Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

damalige Beirat des Regierungskommissärs, bei der Sanierung auch mit einer gewissen Verständnislosigkeit bürgerlicher Kreise rechnen, die vor dem Kriege durch Jahrzehnte die Stadtgemeinde verwalteten, von den wirtschaftlich glücklichsten Zeiten begünstigt waren, eine ausgesprochen reiche Stadt hinter sich hatten und dennoch für die kommunalen Verhältnisse in der Stadt rein nichts übrig hatten. Dass der Stadtplatz erst im Jahre 1928 gepflastert wurde, dass die Pflasterung des Grünmarktes im Jahre 1878 beantragt und erst durch das autoritäre Eingreifen des derzeitigen Bürgermeisters im Jahre 1936 durchgeführt wurde, dass Pfarrberg und Michaelerberg bis heute ungepflastert sind, dass die Strassenverhältnisse überhaupt trostlose genannt werden müssen, dass Steyr kein Schlachthaus, keine einheitliche Wasserversorgung, keine Kanalisation, keine Friedhof-Leichenhalle, keine eigenes Elektrizitäts- und Gaswerk hat, dass die Wohnungsverhältnisse in Steyr unmögliche genannte werden müssen und dass auch die Versorgungsanstalten den an solche Häuser gestellten Bedürfnissen in keiner Weise entsprechen, ist ausschliesslich Schuld der Vorkriegsgeneration. Ohne die Säumigkeit dieser Vorkriegsgeneration und ohne die Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit der Nachkriegswirtschaft, würde das Finanzproblem Steyr wahrhaftig nicht bestehen. Wenn man z.B. in der Nachkriegszeit die Lohnabgabe ihrer eigentlichen Zweckbestimmung nach für Fürsorgezwecke verwendet, bezw. reserviert hätte, würde die Stadt heute, eine Verzinsung nicht gerechnet, einen Armenfonds von über 1 Millionen Schilling ihr Eigen nennen können. Bei dieser Mentalität in der Stadt musste, darüber war sich die kommissarische Gemeindeverwaltung im klaren, eine unerhörte Energie aufgewendet werden, um die Bevölkerung entweder zu dem für die Sanierung unerlässlichen Opfersinn, Gemeinschaftsbewusstsein und Verständnis zu bringen, oder aber der Stadt die für ihre Zukunft unerlässliche Sanierung einfach aufzuzwingen. So wurde auch damals der Gedanke erwogen, man solle die Entsendung eines Beamten der Landesregierung oder des Finanzministeriums

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