Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeindetages der landesunmittelbaren Stadt Steyr am Montag, den 1. März 1937 um 20 Uhr im Gemeindetagssitzungssaale im Rathause. Anwesend: Vorsitzender Bürgenmeister Dr. Josef Walk. Dr. Doppler Fritz, Nawratil Eugen Fleischmann Franz Dr. Mayr Eugen Ing. Grundmüller Oskar Rossner Karl Trauner Franz Hambrusch Peter Heindl Otto Voglsam Josef Hofer Albert Weindl Anton Paulmayr Franz Hübl Josef Kammerhofer Ignaz Entschuldigt abwesend: G.R. Dechant Alois Schliessleder und G.R. Felix Schwarzlmüller. Vom Magistrate: Magistrats-Rechnungs-Sekretär Franz Liska und Finanz-Oberrevident Josef Baminger. Tagesordnung. Steuerreform. Der Vorsitzende eröffnet um 20 Uhr die Sitzung, begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingehen in die Tagesordnung teilt er mit, dass der Herr Landeshauptmann mit Erlass vom 14. November 1934 den Herrn Postinspektor Otto Heindl als Ersatzmann fur den Vertretung des Berufsstandes Oeffentlicher Dienst im Gemeindetage ernannt habe.

Der Bürgermeister habe daher Herrn Otto Heindl unterm 27. Februar 1937 in den Gemeindetag einberufen. Da der bereits unterm 4. Dezember 1935 als Ersatzmann für den Berufsstand Industrie in den Gemeindetag einberufene Dreher der Steyr-Werke Eugen Nawratil, der auch seit dem 7. Dezember 1935 an den Gemeindetagssitzungen teilgenommen hat, bis nun versehentlich noch nicht feierlich angelobt wurde, sei nunmehr die Angelobung der Gemeinderäte Otto Heindl und Eugen Nawratil durchzuführen. Der Burgermeister hält an die beiden Herren eine kurze Ansprache, verliest die Gelöbnisformel gemäss § 519 des Stadtrechtes und nimmt die Angelobung entgegen. Der Gemeindetag hat sich während der Angelobung von den Sitzen erhoben. Der Bürgermeister erinnert auch die übrigen Gemeinderäte an das von ihnen seinerzeit abgelegte Gelöbnis und verweist dabei insbesondere darauf, dass die Gemeinderäte zwar aus den Berufsständen entsendet wurden, dass sie aber im Gemeindetage zunächst das Interesse der Stadt zu vertreten haben und nicht allein auf Standesinteressen bedacht sein dürfen. Wenn Dollfuss die Parteien zur Auflösung gebracht habe, weil sie das Parteiinteresse vor das Stadtinteresse gestellt haben, wäre es wohl nicht im Sinne des neuen Oesterreich, wenn Standesinteressen vor die Staatsinteressen gestellt würden. Da in der letzten Zeit verschiedentlich über die Besetzung von Gemeindetagsmandaten gesprochen wurde, gibt der Bürgermeister diesbezüglich die in der Beilage A ausgefuhrte Erklärung ab. Diese Beilage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift. Zl. 1848. Da eine Abänderung der Tagesordnung seitens des Gemeindetages nicht gewünscht wird, wird nunmehr als einziger Punkt der Tagesordnung die Steuerreform behandelt. Der Bürgermeister führt hiezu aus: Die traurige Finanzlage der Stadtgemeinde Steyr ist seit 13 Jahren Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Zahlreiche

Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindetages haben sich mit dieser Frage befasst. In der Presse wurde unzähligemale über die finanzielle Notlage der Stadt geschrieben. Auch im Auslande wurde das Finanzproblem Steyrs wiederholt erörtert. Dutzende von Deputationen haben in dieser Sache bei der Bundes- und Landesregierung und den Hauptgläubigern der Stadt vorgesprochen. Vor allen möglichen Gremien wurde über die Finanzlage der Stadtgemeinde verhandelt. Wenn die frühere Gemeindeverwaltung Ende 1932 erklärt hat, ihren Kampf um eine Verbesserung der Finanzlage der Stadt mit Rücksicht auf die Verständnislosigkeit der Bundes- und Landesregierung aufzugeben, dann hat sich schon die kommissarische Gemeindeverwaltung im Jahre 1934 wieder und fast ausschliesslich nur vor die Aufgabe gestellt gesehen, diese Frage einer Lösung zuzuführen. Der damalige Regierungskommissär und sein Beirat hielten die Situation für so unlösbar, dass wiederholt erwogen wurde, die Einleitung des Konkursverfahrens über die Stadt zu beantragen und die Aemter niederzulegen. Dies auch deshalb, weil sich diese Funktionäre nicht ohne Recht dessen bewusst waren, dass die Lösung des Finanzproblems Steyr auf unerhörte Schwierigkeiten stossen müsse und dass die Männer, die sich dieser Aufgabe unterziehen würden, eine unerhörte Unpopularität auf sich nehmen müssten. Insbesondere war man sich darüber im klaren, dass der Stand, der durch 15 Jahre die Stadtgemeinde desolat verwaltet hatte, die Industriearbeiterschaft von Steyr, unter dem neuen Regime für eine Sanierung der Stadt umso weniger zugänglich sein werde, als sie unter ihrer eigenen politischen Machtposition den Mut und die Opferbereitschaft hiezu nicht aufgebracht hatte. Es sei übrigens auch bekannt, dass die massgebenden sozialdemokratischen Funktionäre in Linz und Wien mit der sozialdemokratischen Gemeindeverwaltung von Steyr durchaus nicht einverstanden waren. Schliesslich müsse man aber, so sagte sich der

damalige Beirat des Regierungskommissärs, bei der Sanierung auch mit einer gewissen Verständnislosigkeit bürgerlicher Kreise rechnen, die vor dem Kriege durch Jahrzehnte die Stadtgemeinde verwalteten, von den wirtschaftlich glücklichsten Zeiten begünstigt waren, eine ausgesprochen reiche Stadt hinter sich hatten und dennoch für die kommunalen Verhältnisse in der Stadt rein nichts übrig hatten. Dass der Stadtplatz erst im Jahre 1928 gepflastert wurde, dass die Pflasterung des Grünmarktes im Jahre 1878 beantragt und erst durch das autoritäre Eingreifen des derzeitigen Bürgermeisters im Jahre 1936 durchgeführt wurde, dass Pfarrberg und Michaelerberg bis heute ungepflastert sind, dass die Strassenverhältnisse überhaupt trostlose genannt werden müssen, dass Steyr kein Schlachthaus, keine einheitliche Wasserversorgung, keine Kanalisation, keine Friedhof-Leichenhalle, keine eigenes Elektrizitäts- und Gaswerk hat, dass die Wohnungsverhältnisse in Steyr unmögliche genannte werden müssen und dass auch die Versorgungsanstalten den an solche Häuser gestellten Bedürfnissen in keiner Weise entsprechen, ist ausschliesslich Schuld der Vorkriegsgeneration. Ohne die Säumigkeit dieser Vorkriegsgeneration und ohne die Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit der Nachkriegswirtschaft, würde das Finanzproblem Steyr wahrhaftig nicht bestehen. Wenn man z.B. in der Nachkriegszeit die Lohnabgabe ihrer eigentlichen Zweckbestimmung nach für Fürsorgezwecke verwendet, bezw. reserviert hätte, würde die Stadt heute, eine Verzinsung nicht gerechnet, einen Armenfonds von über 1 Millionen Schilling ihr Eigen nennen können. Bei dieser Mentalität in der Stadt musste, darüber war sich die kommissarische Gemeindeverwaltung im klaren, eine unerhörte Energie aufgewendet werden, um die Bevölkerung entweder zu dem für die Sanierung unerlässlichen Opfersinn, Gemeinschaftsbewusstsein und Verständnis zu bringen, oder aber der Stadt die für ihre Zukunft unerlässliche Sanierung einfach aufzuzwingen. So wurde auch damals der Gedanke erwogen, man solle die Entsendung eines Beamten der Landesregierung oder des Finanzministeriums

