Gemeinderatsprotokoll vom 17. Juni 1932

- 50 - geschäfte einliess und kommt auch auf die sonstigen Betriebe, an deren sich die Gemeinde finanziell beteiligte zu sprechen, wobei er auch die Geschäftsgebarung der Ebenseer-Uhrkasten, der Kinderwagen- und der Rechenmaschinenfabrik einer argen Kritik unterzog. Er bringt sodann die unter Punkt 8 der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 18.Dezember 1925 geführte Debatte zur Verlesung und betont weiters, dass die Minorität stets ge warnt habe und wiederholt Rechnungslegung forderte, dass aber auf ein solches Ansinnen vom s.z.Referenten immer erklärt wurde, man brauche keine Angst haben, er würde im Falle einer Passivität des Betriebes der erste sein, der einen bezüglichen Antrag zur Auflösung des Betriebes stellen würde. Endlich erklärt Stadtrat Sohlossgangl, dass bei einer rechtzeitigen Auflösung des Betrie bes der Gemeinde viel Geld erspart geblieben wäre und so manch armen Menschen geholfen hätte werden können. Seine Fraktion werde aus den angeführten Gründen gegen den Antrag stimmen. Als zweiter Redner kommt Stadtrat Knabl zu Wort. Stadtrat Ferdinand Knabl führt aus, dass nun ein trauriges Kapitel vor dem Abschluss stehe und es vielleicht die Mehrheit einsehen werde, wie vorsichtig man bei Gemeindegeld und —Gut zu handeln hat. Kr stellt fest, dass die Betriebsleitung voll kommen versagt hat uiid nur der grossen Fahrlässigkeit der Ge meinderatsmehrheit es zuzuschreiben ist, dass Steuergelder im Betrage von S 393.611.76 verschleudert wurden. Der s.z.ß-eferent ist nicht nur dem Gemeinderate gegenüber,sondern der ganzen Oeffentlichkeit verantwortlich. Er spricht dem S.Z.Betriebsleiter der "Geste" jede kaufmännische Tätigkeit ab und bezeichnet diesen als Parteigünstling, dem man volles Vertrauen schenkte. Freilich hatte auch die Minorität ein Interesse an den Auto bussen,aber mit der Sauwirtschaft, mit der man zu Werke ging, wie z.B.das übermässige Beladen der Wagen,konnte man nicht einverstanden sein. Es muss endlich gesagt werden, dass es sich um nichts anderes, als um grobe Fahrlässigkeit in der

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