Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1924

neuerlichen Beratung. Der Antrag G.R. Markgraf auf Vertagung wird, nachdem sich der Referent dagegen ausspricht, abgelehnt. G.R. Scherak fragt, ob die Bestimmung der Nichtüberwälzbarkeit schon früher im Gesetz enthalten war, was Bürgermeister Wokral verneint. G.R. Bausenwein will erst die Richtpreise festgesetzt wissen, und wenn hernach die Auswirkung klar sei, die Beratung des Gegenstandes. V.B. Russmann verweist im Schlussworte, dass die Richtpreise mit dem gemeinen Wert ident seien und dass die Aufstellung der Richtpreise nur der Bequemlichkeit der Patenten diene. Auch uns, sagt er weiter, wäre es lieber, solche Steuern nicht machen zu müssen, aber da müsse sich die Opposition schon an eine andere Stelle wenden. Der Sektionsantrag wird angenommen. 6.) Beschaffung der Uniform- und Rüstungssorten für die Sicherheitswache und Schuhe für die Amtsgehilfen. Zl. 1412/34/V.P. Der Vicebürgermeister erstattet einen längeren Bericht darüber, verliest auf Wunsch die einzelnen Offerenten, dann auch deren Offerte, dass die Anträge nach freier Vereinbarung mit den Vertrauensmännern der S.W. vom Finanzausschusse genehmigt wurden. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse. Die 67 Paar Dienstschuhe für die S.W. 16 städt. Amtsgehilfen das 1 den Bauoberoffizial Thurner werden zum Preise von 250.000 per Paar bei der hiesigen Schuhmachergenossenschaft in Bestellung gegeben. Die Lieferung der der S.W. gebührenden 2 Paar Schuhdoppler wird der Firma Hasselberger um den Preis von K 19.000 per Paar übertragen. Das Paar Schuhdoppler muss mindestens 200 Gramm wiegen. Die 67 Garnituren für die S.W. bestehend aus Hose, Bluse und Weste werden zum Preise von K 565.000. -

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