erbitten, der in Steyr Ordnung mache. Wenn im November 1934 die kommissarische Gemeindeverwaltung durch Bürgermeister und Gemeindetag ersetzt wurde, seien die Schwierigkeiten dadurch zweifellos nicht geringer geworden. Wenn die Gemeindeverwaltung aber trotz aller Schwierigkeiten und trotzdem sie mit einer Verständnislosigkeit bei den verschiedensten Faktoren, insbesondere bei der Bevölkerung der Stadt rechnen musste, dennoch die Lösung des Finanzproblems in die Hand genommen hat, dann musste der Bürgermeister den Herren, die bis zum Inkrafttreten des Stadtrechtes im Verwaltungsausschuss und nach diesem Zeitpunkte im Gemeindetag treu an seiner Seite gestanden sind, den besten Dank hiefür zum Ausdruck bringen. Es sei zweifellos auf dem Gebiete der Sanierung unendlich viel geschehen. Zunächst war es durch das Eingreifen der Landesregierung und der Bundesregierung, vor allem des Herrn Landeshauptmannes, und durch das hervorragende Wirken des Herrn Generaldirektors Ing. Götzl der Steyr-Daimler-Puch A.G. möglich, nicht nur die Ende 1934 unabwendbar scheinende Liquidierung der Steyr-Werke zu verhindern, sondern sogar einen ganz gewaltigen Aufschwung dieser Werke herbeizuführen. Die gewaltige wirtschaftliche Bedeutung dieser Besserung bei den Steyr-Werken erhellt unter anderem auch dadurch, dass der Prozentsatz der irgendwie öffentlich Befürsorgten von über 50 % der Bevölkerung auf 25 % gesenkt werden konnte und dass der Fleischkonsum in Steyr im Jahre 1936 um 80 % höher war als im Jahre 1932. Diese wirtschaftliche Besserung hat sich selbstverständlich auch auf die Gemeinde wohltuend ausgewirkt und hat stark dazu beigetragen, um fur die Vorbereitung der endgiltigen Sanierung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und die hiezu nötige Zeit zu gewinnen. Die Gemeindeverwaltung hat auch eine vielleicht beispielgebende, zum Teil vielleicht schon übertriebene Sparwirtschaft eingeführt. Es ist gelungen, die Kosten für die Verwaltung der Stadt ohne Fürsorgeaufwand von 880.000 S im Jahre 1934 auf 720.000 S in den Jahren 1935 und 1936 zu senken, die Verwaltung somit um 160.000 S zu verbilligen.

Dass dies nur unter Aufwendung aller Energie und unter allem Verzicht auf Popularität möglich war ist selbstverständlich, zumal wenn an die Schwierigkeiten gedacht wird, die sich bei der Personalreform hinsichtlich der Bezüge der Angestellten und der städtischen Arbeiter ergeben haben. Es wurde aber auch mit aller Energie getrachtet, nicht nur eine weitere Verschuldung der Stadt zu vermeiden, sondern eine Regelung der Schulden und eine Erleichterung des Zinsen- und Amortisationsdienstes zu erreichen. Bei der Amtsübernahme durch die derzeitige Gemeindeverwaltung hatte die Stadt ungeregelte und sofort fällige Schulden im Betrage von 1,400.000 S. Unter diesen Schulden befanden sich uber 300.000 S Schulden an Steyrer Geschäftsleute, die zum Teil auf das Jahr 1932 zurückgingen. Im Interesse der weiteren Kreditfähigkeit der Stadtgemeinde musste alles unternommen werden, umgerade diese Schulden möglichst rasch zu verringern. Im Zuge der über die Schulden der Stadtgemeinde geführten umfassenden Verhandlungen und durch den zur Vermeidung einer zwangsweisen Veräusserung erfolgten freiwilligen Abverkauf einzelner Gemeinderealitäten war es möglich, den Stand an ungeregelten Schulden auf rund 300.000 S zu reduzieren. Durch Abschreibungen und Konvertierungen war es möglich, eine ausserordentlich Verminderung des Schuldenstandes und eine Vermögensverbesserung um rund 720.000 S zu erreichen und den Schuldendienst um rund 100.000 S pro Jahr zu senken, obwohl der nunmehrige Schuldendienst auch eine Amortisation für Darlehen vorsieht, die vorher nicht amortisiert wurden, für die vielmehr lediglich Verzugszinsen im Betrage von jährlich 18.000 S aufgelaufen sind. So hat die Gemeindeverwaltung sicher viel getan, um die Finanzlage der Stadt einer Gesundung zuzuführen. Erhaltung und starke Belebung der Steyr-Werke, wesentliche Verbesserung des Wirtschaftslebens der Stadt, Verbilligung der Verwaltung um jährlich 160.000 S, Schuldenverminderung um 720.000 S, Entlastung des Schuldendienstes um jährlich 100.000 S, Reduzierung der ungeregelten Schulden um 1,100.000 S sind zweifellos Marksteine auf diesem Weg.

Wenn die Gemeindeverwaltung durch absolut korrekte und gerechte Amtsführung in der Bevölkerung das Bewusstsein verankert hat, dass sie allen Mitbürgen dieser Stadt in gleicher Weise dienen will und wenn sie dabei ihre Funktionsgebühren (der Bürgermeister kostet der Gemeinde im Monat rund 320 S, die übrigen Funktionäre haben überhaupt keine Bezüge) ebenfalls unter dem Sanierungswillen eingeordnet hat, dann kann sie sich dessen bewusst sein, dass sie zur Befriedung in den Kreisen der Arbeiterschaft wesentlich beigetragen, das Vertrauen der national betonten Kreise der Stadt vielleicht sogar gewonnen hat. Wenn bedacht wird, dass Steyr die Hochburg des Austromarxismus war und wenn bedacht wird, dass bei den letzten in Steyr durchgeführten Wahlen 75 % jenen Kreisen zugerechnet werden mussten, die nicht als Träger des neuen Oesterreich gelten und wenn bedacht wird, dass sich die Bevölkerung in Steyr seit dem Februar 1934 absolut ruhig und diszipliniert verhalten hat, dann kann die Gemeindeverwaltung mit Fug und Recht den grössten Teil an diesem Wirken für Ruhe und Befriedung für sich in Anspruch nehmen. Schliesslich darf auch nicht ausser acht gelassen werden, dass die erste kommunale Tätigkeit, die in Steyr seit vielen Jahren wieder geschah, von der derzeitigen Gemeindeverwaltung geübt wurde: Es wurde der Grünmarkt gepflastert, es wurde die Eisenstrasse, soweit sie im Stadtgebiet gelegen ist, zum Teil mit Bundeshilfe gepflastert bezw. asphaltiert, es wurde eine neue Wasserversorgungsanlage geschaffen, die die Kaserne und die Arbeitersiedlung Schlüsselhof mit Wasser versieht, es wurden die Vorarbeiten für eine einheitliche Wasserleitung in Steyr sehr weit vorgetrieben, es wurde im Arbeiterviertel Eisenfeld eine Kanalisation geschaffen, es wurde die Arbeitersiedung Schlüsselhof mit 50 Siedlerstellen errichtet, es wird derzeit auf der Ennsleiten eine Arbeitersiedlung mit 20 Siedlungsstellen geschaffen, es wurde das Gelände erworben, auf dem durch Errichtung von Arbeiterwohnungen und Arbeitersiedlungen dem Barackenelend an den Leib gerückt werden kann und es wurde

