Amtsblatt 1900/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Februar 1900

4 Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2482. An sämmtliche Gemeinde-Vorktehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung der Josefa Mach. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Znaim vom 16. Jänner 1900, Z. 23.714, hat sich das 13 Jahre alte Mädchen Josesa Mach, Stieftochter der Taglöhnerseheleute Josef und Maria Cucka in Kukrowitz, am 1. Mai 1899 aus dem Elternhause entfernt und ist seither nicht zurückgekehrt. Dieselbe ist ihrem Alter entsprechend groß, hat schwarze Haare, ebensolche Augenbrauen, bräunliche Gesichtsfarbe, war mit einem einfachen Kalmukkleide bekleidet und trug Schuhe. Es besteht die Vermuthung, dass sich dieses Kind mit einer Zigeunerfamilie namens Reiminius in der Welt um¬ hertreibe. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Februar l. J., Z. 2306/II, ergeht der Auftrag, nach dem Verbleibe dieses Kindes, eventuell der erwähnten Zi¬ geunerfamilie, Nachforschungen einzuleiten und über deren Ergebnis bis 15. März l. J. zu berichten. Steyr, am 20. Februar 1900 Z. 2483. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegsgebüren in den allgemeinen öffent. Kranken¬ anstalten Kärntens. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Fe¬ bruar l. J., Z. 514, wurden nachstehende Verpflegstoxen in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten Kärntens pro 1900 per Kopf und Tag festgesetzt: Landes=Krankenhaus in Klagenfurt: 494 Betten, 1. Verpflegsclasse 7 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 50 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes der dritten Classe vorläufig 1 K 70 h. — Landes=Irren¬ anstalt in Klagenfurt: 320 Betten, 1. Verpflegsclasse 6 K, 2. Cl. 3 K, 3. Cl. 1 K 40 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes vorläufig in der ersten Classe 7 K, in der zweiten Classe 4 K. — Kaiser=Franz¬ Josef=Krankenhaus in Villach: 120 Betten, 1. Verpflegs¬ classe 6 K, 2. Cl. 3 K, 3. Cl. 1 K 40 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes in der dritten Classe vorläufig 1 K 60 h. — Erzherzogin=Marie=Valerie¬ Spital in Wolfsberg: 130 Betten, Verpflegstaxe 1 K 36 h; für Angehörige fremder Kronländer und des Auslandes vorläufig 1 K 56 h. Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2485. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler Alois und Marie Baum¬ gartinger. Die nach Leonfelden, Bezirk Freistadt, Oberösterreich, zuständigen Photographen= und Taglöhners =Eheleute Alois Baumgartinger, 41 Jahre alt, und Maxie Baumgartinger, 42 Jahre alt, beide mit einem Arbeitsbuche versehen, va¬ gabundieren, obwohl gesund und arbeitsfähig, in Ober¬ und Niederösterreich und Salzburg, ohne ernstlich einen Er¬ werb zu suchen, herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde von anderen Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüsse ausfolgen, wodurch der Heimatsgemeinde unnöthige Auslagen erwachsen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner l. J., Z. 22.407/II ex 1899, wird auf die genannten Eheleute mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, denselben ohne dringende Noth keine Reisevorschüsse, bezie¬ hungsweise Unterstützungen auszufolgen, sondern dieselben im Betretungsfalle nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 2513. Steyr, am 16. Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Aufgefundene Leiche. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom vom 7. Februar d. J., Z. 1337, wurde am 3. Februar 1900, nachmittags, in Abwinden, Gemeinde Luftenberg, auf einem Schotterhaufen eine von der Donau angeschwemmte, bereits verweste männliche Leiche aufgefunden. Dieselbe dürfte die eines ca. 60 Jahre alten Mannes sein, ist mittelgroß und war mit dunklem Kammgarn=An¬ zuge, blauer Leinenblouse und Hose, weißem Hemde, Unterhose und Stiefletten bekleidet. Diese Leiche dürfte circa 4—5 Wochen im Wasser gelegen sein und sind an derselben keine Spuren einer Gewaltthat ersichtlich. Die Leiche ist 1·80 m groß und hatte blondes Haar und dürfte dem Stande der Fabriksarbeiter angehören. Bezüglich der Identität dieser Leiche sind die eifrigsten Nachforschungen zu pflegen und über ein allfälliges positives Resultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 20. Februar 1900. Z. 2671. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels in der königl. Freistadt Körmözbänya und in der Stadt Esseg. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des kön, ung. Handelsministeriums vom 20., beziehungsweise 29. November v. J., Z. 76.946, bezw. 76.993, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der königlichen Freistadt Körmözbänya (Comitat Bars) und der Stadt Esseg (Croatien), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Dies wird infolge des Statthalterei=Erlasses vom 18. Jänner l. J., Z. 874/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes zur Darnachachtung verlautbart.

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