Ratsprotokoll vom 25. Juli 1913

6 Verhandlungen, sowie eventuell zu jeder weiteren Fühlungnahme mit eingeladenen Firmen zur Verfügung, wobei Sie nach unseren Direktiven vorzugehen haben Irgendwelche bei den Verhandlungen erzielte Ersparnisse ebenso wie alle anderen bei Durchführung des Baues erzielten Ersparnisse kommen ausschließlich uns zu gute. Für den Abschluß aller Bauverträge haben Sie den techni¬ chen Teil zu besorgen 3. Sie liefern uns sämtliche Konstruktionsstudien und die Detailpläne, wonach Baumeister und Professionisten einwandfrei arbeiten können diese Detailpläne sind so rechtzeitig zu liefern, daß keinerlei Verzögerung in der Baudurchführung entstehen kann. 4. Sie übernehmen während der Dauer der Baumeister¬ und Professionistenarbeiten bis zur endgiltigen Fertigstellung der ganzen Anlage die Banoberaussicht. Diese Aussicht erstreckt sich: Auf die Einhaltung der Pläne, auf die Einhaltung zweckmäßiger Beschaffenheit aller zu leistenden Arbeiten ge¬ auf den Umstand, daß keine unnötigen Mehrarbeiten liefert werden und daß die möglichste Beschleunigung und ein ntsprechendes Ineinandergreifen aller auf dem Bauplatze vor sichgehenden Arbeiten und deren rechtzeitige Vollendung eintritt. Zu diesem Behufe ist von Ihnen das Bautagebuch, daß in unserem Eigentume steht, auf jede wichtige Eintragung hin zu prüfen und allwöchentlich zum Zeichen des Richtigbefundes von Ihnen oder Ihrem Vertreter zu unterschreiben Auch ist auf die Eintragung aller Naturmaße, die später nach Fortschreiten oder Beendigung des Baues nicht mehr er¬ hoben werden können, stets gebührend Rücksicht zu nehmen. Zur ständigen Bauüberwachung erklären Sie sich bereit, ind einen vollkommen geeigneten Angestellten, welcher fort während auf dem Bauplatze die geeignete Kontrolle auszuüben at, zu bestellen. Es bleibt uns unbenommen, uns in jeder Weise um die verschiedenen auf dem Baue ausgeführten Arbeiten zu kümmern, diesbezüglich mit Ihnen und Ihren Organen in stetem Kontakte zu bleiben und uns in etwa auftauchenden Differenzen speziell an Sie zu wenden. Es bleibt jedoch festgestellt, daß unser Benehmen mit Ihnen und Ihren Bestellten in keinem Falle der vollen Verantwortlich¬ keit, welche Sie für den ganzen Bau tragen, in irgend einer Weise Eintrag tut; es sei denn, daß dieser Umstand in dem speziellen Falle, in welchem wir auf unsere Anordnung bestehen sollten, von uns Ihnen gegenüber ausdrücklich festgestellt wird. 5. Alle von dem Baumeister und dem Professionisten ein¬ langenden Teil= und Schlußrechnungen haben Sie über unser Verlangen zu prüsen und uns Ihren Befund hierüber bekannt zu geben, nachdem die notwendige Vorprüfung durch Ihre Ver¬ treter besorgt sein wird. Eiwaige Difserenzen haben Sie im Ein¬ vernehmen mit uns auszutragen und uns am Schlusse die fertigen von den Lieferanten anerkannten Revisionen vorzulegen. Ebenso haben Sie uns alle Aufklärungen und Belege bei vorkommenden Teilzahlungen zu liefern. 