die Ennsuferverbauung mit Bundeshilfe bis zur Stadtgrenze durchgeführt. Diese Tatsachen beweisen, dass die derzeitige Gemeindeverwaltung vorwiegend für Arbeiterinteressen eingestanden ist. Das Sanierungswerk bedarf aber zu seinem Abschlusse einer Reform des städtischen Abgabewesens. Dass diese Reform notwendig ist, ergibt sich auch aus den Berichten, die der Rechnungshof über die Kontrolle der Gebarung der Stadt verfasst hat. Sie ergibt sich auch dadurch, dass insbesondere von Seiten des Bundes schon wiederholt darauf verwiesen wurde, es sei nicht angängig, wenn Steyr eine Bundesund Landeshilfe erbitte und dabei bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke die niedrigsten Abgaben in Oberösterreich einhebe und wenn 60 % aller Steyrer Wohnungen mit einer Mietzinsabgabe belastet sind, die weit hinter dem zurük bleibt, was sonst in Oberösterreich giltig ist. Schliesslich habe Steyr auch die Möglichkeit, verschiedene mögliche aber durchaus nicht ausgenützte Steuerquellen besser zu verwerten. Auch die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft der Stadt rechtfertige eine Steuerreform, wenn bedacht wird, dass der Durchschnittsstundenverdienst der männlichen Arbeiter in den Steyr-Werken im Jahre 1936 1.42 S und der weiblichen Arbeiter 0.85 S betrage, also zu den besten Verdienste in der österreichischen Arbeiterschaft zähle. Es wurde sogar seitens des Rechnungshofes und der Zentralstellen des Bundes die Annahme des Entwurfes einer Steuerreform, wie er vom Bürgermeister diesen Zentralstallen übermüttelt worden war, zur Bedingung für die vom Bund erbetene Schuldenregelung und für ein weiteres entgegenkommendes Verhalten des Bundes gegenüber der Stadt Steyr gemacht. Der Bürgermeister verweist hinsichtlich der Grundgedanken der Steuerreform und hinsichtlich der durch die Steuerreform bedingten Aenderungen im städtischen Abgabewesen auf den allen Gemeinderäten übermittelten Motivenbericht zur Steuerreform, der als Beilage B einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift bildet. Der vorliegende Amtsantrag sei das Ergebnis sehr zahlreicher Verhandlungen mit den Zentralstellen, dem Rechnungshofe, dem

Handelsgremium Steyr, dem Bezirksgewerbeverband Steyr, der Landwirtschaft Steyr, der öffentlichen Beamtenschaft Steyr und dem Hausbesitzerverein Steyr. Der Entwurf der Steuerreform wurde auch dem Mieterbunde übermittelt, der die Luxuswohnabgabe ausdrücklich begrüsste, die Bedürfnisse der Gemeinde, die zur Ausarbeitung des Entwurfes führten, ausdrücklich anerkannte, aber erklärte, dass die notwendigen Gelder aus Besitz und Vermögenssteuer oder Investitionsanleihe hereingebracht werden können, ohne dass Mieter und Konsumenten belastet werden müssten. Der Entwurf wurde auch den Betriebsräten der Arbeiter- und Angestelltenschaft der Steyr-Werke und der Firma Hack zugemittelt. Gegenvorschläge sind von diesen Stellen nicht eingebracht worden. Es wurde zwar die Notwendigkeit einer Sanierung der Stadtgemeinde und insbesondere einer grosszügigen kommunalen Tätigkeit anerkannt. Es wurde jedoch erklärt, dass die Arbeiterschaft, die ohnedies keinen Schutz der Regierung geniesse, bei der allgemeinen Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die sich seit Monaten in Oesterreich bemerkbar machen, eine weitere Belastung nicht auf sich nehmen könne. Insbesonders fürchte die Arbeiterschaft, dass es nicht bei der beabsichtigten Belastung eines Arbeiterhaushaltes mit höchstens 3 S, eines Angestellten Haushaltes mit höchstens 4 S bleiben werde, dass vielmehr die Geschäftsleute und die Landwirte die Gelegenheit benützen werden, um eine weitere durch die Steuerreform nicht gerechtfertigte und durch sie gar nicht bedingte Preiserhöhung durchzuführen. Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest, dass der vorliegende Entwurf im Einvernehmen mit den Berufsständigen Vertretungen des Handels, des Gewerbes und der Landwirtschaft und im Einvernehmen mit dem Hausbesitzerverein und den Vertretern der öffentlichen Bediensteten dem Gemeindetag vorgelegt werden könne. Hinsichtlich des Mieterbundes verweist der Bürgermeister darauf, dass der Obmann des Mieterbundes bis zur Auflösung der sozialdemo-

kratischen Partei deren Funktionär war und heute noch konfessionslos ist und dass ein vom Mietenbund als Beisitzer der Mietkommission Steyr vorgeschlagener Funktionär infolge seines nicht ganz einwandfreien Lebenswandels keinen besonders guten Leumund geniesst, bis zur Auflösung der Kommunistischen Partei deren Mitglied war, als Funktionär des revolutionären Arbeitslosenkomitees eine Rolle spielte und auch derzeit noch in Verdacht steht, sich für die kommunistische Partei zu betätigen. Dass bei solcher Führung eine Zustimmung zur Steuerreform nicht zu erhalten ist, ist wohl begreiflich. Der Bürgermeister erklärte, dass er auch die Ueberzeugung habe es handle sich auch bei der ablehnenden Haltung der Vertreter der Arbeiterschaft weniger um eine wirtschaftliche als um eine politische Angelegenheit. Es könne doch schwerlich behauptet werden, dass das, was fur die Arbeiterschaft anderer Gemeinden mit geringerem Einkommen als Gemeindelast tragbar sei, von der verhältnismässig gut bezahlten Arbeiterschaft der Steyr-Werke nicht getragen werden könne, obwohl sie die Notlage und die Bedürfnisse ihrer Heimatgemeinde anerkennen. Schliesslich soll auch nicht ausseracht gelassen werden, dass der Beitrag an den Gewerkschaftsbund höher ist als die Belastung aus der Steuerreform und dass die Arbeiterschaft der SteyrWerke im Jahr mehr als 120.000 S an den Gewerkschaftsbund nach Wien abführt. Es kann auch nicht genug betont werden, dass die Steuerreform mit ihrem Kernstück, der Kommunalabgabe, den Strompreis in Steyr an den Strompreis in den Nachbargemeinden angleicht, wobei dieser Strompreis immer noch um 6 Groschen pro Kilowattstunde hinter Linz, Freistadt u.s.w. zurückbleibt, dass sie den Gaspreis um 2 Groschen pro Kubikmeter verteuert, wobei der Gaspreis immer noch stark hinter anderen Städten zurackbleibt, dass die Belastung auf die Mietobjekte in Steyr immer noch beträchtlich hinter der in Linz seit Jahren geltenden zurückbleiben wird und dass die Fleischverbrauchsabgabe in 34 oberösterreichischen Gemeinden eingeführt ist

