Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1924

9. Sitzung. Protokoll über die 9. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 28.März 1924. Tagesordnung. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Bestellung von Vertrauenspersonen für das Gerichtsgefängnis. 3.) Ansuchen des Hausbesitzervereines um Aufhebung der Brunnengebühren für den Bereich der inneren Stadt. 4.) Beschlussfassung über die Zusammensetzung des Einigungsamtes mit forstwirtschaftlicher Abteilung für das Jahr 1924. 5.) Novellierung des Landesgesetzes über die Einhebung einer Bodenwertabgabe. 6.) Beschaffung der Uniform- und Rüstungssorten für die Sicherheitswache und Schuhe für die Amtsgehilfen. 7.) Regelung des Zuschlages zu den Bundesgebühren für Eigentumsübertragungen. 8.) Beschlussfassung über eine Grundtransaktion in der Katzenwaldgasse. 9.) Bewilligung eines Betrages von 7 1/2 Millionen Kronen für die Gewerbeausstellung in Linz. 9.a) Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme. Referent G.R. Dr. Rudolf Schneeweiss. 10.) Regelung des Dienstverhältnisses der Schulhauswartin Therese König. 11.) Ansuchen um Erhöhung einer Leibrente. Referent G. R. Tribrunner. 12.) Festsetzung des Zinsfusses für die Kanalanschlauchgebühren., pro 1924. Referent G.R. Witzany. 13.) Ansuchen der Motorradsektion des A.R.V. wegen Ermässigung der Kraft und Kutschwagensteuer. 14.) Festsetzung der Tarife für das Platzdienstgewerbe. Referent G.R. Januschka. 15.) Erhöhung der Kanzleitaxen für den eigenen Wirkungskreis.

Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. 16.) Rekurs gegen eine Bauführung. 17.) Rekurs gegen die Strassenregulierung in Ennsdorf. Fürsorge-Ausschuss. Referent V.B. Dedic. 18.) Ansuchen der Ennsleitenschule wegen Beschaffung von Lehrmitteln. 19.) Ansuchen des Stadtschulrates um Übernahme der Kosten für den Unterricht über Bürgerkunde und Schnittzeichnen an der IV. Bürgerschulklasse. 20.) Armenrekurs. 21.) Bericht des Wohnungsamtes für das Jahr 1923. Vertrauliche Sitzung. 22.) Heimatsangelegenheiten. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vicebürgermeister: Dr. Hubert Messenböck und Dir. Jul. Russmann; die Gemeinderäte: Aigner Franz Kranjak Marie Lebeda Alois Baumgartner Johann Lind Eduard Bausenwein Johann Lischka Hans Molterer Berta Markgraf Josef Fischer Karl Mayer Anton Furrer Ulrich Dr. Futterer Franz Radmoser Johann Saiber Alois Gangl Josef jun. Schlossgangl Leopold Scherak Franz Schneeweiss Rud. Dr. Hiessmayr Franz Ecker Alois Urban Josef Januschka Emanuel Steinbrecher Leopold Klaffenböck Johann Tribrunner Franz Witzany Hans Klement Karl Kisely Berta Wolfartsberger Johann Kletzmayr Hermann Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr. Der Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Der Bürgermeister eröffnet um 3/4 7 Uhr abends die Sitzung, begrüsst die Gemeinderäte und erklärt die

Beschlussfähigkeit als gegeben. Als neu aufgenommen in die Tagesordnung erscheint als Punkt 9 a) Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme. Dagegen wird der Punkt 17 von der Tagesordnung abgesetzt und die Punkte 10 und 11 auf die Tagesordnung der vertraulichen Sitzung gestellt. Als Protokollprüfer für die heutige Sitzung kommen die Herren Kletzmayr und Lebeda in Betracht. Entschuldigt G.R. Hafner und V.B. Dedic. Bürgermeister Wokral berichtet ferner, G.R. Kletzmayr scheidet aus dem Fürsorgeausschuss aus, an dessen Stelle tritt G.R. Dr. Furrer, der von diesem Ausschuss in die Spitalskommission entsendet wurde. Weiters scheidet G.R. Kisely aus der Präliminarkommission, aus, an deren Stelle tritt G.R. Hafner. Bürgermeister Wokral berichtet weiters über den Tätigkeitsausweis des Wohnungsamtes, welcher durch die Presse veröffentlicht wurde. G.R. Markgraf bemerkt hiezu, dass er an dem Berichte manches zu beanständen habe und fragt, ab das Magistrats-Präsidium die Bewilligung zur Veröffentlichung erteilt habe. Bürgermeister Wokral beantwortet die Anfrage, der Bericht stamme vom Leiter des Wohnungsamtes und gelangte mit Kenntnis des Magistrats-Präsidiums zur Veröffentlichung. Da hiefür ein eigener Punkt der Tagesordnung vorgesehen ist, entfällt die weitere Diskussion. Der Vorsitzende berichtet sodann über ein Dankschreiben des Verschönerungsvereines für die Subventionierung, ferner ein Dankschreiben des Museumkustos für Remuneration. Hinsichtlich der Interpellation des G.R. Aigner in der letzten Gemeinderatssitzung über Veranlassung der Eröffnung von Kassenschaltern bei grösseren Andrang, verliest Herr Bürgermeister einen Amtsbericht, welcher zur Kenntnis genommen wird. Bericht des Herrn Bürgermeister über die Verhand-

