Ratsprotokoll vom 20. Februar 1903

Rats-Protokoll über die II. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am 20. Februar 1903. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Pensionserhöhungs=Ansuchen. 2. (Vertraulich.) Rekurse gegen Ausweisungs=Erkenntnisse. 3. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ Verband. 4. Amtsbericht betreffs Beschlußfassung hinsichtlich der Behandlung jener Gemeindebürger, welche sich anderswo das Heimatsrecht ersessen haben, bezw. ersitzen. 5. Wahl zweier Mitglieder und eines Ersatzmannes in die Stellungs=Kommission, sowie in die Militärtaxbemessungs¬ Kommission. 6. Amtsbericht betreffs der diesjährigen Gemeinderats¬ Wahlen. 7. Gemeindewahlrechts=Reklamationen. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Dienstag 4 Uhr nach¬ mittags.) 8. Eingabe des Ober=Kommandos der freiwilligen Feuer¬ wehr hinsichtlich der Feuer=Telephon=Anlage. 9. Ansuchen der Firma Frühmann und Brunner um Pauschalierung der Mautgebüren. 10. Stadtkasse=Rechnungs=Abschlüsse pro September und Oktober 1902. 11. Amtsberichte über die Erträgnisse der Bier= und Spirituosen=Verbrauchsumlagen im Jahre 1902. 12. Abfindungs=Anbote pro 1903 hinsichtlich der Brannt¬ wein=Verbrauchsumlage. 13. Ansuchen der Gesellschaft der Musikfreunde um Ueber¬ lassung des Saales in der Industriehalle zu einem Konzerte. 14. Beschlußfassung wegen Widmung einer Ehrengabe für das I. oberösterreichische Landesschießen 1903. 15. Spendengesuche. 16 Kündigung des Pachtvertrages hinsichtlich der Parzelle 1306 1 in Ennsdorf. 17. Bericht der Rechnungs=Kanzlei über den Erfolg der Geldgebarung bei der Stadtkasse im Jahre 1902. Dringlichkeits=Anträge: 1. Kündigung des Gewölbes Nr. 10 am Oelberg. 2. Gesuch um Ueberlassung des Gewölbes Nr. 10 am Oelberg. 3. Ansuchen des nach Weyer versetzten Lehrers Ferdinand Brandner um Gewährung der ratenweisen Rückzahlung des bereits erhaltenen Quartiergeldes. 4. Amtsbericht der Rechnungs=Kanzlei in Betreff des im Zuge befindlichen Konvertierungsgesetzes. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch 11 Uhr vor¬ mittags). 18. Beschlußfassung über die eingelangten Gutachten in Betreff der hierortigen Promenade=Anlagen. Dringlichkeits=Antrag: Ausuchen des k. u. k. Kommandos der städt. Jägerkaserne um Errichtung eines Aschenkastens außerhalb der Kaserne. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Mittwoch ½12 Uhr vor¬ mittags). 19. Statthaltereiauftrag zur Aeußerung über das Ansuchen eines Realschülers um Kumulierung zweier Stipendien. 20. Verleihung einer Pacher=Pfründe per monatl. 12 K. 21. Verleihung der Zweythurn'schen Stiftungs=Interessen. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Victor Stigler. Der Vizebürgermeister: Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räte: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Otto Schönauer, Rudolf Sommerhuber, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ sekretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ bauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates, ersucht die Herren Gemeinderäte Gottfried Sonnleitner und Otto Schönauer um die Verifikation dieses Protokolles und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Sodann teilt der Herr Vorsitzende mit, daß Herr Simon Pölzl, Hausbesitzer in der Wolfernstraße, infolge hohen Alters seine Stelle als Armenvater zurückgelegt hat. Herr Pölzl war langjähriger Armenvater und hat sich auf dem Gebiete des Armenwesens große Verdienste erworben, weshalb ihm auch der städt. Armenrat den Dank ausgedrückt hat. Er ersuche, der löbl. Gemeinderat möge das gleiche tun, und ihn ermächtigen, dem Herrn Pölzl den Dank des Gemeinderates zum Ausdrucke zu bringen. — Allseitige Zustimmung. Herr Stadtsekretär Franz Gall erstattet folgende Mit¬ teilungen: 1. Die hiesigen kath. Pfarrämter laden zum feierlichen Gottesdienste ein, welcher am 22. Februar d. J. anläßlich des 25jährigen Regierungs=Jubiläums Seiner Heiligkeit Papst Leo XIII. abgehalten wird. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 4235 u. 4179. 2. Der Landes=Ausschuß in Linz genehmigt die vom Ge¬ meinderate in der Sitzung vom 5. Dezember 1902 beschlossene Einhebung einer 80%igen Umlage auf die direkten Steuern mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer, einer Verbrauchsumlage von 4 Kronen auf jeden Hektoliter gebrannter geistiger Flüssig¬ keiten, eines 30%igen Zuschlages zur Verzehrungssteuer von Wein, Obstmost und Fleisch sowie einer 4, 7 und 10%igen Auflage vom Mietzinse, beziehungsweise Mietwerte bis 200, 400 und über 400 Kronen zur Deckung der Gemeinde=Auslagen im Jahre 1903, nachdem das Erfordernis nachgewiesen, die Umlage ordnungsmäßig kundgemacht und keine Einwendung erhoben wurde. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 190. 3. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, daß sich das Rein¬ erträgnis der in eigener Regie besorgten Einhebung der städt. Mauten und Gefälle im abgelaufenen 3. Jahre auf 32.333 A 96 belief. Dasselbe weist gegenüber dem Vorjahre einen Mindererfolg von 2284 K 43 k und gegenüber dem seiner¬ zeitigen Pachtschillinge eine Mehreinnahme von 8138 24 k aus. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. — Z. 1604. 4. Herr Ferdinand Gründler sen. dankt für seine Er¬ nennung zum Ehrenbürger. Zur Kenntnis. — Z. 2287. 5. Der Vorstand der Bundesgruppe Steyr des deutschen Böhmerwaldbundes dankt für die gewährte Unterstützung. Zur Kenntnis. — Z. 23.337. 6. Herr Johann Eidenberger, städt. Polizei=Inspektor i. P., dankt für die Erhöhung seiner Pension. Zur Kenntnis. — Z. 7. Hochw. Herr Paul Zweimüller, Spitalseelsorger, dankt für die ihm bewilligte Dotation von jährl. 400 K. Zur Kenntnis. — Z. 148 Präs. 8. Hochw. Herr Matthias Scheibenbogen dankt für die ihm freiwillig zuerkannte Dotation von jährlich 200 K. Zur Kenntnis. — Z. 148 Präs. 9. Alois Gmeinleitner dankt für seine Beförderung in die XI. Rangsklasse. Zur Kenntnis. — Z. 179 Präs.