darunter in ausgesprochenen Industriegemeinden, und dass in der Stadt Linz zahlreiche andere Lebensmittel seit Jahren einer Verbrauchsabgabe unterworfen sind. Die vorliegende Steuerreform habe sich ehrlich bemüht, die für die Stadt notwendigen Gelder möglichst gerecht auf alle Kreise aufzuteilen. Das Wesentliche an der ganzen Vorlage aber sei, dass das Erträgnis der Steuerreform, das mit höchstens 300.000 S veranschlagt werden könne, restlos der Arbeitsbeschaffung gewidmet sei, sodass die Gemeinde mit der Einführung der Steuerreform ihr grösstes kommunalpolitisches Aufgabengebiet, die Beschaffung von Arbeit für Ausgesteuerte erfülle. Uebrigens sei der Kreis der einer Gemeinde zur Ausschöpfung überlassenen Steuerquellen nach der Finanzverfassung so gering, dass sich der Bürgermeister die Hereinbringung der für die Gemeinde notwendigen Gelder im Rahmen der Gemeinde anders überhaupt nicht vorstellen könne. Wenn aber von Mietern und Arbeitern begehrt werde, dass die als notwendig erkannten Bedürfnisse der Stadtgemeinde von anderen Faktoren als es die Stadtgemeinde ist, bestritten werden sollen, dann erscheint eine derartige Stellungnahme bei den derzeitigen Verhältnissen eher als Demagogie denn als Vorschlag. Ueber die Entstehung des vorliegenden Entwurfes machte der Bürgermeister folgende Mitteilung: Der Entwurf wurde von mir nach monatelanger Arbeit, die neben der laufenden Amtsführung geschehen musste, fertiggestellt. Er wurde sodann den Beamten des Gefällsamtes zur Stellungnahme übergeben. Diese brachten eine Reihe von Wünschen vor, die insbesondere eine Vereinfachung des Verfahrens bedeuteten. Der nun umgearbeitete Entwurf wurde im Juni 1936 nach einer vorherigen Besprechung mit Herrn Ministerialrat Dr. Pfaundler dem Finanzministerium mit der Bitte unterbreitet, die grundsätzliche Auffassung der übrigen Zentralstellen einzuholen. Das Finanzministerium (Ministerialräte Dr. Weinzierl und Dr. Lind-Kamp) kam entgegen-

kommenderweise diesem Ersuchen nach. Die Zentralstellen des Bundes holten schon damals die Stellungnahme der berufsständischen Hauptkörperschaften ein. Auf Grund dieser Stellungnahme kam es Ende Juli 1936 im Finanzministerium zu einer interministeriellen Besprechung, in der die Zentralstellen teils im eigenen Namen teils im Namen der von ihnen vertretenen berufsstänischen Hauptkörperschaften zahlreiche Wünsche vorbrachten. Die Erfüllung dieser Wünsche musste zugesagt werdeh. In diesem Stadium wurde die Einhebung einer Verbrauchsabgabe auf andere Lebensmittel als Fleisch fallen gelassen, es wurde die nunmehr Kommunalabgabe genannte damalige Investitionsabgabe, die nach Art der Landeszweckabgabe unter Bedachtnahme auf die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung eingehoben werden sollte, mit Rücksicht auf einen Einspruch des Finanzministeriums aufgegeben, es musste die Konzessionsabgabe einem Umbau unterzogen werden, es wurden zur Stromabgabe und zu den Grundbenützungsgebühren zahlreiche wesentliche Wünsche geltend gemacht, deren Berücksichtigung erfolgen musste. Es wurde bei dieser Besprechung vereinbart, dass die Zentralstellen unverzüglich ihre Wünsche, soweit ihre Erfüllung nicht sofort zugesagt werden konnte, schriftlich dem Finanzministerium bekanntgeben würden. Das Finanzministerium übermittelte mir nunmehr eine Abschrift dieser Aeusserungen. Die in diesen Aeusserungen enthaltenen Wünsche wurden durch neuerliche Umarbeitung des Entwurfes berücksichtigt. Bemerkt wird, dass auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine umfangreiche Stellungnahme abgab. In diesem Stadium wurde der Entwurf hinsichtlich der Lustbarkeitsabgabe einer grundlegenden Neubearbeitung unterzogen, sodass der gesamte Entwurf wahrhaft umfassend umgearbeitet worden war. Er wurde nun neuerdings durch das Finanzministerium den Zentralstellen des Bundes zur Ueberprüfung, ob ihre Wünsche in dem Entwurfe berücksichtigt wurden, übermittelt. Dieser Entwurf wies insofern eine Neuheit auf, als die Investitionsabgabe (jetzt ein Teil der Kommunalabgabe) auf den Mietaufwand aufgelegt wurde. Die Zentralstellen holten neuerdings

von den berufsständischen Hauptkörperschaften Gutachten ein. Diese befassten mit dem Entwurfe auch die zuständigen Gremien in Linz und Steyr. Dies alles fand seinen Niederschlag in einer neuerlichen Aeusserung des Verfassungsdienstes und der Wirtschaftsministerien, die im Wege des Finanzministeriums auch an mich gelangte. Auf Grund dieser Aeusserung wurde der Entwurf wiederum umgearbeitet. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Steuerreform wurden vom Magistrat Steyr an die o.ö. Landesregierung einige Bitten gestellt, deren Erfüllung die Landesregierung zum Teil abgelehnt hat. Um der Stadtgemeinde Steyr die zweifellos vorhandenen Schwierigkeiten bei der Beschlussfassung der Steuerreform zu erleichtern, machte Herr Landesrat Dr. Lorenzoni mir gegenüber den Vorschlag, die neuen Abgaben als Zweckabgaben einzuheben. In mündlich geführten Verhandlungen stimmte das Finanzministerium einem neuerlichen Umbau des Entwurfes der Steuerreform in der Gestalt der nunmehr vorliegenden Kommunalabgabe zu. Da irgendwelche wesentliche Punkte gegenüber dem vorherigen Entwurf mit Ausnahme der Zweckbestimmung nicht mehr abgeändert wurden, konnte von einer neuerlichen Befassung der Zentralstellen Abstand genommen werden. Trotzdem wurden beim Sozialministerium und beim Handelsministerium nochmals Verhandlungen geführt, wobei die letzten Wünsche dieser Zentralstellen wesentliche Berücksichtigung erfuhren. Nunmehr erschien der Zeitpunkt gekommen, um mit den Steyrer berufsständischen Lokalfaktoren in Besprechungen einzutreten. Es wurden zahlreiche Verhandlungen mit dem Handelsgremium, dem Bezirksgewerbeverband, der Landwirtschaft und der Gastgewerbezunft geführt. Auch der Arbeiterbetriebsrat wurde in diesem Stadium über die Einzelheiten des Entwurfes informiert. Während die erwähnten Vertretungen von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zahlreiche Wünsche vorbrachten, deren Berücksichtigung zugesagt wurde, verzichtete der Arbeiterbetriebsrat auf eine Stellungnahme, ohne aber das Projekt irgendwie abzulehnen. Der Entwurf wurde nunmehr einer neuerlichen Umarbeitung unterzogen. Sodann wurde er den Mitgliedern des Gemeinde-

