Gemeinderatsprotokoll vom 20. Juni 1930

zu den Instandhaltungskosten von S 70.000 durch. 4. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, einen 50 %igen Beitrag im Falle des gänzlichen Umbaues einer oder beider Brücken oder im Falle der Vornahme durchgreifender Rekonstruktionen (Verstänkung, Auswechslung von Tragwerksteilen, Erneuerung der Pflasterung oder Bedielung) zu leisten. 5. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die Erhaltung und Säuberung der Durchzugsstrecke von Km 19.534 der Steyrer-Bundesstrasse bis zum Beginne der Eisenbundesstrasse einschliesslich der Säuberung der Fahrbahn und Gehwege auf den beiden Brücken und die Reinhaltung der Tragkonstruktionen auf ihre Kosten zu besorgen, wogegen die Bundesstrassenverwaltung die Durchzugsstrecke von km 18.104 - 19.534 wie bisher auf ihre Kosten erhält. 6. Die Stadtgemeinde hat für alle infolge des Bestandes der Gasrohrleitungen, der elektrischen Kabelleitungen und der Telephonleitungen an den Brücken notwendig werdenden Herstellungen und für die Instandhaltung dieser Anlagen insoferne nicht die betreffenden Unternehmungen hiezu rechtsverbindlich verpflichtet sind - aus eigenen Mitteln aufzukommen. 7. Die Stadtgemeinde übernimmt die Tragung der Kosten aus Anlass der Ordnung der Grundbuchsverhältnisse. Die Finanzierung dieser Instandhaltungsarbeiten wird auf Grund des Ergebnisses der unter dem Vorsitze des Bundeskanzlers Dr. Schober im Beisein des Finanzministers Dr. Juch abgehaltenen interministeriellen Konferenz vom 10. Juni 1930 durch ein Darlehen geregelt, das das Bundesministerium für Finanzen zum Zwecke dieser Arbeiten verschaffen wird. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt aus dem im Jänner 1931 fällig werdenden Kaufschilling für die Bundeslehranstalt für Eisen- und Stahlbearbeitung und für Elektrotechnik. Das Bundesministerium für Handel und Verkehr ist zu ersuchen, bei Vergebung der zur Instandsetzung der beiden eisernen Strassen-Brücken notwendigen Arbeiten nach Tunlichkeit die Reformbaugesellschaft Steyr zu berücksichtigen, an welchem Unternehmen

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