lung betreffend Verlegung der Garnison von Steyr. Der Gemeinderat hatte wiederholt Gelegenheit sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Schon im Jahre 1920 gelegentlich einer Hochwasserkatastrophe wurde der Gedanke ventiliert, jenen Teil der Art. Kaserne, der von der Wehrmacht nicht unumgänglich benötigt wird, für Wohnungen auszubauen. Im Jahre 1921 hatte eine Deputation von Barackenbewohnern beim Ministerium in Wien gesprochen, um der grossen Wohnungsnot in Steyr Abhilfe zu schaffen. Ein Sprecher dieser Abordnung verlangte auch beim Herrn Bundesminister für Heerwesen, ohne Wissen und Zustimmung der Gemeindevertretung Steyr, die Rückstellung der Artilleriekaserne, damit die Kasernräume angeblich mit finanzieller Hilfe der Waffenfabrik zu Wohnungen adaptiert werden können. Auf Grund dieses Begehrens fand im Mai 1921 in Linz eine Besprechung zwischen Vertretern der Heeresverwaltung, Landesregierung und den Gemeinden Linz und Steyr statt. Die dort gepflogenen Verhandlungen, die in einem Protokoll niedergelegt wurden, hatten zum Ergebnis, dass eine Verlegung des Alpenjägerbaons von Steyr nicht in Frage komme. Eine Verlegung der Minenwerferbatterie von Steyr nach Wels könnte nur dann stattfinden, wenn die Gemeinde Steyr für den Zubau und Adaptierungen der Kaserne in Wels die Kosten tragen würde. Dies wurde von der Gemeinde Steyr unter der Begründung abgelehnt, dass, wenn sie die Mittel zum Bauen hätte, sie in Steyr, aber nicht in Wels bauen würde. Die Vertreter der Gemeinde Steyr hatten sich jedoch dahin verpflichtet, die Adaptierung der Artilleriekaserne in Steyr sogleich in Angriff zu nehmen, vorausgesetzt noch eine kommissionelle Begehung an Ort und Stelle. Die Adaptierungen sollten umfassen: a) Schaffung des Garnisonswirtschaftsamtes Steyr in den Stallangen II bis IV. Vorläufig für den organisationsgemässen Stand des Heeres, solange die Frage der Dislokation der Batterie nicht geklärt ist. b) Adaptierung in der grossen Hufbeschlagschmiede.

c) Herstellung der Einfriedung und der Düngerbehälter. An Adaptierungen (eventuelle Adaptierungen) kommen für einen späteren Zeitpunkt in Betracht: d) Stockwerksaufbauten und Adaptierungsarbeiten im Arrestund Stallgebäude, e) Neubau der Fuhrwerksremise und des zugehörigen Parkplatzes. Die Arbeiten laut Punkt d) und c) kommen erst nach Klärung der Frage über die Verlegung der Batterie von Steyr nach Wels in Betracht. f) Schaffung der Gemeinschaftsküche in den Stallgebäuden V und VI und Adaptierungen im Mannschaftsgebäude I bis Herbst 1922. g) Herstellung des Formierungsplatzes bis Herbst 1922 und zwar entweder des derzeitigen geplanten Formierungsplatzes oder eines Formierungsplatzes zwischen Mannschaftswohngebäude und Batteriestallungen, wie er vom Ortskommando Steyr jetzt wegen der landwirtschaftlichen Ausbildung vorgeschlagen wird. Die Gemeinde Steyr war durch die mittlerweile eingetretene Geldentwertung ausserstande, die im Mat 1921 eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen, sie konnte auch mit Eintritt der Stabilisierung unserer Währung an deren Erfüllung nicht herantreten, da inzwischen unkontrollterbare Gerüchte, über eine Verlegung der gesamten Garnison von Steyr auftauchten. Hinter dem Rücken der Gemeindeverwaltung wurden von einzelnen politischen Persönlichkeiten Verhandlungen wegen Verlegung der Garnison mit dem Herrn Minister für Heerwesen gepflogen; die Gemeindevertretung wurde erst durch anonyme Briefe und Äusserungen in den politischen Zeitungen auf den Ernst der Situation aufmerksam gemacht. Die nunmehr von Seite des Bürgermeisters und den Abgeordneten der Stadt Steyr unternommenen Schritte beim Bundesministerium für Heerwesen gegen eine etwa beabsichtigte Verlegung der Garnison von Steyr führten zu einer Besprechung welche am 13. März 1924 unter Vorsitz des Herrn Bundesmini¬ ster für Heerwesen in Anwesenheit von Vertretern der Heeresverwaltung und der Vertreter der Stadtgemeinde Steyr in der