tages und den Mitgliedern des Handelsgremiums, des Bezirksgewerbeverbandes, des Ortsbauemrates, des Arbeiter- und Angestellten-- betriebsrates der Steyr-Werke und der Firma Hack, den vom Gewerkschaftsbund vorgeschlagenen und von der Vaterländischen Front bestätigten Kandidaten aus dem Arbeiterstande fur den Gemeindetag und den Vertretern des Berufsstandes Oeffentlicher Dienst ebenso auch dem Hausbesitzerverein und dem Mieterbund zugestellt. Nunmehr wurden wiederum zahlreiche Verhandlungen abgeführt, in denen sich der Berufsstand Oeffentlicher Dienst ausdrücklich für die Steuerreform aussprach, während die Berufsstände Handel, Gewerbe und Landwirtschaft ebenso wie der Hausbesitzerverein erklärten, nur bei Erfüllung gewisser Wünsche dem Projekte zustimmen zu können. Im Verhandlungswege wurden diese Wünsche zum Teil erfüllt, zum Teil zurückgezogen. Mieterbund und Betriebsräte brachten keinerlei Wünsche zur Steuerreform zum Ausdruck, bezogen lediglich die früher erwähnte zum Gutteil stark politisch gefärbte Stellungnahme. Der vorliegende Entwurf kann somit im Einvernehmen mit Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Oeffentlichem Dienst und Hausbesitzerschaft eingebracht werden, wobei betont werden muss, dass die im Verhandlungswege vorgebrachten Wünsche der Steyr-Werke als Unternehmer völlig berücksichtigt wurden und dass auch die Arbeiterschaft der Steyr-Werke restlos die Notwendigkeit der Berücksichtigung der kommunalen Bedürfnisse der Stadt und der Beschaffung von Einnahmen hiezu anerkannten und lediglich sich darauf beschränkten, zu begehren, dass die anderen zahlen sollen. Endlich verwies der Bürgermeister noch darauf, dass die vorliegende Arbeit, wahrhaft umfangreich und aufreibend, niemals gegen Geld, sondern ausschliesslich nur aus Pflichtbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein und Liebe zu Stadt und Vaterland geleistet werden konnte. Er bat den Gemeindetag, in der gleichen Stimmung, aus der er den Entwurf gearbeitet habe, nunmehr in die Debatte hierüber einzutreten.

Da seitens des Bezirksgewerbeverbandes zu einzelnen Punkten der Vorlage noch Wünsche vorgebracht werden sollen, die in einer morgen stattfindenden Besprechung behandelt werden, ersucht der Bürgermeister, die Debatte zunächst über jene Abschnitte abzuführen, hinsichtlich derer von Handel und Gewerbe keine weiteren Wünsche mehr angemeldet wurden. Der Gemeindetag stimmt zu. Es wird zunächst behandelt Abschnitt XIII: Leichenhallegebühr. Der Abschnitt wird verlesen. An der Debatte beteiligen sich zustimmend die Gemeindetagsmitglieder Ing. Grundmüller und Albert Hofer. Einstimmig angenommen. Abschnitt VI: Konzessionsabgabe. Nach Verlesung wird der Abschnitt ohne Debatte einstimmig angenommen. Gemeindetagsmitglied Direktor Rossner schlägt vor, von der Verlesung der einzelnen Abschnitte abzusehen, da ja die Vorlage den einzelnen Gemeindetagsmitgliedern ohnehin bekannt ist und beantragt, nur jene Gesetzesstellen in den einzelnen Abschnitten zu zitieren, die allenfalls einer Aenderung unterzogen werden. Angenommen. Abschnitt IV: Luxuswohnabgabe. Gemeindetagsmitglied Josef Voglsam hat Bedenken, dass Leerstehungen im Sinne des Abs. 3 des § 53 vom Magistrat auch dann als Grund für die Einhebung einer Abgabe benützt werden, wenn ein Hauseigentümer gezwungen ist, für seinen Sohn oder seine Tochter zwecks bevorstehender Verehelichung eine Wohnung leerstehen zu lassen. Der Bürgermeister beantragt hierauf, den letzten Satz des § 53, Abs. (3) wie folgt abzuändern: "In berücksichtigungswürdigen Fällen kann diese Frist vom Gemeindetag über Ansuchen verlängert werden." Einstimmig angenommen. G.R. Dr. Doppler wünscht eine Definition des Begriffes "Wohnküche". Der Bürgermeister gibt erläuternd bekannt, dass die

Auslegung des Begriffes einer Wohnküche selbstverständlich von der sozialen Stellung des betreffenden Haushaltsvorstandes abhängig ist. Der Bürgermeister beantragt ferner auf Grund der vorgebrachten Wüische der Ständevertreter, den Absatz (2) des § 55 wie folgt abzuändern: „(2) Wenn Teile der Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an Personen in einer Art und einem Umfang überlassen sind, dass sie dem Wohnungsbedürfnis dieser Personen dienen, kann die Abgabe bei Mittellosigkeit des Wohnungsinhabers über Ansuchen ermässigt oder gänzlich nachgesehen werden. Wenn die gesamte Wohnung dem Wohnungsbedürfnis des Inhabers oder solcher Personen dient und der Wohnungsinhaber und die in seinem Haushalte wohnenden Familienmitglieder mittellos sind, tritt eine Befreiung von der Abgabe ein. Einstimmig angenommen. Die Abstimmung des gesamten Abschnittes ergibt: einstimmige Annahme Abschnitt V: Luxusverbrauchsabgabe. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass unter den im Absatz (1) des § 59 der Vorlage genannte "Gastgewerbebetrieben, mit denen dauernd eine Vergnügungsstätte verbunden ist", nur die in Steyr befindlichen beiden Bordelle gemeint sind. Die Abstimmung dieses Abschnittes ergibt ebenfalls: einstimmige Annahme. Abschnitt XII: Wasser-,Kanal- und Kehrichtabfuhrgebühren. G.R.Anton Weindl wünscht, dass man die landwirtschaftlichen Betriebe und Gärtnereibetriebe von der Kehrichtabfuhr befreien soll. Der Bürgermeiter gibt dahingehend Aufklärung, dass ja nur die Liegens chaften, für die Anschlusspflicht nach einem erst zu erlassenden Landessanitätsgesetz bestimmt wird, die Kehrichtabfuhr zu entrichten haben werden. Es ist ja selbstverständlich, dass landwirtschaftliche Betriebe niemals der Kehrichtabfuhr angeschlossen werden können.

Der Bürgermeister beantragt, im 1. Absatz des § 126 statt der Worte: "im Sinne der §§ 1 und 2 des 2. Abschnittes des Gesetzes über die Gesundheitsförderung in der Stadt Steyr, L.G.Bl. für Oberösterreich Nr. ...../1936" die Worte: "im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen" zu setzen. Die Abstimmung über den Abschnitt XII ergibt einstimmige Annahme. Abschnitt IX: Lustbarkeitsabgabe. G.R. Josef Hubl befürwortet eine besondere Berücksichtigung der Sportvereine und bringt unter Hinweis auf die allgemein anerkannte Notwendigkeit der Ertüchtigung der Jugend zum Ausdruck, dass man die Sportvereine überhaupt von der Lustbarkeitsabgabe befreien müsste. Wenn dies nicht möglich sei, so wünsche er an Stelle der Staffelung der Besuchergroschen von 5 zu 5 Groschen eine prozentuelle Berechnung des Besuchergroschens und eine Subventionierung der Sportvereine. Der Bürgermeister verweist auf die aus finanziellen Gründen gegebene Unmöglichkeit einer ausreichenden Subventionierung und bedeutet, dass durch die Einführung des Besuchergroschens bei Sportveranstaltungen im Freien die Sportvereine gegenüber dem jetzigen Modus ohnehin zur Gänze entlastet sind, weil ja die Besuchergroschen die Besucher und nicht die Vereine zu tragen haben werden. An dieser Debatte beteiligt sich auch G.R. Dr. Anton Mayr. Die Abstimmung dieses Abschnittes ergab ebenfalls eine einstimmige Annahme Abschnitt II: Wertzuwachsabgabe: G.R. Anton Weindl beantragt zum 27, Absatz (2), die Streichung der Worte "jedoch nur bis zum Höchstausmasse des im Zwangsversteigerungsverfahren ermittelten gerichtlichen Schätzwertes." Einstimmig angenommen. G. R. Anton Weindl äussert weiters zu § 31 Bedenken und weist insbesondere auf die Auswirkungen hin, die sich bei Abverkäufen von Grundstücken durch solche Landwirte ergeben, die die Liegen-

