Amtsblatt 1900/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Februar 1900

Als Abgang dagegen werden jene Personen erscheinen: a) welche im Jahre 1899 gestorben sind; b) welche im Jahre 1899 mit Bewilligung ausge¬ wandert sind; c) welche im Jahre 1899 die Heimatszuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt haben. Ferner werden die Gemeinde=Vorstehungen ausdrücklich angewiesen, wenn ein Taxpflichtiger kein zu seinem Unterhalte ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzt, die Rubriken VIII bis XI der Verzeichnisse genau auszufüllen (was im Vorjahre wiederholt unterlassen wurde), da in diesem Falle die Militärtaxpflicht auf jene Personen übergeht, welche nach bürgerlichem Rechte für seinen Unterhalt zu sorgen haben und somit deren Erwerbs=, Einkommen= Vermögens¬ und Familienverhältnisse für die Militärtaxbemessung ma߬ gebend sind. Bezüglich der auf Grund des neuen Wehrgesetzes in den Stellungslisten „Gelöschten“ werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen insbesondere im Sinne des § 5, Punkt 1, des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1880, R.=G.=Bl. Nr. 70, zu erheben und anzugeben haben, ob die Genannten etwa erwerbsunfähig sind und auch weder ein zu ihrem Unterhalte ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzen. Mit den ordnungsmäßig ausgefüllten Verzeichnissen sind auch die sämmtlichen, dort befindlichen Erhebungsacten termingemäß anher vorzulegen. Z. 2720. Steyr, am 20. Februar 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Vorlage der Sturmrollen und Sturmrollen=Auszüge. Gemäß § 9, P. 29, der Landst.=Org.=Vorschr. haben die Gemeinde=Vorstehungen die durch Ausscheidung der ältesten Altersclasse des Vorjahres, sowie durch Anschluss der jüngsten, mit dem heurigen Jahre in die Landsturmpflicht getretenen Altersclasse richtiggestellte Sturmrolle sammt dem Sturmrollen= Auszuge bis 15. März anher vorzulegen. Dieser gesetzliche Termin wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen mit dem Beifügen in Erinnerung gebracht, dass zugleich auch die dortamts erliegenden Duplicate der Ver¬ zeichnisse der 19 jährigen, einheimischen Landsturmpflichtigen behufs Ueberprüsung und Richtigstellung einzusenden sind. Steyr, am 13. Februar 1900. Z. 2163. An alle hochw. Pfarrämter, an die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten¬ Tommanden. Die k. k. o. ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 25. Jänner 1900, Z. 1316/IV, die Ausforschung der nachbenannten, im politischen Bezirke Wels geborenen Stellungspflichtigen angeordnet: 1. Johann B. Drewald, geboren 25. Juni 1879 in Nöham 8 als Sohn des Josef und der Magdalena, geb. Stumvoll. 2. Josef Kral, geboren 31. Juli 1879 in Mitterlaab 14 als Sohn des Thomas und der Francisca, geb. Kobova. 3. Josef Plaserer, geboren in Niederthan als der Sohn des Franz und der Rosalia geb. Schügl. Rücksichtlich des gegenwärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens der Genannten sind entsprechende Nachforschungen einzuleiten, insbesondere auch in der Rch¬ tung, ob nicht einer derselben in den pfarrämtlichen Ma¬ triken über die Verstorbenen ausscheint. Ein allfällig positi¬ ves Resultat dieser Nachforschungen wäre bis 31. März anher bekanntzugeben. Z. 2411. Steyr, am 20. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Clement Pospisil. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Aussorschung des am 19. November 1875 in Boskowitz geborenen, nach Ober=Stephanau, Bezirk Mährisch=Trübau, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Clement Pospisil, Sohnes des Clement Pospisil, Schuh¬ machers, und der Anna, geborenen Zeleny, angesucht. Den gepflogenen Echebungen zufolge ist derselbe Bäcker¬ gehilfe von Profession, hat kastanienbraune Haare, solche Augenbrauen, graue Augen, Mund und Nase proportioniert, gesunde Zähne und ist bartlos. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 16. Jänner l. J., Z.540/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht genügegeleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. März l. J. hieher zu berichten. Z. 2412. Steyr, am 20. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegsgebüren im öffentlichen Krankenhause in Triest. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Jän¬ ner 1900, Nr. 1197/V, gelangen im Jahre 1900 für die Verpflegung im öffentlichen Krankenhause in Triest nach¬ stehende Gebüren zur Einhebung: Für die I. Tarifclasse 7 Kronen. Kinder, die in der besonderen, mit der Gebär¬ anstalt verbundenen Abtheilung unterge¬ bracht sind * Für Dienstpersonen, Sicherheits= und Finanz¬ wachen 1.50 „

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