Gemeinderatsprotokoll vom 11. Mai 1923

8.) Nach Beendigung des Vertrages ist das Bestandobjekt im dem Zustande, in welchen es übernommen worden ist, unter Bedachtnahme auf die Jahreszeit dem Inventar gemäss zurückzustellen. Für jede Abnützung, sei es durch Mutwillen oder infolge des normalen Gebrauches und für alle sonstigen Beschädigungen des Bestandobjektes, bezüglich deren ein Verschulden oder eine Nachlässigkeit des Pächters vorliegt, haftet dieser, desgleichen für alle zufälligen Elementarereignisse, welche durch die Art der Benützung des Pachtobjektes bedingt sind. Pächter hat inebesonders auf die Pflege des Obstgartens zu achten und den Bestand an Bäumen hinsichtlich Zahl und Qualität aufrecht zu erhalten, ferner den nicht als Holzplatz gewidmeten Teil der Schlachthofwiese landwirtschaftlich so zu bearbeiten, dass der zum Zeitpunkte des Vertragsabschlusses vorherrschende Kulturzustand dauernd gut bleibt. 9.) Alle aus der Errichtung dieses Vertrages erwachsenden Kosten trägt der Pächter. 10.) Ein Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte wird ausgeschlossen. Wird ohne Debatte angenommen. Bürgermeister Wokral konstatiert ausdrücklich, dass die Verpachtung nicht ausgeschrieben wurde und das Ansuchen von einem Mitgliede der Minorität gestellt würde. Zl. 11478 Punkt 3.) Anschaffung von Kesselkörpern für das Krankenhaus. Berichterstatter G.R. Vogl stellt namens der I. und III. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Anschaffung von Kesselkörpern nach dem Bauamtsvorschlag. V. B. Russmann stellt den Zusatzantrag, dass das Präsidium für die Beschaffung der Mittel zu sorgen habe. Der

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