2 Hierauf erbittet sich Herr G.=R. Dr. Franz Angermann das Wort zu einem Dringlichkeits=Antrage und führt aus: Wie Ihnen bekannt ist, haben eine Anzahl Gemeinde¬ wähler und Steuerträger für den 7. Februar d. J. eine Ver¬ sammlung im Hotel „Schiff“ unter der harmlosen Devise ein¬ berufen, daß es sich um eine offene Aussprache in der Kasernbau¬ Angelegenheit handle. Die Steuerträger sind auch zahlreich erschienen, den Einberufern wohl zu zahlreich, und waren von dem Verlauf der Versammlung sehr überrascht, denn sie haben gesehen, daß es sich nicht um eine offene Aussprache in der Kasernbau=Angelegenheit, sondern um eine unbegründete Anklage gegen den Herrn Bürgermeister und gegen den Gemeinderat jehandelt hat. Das von Herrn Achatz Fischer verlesene Schriftstück enthält eine Reihe von Angriffen gegen den Gemeinderat wie: es handelt sich dem Gemeinderate nicht um die Kaserne, sondern um zwei Millionen Kronen Schulden zu machen, daß oberflächlich jewirtschaftet wird, daß Experimente gemacht werden, die einige Streber in die Höhe bringen sollen, und endlich ist gesagt worden, daß der Gemeinderat in dieser Frage sich einem höheren Kommando gefügt hat. Unser Herr Bürgermeister hat diese Vorwürfe in glänzender Weise zurückgewiesen und die weitaus überwiegende Mehrzahl der Versammlungsteilnehmer haben ihm zugestimmt. Es wurde dem Herrn Bürgermeister mit zirka 500 gegen 8 Stimmen das vollste Vertrauen ausgedrückt. Er beantrage daher die Annahme folgender Resolution: „Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr spricht dem Herrn Bürgermeister Viktor Stigler für die bei der in der Kasernbau¬ Angelegenheit einberufenen Versammlung am 7. d. M. geleistete glänzende Vertretung dieser Angelegenheit den gebührenden Dank aus und legt zugleich Verwahrung ein gegen die seitens der Einberufer dieser Versammlung und ihrer Hintermänner wider den Gemeinderat in dieser Versammlung vorgebrachten Anwürfe, weil dieselben vollkommen unbegründet sind und außerdem geeignet erscheinen, das Projekt des für die Stadt Steyr so wichtigen Kasernbaues in der Bevölkerung zu diskredi¬ tieren und dessen Zustandekommen zu gefährden.“ Der Herr Vorsitzende bringt zuerst die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig anerkannt. Hierauf wird die Nesolution selbst einstimmig angenommen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1 bis 3 werden vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokoll angeschlossen. 4. Amtsbericht betreffs Beschlußfassung hinsichtlich der Behandlung jener Gemeindebürger, welche sich anderswo das Heimatsrecht ersessen haben, bezw. ersitzen. Der Herr Referent bemerkt, daß ein Amtsbericht vorliege, worin die Weisung des Gemeinderates erbeten wird, in welcher Weise künftig bezüglich solcher Bürger vorzugehen ist, die anders wohin zuständig werden und wie sich das Amt Gesuchen um Beibehaltung der Zuständigkeit und des Bürgerrechtes von Per¬ sonen gegenüber zu verhalten hat, die gemäß § 2 der Heimats¬ gesetz=Novelle das Heimatsrecht in einer anderen Gemeinde er¬ sessen haben. Anlaß zu diesem Amtsberichte hat folgender Fall gegeben. Herr Michael Stiegler, gewesener Gastwirt in Steyr, heimats¬ zuständig in Steyr und im Genusse des Bürgerrechtes stehend, ist schon 10 Jahre in Neuschönau, Gemeinde St. Ulrich, ansäßig und hat demnach im Sinne des § 2 der Heimatsgesetz=Novelle die Zuständigkeit in der Gemeinde St. Ulrich ersessen, weshalb auch um dessen Aufnahme in den Gemeindeverband nach St. Ulrich an¬ gesucht wurde. Herr Stiegler ersucht nun, es möge diese ange¬ trebte Zuständigkeitsänderung zurückgenommen werden, und beabsichtige, wieder nach Steyr zu übersiedeln, da er die in Steyr erworbenen Rechte, nämlich Heimatsberechtigung und Bürgerrecht, nicht verlieren wolle. Ueber die vom Amte gestellten Anfragen hat sich die Rechtssektion zu folgendem Antrage geeinigt. Nach § 2 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863, R.=G.