6. Sie haben die Uebernahme aller fertiggestellten Bau¬ meister= und Professionisten= und sonstiger Einrichtungsarbeiten zu besorgen, uns auch hierüber Ihren Befund vorzulegen. Die Durchführung etwa vorgeschriebener Garantieproben zu veran¬ lassen und schließlich bei den für die definitive Kollaudierung erforderlichen behördlichen Kommissionen als unser Vertreter mitzuwirken 7. Die oben angeführten Leistungen haben Sie für folgende Arbeiten zu erbringen, und zwar: ) Alle Baumeister= und Professionistenarbeiten, die in irgend einer Weise zum Bau und zu seiner Fertigstellung gehören. b) Bezüglich der Beschaffung der inneren Einrichtung.“ c) Bezüglich Taglöhnerarbeiten (Arbeiten jeder Art); über die Regiearbeiten ist in jeder Bankomiteesitzung ein Bericht zur Genehmigung im Baubuche vorzulegen, ebenso ist über etwa voraussichtliche Regiearbeiten wenn möglich Mitteilung zu machen. Die Arbeiten für Straßenanlegung, Kanalisation, Klär¬ d) anlagen, Einfriedung, Wasserversorgung, Gartenanlage, Aufzüge, Heizung, Beleuchtung 2c Bezüglich aller hier nicht speziell angeführten auf die An¬ bezüglichen Arbeiten haben Sie uns ohne separate Vergü¬ lage mit Ihrem Rate beizustehen tung Die Lieferung der verschiedenen Pläne, Kostenüberschläge Detailzeichnungen u. s. w. bezieht sich auf die oben angeführten Arbeiten und haben Sie uns diese Behelfe in so vielen Exem plaren als nötig auf Ihre Kosten zur Verfügung zu stellen Für die Zweckmäßigkeit, richtige Ausführung und richtige Disposition aller Ihrer Leistungen, sei es, daß dieselben von Ihrer Seite persönlich oder Ihrer Organe erfolgen, übernehmen Sie uns gegenüber die volle Garantie und Verantwortung Dieselbe wird auch durch die von uns geäußerten Wünsche 2c. in keiner Weise beeinträchtigt, insoweit nicht, wie oben schon be¬ merkt, in einem speziellen Falle von uns festgestellt erscheint, daß Sie für eine bestimmte, von uns gewünschte Aenderung eine Verantwortung nicht trifft. 8. Für die in diesem Schlußbriefe umschriebenen, von Ihnen zu erbringenden Leistungen zahlen wir Ihnen eine Pau¬ chalsumme von 24.000 K (Herr Vizebürgermeister Fendt bemerkt, daß bei dem ganzen Projekte der Infektionspavillon nicht inbegriffen ist derselbe bleibt im alten Spitale und wenn die Stadtgemeinde die Mittel hat, so wird auch dieser zur Ausführung gebracht und ist derselbe auch schon im Plane vorgesehen.) Sollte sich aus den Einreichungsplänen und Kostenan chlägen ergeben, daß die von Ihnen angegebenen Kosten von 778.000 K für den Hauptbau samt Erweiterung der großen Krankensäle auf 20 Betten, Leichenhalle, Expectanzbaracke, innere Einrichtung, Wasserversorgung, Beheizung, Beleuchtung, Kanali¬ ation und Kläranlagen 2c. um mehr als 5% überschritten werden, so können die mit Ihnen getroffenen Abmachungen für unverbindlich erklärt werden und kann von Ihnen ein Honorar¬ anspruch für die bis dahin geleisteten Arbeiten an uns nicht ge¬ stellt werden. Sie haben in diesem Falle etwaige vom heutigen Tage an erhaltene Zahlungen sofort rückzuvergüten. Hiezu erklärt der Herr Referent, daß bekanntlich zuerst eine Bausumme von 704.000 K genannt wurde. Diese Bruttosumme habe sich jedoch noch erhöht, nachdem in der Be¬ rechnung der Bankosten ein Fehler unterlaufen ist, und zwal wurden die Kanalisationskosten viel zu billig angenommen. Es wäre ganz verfehlt, sich ein falsches Bild vor Augen zu führen. Es war vorerst eine Kostensumme von 5—6000 K genannt; jedoch wurde von einer Spezialfirma ein diesbezügliches Gut¬ ichten eingeholt, welche