Ratsprotokoll vom 30. April 1914

Schließlich stellt Her G.R. Huber den Antrag: Die Stelle des Theaterhausmeister sei zur Ausschreibung zu bringen. Hr. G.R. Prof. Erb erklärt, daß er über die Theaterfrage ganz anders denke. Es solle damit aufgeräumt werden, daß eine Person das Inventar das Theaters verwaltet. Dies wäre vielmehr Sache des Bauamtes. Das städt. Bauamt soll im Beisein eines oder mehrerer Mitglieder der Bausektion das Inventar zu Beginn der Spielsaison dem Theaterdirektor übergeben und die Rückgabe desselben seitens des Theaterdirektors kontrollieren. Das soll ein amtlicher Vorgang sein. Der Theaterdirektor hätte eine Überlassungsurkunde zu unterschreiben und würde für die unversehrte Rückstellung des übernommenen Inventars mit seinem Garantiefonds haften. Auf diese Art wäre ein Theatermeister überhaupt überflüssig u. die Sache am einfachsten gelöst. Herr G.R. Wokral spricht sich dagegen aus, daß die Stelle des Wachmannes mit der des Theaterhausmeisters vereinigt werde. Er sei der Auffassung, daß

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