schaft schon vor dem Kriege hatten. Unter Hinweis auf die im § 24, Absatz (6), vorgesehene Anwendung der Verordnung der Bundesregierung, R.G.Bl. Nr. 528/1933, zerstreut der Bürgermeister diese Bedenken. Der Abschnitt II wird hierauf einstimmig angenommen. Ueber Antrag des G.R. Franz Paulmayr wird die Beratung der Gesetzesvorlage unterbrochen und auf den nächsten Tag (Dienstag, den 2. März 1937, 20 Uhr) vertagt. Der Bürgermeister schliesst hierauf um 11 Uhr 15 Minuten die Sitzung und bemerkt, dass separate Einladungen nicht ausgegeben werden. Fortsetzung der Gemeindetagssitzung am 2. März 1937 um 20 Uhr 15, im Rathaus, Sitzungssaal. Anwesend sind dieselben Gemeindetagsmitglieder wie am Vortage. Abschnitt I: Bodenwertabgabe und Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer. Auf Grund der über diesen Abschnitt in der Debatte an der sich die G.R. Weindl und Hübl beteiligen, und auf Grund der Wünsche und Anregungen, die bereits in den mit den Vertretern der Berufsstände durchgeführten Besprechungen vorgebracht wurden, hat der Bürgermeister folgende Abänderungsanträge eingebracht: Der § 1, Absatz (3) soll lauten: "Alle mit minderwertigen oder provisorischen Baulichkeiten versehenen Grundstücke gelten nicht als verbaut." Einstimmig angenommen. Im § 10, Absatz (1) wird die Frist von 6 auf 3 Monate herabgesetzt und im Absatz (3) die Frist von 2 auf 1 Wochen erhöht. Einstimmig angenommen. Im § 15 (Einspruchskommission) ist als letzter Satz einzufügen: "Von den Mitgliedern der Einspruchskommission oder deren Ersatzmännern sollen vier dem Gemeindetage nicht angehören." Einstimmig angenommen.

Zu § 17, Absatz (1) beantragt der Bürgermeister folgenden neuen Wortlaut: "(1) Für vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, das sind solche, die einen wirtschaftlichen Bestandteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bilden, wird ein Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer eingehoben, soferne sie nicht durch den Gemeindetag aus öffentlichem Interesse als Grundstücke gemäss § 1, Absatz (2), Zl. I, Buchstaben a) und b) erklärt werden." Einstimmig angenommen. Zu § 17, Absatz (3) beantragt der Bürgermeister, dem ersten Satz folgende Neufassung zu geben: (3) Der Gemeindetag ist berechtigt, diese Zuschläge bis zur Höhe von 100 %, mit Zustimmung der o.ö. Landesregierung bis zu 200 % der Landesgrundsteuer festzusetzen. Einstimmig angenommen. Ueber den gesamten Abschnitt I ergibt die Abstimmung die einstimmige Annahme. Abschnitt III: Mietaufwandabgabe. Auf Grund der in Vorbesprechungen mit Ständevertretern geäusserten Wünsche hat der Bürgermeister folgende Abänderungsvorschläge eingebracht: Neufassung des § 40, Absatz (2): "(2) Als vermietbar gelten Räumlichkeiten dann nicht, wenn sie durch äussere Umstände (Elementarereignisse, Baufälligkeit u.dgl.) unbrauchbar geworden sind oder aus sonstigen vom Gemeindetag anererkannten Gründen nicht vermietet oder benützt werden können." Einstimmig angenommen. Der § 41, Absatz (3) ist durch das Wort "Einbauten" zu ergänzen. Einstimmig angenommen. Als Neufassung des § 42, Absatz (2), 2. Satz beantragt der Bürgermeister: „Wenn der Mietzins für einzelne Mietgegenstände durch das gerichtliche Zwangsverfahren nicht eingebracht werden kann oder wenn

glaubhaft gemacht wird, dass dieses Zwangsverfahren erfolglos wäre, ist dem Abgabepflichtigen über Ansuchen der entsprechende Nachlass zu gewähren. Das gleiche gilt, wenn es sich um Mietzinse von mittellosen Personen handelt, die mit den Abgabepflichtigen bis zum 4. Grad verwandt oder verschwägert sind oder bei ihm bedienstet sind oder waren."Ferners beantragt er die Einfügung eines neuen Absatzes (3): "(3) Wenn sich der Mieter weigert, die nach Absatz (2), erster Satz, auf ihn entfallende Mietaufwandabgabe an den Hauseigentümer rechtzeitig abzuführen, hat dies der Hauseigentümer dem Magistrate bis längstens 20. des Fälligkeitsmonates anzuzeigen. In diesem Falle ist der Magistrat berechtigt, die Abgabe beim Mieter einzuheben, während der Hauseigentümer diesbezüglich von seiner Abgabeflicht enthoben wird. Ueber Begehren des Magistrates ist der Hauseigentumer jedoch gegen Ersatz der ihm hiedurch anfallenden Kosten verpflichtet, die Mietaufwandabgabe vom Mieter im gerichtlichen Zwangsverfahren einzubringen." Einstimmig angenommen. Die Abstimmung des gesamten Abschnittes ergibt einstimmige Annahme. Abschnitt VII: Ankündigungsabgabe. Vor Abstimmung über diesen Abschnitt gibt der Bürgermeister bekannt, dass in den Vorbesprechungen mit den Vertretem der Berufsstände zur Ankündigungsabgabe der Wunsch geäussert wurde, dass Gewerbetreibende, die das Existenzminimum nicht erreichen, im Jahre 1937 von einer Erhöhung dieser Abgabe nicht getroffen werden mögen. Eine derartige Verfügung wird in den Durchführungsbestimmungen eingebaut. Ebenso wird die Bemessungsbehörde bezüglich Ermittlung des Flächenausmasses der Steckschilder und Firmenaufschriften Weisungen erhalten, die den diesbezüglichen Wünschen möglichst gerecht werden. Der Abschnitt VII wird hierauf einstimmig angenommen.

