Gemeinderatsprotokoll vom 20. Juni 1930

den Bund ausgeführt und der Gemeinde ein Kredit eingeräumt, der beim voraussichtlichen Verkauf des Fachschulgebäudes verrechnet werden wird. Der Bürgermeister verliest sodann den folgenden Antrag und bittet um dessen Annahme. Der Gemeinderat beschliesse: Die Durchzugsstrecke der Steyrer- und Eisenbundesstrasse von der Stadtgrenze bei Km 18, 1 04 der Steyrer-Bundesstrasse bis zum Beginne der Eisenbundesstrasse an der südlichen Stadtgrenze sowie die im Zuge dieser Strecke gelegenen zwei eisernen Brücken (Steyrbrücke und Neutorbrücke) werden unter nachstehenden Bedingungen in die bundesstaatliche Verwaltung übergeben: 1. Die Stadtgemeinde Steyr überträgt die ganze Durchzugsstrecke von der Stadtgrenze bei Km 18. 1 04 der Steyrer-Bundesstrasse bis zum Beginne der Eisenbundesstrasse an der südlichen Stadtgrenze in das Eigentum des Bundes. Diese Durchzugsstrecke umfasst die Strassenzüge Ennserstrasse, Posthofstrasse-Schlüsselhofgasse, Zwischenbrücken, Engegasse-Stadtplatz-Grünmarkt-Eisenstrasse 2. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die erforderliche Instandsetzung der Strassenfahrbahn zur Erreichung eines dem Durchzugsverkehr entsprechenden Zustandes auf eigene Kosten durchzuführen. Diese Instandsetzungsarbeiten sind: a) Einbau einer dem heutigen Verkehr entsprechenden Ausgleichskurve an der Mündung der Posthofstrasse in die Ennserstrasse. b) Kitontränkung und oberflächenbehandlung der Posthofstrasse, ebener Teil. c) Oberflächenbehandlung der Posthofstrasse (Bergstrasse). d) Pflasterung des Grünmarktes. e) Pflasterung des bisher ungepflasterten Teiles der Eisenstrasse. 3. Das Bundesministerium für Handel und Verkehr führt die Instandsetzung der beiden in der Durchzugsstrecke liegenden eisernen Strassenbrücken über die Steyr und die Enns auf Kosten der Stadtgemeinde Steyr und mit Leistung eines Bundesbeitrages

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