5, 144, St. G., und wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335, St. G., zu achtmonatlichem schweren Kerker rechtskräftig verurtheilt worden ist, mit dem rechts¬ kräftigen Erkenntnisse des magist. Bezirksamtes für den XV. Wiener Gemeindebezirk vom 10. October 1899, Z. 23.723, die weitere Ausübung der Hebammenpraxis untersagt und das Hebammen=Diplom abgenommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur Darnachachtung in Kenntnis. Z. 2487. Steyr, am 17. Februar 1900. An sämmtliche Herren Gemeinde-Aerzte. Berbot der Substituierung von Arzneikörpern durch Extracte. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1900, Nr. 542/V, wird den Herren Gemeinde¬ Aerzten nachstehendes zur genauesten Darnachachtung bekannt¬ gegeben: Es wurde die Wahrnehmung gemacht, dass aus Arznei¬ bereitungen wie Decocten, Infusen, Tincturen u. dgl. ge¬ wonnene Fluid= und trockene Extracte zu dem ausgesprochenen Zwecke in Vertrieb gebracht und als pharmaceutische Specialitäten angemeldet werden, damit die ursprünglichen Arzneibereitungen durch die Auflösung der betreffenden Extracte in rascher und leichter Weise substituiert werden können. In Anbetracht des Umstandes, dass die auf diese Art hergestellten Extractlösungen in ihrem Gehalte und ihrer Wirksamkeit mit den durch dieselben substituierten ursprüng¬ lichen Arzneibereitungen nicht als gleichwertig und gleich wirksam erachtet werden können, findet das Ministerium des Innern nach Einholung des Fachgutachtens des obersten Sanitätsrathes unter Hinweis auf die grundsätzliche Be¬ stimmung des § 2 der Normae et Regulae generales der österreichischen Pharmakopoê, Ed. VII, nach welcher der Apotheker verpflichtet ist, sich hinsichtlich der Dispensation von Arzneien genau an die Vorschriften der österreichischen Pharmakopoê, wie nicht minder an die jeweilige Vorschrift des ärztlichen Receptes zu halten, zu verbieten, dass derlei Präparate in öffentlichen und Hausapotheken zur Substitution officineller oder ärztlich verordneter Arzneibereitungen ver¬ wendet werden. Z. 2534. Steyr, 18. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Februar bis 10. Februar 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Micheldorf, Ort¬ schaft Mitter= und Obermicheldorf; Gemeinde und Ort¬ schaft Oberschlierbach. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. Pr., Ortschaft Vormarkt. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Tuttingen. 2. Räude. Bestehen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaft Harterleiten.

3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns. Steyr, am 19. Februar 1900. Z. 2572. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarses an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der diesjährigen Deckperiode für die k. k. Staatshengsten¬ Depots sich ergebenden Bedarf an Landesbeschälern möglichst durch Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau=Ministerium alle Züchter und Pferdebe¬ sitzer hiemit ein, bis spätestens Ende April laufenden Jahres ihre verkäuflichen Hengste schriftlich, unmittelbar beim Ackerbau = Ministerium anzumelden. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standorte von einem Vertreter des Staatshengsten=Depots, womöglich noch während der Beschälperiode besichtigt und je nach Be¬ fund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau=Ministeriums vom Staatshengsten=Depot im Einvernehmen mit dem zur Mit¬ wirkung bei den Landes=Pferdezuchts=Angelegenheiten be¬ rufenen Organen vorgenommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbau=Ministeriums keine Verpflichtung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit, involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthal¬ ten: dessen Abstammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen. Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeich¬ nete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berück¬ sichtigt. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbau=Ministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedars an Ersatzhengsten der Anzahl und Gattung nach, nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste ge¬ deckt werden könnte. Wien, im Februar 1900. Vom k. k. Ackerbau=Ministerium. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses vom 5. Februar 1900, Z. 1632/I, mit dem Auf¬ trage in die Kenntnis gesetzt, diese Kundmachung den Pferdezüchtern des Bezirkes bekanntzumachen. Z. 217/B.=Sch.=R. Steyr, am 18. Februar 1900. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 10. März l. J. in Weyer stattfindenden Conferenz beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. uptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrockerei in Steyr. aet

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