Artilleriekaserne stattfand. Der Herr Bundesminister für Heerwesen erklärte, dass nur sachliche Gründe, militärischer Natur und die zwingenden Bestimmungen des Wiederaufbaugesetzes, welche eine Verminderung der Garnisonsorte bedingen; ihm den Gedanken nahe gebracht hat, die Garnison von Steyr zu verlegen. Mit Rücksicht auf die grosse, wirtschaftliche Schädigung welche die Stadt Steyr durch ein vollständiges Abziehen der Garnison erleiden würde, sei er bereit, dem einmütigen Wunsche der Vertreter aller politischen Parteien in Steyr entgegenzukommen und das Alpenjägerbaon in Steyr zu belassen, wenn sich die Gemeinde bereit findet, die im Jahre 1921 zugesagten Adaptierungen ehestens vorzunehmen. Durch die Verlegung der Minenwerferbatterie von Steyr würde sich eine Reduzierung des seinerzeitigen Investitionsprogrammes, welches von der Bauabteilung des Bundesministeriums für Heerwesen derzeit mit weit mehr als 2 Milliarden Kronen beziffern wird, einschliesslich der Instandsetzung des Schiessplatzes und der Wohnungsbeschaffung für einige Offiziere und Unteroffiziere auf rund eine Milliarde ergeben. Namens der Gemeindevertretung erklärte der Bürgermeister sich mit dem Vorgeschlagenen einverstanden und bereit, sobald als möglich vom Gemeinderate die Mittel anzusprechen, um die nunmehrigen Verbindlichkeiten ehestens einzulösen. Über den Umfang und Zeitpunkt der allenfalls notwendigen baulichen Massnahmen werden noch eingehende Verhandlungen der Gemeinde mit der Bauabteilung des Bundesministeriums für Heerwesen gepflogen werden. Anschliessend an diese sachlichen Beratungen wurden von dem kommandierenden General in Oberösterreich eine Reihe Wünsche und Beschwerden über das Verhalten der Zivil- und Militärpersonen in Steyr vorgebracht. Der Herr Bundesminister für Heerwesen wandte sich an die anwesen-

den Vertreter der Gemeinde Steyr mit dem Wunsche, sie mögen als Politiker aller Parteirichtungen auf ihre Parteimitglieder dahingehend einwirken, dass das Verhältnis zwischen der Zivil- und Militärbevölkerung in Steyr ein gleich gutes und einvernehmliches werden möge, wie es in allen anderen Garnisonsorten in Österreich der Fall ist. Die Respektierung dieses Wunsches wurde ihm von den Vertretern der dort anwesenden drei politischen Parteien in Steyr bereitwilligst zugesagt, obwohl natürlich niemand eine Garantie für die Verhinderung allfälliger Zwischenfälle, die von unverantwortlichen Personen auch unvorhergesehen veranstaltet werden können, übernehmen kann. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin festzustellen, dass eine politische Zeitung in Steyr sich veranlasst gesehen hat, den Verhandlungen mit dem Bundesminister eine Deutung zu geben, derzufolge der Herr Bundesminister dem Bürgermeister oder irgend einer Partei gewissermassen demütigende Bedingungen für die Garnisonsbelassung gestellt hätte. Es muss dabei wohl unterschieden werden, zwischen den Bedingungen, welche das Ministerium juristisch formuliert und den mannigfachen Anliegen und Auffassungen, die der Herr General Dobretzberger vorzubringen am Platze fand, der u.a. auch bemängelte, dass die Gemeinde die Gewerbetreibenden zu wenig zu den Gemeindelasten heranziehe. Der einseitig entstellten Darstellung durch das erwähnte Blatt muss daher geradezu im Interesse der vom Bundesminister geäusserten Wünsche entschieden widersprochen werden, da solche Darstellung nur zu leicht die Ursache von neuen Reizungen zwischen den Anhängern der einzelnen Parteien werden könnte, was nach dem Wunsche des Heeresministers und der loyalen Zusage seitens der einzelnen Parteienvertreter gerade für die Zukunft zum Zwecke eines guten Einvernehmens zwischen Zivil und Militär sorgfältig zu vermeiden wäre. Ich gebe mich daher der Hoffnung hin, dass sich im Sinne der gepflogenen Verhandlungen alle Parteien loyal und objektiv bemühen, künftig Missverständnisse und Reizun-

