Gemeinderatsprotokoll vom 31. März 1922

vom 10. März 1921, L.=G. und Vdg =Bl. Nr. 56, Werte der Stelle stehe. Eine Anfrage an die Feuer¬ betreffend die Einhebung von Abgaben beim Besuche wehr wurde dayin beantwortet, daß diese um die Auf¬ von Gast= und Kaffeehäusern sowie Vergnügungs¬ rechterhaltung der Klingelanlage ersucht. Nachdem sich lokalitäten und beim Genusse von Speisen und Ge¬ die Feuerwehr nicht gegen die beabsichtigie Auflassung tränken in solchen Lokalitaten; des Wäch erpostens auflehnt, andererseis die Gemeinde¬ vom 5. Oktober 1921, L=G und Vdg =Bl. vertretung die Pflicht hat, nach Möglichkeit zu sparen, Nr. 170, betreffend die Einhebung eines Zuschlages so beantrage die Sektion: Der Gemeinderat stimme zu den staatlichen Immobiliargebühren angeführten der Auflassung des Postens des Stadtturmwächters Abgabensätze über Beschluß zu erhöyen; zur Giltigkeit zu. Das Amt wird beauftragt, die Bezüge desselben eines solchen Beschlusses ist die Zustimmung des ober¬ mit 1. Mai l. I. einzustellen. Unter welchen österreichischen Landesraies erforderlich; versagt dieser Umständen die Klingelanlage betätigt wird, muß der seine Zustimmung, so ist ein Landtagsbeschluß not¬ Feuerwehr überlassen werden wendig. Herr GR. Schickl spricht sich gegen die Auf¬ lassung der Stelle aus und ist dafür, daß dafür zu § 2. sorgen wäre, daß der Feuerbeobachtungsposten ver¬ Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kund¬ schärft werde. In allen Städien gehe man daran, machung in Kraft. solche Feuermeldeposten zu errichten, bei uns schafft Der Magistratsdirektor: man sie ab. Wenn die Gemeinde bisher 2800 Kronen Dr. Habl. monailich zahlen mußte, so ist dies ein sehr geringer Die Sektion hat nach eingehender Beratung folgenden Sektionsantrag angenommen. Der Gemeinverai beschließe, dem gegenständlichen Gesetz niwurfe zuzustimmen. Angenommen. 8. Beschlußfassung wegen Verzichtleistung auf die Ankündigungsabgabe bezw. Abänderung derselben. Referent Herr GR. Tribrunner. Ein Amtsbericht der Stadtbuchhaltung verweist auf das geringe Erträgnis einer solchen Abgabe und empfiehlt von derselben Abstand zu nehmen, weil das bestehende »esetz über diese Abgabe zuviele Ausnahmen in sich schließe. Die Sektion hat über die Wirksamkeit dieer Abgaben auf Grund der im Gesetze ausge¬ sprochenen Beschränkungen eingehend beraten und ist sodann zum folgenden Sektionsantrag gelangt: Der Gemeinderat beschließe, einer Abänderung des § 2 des Gesetzes vom 17. November 1921 dahin gehend zuzustimmen, daß Ankündigungen des Bundes, des Landes, der Gemeinde der Religionsgenossen¬ schaften und jenen aus poli ischen und Wählerver¬ sammlungen, sowie jene, die im eigenen Betrieb oder im eigenen Hause erfolgen, von der Abgabe befreit sind. Angenommen. 9. Erhöhung der Totenbeschaugebühr. Referent Herr GR. Tribrunner. Nach dem vorliegenden Amisberichte wird von den Totenbeschauern die Regelung der Totenbeschau¬ gebühren begehrt. Nach dem bestehenden Landesgesetze tann nun eine Erhöhung dieser Gebühren nur bis zur Höchstgrenze von 100 Kronen zugestanden werden, Die Sektion ha. diese Anaelegenheit eingehend beraten und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, die To enbeschauge¬ bühren mit Wirksamkeit vom 1. April 1922 für die erste Klasse mit 1•0 Kronen, für die zweite Klasse mit 60 Kronen und für die dritte Klasse mit 40 Kronen festzusetzen Gleichzeitig beschließe der Gemeinderat, die Vornahme der Toienbeschau