Gemeinderatsprotokoll vom 31. März 1922

Das Präsidium hat von diesem Rechte Gebrauch ge¬ macht und beschlossen, den Jagdpachtschilling für das Jahr 1921 mit 40.000 Kronen und für das Jahr 1922 mit 80.000 Kronen festzusetzen. Die Sektion stellt gleichfalls den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, der Festsetzung des Pachtschillings für das Jahr 1921 mit 40.000 Kronen und fur das Jahr 1922 mit 80.000 Kronen im Sinne des Beschlasses des Gemeinderaispräsidiums zuzustimmen. Angenommen. 13. Rekurs gegen die Vorschreibung einer Kon¬ zessionsabgabe. Referent Herr GR. Peyrer=Angermann. Die Waffenfabrik hat gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe für ihr Gast= und Schank¬ gewerbe und für ihre Kantine den Rekurs eingebracht und begründet denselben damit, daß die Waffenfabrik damit kein Erwerbsunternehmen, sondern nur eine Wolfartseinrichtung für die Arbeiterschaft geschaffen hat. Nachdem es richtig ist, daß die Waffenfabrik aus den beiden Einrichiungen keinen Nutzen zieht, stellt die Sek ion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Rekurse voll¬ inhaltlich stattzugeben. Angenommen. Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß der Punkt 16 Aeußerung über die Erhöhung des Rauchfangkehrer¬ tarifes in der ersten Sektion behandelt werden müsse. Herr GR. Dr. Peyrer berichtet, daß es für den Gemeinderat eigentlich keinen Zweck habe, weil das Land doch schließlich anders entscheidet. Die Sek¬ tion beantragt daher den Akt ohne Vorschlag wieder 5zurückzugeben. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer macht auf¬ merksam, daß der Gemeinderat doch Stellung nehmen müsse und die Bevölkerung über die fortwährenden Erhöhungen der Kehrtarife schon sehr empört ist, wozu der Herr Vorsitzende ergänzend bemerkt, daß der Ge¬ meinderat erklären möge, daß zur Sache nichts zu sagen und die Tarife beim alten zu verbleiben haben. Die Fassung dieses Antrages wird vom Gemeinde¬ rate zum Beschlusse erhoben. Herr GR. Tribrunner trägt zu Punkt 5 be¬ treffend die Aenderung des Gemeindestatutes nach, daß es selbstverständlich bezüglich der in den §§ 33. und 38 genannien Beträge von drei Millionen bezw. zehn Millionen Kronen beim Gemeinderatsbeschlusse vom 20. Jänner zu verbleiben habe. Wird in Ergänzung des Beschlusses zu Punkt 5 angenommen. Zweite Sektion. 14. Stad=kassetagebuchabschluß pro Jänner 1922. Herr Vizebürgermeister Nothhaft trägt den Kassenbericht unter Bezugnahme auf einzelne bedeutungs¬ vollere Posten vor. Der Bericht wird sodann vom Gemeinderaie zur Kenninis genommen. 15. Subventionsansuchen. Herr GR. Saiber berichtet über das Ansuchen des Kaninchenzüchtervereines und über den Beschluß der Sektion dem Vereine eine Spende von 1000 Kronen zu widmen; ebenso wurde dem Verschönerungsverein eine Spende von 10.000 Kronen bewilligt. Wird zur Kenntnis genommen. Dritte Sektion. Punkt 17 entfällt. 18. Bewilligung zur Anschaffung eines zweiten Lastautos. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Es war schon im Vorjahre der Wunsch, unseren Betrieb zu modernisieren. Der Pferdebetrieb ist äußerst unangenehm und ist es einem Zufalle zu verdanken, daß durch ein Angebot auf ein Lastauto dieser Be¬ trieb eingeschränkt werden könnte. Es wurde nämlich ein Wagen nach Ausgleich der streitenden Parteien vom Gerichte freigegeben. Der Wagen wurde von Fach¬ leuten besichtigt, ist fabriksneu und ein Austro=Fiat¬ wagen zu 4 Tonnen. Der Wagen würde acht Millionen Kronen kosten, während ein neuer Fiatwagen mit Be¬ reifung auf 13 Millionen Kronen sonst zu stehen käme. Wir haben uns bei der Waffenfabrik angefragt, ob uns diese auf Teilzahlung einen Wagen überlassen würden, diese ist uns aber nicht entgegengekommen. Die Sektion beantragt nach der Sachlage: Der Ge¬ meinderat beschließe, den Ankauf des gegenständlichen Lastkraftwagens zu dem von der Firma Pichler ange¬ botenen Preise. Die Zahlungen sollen in zwei Teilen erfolgen, die Hälfte bei der Uebernahme und die zweite Hälfte am 1. Juni. Weiters ersucht der Herr Referent zuzustimmen, daß ein bis zwei Paar Pferde verkauft werden können, wodurch vieles an Futterkosten erspart würde Herr GR. Professor Brand frägt, ob der Wagen schon da ist, worauf Herr Referent erwidert, daß er daher um nachträgliche Genehmigung des Ankaufes ersuche. Herr GR Eisterlehner empfiehlt, nicht alle Pferde wegzugeben und Herr Vizebürgermeister Nothhaft erklärt, aus dem Grunde nicht gegen den Antrag Stellung zu nehmen, weil vom Standpunkte einer Er¬ sparung der Ankauf des Wagens empfehlenswert erscheint. Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinde¬ rate angenommen. 19. Genehmigung eines Grundabnützungsbetrages. Referent Herr GR. Buschberger. Die Sektion stellt zum Gegenstande folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, zwecks Förderung der Absichten der hiesigen Sportvereine nach Erlangung der der Aktienbrauerei gehörigen ehemaligen Rennbahn zur Ausübung des Sportes aller Art die städtische Grundparzelle Nr. 1277/2 als Tauschobjekt vorüber¬ gehend gegen die Verpflichtung der Sportvereine, die Stadtgemeinde in einer noch näher zu bestimmenden Art für den dadurch bedingten Entgang an Heu schadlos zu halten, widmen zu wollen. „ Angenommen. 19a. Bericht, über die Adaptierungsarbeiten im Rathause. Referent Herr GR. Aigner bringt den Amts¬ bericht über die Ueberschreitungen zur Verlesung und stellt den Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, die Genehmigung der bei den Adaptierungen im Rat¬ hause aufgelauf nen Ueberschreitung der präliminierien Unkosten in Berücksichtigung der im Berichte darge¬ legten Umstände und in weiterer Erwägung, daß das ursprünglich geplante Bauprogramm im Laufe der Bauzeit aus Gründen des Dienstbetriebes wesentlich erweitert wurde. Herr GR. Professor Brand beklagt sich, daß dem Gemeinderat von den Ueberschreitungen nie be¬ richtet wurde Nach aufklärenden Worten des Herrn Vizebürger¬ meister Mayrhofer wird der Sektionsantrag vom Ge¬ meinderate angenommen. Vierte Sektion. 20. Bewilligung des Fortbezuges eines Ferdinand Redtenbacher=Stipendiums. Referent Herr GR. Lebeda. Ing. I. Döttlinger hat das Stipendium von 1916-20 bezogen und ersucht, ihm den Fortbezug zu bewilligen Die Sektion stellt den Antrag; Dem Petenten wird die Nachzahlung des S.ipen¬ diums im Betrage von 900 Kronen bewilligt und ihm dasselbe, weil er ohne Siellung ist, auch noch für das gegenwärtige Schuljahr 1921/22 belassen. Angenommen.

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