Gemeinderatsprotokoll vom 31. März 1922

Hierauf bringt der Herr Vorsitzende die Einladung des Kustos des Museums zur Besichtigung desselben zur Kenntnis: ferner berichtet derselbe, daß von der S:ädtischen Handelsschule der Jahresbericht für die Schuljahre 1920/21 und 1921/22 vorliege und ladet den Gemeinderat ein, in die Berichte Einsicht zu nehmen. Wird zur Kenntnis genommen. Weiters erinnert der Herr Vorsitzende an den bestehenden Plan, daß von der Schafweidenmühle aus bis nach Enns ein Abflußkanal erbaut werden solle, welcher dem Betrieb eines großen Wasserkraftwerkes dienen soll. Die Gemeinde hat aus bestimmten Grün¬ den Einsprache erhoben und wurde in der ersten In¬ stanz mit ihren Ansprüchen abgewiesen mit der Be¬ gründung, daß nach Angabe von Sachverständigen für die Gemeinde teinerlei Gefahr bestehe. Es handelt sich nun darum, zu entscheiden, die Gemeinde einen Prozeß führen oder der Sache auf Grund des Sachverständigengutachtens freien Lauf lassen soll. Im Präsidium wurde die Angelegenheit behandelt und wurde der Anschauung Ausdruck ge¬ geben, daß von der Einleitung weiterer Schritte Ab¬ stand zu nehmen sei. Der Herr. Vorsitzende ersucht, hievon Kenntnis nehmen zu wollen. Der Gemeinderat tritt sodann in die Beratung der Tagesordnung ein. Die Punkte 1, 2 und 3 werden vertraulich behandelt. Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß Punkt 2 „Krankenfürsorgeordnung für die Angestellten des Magistrates Steyr“ aus den von der Gewerkschaft geltend gemachten technischen Gründen zurückgestellt wird; es wird jedoch zur Regelung dieser Frage eine bestimmte Frist von 14 Tagen erteilt. Ebenso wird der Punkt 17 „Bewilligung der Kosten der Dampfstraßenwalze=Reparatur als nicht spruchreif zurückgestellt. Wird zur Kenntnis genommen. 4. Ergänzung des Tarifes für Kanzleitaxen. Referent Herr ER. Tribrunner. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. Jänner 1922 den Beschluß gefaßt, eine Reihe von Kanzleitaxen zu bestimmen. Der oberösterreichische Landesrat hat auf das Einschreiten empfohlen, den § 6 des Gesetzentwurfes abzuändern und empfiehlt die Sektion dem Gemeinde¬ rate die Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat beschließe dem Antrage des oberösterreichischen Landesrates zuzustimmen und den § 6 in der vorgeschlagenen Fassung abzuändern. Angenommen. 5. Abänderung des Gemeindestatutes. Referent Heir GR. Tribrunner. Auch diese Abänderung wurde in der Gemeinde¬ ratssitzung vom 20. Jänner 1922 beschlossen. Nun hat der oberösterreichische Landesrat geantwortet, ob es nicht empfehlenswert wäre, den § 38, Absatz 3, zu streichen und den § 33 zu belassen. Die Sektion ist jedoch der Auffassung, daß es sich hier um zwei ver¬ schiedene Dinge hande't, da der erstere Paragraph von der Aufnahme von Darlehen, der andere von der Veräußerung des Stammvermögens spricht und ist zu dem Entschlusse gekommen, mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt neuerlich dem Gemeinderate folgenden Antraz zur Annahme zu empfehlen: Der Gemeinderat beschließ, seinen am 20. Jän¬ ner 1922 gefaßten Beschluß vollinhaltlich aufrecht zu erhalten Angenommen. 6. Wahl eines Vertreters in das Kuratorium der Städtischen Handelsschule. Referent Herr GR. Baumgartner. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat be¬ schließe, in das Kuratorium der Stadtischen Handels¬ schule den Herrn Vizebürgermeister Dedic zu entsenden. Angenommen. 