Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1917

2 ganze Hochebene südlich dieser Grenze einschließlich Exerzierplatz, Oberösterreichisch=Haidershofen, Schafweidmühle und Nieder¬ hausleiten in das Stadtgebiet gefallen wäre Eine weitere Besprechung fand am 6. Juni l. J. statt. An dieser nahm der Bürgermeister und Vizebürgermeister von Steyr sowie der Gemeinde=Vorsteher und der Altbürgermeister von Gleink teil. Es wurde bei dieser Besprechung, selbstverständlich unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderates bezw. Gemeinde ausschusses, nachstehende Verhandlungsschrift versaßt: Verhandlungsschrift über die am 6. Juni 1917 gepflogene Unterhandlung mit den Vertretern der Gemeinde Gleink, Altbürgermeister Karl Stein¬ parz und Herrn Bürgermeister Franz Huber, und den Ver¬ tretern der Stadtgemeinde Steyr, Bürgermeister Julius Gschaider und Vizebürgermeister Ferdinand Gründler, betreffend die Abtrennung von Gebiet aus der Gemeinde Gleink zwecks Ein¬ verleibung dieses Gebietes in das Gebiet der Stadt Steyr. n erster Linie wird festgelegt, daß das abzutretende mit Grenzstrichen bezeichnete Gebiet ein Ausmaß von 622 ha 95 a 81 m2 hat und daß die seitens der Gemeinde Gleink aus diesen Gebiete eingehobene Gemeindeumlage 2562 K beträgt. Als Grundlage für die Unterhandlungen dienen die Ge¬ sichtspunkte, daß die Gemeinde Gleink für diese Abtretung in allen Belangen entschädigt werde, jedoch nicht in einem Aus das die Uebernahmsmöglichkeit durch die Stadt ausschließt maß Als Entschädigungspunkte kommen in Betracht: Umlagen entgang, Sparkassageldentgang, Jagdpachtentgang und Schulbau¬ ostenentgang. Betreffend Umlagenentgang wird vorgeschlagen, daß die Stadt Steyr der Gemeinde Gleink den Umlagenentgang mit apitalisiert vergütet, was eine Vergütungssumme von 5% 51.240 K betragen wird Der Sparkassengeldentgang wird nach der Kopfzahl der zur Zeit der Volkszählung 1910 in dem abzutretenden Gebiete ebenden Einwohner errechnet und dieser Betrag am 1. Jänner 1920, ebenfalls mit 5% kapitalisiert, vergütet Als Jagdpachtentgang wird die Summe von 270 K be¬ zeichnet, die mit einer Kapitalsabfindung von 5400 K ihre Ent schädigung findet Der Schulbaukostenentgang wird folgendermaßen festgesetzt: Die neuerbaute Schule in Gleink verursachte der Gemeinde Gleink Baukosten von rund 70.000 K; es ist festzustellen, wie viel von dieser Bausumme in der Gemeinde Gleink auf die Steuerkrone entfällt, und ergibt die Multiplikation dieses Teil¬ betrages mit der Steuersumme von 6100 A jenen Betrag, der der Gemeinde Gleink im baren zu vergüten ist. Die hier gemachten Vorschläge werden von den beider Unterhändlern den maßgebenden Stellen in Gleink vorgelegt werden und wird dann auch später eine an die Gemeinde Gleink zu richtende Anfrage der Stadtgemeinde Steyr das Verlangen auf Erfüllung dieser besprochenen Entschädigung gestellt werden, velches dann dem Gemeinderate der Stadt Steyr zur Beschluß fassung vorgelegt wird. Ueber die getroffene Vereinbarung zwischen Gemeinde=Aus schuß Gleink und Gemeinderat der Stadt Steyr wird hierüber ein Inkorporierungsvertrag errichtet werden, der dem Landes¬ ausschusse zur Genehmigung vorzulegen ist. Bei Vollziehung der Inkorporierung würde der Grund esitz der Gemeinde Gleink, auf dem sich das Armenhaus be¬ findet, in das Stadtgebiet Steyr fallen. Diesbezüglich wird ver¬ einbart, daß die Gemeinde Gleink in ihren Rechten auf das Armenhaus und die ihr gehörigen Gründe, wie sie sie heute besitzt, nicht geschmälert wird. Julius Gschaider m. p., Bürgermeister. Ferd. Gründler m. p. Huber m. p. Steinparz m. p. Auf Grund dieser Verhandlungsschrift beschäftigte sich der Gemeinde=Ausschuß von Gleink in der Sitzung vom 7. Juli mit der Einverleibungsfrage und lautet die auf Grund dieser Sitzung ergangene Zuschrift vom 8. Juli wie folgt: Z. 1820. Gleink, am 8. Juli 1917. Inkorporierung aus dem hiesigen Gemeinde gebiete. An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. In Erledigung der dortigen Note vom 9. Juni l. J., Nr. 25.734, beehrt sich der Gefertigte mitzuteilen, daß der hiesige Gemeinde=Ausschuß in seiner Sitzung am 7. d. M. mit Stimmen¬ mehrheit beschlossen hat, auf die von dort in Aussicht genommene Inkorporierung aus hiesiger Gemeinde nicht einzugehen, da ihm durch diese außergewöhnlich große und unpraktische Gebietsab¬ tretung die Existenzmöglichkeit der hiesigen Gemeinde gefährde erscheine. Der hiesige Gemeinde=Ausschuß hat jedoch nicht verkannt, daß die Stadtgemeinde Steyr zu ihrer Weiterentwicklung ein Gebiet benötigt und wurde über Antrag des Gefertigten be¬ chlossen, an die Stadtgemeinde Steyr gegen entsprechende Ent¬ schädigung, infolge Entgang an Sparkassaanteil, des Jagd pachtes, Schulbaukosten und Gemeindeumlage 2c. folgendes Ge¬ biet abzutreten, resp. wegen Abtrennung in Verhandlung zu treten, und zwar: Aus der Steuergemeinde Gleink: Vom Ennsflusse ausgehend alle dem Stadtgebiete zuliegenden Parzellen, einschließlich der Grundparzellen 1198, 1197, 1196 209, 1208, Straßenparzelle 1240 südlich der Parzellengrenze 286 und 1190 Aus der Steuergemeinde Stein: Ab der Steuergemeinde Gleink bei G.