denn auch die Kanalisationskosten auf zirka 30.000 K berechnete; weiters war in Betracht zu ziehen die Kosten für die Beschaffung eines Schlafraumes mit 20 Betten zur Unterbringung der Schwestern, sowie die Ver mehrung der Betten auf 148, was selbstverständlich den Kosten¬ betrag bedeutend erhöht, und zwar auf zirka 778.000 K.) Bezüglich eventueller Einstellung des Honorars für den Architekten bemerkt Herr Vizebürgermeister, daß dieser Passus deshalb hineingenommen wurde, weil es sich vor 3—4 Jahren ereignet hat, daß die Kostenvoranschläge so viel ausgemacht haben, daß sie das hiefür festgesetzte Honorar um ein Beden¬ tendes überschritten haben. Durch den jetzigen Wortlaut sei aber einer solchen Gefahr ein Riegel vorgeschoben. Dies sei wohl ein sehr wichtiger Punkt im Vertrage.) Außer den hier stipulierten Ansprüchen stehen Ihnen für ille Ihre Leistungen unter keinem wie immer gearteten Titel rgend welche sonstige Ansprüche wider uns zu. Sie sind ver¬ unden, die in diesem Briefe aufgezählten Leistungen um die hier stipulierten Beträge zu erbringen. Spesen was immer für einer Art fallen zu Ihren Lasten, ausgenommen Kommissionstaxen, Stempelgebühren oder dergleichen. Sie selbst werden persönlich so oft als nötig, jedenfalls nindestens durchschnittlich zweimal monatlich, den Bau in Steyr inspizieren Ihr Honorar ist wie folgt zahlbar: 1, des Honorars nach Ueberreichung der Einreichungspläne, 10 nach Fertigstellung des unter Dach gebrachten Rohbaues nach der behördlichen Kollandierung resp. Benützungsbe¬ 10 wvilligung ein halbes Jahr nach der Kollandierung /10 9. Sollte einer der in diesem Schlußbriefe zur Erbringung Ihrer Leistungen vorgeschriebenen Termine durch Ihr Verschul¬ en überschritten werden, so zahlen Sie uns als Pönale für jeden Tag der Ueberschreitung Ihrer Leistungen den fixen einer ichterlichen Mäßigung nicht unterliegenden Betrag von 20 K ind wir sind berechtigt, diese Pönalien von Ihrem Honorare zu kürzen. 10. Ueber alle uns von Ihnen gelieferten Entwürfe, Pläne 2c. können wir frei verfügen, sie werden unser Eigentum, doch dürfen sie dritten Personen nicht zur Verfügung gestellt verden. 11. In irgend welchen Streitfällen, die aus diesem Ab¬ kommen hervorgehen sollten, unterwerfen sich beide Teile dem Schiedsgerichte des österreichischen Ingenieur= und Architekten vereines. Hochachtungsvoll Herr Vizebürgermeister Fendt erklärt, daß nunmehr dieser Vertrag mit Herrn Schimitzek abzuschließen wäre. Es sei eine sehr wichtige Sache des Spitalbaukomitees gewesen, dies durch¬ zuführen, weil ja der Ban des Spitales dringend notwendig er¬ cheint. Er erlaube sich jetzt nur noch insoweit in dieser Spitals und rage zurückzukommen, nämlich was die Kosten anbelangt, war stellt sich die Bausumme au 455.000 K die Einrichtung auf 211.000 „ das Expectanzgebäude au 4.000 „ das Honorar des Architekter 24.000 „ auf die Kläranlage auf 18.000 „ 30.000 „ die Wasserleitung und Kanalisation auf die Gartenanlage 2c. an 0.000 Straßen 5.000 „ * * 758.000 K 20.000 für Unvorhergesehenes 778.000 K Zusammen Diese Bausumme ist jedoch nur approximativ angenommen sich erst aus den Detailplänen es¬ worden, die fixe Summe wird

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