Abschnitt VIII: Pferdeabgabe. Der Bürgermeister bringt den Amtsantrag ein, dass der im § 87, Absatz (1), Buchstabe b der Vorlage festgesetzte Abgabebetrag für Nutzpferde von S 60.- auf S 40.- herabgesetzt werde. Der Abschnitt VIII wurde mit diesem Abänderungsantrag einstimmig angenommen. Abschnitt X: Grundbenützungsgebühr. Ueber Anfragen gibt der Bürgermeister zu Punkt 3 dieses Absatzes die Aufklärung, dass unter Dächern nicht gewöhnliche Dachvorsprünge, Balkone oder Erker gemeint sind, sondern Vordächer, wie eines z.B. beim Hotel Steyrerhof angebracht ist. Der Klarheit wegen beantragt der Bürgermeister den Ersatz des Wortes "Dächer" in "Vordächer" und Streichung der beiden Worte "oder Dachteile". Um ferner die Wünsche der Berufsständevertreter bezüglich der Punkte 1, 2 und 3 berücksichtigen zu können, beantragt der Bürgermeister die Ergänzung des § 117 durch einen fünften Absatz, der folgenden Wortlaut hat: "(5) Der Bürgermeister ist berechtigt, in berücksichtigungswürdigen Fällen Ermässigungen oder Befreiungen zu bewilligen." Der Abschnitt X wird hierauf mit den beiden Anträgen des Bürgermeisters einstimmig angenommen. Abschnitt XI: Interessentenbeitrag: Der Bürgermeister berichtigt vorerst den im § 123, Absatz (1), der Vorlage aufscheinenden Schreibfehler. Es hat nämlich statt "vom Bürgermeister festgesetzte Gesamtbetrag“ richtig zu heissen "vom Gemeindetag festgesetzte Gesamtbetrag." Den vorgebrachten Wünschen der Liegenschaftsbesitzer in den Vorbesprechungen auf Ueberwälzbarkeit des Interessentenbeitrages auf die Mieter trägt der nun folgende Amtsantrag des Bürgermeisters

bezüglich des § 122, Absatz (7) Rechnung, der in der neuen Fassung wie folgt zu lauten hat: "(7) Der Interessentenbeitrag ist im Sinne des Mietengesetzes, R.G.Bl. Nr. 872/1922 in der derzeit geltenden Fassung, auf Mieter nur dann wenn es sich um eine wesentliche Verbesserung von Verkehrswegen oder Gartenanlagen handelt, (§ 120,Absatz (2), Punkt 1), und nur soweit überwälzbar, als der Gemeindetag die Ueberwälzbarkeit festgestellt und der Magistrat die Aufteilung auf die einzelnen Mieter vorgenommen hat." Sinngemäss wird auch eine Ergänzung des § 123, Absatz (1) vorgenommen, der in seiner neuen Fassung wie folgt beantragt wird: "(1) Von der Bemessung des Beitrages ist der Beitragspflichtige durch Zahlungsauftrag, aus dem der vom Gemeindetag festgesetzte Gesamtbetrag an Interessentenbeitrag für die betreffende Investition und der auf den Beitragspflichtigen entfallende, bezw.auf die einzelnen Mieter überwälzbare Beitrag zu entnehmen sein müssen, zu verständigen." Dem Wunsche der Hausbesitzer entsprechend werden die Sonderbestimmungen, die in der Vorlage nur für wesentliche Verbesserung von Verkehrswegen vorgesehen sind, auch auf andere im § 120 aufgezählte Investitionen ausgedehnt und dem Gemeindetag folgender Amtsantrag hinsichtlich des Textes des 1. Satzes des § 125 unterbreitet: "Im Falle wesentlicher Verbesserung von Verkehrswegen und in den Fällen des § 120, Abs. (2), Pkt. 2, 3, 4, 6 und 7, darf der Interessentenbeitrag nur dann eingehoben werden, wenn wenigstens die Hälfte aller nach § 122, Absatz (1) beitragspflichtigen Liegenschaftseigentümer der Einhebung zustimmt." Der XI. Abschnitt wird hierauf unter Berücksichtigung dieser Abänderungs- und Ergänzungsanträge einstimmig angenommen. Abschnitt XIV: Kommunalabgabe. Die einleitenden Bestimmungen über Gegenstand und Zweck und Bemessung der Abgabe (§§ 137 - incl. 140) werden ohne Debatte einstimmig angenommen.

Anhang 2. Kommunalabgabe auf den Mietaufwand. Der Bürgermeister wiederholt seine schon in der am Vortage abgehaltenen Gemeindetagssitzung vorgetragenen Gründe fur die Einführung dieser Abgabe, sowie Daten über die Belastung der einzelnen Haushalte. Es entwickelt sich eine rege Debatte, an der fast sämtliche Gemeindetagsmitglieder teilnehmen. Wiederholt greift G.R. Hübl in die Debatte ein und stellt schliesslich mit Rücksicht auf die relativ hohe Belastung des kleinen Haushaltes den Antrag, den Höchstsatz von 8 Groschen auf 5 Groschen herabzusetzen. Er wird darin vom G.R. Eugen Nawratil unterstützt. Der Bürgermeister spricht gegen den Antrag und weist darauf hin, dass die Herabsetzung um 3 g für den einzelnen Haushalt keine fühlbare Entlastung brächte, des Gesamtentgang an Kommunalabgabe auf den Mietaufwand jedoch ein beträchtlicher wäre und rund 43.000 S betragen würde. Schliesslich wurde über den weitergehenden Amtsantrag des Bürgermeisters auf Beibehaltung der Höchstgrenze mit 8 g abgestimmt und der Amtsantrag mit drei Gegenstimmen angenommen. Anhang 3. Kommunalabgabe auf den Fleischverbrauch. Auch über diese Abgabe entwickelt sich eine äusserst rege Debatte, an der die G.R. Dr. Doppler, der die Abgabe auf Konsumenten und Erzeuger je zur Hälfte aufgeteilt wissen möchte, Ing. Grundmüller, der die Verbrauchsabgabe auf alle Genussmittel, ähnlich wie in Linz, ausgedehnt haben möchte, wodurch auf Fleischverbrauch ein geringer Prozentsatz eingehoben werden könnte, Prokurist Fleischmann, der durch diese die Arbeiterschaft treffende Belastung eine Lohnforderung befürchtet, wodurch unter Umständen die Konkurrenzfähigkeit der Steyr-Werke in Frage gestellt werden könnte, weiters G.R. Hübl, der wegen der bereits auf viele Bedarfsartikel und Lebensmittel eingetretenen Preissteigerung eine weitere Teuerungswelle befüchret und die Versteuerung des Fleischverbrauches als ein gefährliches Experiment bezeichnet. G.R. Hambrusch hingegen weist auf den eigentlichen Zweck der Einführung dieser

Abgabe hin und erklärt, dass sich der Stand der Gewerbetreibenden für diese Abgabe ausspricht, weil sich dadurch so mancher Arbeitsloser durch Einfügung in den Produktionsprozess wieder einmal ein Fleisch gönnen kann. Der Bürgermeister zerstreut die verschiedenen Bedenken und verweist nochmals darauf, dass in 34 oberösterreichischen Gemeinden die Fleischverbrauchsabgabe besteht und zwar gerade in den meisten Industriegemeinden. Er zerstreut insbesonders die Bedenken, dass durch die Einführung dieser Abgabe eine wesentliche Preissteigerung hervorgerufen werden könnte. Die Erstellung des Fleischpreises hänge vielmehr von einer Reihe von wirtschaftlichen Einflüssen ab (Spiel der Kräfte). Hier findet der Bürgermeister insbesonders die lebhafte Zustimmung des G.R. Anton Weindl. Der Bürgermeister bringt nun nachstehende Amtsänträge auf Abänderung des Entwurfes ein: Zu § 146 (Absatz (1): Streichung der beiden Worte "oder konserviert". Im § 150 Absatz (6), wird die Streichung des Wortes "endgiltig" beantragt. Im § 151, Absatz (1), wird die Verlängerung der Frist von "einer" auf "vier" Wochen beantragt. Die Abstimmung über den Anhang 3 ergibt unter Berücksichtigung der vorangeführten Abänderungen die Annahme mit vier Gegenstimmen. Anhang 4. Kommunalabgabe auf den Stromverbrauch. Ueber Wunsch der Gewerbetreibenden beantragt der Bürgermeister die Abänderung des § 155, Absatz (2) wie folgt: "(2) Die Abgabe für Kraftstrom beträgt für gewerbliche oder landwirtschaftliche Kleinmotoren 6 % sonst 12 % des Preises des verbrauchten Stromes. Der Strompreis ist, wenn der Strom nicht gekauft, sondern im eigenen Betriebe erzeugt wird, vom Magistrate auf Grund Sachverständigengutachtens festzusetzen."

