Gemeinderatsprotokoll vom 29. April 1933

- 40 - Bundesangeßtellten gebracht. Auch dieße Verfügungen wirken sich für die Stadt Steyr und deren Geschäftswelt ganz empfindlich aue und die Wirkungen werden sich bald zeigen. Man hat echliesslich auch ein Streikverbot im Verordnungswege erlassen. Es sollte po litische Streike hintanhalten; wer wird aber das untersuchen,ob es gegebenenfalls sich um einen solchen handi^lt. Dieses Streikver bot bezieht sich in der Hauptsache auf lebenswichtige Betriebe. Ein Erfolg ist schon zu verzeichnen, die Bäckergenoesenschaft hat den Kollektivvettrag gekündigt, die Abwehrmassnahmen hat man aber den Arbeitern genommen und die Folge wird ein allgemeiner Dohnab bau sein, was sich wiederum in der Gesamtwirtechaft des Staates auswirken wird. Gerade in Steyr ißt der Kaufmann auf den Arbeiter angewiesen und wird unter der verringerten Kaufkraft schwer zu leiden haben. Redner schliesst seine Ausführungen damit, dass es nun höchste Zeit sei, dass das Parlament wieder zusammentrete, um wieder geordnete Verhältnisse im Staate zu erreichen. Er bittet echliesslich, deja Antrag, der aus rein wirtschaftlichen Erwägungen erfolgte, zuzustimmen. G.R.Dr.Peyrer-Angermann bemerkt, dass ihm die Aeusserungen des Vorredners im grossen und ganzen sympathisch waxen. Er bemän gelt aber das Verhalten der Sozialdemokraten im Nationalrat, das nach seinem Empfinden an dem gegenwärtigen Zustand die Schuld trägt und vertritt schliesslich die Ansicht, dass es eich im vor liegenden Falle doch nur um einen rein politischen für Propaganda zwecke bestimmten Antrag handelt, der mit der Wirtschaft nichts zu tun habe. G.R. Dr.Deopold Breitier betont, dass seine Fraktion schon wiederholt bewiesen habe, dass sie in wirtschaftlichen Fragen zur Mehrheit halte. Er bezeichnet den gestellten Antrag als dema- [ gogisch und findet es als interessant und lustig, dass gerade G.R.Steiner entgegen seiner sonstigen Gepflogenheit mit den Sozial' demokraten stimme. Er stellt fernere fest, dass das kriegswirt schaftliche Ermächtigungsgesetz noch zu Recht bestehe und daher

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