gen in Garnisonsfragen zu vermeiden. Wird zur Kenntnis genommen. Finanz- und Rechtsaussehuss: Referent V.B. Russmann. 2.) Bestellung von Vertrauenspersonen für das Gerichtsgefängnis. Zl.3442/24. Über Zuschrift des Kreisgerichtes vom 1. März 1924, Zl. Präs. 636/1612/24 werden folgende Personen in Vorschlag gebracht: Männer: Frauen: 1. Klement Karl 1. Kisely Berta 2. Manzenreiter Josef 2. Saltaritsch Klara 3. Januschka Emanuel 3. Herget Anna 4. Mellich Franz 5. Neumayr Josef 6. Kapinus Karl 7. Hönigschmied Eduard 8. Grimm Josef 9. Möstl Ludwig Einstimmig angenommen. 3.) Ansuchen des Hausbesitzervereines um Aufhebung der Brunnengebühren für den Bereich der inneren Stadt. Zl. 1166/24. Der Referent motiviert die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 20. Dezember 1923 bzhw. spricht er sich gegen die Auflassung der Brunnengebühr aus prinzipiellen Gründen aus, weil zu befürchten ist, dass auch die anderen Brunnengemeinden die Einhebung von Gebühren einstellen könnten und die Gemeinde die Last der Erhaltung der öffentlichen Brunnen tragen müsste. Er beantragt namens des Finanzausschusses dem Ansuchen des Hausbesitzervereines um Annulierung des G.R. Beschlusses vom 20. Dezember 1923 wegen Erhöhung der Brunnenkosten bzhw. Aufhebung dieser Abgabe kann aus den Gründen des Abweisungsbeschlusses nicht stattgegeben werden. G.R. Klaffenböck begründet die Eingabe des Haus

besitzervereines, behauptet, dass die Aufteilung nicht richtig und nicht gerecht sei, wenn im Stadtgebiete Abgaben vorgeschrieben werden. Er stellt den Gegenantrag auf Streichung der Abgabe und konstatiert, dass es desshalb nicht notwendig ist, dass die anderen Brunnengemeinden aufgelassen werden müssen. G. R. Bausenwein bemängelt die hohe Gebühr und glaubt, dass die Gemeinde auf den Ertrag dieser Gebühren, die 5 Millionen Kronen betragen, leicht verzichten könne und schliesst sich den Antrage Klaffenböcks an. Dazu sprechen noch die Gemeinderäte Schlossgangl und Molterer und V.B. Russmann widerlegt die vorgebrachten Einwendungen, verweist auf die Feuersicherheit, auf den Wassermangel bei Überschwemmungen und ersucht um unveränderte Annahme des Sektionsantrages. Dieser wird bei der Abstimmung angenommen. 4.) Beschlussfassung über die Zusammensetzung des Einigungsamtes mit forstwirtschaftlicher Abteilung für das Jahr 1924. Zl. 3776/24: Der Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle folgenden Beschluss fassen: Das Einigungsamt nebst der neu errichteten forstwirtschaftlichen Abteilung wird für das Jahr 1924 laut Amtsvorschlag zusammengesetzt. Ohne Debatte angenommen. 5.) Novellierung des Landesgesetzes über die Einhebung einer Bodenwertabgabe. Zl. 3598/24. Der Referent bringt den Amtsbericht und den Gesetzentwurf zur Verlesung und beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Gemeinderat beschliesse: Der Novellierung des Landesgesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. u. Vdg.Bl. Nr. 62, in der ausgeführten Form wird die Zustimmung erteilt. G.R. Markgraf erklärt, gegen eine gewisse Erhöhung sei nichts einzuwenden, wohl aber gegen die beabsichtigte Erhöhung der Richtpreise. Ferner sei eine wirklich harte Bestimmung, dass diese Abgabe nicht überwälzt werden dürfe, er beantragt daher die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung und Rückverweisung an den Finanzausschuss zur