Ueber Wunsch des Gemeindetages gibt der Bürgermeister die Erklärung ab, dass er einen Gemeindetagsbeschluss vorbereiten werde, der bestimmt, dass der Strompreis samt Kommunalabgabe auf den Stromverbrauch in Steyr nicht höher sein darf als der jeweilig im eingemeindeten Ortsteil Neuschönau, Jägerberg, in Geltung stehende Strompreis der "Oeka“. Eine Abänderung dieses Gemeindetagsbeschlussses werde nur mit 3/4 Mehrheit erreicht werden können. Die Abstimmung dieses Anhanges ergibt eine einstimmige Annahme. Anhang 5. Kommunalabgabe auf den Gasverbrauch. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Anhang 1. Kommunalabgabe auf den Bodenertrag. Dieser Anhang, der wegen vorübergehender Abwesenheit des Vertreters der Landwirtschaft, G.R. Anton Weindl, bei dessen nunmehriger Anwesenheit jetzt erst zur Beratung kommt, wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Abschnitt XV: Gemeinsame Bestimmungen, Abschnitt XVI: Uebergangsbestimmungen, Abschnitt XVII: Schlussbestimmungen werden en bloc ohne Debatte einstimmig angenommen. Die in den Gemeindetagssitzungen am 1. und 2. März 1937 beschlossene Vorlage für ein Gesetz, betreffend die ausschliesslichen Gemeindeabgaben der landesunmuttelbaren Stadt Steyr wird als Beilage der Niederschrift angeschlossen. Die dem Gemeindetag übermittelte Vorlage ist hiebei aus Beilage C, der Gemeindetagsbeschluss als Beilage D bezeichnet, beide Beilagen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Niederschrift.

Der Bürgermeister dankt dem Gemeindetage dafür, dass er die Vorlage der Steuerreform mit soviel Sachlichkeit, Ernst und Verantwortungsbewusstsein erledigt hat. Er stellt fest, dass wohl noch kein Gemeindetagsbeschluss derart umfangreich vorberaten wurde wie dieser. Er dankt auch den Herren der Berufsstände, die in richtiger Wahrung sowohl den Interessen der Stadt als auch ihrer Stände durch positive Vorschläge es ermöglicht haben, dass der nunmehr gefasste Gemeindetagsbeschluss in gleicher Weise den Bedürfnissen der Stadt wie ihrer Bevölkerung dient. Die heutige Gemeindetagssitzung ist zweifellos geeignet, unter die ganze Verganbenheit der Stadt einen Strich zu ziehen und nunmehr das eigentliche Aufbauwerk zu beginnen. Schluss der Sitzung 24 Uhr. Der Bürgermeister:

Beilage A Gemeindetagsprotokoll vom 1. und 2. März 1937

In den am 17. November 1934 konstituierten Gemeindetag wurden über Vorschlag der Amtsstelle Steyr der o.ö. Kammer für Arbeiter und Angestellte und des Gewerkschaftsbundes und im Einvernehmen mit der V.F. vom Herrn Landeshauptmann als Vertreter des Berufsstandes Industrie folgende Arbeiter entsendet: Alois Janak, Johann Köttenstorfer, Emmerich Trupp. Alois Janak und Emmerich Trupp schieden aus dem Gemeindetag aus, nachdem Johann Köttenstorfer sein Mandat zurückgelegt hatte. Als Arbeitervertreter konnte auch der in der Zwischenzeit nach Linz übersiedelte Sekretär der o.ö. Arbeiterkammer Karl Kokesch gewertet werden, der sein Mandat ebenfalls zurückgelegt hat. Als Ersatzmann rückte Eugen Navratil, Dreher der Steyr Werke, in den Gemeindetag nach, während der Tischler Felix Schwarzlmüller, der als Vertreter des Berufsstandes Gewerbe in den Gemeindetag über Vorschlag der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes und im Einvernehmen mit der V.F. entsendet worden war, nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsstande Gewerbe und seinem Eintritt in den Berufsstand Industrie nunmehr als Vertreter des Berufsstandes Industrie zu gelten hat, sodass von den 4 Arbeitervertretern (einschliesslich Kokesch) derseit 2 Mandate unbesetzt sind. Ich habe die Auffassung vertreten, dass der Industriearbeiterschaft Steyrs mit Rücksicht auf ihre Stärke und Bedeutung im Gemeindetag eine grössere Vertretung zukommen sollte. Insbesonders habe ich auch die Auffassung vertreten, dass der Posten des Vizebürgermeisters der Industriearbeiterschaft vorbehalten werden soll. Der Gemeindetag hat dieser Auffassung beigepflichtet und bis heute auf

die Wahl eines Vizebürgermeisters verzichtet, um diesen Posten einem Industriearbeiter reservieren zu können. Der Herr Landeshauptmann hat die Auffassung des Bürgermeisters und des Gemeindetages gut geheissen und eine entsprechende Rekonstruktion des Gemeindetages zugebilligt, die es der Industriearbeiterschaft ermöglichen soll, eine stärkere Vertretung im Gemeindetag zu erhalten. Der Herr Landeshauptmann hat mich beauftragt, Vorschläge einzuholen bzw. diesbezügliche Vorschläge zu erstatten. In Befolgung dieses Auftrages wurde schon vor Monaten an den Gewerkschaftsbund der Metallarbeiterschaft Steyrs, die ja fast die ganze Industriearbeiterschaft Steyrs darstellt, und an die Werksgemeinschaft der Steyr-Daimler-Puch A.G., Sektion Arbeiter, das Ersuchen um Erstattung von Vorschlägen gerichtet. Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Wahlen der Werksgemeinschaft haben diese beiden Arbeitervertretungen um Aufschub bis nach den Wahlen ersucht. Sie haben dabei überhaupt geltend gemacht, dass es besser wäre, die Mandate erst zu besetzen, wenn das Sanierungswerk abgeschlossen, insbesonders die damals schon den Bundesministerien übermittelte Steuerreform vom Gemeindetag verabschiedet sei. Sie betonten dabei, dass es, bei Kenntnis der Lage der Stadtgemeinde wohl schwer sei, dieser die notwendigen Mittel zu versagen; sie wiesen aber anderseits darauf hin, dass die Lage der Betriebsräte durch die ganze politische Situation gegenüber der Belegschaft ohnedies schwer genug sei, so dass sie sich wohl durch eine Zustimmung zum Sanierungsprogramm nur weitere Schwierigkeiten auflasten würden. Nachdem sich die Werksgemeinschaft der Steyr-DaimlerPuch A.G., Sektion Arbeiter, neu konstituiert hatte, wurde die Einbringung der Vorschläge trotzdem wiederholt betrieben. Unterm 15. Dezember 1936 wurde dann auch von der Werksgemeinschaft, Sektion Arbeiter, im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsbund der Metallarbeiterschaft für den Gemeindetag ein Vorschlag mit dem Namen von 14 Kandidaten bei mir eingebracht. Ich ersuchte nunmehr die V.F., zu diesem

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