Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1917

endgiltigen Standpunkt bei der nächsten Ausschußsitzung ver¬ treten werden. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt Franz Tribrunner m. p Julius Gschaider m. p. Gemeinderat. Bürgermeister. J. Haidenthaller m. p. Huber m. p. Gemeinderat. Gemeinde=Vorsteher. Steinparz m. p. Josef Ofner m. p. Johann Forster m. p. Daniel Koppler m. p Gemeinderat. Gemeinderat. Geor Schillhuber m. p. Schedlberger m. p. Beorg Gemeinderat. Gemeinderat. Michlmayr m. p. David Feurhuber m. p. Ing. Heinz Treml m. p Stadtbauamtsadjunkt. Gemeinderat. Da die Gemeinde Gleink scheinbar großen Wert auf die Meinung des Bischofs von Linz legt, sprach ich bei diesem per¬ önlich vor, mit dem Ersuchen, der Einverleibung seiner in Be¬ tracht kommenden Felder zuzustimmen und legte ihm dieses Er¬ suchen auch schriftlich unter Beifügung entsprechender Plan¬ kizzen vor Seine Antwort vom 18. August l. J. lautet wie nach¬ stehend: Linz, am 18. August 1917. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Im Sinne Ihres geschätzten Schreibens vom 8. d. M holte ich bezüglich der in Frage kommenden Parzellen in Gleink nähere Informationen ein, deren Ergebnis ich mir im folgen¬ den vorzulegen gestatte Die Einverleibung würde zunächst eine nachweisbare Ver mehrung der Umlagen um jährlich zum mindesten 50 K be deuten, solange die Maut besteht; dann dürfte die Belastung um das Doppelte steigen. Sodann hat, wie mir versichert wird, die Gemeinde Gleink ein hohes Interesse, daß keine Parzelle des Dotationsgutes bgetrennt werde, weshalb auch die Gemeinde bei der amtlichen Begehung keine einzige Parzelle des Maierhofes zugesagt hat. Nun liegt mir selbstverständlich sehr daran, mit der Gemeinde Gleink, in deren Besitz einerseits mein Besitz gelegen ist und die anderseits gegenwärtig durch die Unterbringung des Petri¬ num nicht unerheblich mitbelastet erscheint, ein gutes Ein¬ vernehmen zu pflegen. Aus den dargelegten Gründen kann ich mich zu meinem lebhaften Bedauern nicht zu der erbetenen Zustimmung ent¬ chließen, sogerne ich sonst den erfüllbaren Wünschen der Stadt¬ gemeinde Steyr entgegenkommen möchte In diesem Sinne"bitte ich meine Erwiderung gütig auf nehmen zu wollen. In ganz besonderer Verehrung geharrt Johannes Maria m. p. Am 23. August hatte ich nochmals eine Besprechung mit dem Gemeinde=Vorsteher Huber von Gleink, dem ich, nachdem er sich zur Einverleibung der bischöflichen Felder durchaus nicht verstehen wollte, vorschlug, einen schmalen, östlich dieser Felder verlaufenden Grundstreifen als Verbindung zwischen der künf¬ tigen Gemeindegrenze und dem Exerzierplatze gelten zu lassen ind so die Exerzierplatzeinverleibung zu bewerkstelligen Wie aus der Zuschrift der Gemeinde Gleink vom 21. August hervorgeht, wurde dieser neue Vorschlag in der Ge¬ neinde=Ausschußsitzung vom 24. August behandelt und nach¬ stehendes Ergebnis mitgeteilt: Auszug aus dem Protokolle über die Sitzung des Gemeinde=Ausschusses Gleink am 24. August 1917. Gegenstand: ist die Beschlußfassung nachstehender Tages=Ordnung; nachdem die beschlußfähige Anzahl der Mitglieder vom Vorsitzenden kon statiert, wurde mit dem Vortrage begonnen, wie folgt: Punkt 1. Note der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 20. d. M., Nr. 35.449, bzw. Uebereinkommen betreffend die Einverleibung von Teilen des Gemeindegebietes Gleink in das Stadtgebiet Steyr ad Begehung und Besichtigung vom 3. d. M., wurde vom Vorsitzenden vorgetragen. Nach längerer Debatte beschließt der Gemeinde=Ausschus mit 8 gegen 4 Stimmen einer Abtretung weiterer Gebietsteile der hies. Gemeinde, als im hies. Gemeinde=Ausschußbeschluß von 7. Juli l. J. bereits festgesetzt ist, nicht mehr einzugehen und das in diesem Beschluß bezeichnete Gebiet nur dann abzutreten, wenn die im Ausschußbeschlusse vom 7. Juli l. J. gestellten Ent¬ schädigungsansprüche seitens der Stadtgemeinde Steyr voll und ganz erfüllt werden, von derselben auch sämtliche durch die Tren¬ nung bezw. Einverleibung wie immer Namen habenden Arbeiten, Kosten und Auslagen besorgt und getragen werden. Zur Durchführung der Trennungsaktion werden