neuerlichen Beratung. Der Antrag G.R. Markgraf auf Vertagung wird, nachdem sich der Referent dagegen ausspricht, abgelehnt. G.R. Scherak fragt, ob die Bestimmung der Nichtüberwälzbarkeit schon früher im Gesetz enthalten war, was Bürgermeister Wokral verneint. G.R. Bausenwein will erst die Richtpreise festgesetzt wissen, und wenn hernach die Auswirkung klar sei, die Beratung des Gegenstandes. V.B. Russmann verweist im Schlussworte, dass die Richtpreise mit dem gemeinen Wert ident seien und dass die Aufstellung der Richtpreise nur der Bequemlichkeit der Patenten diene. Auch uns, sagt er weiter, wäre es lieber, solche Steuern nicht machen zu müssen, aber da müsse sich die Opposition schon an eine andere Stelle wenden. Der Sektionsantrag wird angenommen. 6.) Beschaffung der Uniform- und Rüstungssorten für die Sicherheitswache und Schuhe für die Amtsgehilfen. Zl. 1412/34/V.P. Der Vicebürgermeister erstattet einen längeren Bericht darüber, verliest auf Wunsch die einzelnen Offerenten, dann auch deren Offerte, dass die Anträge nach freier Vereinbarung mit den Vertrauensmännern der S.W. vom Finanzausschusse genehmigt wurden. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse. Die 67 Paar Dienstschuhe für die S.W. 16 städt. Amtsgehilfen das 1 den Bauoberoffizial Thurner werden zum Preise von 250.000 per Paar bei der hiesigen Schuhmachergenossenschaft in Bestellung gegeben. Die Lieferung der der S.W. gebührenden 2 Paar Schuhdoppler wird der Firma Hasselberger um den Preis von K 19.000 per Paar übertragen. Das Paar Schuhdoppler muss mindestens 200 Gramm wiegen. Die 67 Garnituren für die S.W. bestehend aus Hose, Bluse und Weste werden zum Preise von K 565.000. -

per Garnitur der genossenschaftlichen Konfektionsfirma „Gewah“ zur Anfertigung übertragen. Für die Erzeugung der Blousen und Westen kommt das dem Offerte zuliegende Stoffmuster „Khaki Stoff" 600 Gramm schwer mit 90 kg Reisskraft zum Preise von K. 150.000 per Meter in Betracht, für die Verfertigung der Hosen das Stoffmuster „Khaki Stoff" 800 g schwer mit 100 kg Reisskraft zum Preise von 179.000 per Meter. Die 8 Mäntel und 4 Pelerinen, die für die neuaufgenommenen 8 Wachebeamten notwendig sind, werden gleichzeitig mit den übrigen Uniformsorten beschafft. Bezüglich der 67 Stück Kappen, der Handschuhe sowie der Säbelquasten wird das Gemeinderatspräsidium ermächtigt, im eigenen Wirkungskreise das Notwendige zu veranlassen. Für diese Anschaffungen wird ein Gesamtkostenbetrag von rund 80 Millionen Kronen bewilligt. G.R. Bausenwein behauptet, das Stoffmuster der „Gewah" sei minderwertig und beantrage, für den Fall als die Sicherheitswache damit einverstanden sei, das Offert mit den besseren Stoffmustern anzunehmen, dafür die Tragdauer der Uniform auf 1 1/2 Jahre auszudehnen. G.R. Aigner behauptet, dass das Einvernehmen mit der Sicherheitswache nicht so sicher sei, weil ihm Mitglieder der Sicherheitswache gesagt haben, dass sie die Bestellung bei den hiesigen Schneidern vorziehen würden. G.R. Ecker begrüsst die Übermittlung des Auftrages für Schuhe an die hiesigen Schuhmacher, er bedaure aber, dass die Vergebung der Uniformen nicht an hiesige Schneider erfolgen soll, und stellt den Antrag auf Vertagung. V. B. Russmann spricht sich dagegen aus, die Vergebung werde nicht billiger, wenn die Sache hinausgeschoben wird. Die Vergebung sei daher dringend. Die Vertagung wird abgelehnt. G. R. Markgraf setzt sich für den Antrag Bausenwein ein, und sagt, der Preis der „Gewah" sei so nieder, dass nichts Gutes geliefert werden kann. G.R. Schlossgangl ist für den Antrag Bausenwein.