7. Ergänzung früherer Gemeinderatsbeschtüsse be¬ treffend Gemeindeabgaben. Referent Herr GR. Tribrunner. Vom Amte liegt folgender Bericht vor: Amtsbericht. Im Laufe des letzten Jahres hat der Gemeinde¬ rat die Einhebung einer Anzahl von Abgaben be¬ schlossen, um dadurch den immer größer werdenden Abgang im Gemeindehaushalte wenigstens teilweise zu decken und die Fortführung der Gemeindegeschäfte zu ermöglichen. Aber die Höhe dieser Abgaben war kaum fest¬ gesetzt, als bereits neue Preissteigerungen und damit eine neue Geldentwertung und dadurch auch die Not¬ wendigkeit zur Erhöhung der kaum beschlossenen Ab¬ gaben eintrat; vom Zeitpunkt der Beschlußfassung durch den Gemeinderat bis zum Zeitpunkt der Ge¬ nehmigung dieser Beschlüsse durch den oberösterreichischen Landtag, welch letztere nach den bisherigen Gesetzen erforderlich ist, verstreicht naturgemäß immer ein län¬ gerer Zeitraum, was zur Folge hatte, daß mit Beginn der Möglichkeit der Einhebung der Abgabensatz über¬ holt war und daß sehr häufig der Gemeinde auch die erhofften Einnahmen für diese Zwischenzeit entgingen. Um dem abzuhelfen, hat nun der oberösterreichische Landesrat die Anregung gegeben, durch den Gemeinde¬ rat einen Gesetzentwurf beschließen zu lassen und zur gesetzmäßigen Genehmigung vorzulegen, nach welchem künftighin vom Gemeinderate beschlossene Erhöhungen von bereits gesetzlich bewilligten Abgaben, Gebühren usw. nur mehr der Genehmigung durch den ober¬ österreichischen Landesrat bedürfen. Hiedurch würde das Verfahren wesentlich gekürzt werden und wäre es möglich, da die Genehmigung des Landesrates meist nicht lange auf sich warten läßt, die oben angedeuteten Uebelstände zu beheben. Es wird daher vorgeschlagen, daß der löbliche Gemeinderat folgenden Gesetzentwurf beschließen wolle: 57 39481—1919 a 5259—1922 Gesetz betreffend die Berechtigung vom des Gemeinderates Steyr zur Erhöhung gesetzlich ge¬ nehmigter städtischer Abgaben in Stadt Steyr. Der oberösterreichische Landtag hat beschlossen: § 1. 525 Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist be¬ rechtigt, die in den Gesetzen vom 5. Oktober 1921 L=G. und Vdg.=Bl. Nr. 155, betreffend die Ein¬ hebung einer Gemeindeabgabe von bestimmten Erwerbs¬ unternehmungen im Gemeindegebiete Steyr, vom 5. Oktober 1921, L.=G. und Vdg.=Bl. Nr. 156 über die Einführung von Zuschlägen zum Gebührenäquivalent zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr; vom 5. Oktober 1921, L.=G. und Vdg.=Bl. Nr. 171, betreffend die Einhebung einer Abgabe für den Besitz von Pferden im Gebiete der Stadtge¬ meinde Steyr; vom 5. Oktober 1921, L.=G. und Vdg.=Bl. Nr. 176, betreffend die Einhebung von Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen im Gemeindegebiete der Stad: Steyr vom 5. Oktober 1921. L.=G. und Vdg.=Bl. Nr. 176, betreffend die Einhebung einer 5 prozentigen Gemeindeabgabe für den Verbrauch elektrischen Stromes für Kraft=, Beleuchtungs= und Beheizungszwecke im Stadtbezirke Steyr; vom 5. Oktober 1921, L.=G. und Vdg.=Bl. Nr. 181, betreffend die Einhebung einer Abgabe fur Amtshandlungen des Stadtmagistrates Steyr; vom 17. November 1921, L=G und Vda=Bl. Nr. 23 ex 1922, betreffend die Einhebung einer Ge¬ meindeabgabe von öffentlichen Ankündigungen im Ge¬ biete der Stadtgemeinde Steyr;

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