außer dem Herrn Gemeinde=Vorsteher nachstehende Herren Gemeinde¬ 3 räte bevollmächtigt, und zwar Herr Ignaz Oemer, Herr Daniel Koppler und Gemeinde=Ausschuß Herr Georg Schedlberger. Vorgelesen, geschlossen und gefertigt. Huber m. p. Gemeinde=Vorsteher. Oemer Ignaz m. p Koppler m. p Gemeinderat. Gemeinderat Straßmayr Franz m. p. Forster Johann m. p. Gemeindeausschuß. Gemeinderat. Nachdem es nunmehr ausgeschlossen erscheint, die Ge¬ meinde Gleink dermalen zur Abtretung des Exerzierplatzes zu bewegen, wurden die entsprechenden Entwürfe und Berechnungen ür das seitens der Gemeinde Gleink zugesagte Gebiet vorge¬ nommen und im Verfolge dieser Maßnahmen nachstehende Zu¬ schrift mit angeschlossenem Parzellenverzeichnis an die Gemeinde Gleink abgesendet: Stadtgemeinde =Vorstehung Steyr. Steyr, am 12. September 1917. Z. 37.470. Inkorporierung von Gründen der Gemeinde Gleink An die Gemeinde=Vorstehung Gleink In Angelegenheit der Inkorporierung eines Teiles des emeindegebietes Gleink in jenes der Stadt Steyr erlaube ich mir auf Grund der gepflogenen Erhebungen nachstehendes mit¬ zuteilen: Das aus der Gemeinde Gleink auszuscheidende Gebiet I. beinhaltet: An Grund= und Bauparzellen ein Ausmaß von 226 ha 98 a 92 m2 mit einem Katastralreinertrag von 13.224 K 34¼; hievon entfällt auf die Ortschaft Stein ein Ausmaß von 218 ha 5 a 12 m2 mit einem Katastralreinertrag von 13.011 K 36 h uf die Gemeinde Gleink ein Ausmaß von 8 ha 93 a 80 m3 nit einem Reinertrag von 212 K 98 h Die 22•7 % Grundsteuer von dem Katastralreinertrage per K 34 h beträgt 3001 K 92 k. 13.224 Von dieser Grundsteuer entfällt an 42%iger Gemeinde¬ umlage ein Betrag von jährlich 1260 K 80 ¼. Auf die auszuscheidenden Bauparzellen samt den darauf erbauten Gebäuden entfällt jährlich 250 K 80 ine Hausklassensteuer von * ine Hauszinssteuer von 1341 „ 28„ * * Gebäudesteuer von zusammen 1592 K 08 h omit Von dieser Gebäudesteuer entfällt an 42%igen 668 K 67 h. Gemeindeumlage ein Betrag von * * der infolge der Inkorporierung der Gemeinde leink entstehende jährliche Ausfall an Umlagen 1929 K 47 7 beträgt daher zusammen * * * * * Dieser Entgang jährlicher 1929 K 47 k zu 5% kapitali¬ ergibt sohin einen Ablösungsbetrag für Ausfall an Ge¬ iert, neindeumlagen von 38.589 K 40 ¼. Die auszuscheidenden Parzellen erscheinen einzeln in den inter beiliegendem Verzeichnisse nach Zahl, Ausmaß und Kata¬ tralreinertrag angeführt 2. Betreffend den Jagdpachtentgang gelten folgende Er¬ wägungen Das Gesamtgebiet der Gemeinde Gleink umfaßt 3087 ha 77 a 44 in2, hievon kommt in Abrechnung das Ausmaß des Eigenjagdgebietes mit 114 ha 12 a 57 m2, so daß sich der Jagd¬ pachtschilling per 1200 K auf ein Gebiet von 2973 ha 64 a 87 m2 verteilt Jährlich entfällt daher auf das auszuscheidende Gebiet von 226 ha 98 a 92 m2 der Betrag von 93 K, welcher also gleich zeitig den Ausfall am Jagdpachte infolge der Inkorporierung edeutet, so daß wiederum bei einer 5%igen Kapitalisierung der Entschädigungsbetrag sich mit 1860 K beziffert 3. Hinsichtlich des Schulbaukostenersatzes stellt sich die Sach¬ lage also: Die Kosten des Schulbaues betrugen 70.000 K An umlagenpflichtigen Steuern sind in der Gemeinde Gleink vorgeschrieben 41.386 K Von dem Schulaufwande von 70.000 K entfällt demnach auf eine Krone Steuer ein Anteil von 1 K 69 k. Auf den aus der Gemeinde Gleink auszuscheidenden Besitz der, wie aus den Ausführungen ad 1 hervorgeht, mit 4594 A in Steuer in Vorschreibung steht, entfällt sohin von dem Schul¬ baukostenaufwande von 70.000 K ein Betrag von 7763 K 86 h, welcher ebenfalls seitens der Gemeinde Steyr zu vergüten wäre. 4. Bezüglich des Entganges an Sparkassasubvention ergibt ich folgende Berechnung Der letzte voll zur Auszahlung gelangte Sparkassabeitrag bezifferte sich per Kopf mit 2 K 10 h Da die Einwohnerzahl des auszuscheidenden [Gebietes laut der im Jahre 1910 stattgehabten Volkszählung 573 betrug, so ntfällt auf dieses Gebiet von der Subvention der Teilbetrag on 1203 K 30 Bei einer 5%igen Kapitalisierung ergibt sich also der aus diesem Titel zu leistende Entschädigungsbetrag mit 24 066 K.

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