Der Bürgermeister wendet dagegen ein, dass der Gemeinderat das finanzielle Interesse der Gemeinde zu wah¬ ren habe. V.B. Dr. Messenböck spricht gleichfalls für den Antrag Bausenwein. G.R. Witzany verweist darauf, dass die Minorität eben bei der Brunnenangelegenheit auf 5 Millionen Kronen verzichten wollte, jetzt aber für eine Mehrauslage sei. Er wundert und freut sich, dass die Herren plötzlich ein Herz für die S.W. entdeckt haben und splendit sein wollen. Wenn auch der Stoff der „Gewah" nicht die Stärke des teueren Musters habe, gut sei der Stoff dennoch. Es sprechen hiezu noch die Gemeinderäte Klaffenböck und V.B. Dr. Messenböck, dann G.R. Scherak, welcher zu bedenken gibt, dass bei polizeilichen Interventionen die Uniform beschädigt werden kann und die S.W. dann eben 1 1/2 Jahre mit der zerissenen Uniform herumgehen müsse. Wenn umgekehrt die Gewah das bessere Muster gestellt hätte, wäre die Minorität sicher nicht dafür eingetreten. V.B. Russmann erinnert an die Pflicht der Gemeinde, das billigere Offert zu akzeptieren. Erfolgt sodann eine tatsächliche Berichtigung des G.R. Bausenwein. Bei der Abstimmung wird der Abänderungsantrag G.R. Bausenwein abgelehnt. 7.) Regelung des Zuschlages zu den Bundesgebühren für Eigentumsübertragungen. Zl. 4075/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Auf Grund des § 3 des Landesgesetzes vom 17 Dezember 1923, L.G.u.Vdg. Bl.Nr. 21 ex 1924 wird zu den Bundesgebühren für Eigentumsübertragungen an unbeweglichem Gute ein Zuschlag von 50 % eingehoben. Für diesen Beschluss ist die Genehmigung der o.ö. Landesregierung raschestens zu erwirken. Die Wirksamkeit dieses Beschlusses beginnt am Tage der Kundmachung. Ohne Debatte angenommen. 8.) Beschlussfassung über eine Grundtransaktion in der

Katzenwaldgasse. Zl. 3790/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle folgenden Beschluss fassen: 1.) Die Stadtgemeinde Steyr überlässt im Sinne des Protokolles vom Juli 1915 an Herrn und Frau Uryge jenen Streifen der Wegparzelle 1306/2 im beiläufigen Ausmasse von 47 m2, der derzeit den Vorgarten des Hauses Katzenwaldgasse Nr. 1 bildet. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung tragen Heinrich und Magda Uryge. 2.) Sollte Ferdinand Österreicher auf dem ablehnenden Standpunkt der Übernahme der Kosten der grundbücherlichen Durchführung verharren, so wäre er im Zivilrechtswege zu verhalten, den früheren Zustand auf seine Kosten herstellen zu lassen. Ohne Debatte angenommen. 9.) Bewilligung eines Betrages von 7 1/2 Millionen Kro¬ nen für die Gewerbeausstellung in Linz. Zl. 4335/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Für die Abteilung Steyr bei der allgemeinen Gewerbeausstellung in Linz, im April und Mai d. J. wird ein Zuschuss aus Gemeindemitteln mit der Hälfte der aufgelaufenen Kosten aber nicht höher als bis zum Betrage von 7 1/2 Millionen Kronen bewilligt. Ohne Debatte angenommen. 9 a) Kreditaufnahme. Zl. 4793/24 Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Aufnahme eines Kredites im Ausmasse von 1 Milliarde Kronen als vorläufige Massnahme zur Deckung des Abganges für das Jahr 1924. Ohne Debatte angenommen. Referent G.B. Tribrunner. 10.) Festsetzung des Zinsfusses für die Kanalanschlauchgebühren für das Jahr 1924. Zl. 2955/24. Referent G.R. Tribrunner beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Die mit G.R. Beschl.