gehöre nach dem Sanitäis¬ gesetze vom Jahre 1893 zu den besoldeten Pflichten der Amisärzte. Die Wirksamkeit der letzteren Bestim¬ mung hat jedoch erst mu einer allfälligen Neubesetzung der Stelle eines Totenbeschauers in Kraft zu ireten. Fur Stein und Gleink bleibt die 50 prozen ige Er¬ höhung aufrecht Angenommen 10. Auflassung der Feuerwehrwachstelle auf dem Stadtpfarrturm. Referent Heir GR. Tribrunner. Durch ein Ansuchen des Stadtturmwächters um Einreihung in eine bestimmte Besoldungsgruppe wurde die Frage aufgerollt, ob diese Stelle überhaupt beibe¬ halten ist, wofür die Stadtgemeinde seit März 1921 eine monatliche Zahlung von 2800 Kronen zu leisten hatte, welche Leistung in gar keinem Verhältnisse zum Beirag. Es ist auch nicht zu begreifen, daß die Feuer¬ wehr bezw. die Hausbesitzer und Bewohner nicht jenen Betrag aufbringen könnten, der ihnen dafür eine ver¬ mehrte Sicherheit bringen kann. Redner stellt sodann den Gegenantrag, den Wächterposten auf dem Stadt¬ pfarrturm nicht aufzulassen, sondern die Tätigkeit dieses Postens eher noch zu verschärfen. Herr GR. Baumgartner glaube, daß Herr Schickl nicht vollständig informiert ist; es handelt sich nicht um die monatlichen 2800 Kronen, sondern darum, daß der Turmwächter Beamter der Gemeinde werden will. Der Posten hat aber für die Gemeinde nicht diesen Wert; der Wächter hält sicher nicht die ganze Nacht Dienst, sondern gibt erst über telephonische An¬ fragen Auskunft Herr GR. Professor Brand erklärt, sich nicht dafür aussprechen zu können, daß diese Stelle ganz aufgelassen werde, andererseits aber muß der Turm¬ wächter auch entsprechend kontrolliert werden können, denn durch ein unrechtzeitiges Bemerken eines Feuers in der Stadt könnre derselben unermeßlicher Schaden zugefügt werden. Ist aber der Turmwächter verpflichtet, alle halben Stunden einen Rundgang zu machen, lann ei sofort ielephonieren und es kann bei der Raschheit der Feuerwehr ein großes Unglück verhütet werden. Die Telephonanlage in der Postzentrale kann natürlich Feuerausbrüche nicht sehen und ist außerdem eine Ver¬ ständigung mit auswärts des Nachis manchmal fast nicht möglich. Ich kann mich aus diesen Gründen nicht für die Auflassung aussprechen, weil die rasche Stellig¬ machung der Feuerwehr davon abhängt. Herr GR. Tribrunner verweist darauf, daß sich mit diesem Begehren auch die Frage der Besol¬ dung aufrollt, worauf Herr GR. Professor Brand den Einwurf macht, die Sache zur neuerlichen Be¬ handlung zurückzustellen Der Heir Vorsitzende leitet sodann über den Gegen¬ antrag des Herrn GR. Schickl die Abstimmung ein. Der Gegenantrag wird vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit abgelehnt und in zweiter Abstim¬ mung der Sektionsantrag vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit angenommen. 11. Entwurf neuer Satzungen für das Arbeits¬ losenamt. Referent Herr GR. Tribrunner bringt aus¬ zugsweise den Entwurf zur Kenntnis, nachdem die wörtliche Lesung vom Gemeinderate abgelehnt wird. Der Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Entwurfe mit den von der Sektion gemachten kleinen Abänderungen zuzustimmen, wird angenommen. 12. Genehmigung der Erhöhung des Jagdpacht¬ schillings für die Exerzierplatzjagd. 77. Referent Herr GR. Tribrunner. Durch das Gesetz vom 26. Jänner 1922 wurde dem Gemeinderate das Recht eingeräumt, den Pacht¬ schilling rückwirkend auf 1. Jänner 1922 zu erhöhen.

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