=P. 1208 entlang der Grenze Stein—Gleink bis G.=P. 267 St.=G. Stein, von da ab alle dem Stadtgebiet zuliegenden, einschließlich der G.=P. 267 273, 272, 271, 270, 506, 474/5, 455 und 456 an der Grenze Bründberg Um der Angelegenheit näher zu kommen und auch das abzutrennende Gebiet nach der Terrainlage zu sehen, schlägt der Gemeinde=Ausschuß vor, gemeinsam mit Vertretern der dortigen Stadtgemeinde eine Begehung der Gebietsgrenzen vorzunehmen, um dann in nähere Verhandlungen treten zu können. Huber m. p Gemeinde=Vorsteher Gemäß des in dieser Zuschrift gestellten Verlangens der emeinde Gleink fand am 3. August eine gemeinsame Begehung er Gebietsgrenzen statt und verlangten die Vertreter der Stadt¬ gemeinde Steyr bei dieser Gelegenheit neuerdings eine Aus¬ ehnung der Einverleibung über das bisher zugesagte Gebiet hinaus in der Weise, daß der Exerzierplatz dem Stadtgebiete ein verleibt würde und zu diesem Behufe einige Felder, welche das abzutretende Gebiet mit dem Exerzierplatz verbinden, ebenfalls in das Stadtgebiet fallen müßten Ueber die Begehung und die weiter geführten Verhand¬ lungen wurde am selben Tage in Gleink ein Protokoll verfaßt, welches nachstehenden Inhalt hat: Protokoll aufgenommen am 3. August 1917 im Gasthause Lugmayr in Gleink. Gegenstand: Verhandlung betreffs Ausscheidung eines Gebietes aus der Ge¬ neinde Gleink und Einverleibung dieses Gebietes in das Gebiet der Stadt Steyr Anwesend als Vertreter der Stadt Steyr: err Bürgermeister Julius Gschaider; Herr G.=R. Josef Haidenthaller: Herr G.=R. Franz Tribrunner; ferner der städt. Bauamtsadjunkt Herr Ing. Heinz Treml. Aus der Gemeinde Gleink: Herr Gemeinde=Vorsteher Franz Huber: Herr G.=R. Johann Forster: Herr G.=R. Leopold Kippler; Herr G.=R. Ignaz Lemer; err G.=A. Karl Steinparz; Herr G.=A. David Feurhuber; err G.=A. Georg Schilhuber; Herr G.=A. Josef Ofner; Herr G.=A. Georg Schedlberger Mit Zuschrift der Gemeinde=Vorstehung Gleink vom 8. Juli 1917, Nr. 1820, wurde der Stadtgemeinde Steyr auf Brund des am 7. Juli l. J. gefaßten Beschlusses des Gemeinde¬ lusschusses Gleink mitgeteilt, daß die Gemeinde Gleink bereit ei, der Stadtgemeinde das in obgenannter Zuschrift bezeichnete Gebict unter den seitens der Gemeinde Gleink gestellten Bedin¬ gungen abzutreten Uleber Wunsch des Gemeinde=Ausschusses Gleink hat heute die Begehung des obbezeichneten Gebietes durch die oben be¬ zeichneten Anwesenden stattgefunden und wurden die vorgeschla genen Grenzen des obbezeichneten Gebietes als passend und nicht änderungsbedürftig befunden. Die Stadtgemeinde Steyr legt jedoch besonderen Wert arauf, daß der in ihrem Eigentum befindliche Artillerie¬ Exerzierplatz, dessen Südgrenze von der Nordgrenze des ange botenen Gebietes nur unwesentlich entfernt ist, ebenfalls in das Stadtgebiet einverleibt werde. Zu diesem Behufe erscheint es notwendig, die beiden Ge¬ iete zu verbinden, was durch einen schmalen Streifen aus einigen Parzellen, deren größte die Grundparzellen 608 und 610 nd, unschwer geschehen kann Die Vertreter der Stadt Steyr ersuchen daher die an¬ wesenden Vertreter der Gemeinde Gleink, im Gemeinde=Ausschusse uf die Beistimmung zur verlangten Einverleibung des Exerzier¬ latzes und des dazu gehörigen obenerwähnten Verbindungs¬ streifens hinwirken zu wollen. Selbstredend wird seitens der Stadtgemeinde Steyr auch ür diese weitere Einverleibung entsprechende Entschädigung ge¬ leistet werden Von den anwesenden Vertretern der Gemeinde Gleink äußern sich Forster, Steinparz und Feurhuber für die Inkorpo¬ rierung des Exerzierplatzes und der anstoßenden, von der Stadt¬ gemeinde Steyr beanspruchten Parzellen. Die übrigen anwesen¬ en Vertreter der Gemeinde Gleink geben zu diesem Punkte eine negative Aeußerung ab. Die bezüglich der Einverleibung des Exerzierplatzes au einen ablehnenden Standpunkt stehenden Vertreter der Gemeinde Gleink erklären jedoch, daß sie diesen Standpunkt nicht als un¬ abänderlich betrachten, sondern nach reiflicher Ueberlegung ihren

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