Gemeinderatsprotokoll vom 11. Mai 1923

Antrag mit dem Zusatzantrag Russmann wird sodann angenommen. Bürgermeister Wokral bemerkt hiezu, dass auch diese Arbeit nicht ausgeschrieben wurde, weil sie der Kessellieferungsfirma übertragen wurde. Zl.11961. Punkt 4.) Änderung der Geschäftsordnung. G.R. Tribrunner als Referent berichtet, dass die §§ 21 und 50 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Steyr den in der letzten Sitzung vom Gemeinderate beschlossenen Änderungen widersprechen, sie widersprechen insbesonders den Bestimmungen des Finanzverfassungsgesetzes. Namens der I. Sektion stelle er daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse folgende Abänderung der bestehenden Geschäftsordnung: 1.) Der § 21 hat nunmehr zu lauten: „Die Bestimmungen des Gemeindestatutes über die Beschlussfähigkeit (§ 53) Beschlussfassung (§ 56) und die sonstigen Voraussetzungen einer giltigen Sitzung (§ 57 - 60) hat der Bürgermeister genau zu beachten. Giltige Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst, sofern nicht nach dem Gemeindestatute oder rechtsgiltigen anderweitigen Bestimmungen eine grössere Zahl von Stimmen erforderlich ist." 2.) Abschnitt XXII, § 50, ist zur Gänze zu streichen. Diese Änderung tritt sofort in Wirksamkeit. Bürgermeister Wokral konstatiert, dass 25 Gemeinderäte anwesend sind und wird der Antrag bei der Abstimmung angenommen. Zl. 11011. Punkt 5.) Installationsarbeiten im St. AnnaSpitale. G.R. Vogl bringt den Amtsbericht zur Kenntnis und stellt namens der I. und III. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat erteile dem Beschlusse des GemeinderatsPräsidiums nachträglich die Genehmigung. Wird ohne Debatte angenommen.

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