vom 13.November 1923 festgesetzte 20 % ige Verzinsung der Kanalanschlauchgebühren, soweit dieselben in 10 gleichen Jahresraten abgestattet werden, auch für das Jahr 1924 festzusetzen. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Witzany. 13.) Ansuchen der Motorradsektion des A.R.V. wegen Ermäßigung der Kraft- und Kutschwagensteuer. Zl. 3345/24. Der Referent beantragt nach Verlesung des Ansuchens: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen um Ermässigung der Kraftwagensteuer wird aus prinzipiellen Gründen nicht stattgegeben. Ohne Debatte angenommen. 14.) Festsetzung der Tarife für das Platzdienstgewerbe. Zl. 28905/23. Derselbe Referent beantragt: Der von der Genossenschaft des Transportgewerbes vorgeschlagene Dienstmännertarif wird mit einigen Abänderungen zur Kenntnis genomnen. Die Genossenschaft wird beauftragt, den Tarif nach Annahme durch die Landesregierung in den hiesigen Lokalblättern zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Jedes Genossenschaftsmitglied ist verpflichtet, den beglaubigten Tarif über Verlangen vorzuweisen. Ohne Debatte angenommen. 15.) Erhöhung der Kanzleitaxen für den eigenen Wirkungskreis. Referent G.R. Januschka. Zl. 3712/24. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Kanzleitaxen für den eigenen Wirkungskreis im Sinne des Gesetzes vom 11. Jänner 1924, L.G. u. Vdg. Bl.Nr. 14 auf das 200 fache jener Beträge zu erhöhen, die im Gesetze vom 5. Oktober 1921, L.G. u.Vdg.Bl. Nr. 181 bestimmt wurden, bzhw. auf das 10 fache der durch das Gesetz vom 20. April 1923, L.G. und Vdg.Bl. Nr. 52 erhöhten Beträge mit dem Zusatze, dass die nun neuerdings erhöhten Beträge ab 1. April 1924 in Wirksamkeit zu treten haben. Angenommen.

Bau-und Verbaltungsausschuss. Referent V.B. Dr. Hubert Messenböck. 16.) Rekurs gegen eine Bauführung. Zl.791/24. Der Referent beantragt nach einem längeren Berichte: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse des Karl Ratzberger gegen die Bauführung des Zimmermeisters Hofmayr nicht stattzugeben. Ohne Debatte angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent V.B. Dedic. 18.) Ansuchen der Ennsleitenschule wegen Beschaffung von Lehrmittel. Zl. 3708/24. An Stelle des V.B. Dedie referiert G.R. Mayr und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse der Knabenund Mädchenschulleitung auf der Ennsleite je 2 Millionen Kronen zur Anschaffung von Lehrmittel zu bewilligen. Ohne Debatte angenommen. 19.) Ansuchen des Stadtschulrates um Übernahme der Kosten für den Unterricht in Bürgerkunde und Schnittzeichnen an der IV. Bürgerschulklasse. Zl. 3711/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Kosten des Unterrichtes für Schnittzeiehnen an der IV. Bürgerschulklasse für das Schuljahr 1923 1924 ab 1. Feber 1924 zu übernehmen. Der weiters eingebrachte Antrag wegen des Unterrichtes in Bürgerkunde wird zurückgestellt und der Antrag des Ausschusses angenommen. 20) Armenrekurs. Zl. 3086/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse dem Rekurse der Partei Agnes Rupp, vertreten durch den Berufsvormund Dr. Draseh in der Form stattzugeben, dass ihr ein Erziehungsbeitrag resp. ein Verpflegskostenbeitrag in der Höhe von K 100090.- pro Monat auf die Dauer von drei Monaten bewilligt wird. Ohne Debatte angenommen. 21) Bericht des Wohnungsamtes für das Jahr 1923. Zl. 4261/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wol-

le beschliessen: 1.) Den Bericht des Wohnungsamtes zur Kenntnis zu nehmen und sämtlichen Kommissionsmitgliedern besonders aber dem Vorsitzenden Herrn. G.R. Baumgartner, sowie den Beamten des Wohnungsamtes für ihre schwere und undankbare Arbeit den besten Dank auszusprechen. 2.) Den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, bei der o.ö. Landesregierung neuerlich um die generelle Anfor¬ derung für das Stadtgebiet einzuschreiten. G.R. Scherak wünscht künftighin die Übermittlung solcher Berichte an seine Fraktion. Bürgermeister Wokral erwidert, dass keiner Fraktion eine solche Abschrift zuging. G.R. Markgraf wiederholt, dass in dem amtlichen Bericht Bemerkungen enthalten sind, die besser unterblieben wären, insbesondere jene, die gegen die Waffenfabrik gerichtet sind. G.R. Baumgartner wendet sich gegen die Ausführungen des G.R. Markgraf, er hätte geglaubt, dass sich der Gemeinderat auf Grund des Berichtes aufraffe um Abhilfe gegen die Wohnungsnot zu schaffen. Er erwartet, dass der Gemeinderat die Situation würdige und den Bericht beherzige. G.R. Steinbrecher konstatiert, dass G.R. Markgraf weniger als Gemeinderat, denn als Direktor der Waffenfabrik gesprochen hat und begreift die übergrosse Empfindlichkeit über den Bericht nicht. Die Waffenfabrik soll eben Häuser bauen. Der Bericht entspricht den Tatsachen und behauptet er, dass G.R. Markgraf mit seiner Meinung allein stehe. V.B. Messenböck bekennt, dass kein Elend grösser sei, als das Wohnungselend. Er erinnert an das Barakkenelend und anerkennt die schwere Aufgabe des Wohnungsamtes. „Unser aller Pflicht sei es" schliesst der Redner, dem Wohnungselende zu steuern. G.R.Januschka fügt hinzu, dass eine Bemerkung

