Ratsprotokoll vom 30. April 1914

die Wohnung im Theater mit dem Auftrage überlassen, obgenannte Verpflichtungen bezüglich des Theaters zu übernehmen. Im Anschlusse daran entspinnt sich eine längere Debatte. Herr G.R. Dantlgraber spricht die Befürchtung aus, daß die Verwendung eines Wachmannes als Theatermeister kein gutes Verhältnis sein wird. Der Wachmann wird die meiste Zeit im Theater in Anspruch genommen sein, so daß ihm zur Versehung seins Sicherheitsdienstes sehr wenig Zeit erübrigen wird. Hr. Köstler habe das Theater stets tadellos in Stand gehalten u. zu keiner Klage Anlaß gegeben. Er (Redner) sei daher der Ansicht, daß Köstler nicht aus der Wohnung hinauskommen solle, daß die Kündigung faktisch nicht durchgeführt werden solle. Herr G.R. Huber erklärt, daß er sich mit der Sektionsantrage nicht einverstanden erklären könne. Die Wohnung im Theater gehöre für einen Theaterhausmeister, aber nicht für einen Wachmann. Es sei nach seiner Meinung auch nicht am Platze, daß man gegen Köstler der nie zu einer Klage Anlaß gegeben hat, sozusagen mit einem Hinauswurf zugeht.

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