im Berichte des Steyrer-Tagblattes von der Redaktion beigefügt wurde, ohne eine solche erkennen zu lassen. G.R. Bausenwein erklärt in seinem Blatte den Bericht nicht zu bringen, weil er ihn nicht für objektiv halte und wünscht die wichtigere Frage wegen Anforderung der Wohnungen besprochen zu haben. Bürgermeister Wokral: Der Bericht des Wohnungsamtes soll festlegen, dass das Wohnungselend in Steyr grösser sei als anderswo, was durch klarstellende Ziffern erwiesen wurde. Der Mangel eines Anforderungsrechtes habe das Wohnungsamt lahm gelegt. Die Unterbringung der Bedürftigsten im Falle der Delogierung ist unmöglich, da soll das Wohnungsamt einschreiten können und dazu ist das Anforderungsrecht notwendig. Es sei ihm bewusst, dass auch mit der generellen Anforderung für die 1500 Wohnungslosen keine Wohnungen beschafft werden können; dies kann nur mit Neubauten geschehen. Das Bautenbegünstigungsgesetz kann nicht ausgenützt werden, da die Verzinsung zu hoch ist, die Gemeinden, Länder und Bund haben kein Geld, desgleichen die Baugenossenschaften, verbleiben nur Industrie und Geldinstitute. Auch der o.ö. Landtag sucht Wege und Mittel zum Bauen, zum Schaffen, er befürchtet jedoch, dass die Bundesregierung die Bestrebungen hemmen dürfte. G.R. Klaffenböck und Bausenwein beantragen getrennte Abstimmung über beide Teile des Antrages. G.R. Markgraf erklärt nochmals, dass gewisse Deutungen nicht in einem Amtsberichte gehören und gibt zu, dass das Wohnungsamt vollen Dank verdient. G.R. Januschka polemisiert gegen G.R. Markgraf und gegen G.R. Ecker, der sich als Nationalsozialist wohl gegen die Schuhvergebung aber nicht für die Bodenreform eingesetzt habe. Man brauche auch den Bericht nicht auf die Goldwaage zu legen, der von Beamten verfasst wurde, die alltäglich die Dinge hören müssen, wie sie im Berichte ausgeführt sind. Bürgermeister Wokral meint, früher hiess es, der Gemeinde gehen die Geschäfte nichts an. Nun kann man ruhig

behaupten, die Gemeinde hat ihre Pflicht voll und ganz erfüllt. Die Gemeinde hat, wo sie konnte und wo es möglich war, Wohnungen geschaffen und wenn G.R. Markgraf behauptet, die Gemeinde hätte nicht für Wohnungen gesorgt, so müsse er es sagen. Nachdem noch G.R. Scherak die Wohnungsbauten, insbesondere der Fabriksdirektoren bespricht, erklärt G.R. Markgraf, dass die Schaffung von Wohnungen in der Jägerkaserne versäumt wurde, die Fachschule hätte auch dort bleiben können wo sie war. V.B. Russmann wendet sich gegen einen Vorwurf des G.R. Markgraf; dass die Gemeinde es versäumt hätte, den Banken den Bau von Wohnungen aufzutragen, die Gemeinde hat sich wohl mit dieser Zumutung an die Banken gewendet, aber die erklärten, eher die Filialen, die unrentabel seien, zu sperren. G.R. Ecker verwahrt sich gegen die Bemerkung des G.R. Januschka. Er wisse schon, was er zu tun habe. Nach einem kurzen Schlussworte des G.R. Mayr gelangt der erste Teil zur Abstimmung, der einstimmig angenommen wird; der zweite Teil wird mit den Stimmen der Majorität angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung 10 Uhr abends. Der Bürgermeister: Wokral. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Kletzmayr Kapinus. Lebeda.

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