=Bl. Nr. 105, kann ein österreichischer Staatsbürger das Heimatsrecht nur in einer Gemeinde besitzen. Wenn daher ein österreichischer Staatsbürger in einer anderen Gemeinde das Heimatsrecht ersitzt (nach der Heimats¬ gesetz=Novelle vom Jahre 1896), so tritt der Verlust des Heimats¬ rechtes in der früheren Gemeinde ipso jure ein. Da nun laut § 5 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr die Heimatsberechtigung in Steyr eine Voraussetzung zur Er¬ langung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr ist, so folgt daraus unzweifelhaft, daß in dem Falle als eine Person, die nach § 5 des Gemeinde=Statutes das Bürgerrecht der Stadt Steyr besitzt, das Heimatsrecht in Steyr verliert, auch das Bürgerrecht in Steyr ipso jure verlieren muß, weil nach § 5 des Gemeinde¬ Statutes das Heimatsrecht in Steyr eine Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes in Steyr ist, denn nur von Ge¬ meindeangehörigen kann das Bürgerrecht in Steyr erworben werden, und Gemeindeangehörige sind nach § 2 des Gemeinde¬ Statutes nur jene Personen, die in Steyr heimatberechtigt sind. — Daß dieser Grund zum Verluste des Bürgerrechtes im § 7 des Gemeinde=Statutes nicht angeführt ist, ergibt sich aus der Bestimmung des § 5 (G.=St.), in welcher dieser Verlustgrund mplielte enthalten ist und daher eine abermalige Anführung im § 7 (G.=St.) nicht erforderlich war. Mit Rücksicht auf diese Rechtslage stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle folgenden prinzipiellen Beschluß fassen: Nachdem gemäß § 2 des Heimatsgesetzes am 3. Dez. 1863, R.=G.=Bl. Nr. 5, ein österreichischer Staatsbürger nur in einer Gemeinde das Heimatsrecht (Zuständigkeit) besitzen kann, so tritt n dem Falle als derselbe im Wege der Ersitzung nach der Heimatsgesetz=Novelle vom Jahre 1896 das Heimatsrecht in einer anderen Gemeinde erwirkt, der Verlust des Heimatsrechtes in der früheren Gemeinde ein. In Anwendung dieses aus dem Gesetze abgeleiteten Grund¬ satzes und mit Rücksicht auf die ausdrückliche Bestimmung des § 5 des Gemeinde=Statutes von Steyr vom 18. Jänner 1867 tritt bei jenen Personen, welche auf diese Art und Weise das Heimatsrecht in Steyr verloren haben und die das Bürgerrecht von Steyr besitzen, auch der Verlust des Bürgerrechtes von Steyr ein, weil die Heimatszuständigkeit in Steyr eine Voraussetzung zur Erwerbung des Bürgerrechtes von Steyr ist. Das Amt wird daher angewiesen, in künftigen solchen Fällen nach diesen Grundsätzen vorzugehen und jene Personen, welche auf diese Weise des Bürgerrechtes verlustig geworden sind, davon ämtliche Kenntnisnahme zukommen zu lassen. Herr G.=R. Köstler ist der Anschauung, daß derjenige, welcher für die Verleihung des Bürgerrechtes die Taxe bezahlt habe, dieses Recht gekauft habe und könne ihm dieses Recht auch dann nicht genommen werden, wenn er in einer anderen Ge¬ meinde zuständig wird. Herr G.=R. Hiller erblickt in dem Bürgerrechte eine Auszeichnung des Betreffenden, ein Geschenk von der Gemeinde, das man nicht gut nehmen kann. Daß der Verlust des Heimats¬ rechtes gleichzeitig auch den Verlust des Bürgerrechtes mit sich bringe, halte er nur für eine juristische Anschauung, der er nicht beipflichten könne. Der Herr Referent bemerkt, das Bürgerrecht könne nicht als ein gekauftes Recht angesehen werden. Die Taxe, die dafür bezahlt wird, sei nur als eine gewisse Entschädigung zur leichteren Tragung der Gemeindelasten zu betrachten. In dieser Frage sei er juristische Standpunkt allein maßgebend, denn es könne nach dem Gemeindestatute Niemand Bürger von Steyr sein, der nicht nach Steyr zuständig ist. Nachdem Herr Stiegler schon über 10 Jahre in der Neuschönau wohnt und die Umlagen an die Gemeinde St. Ulrich entrichtet, so ist es auch vom wirtschaft¬ lichen Standpunkte aus gerechtfertigt, daß seine Aufnahme in den Verband der Gemeinde St. Ulrich erwirkt werde. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Sektionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe mit 16 gegen 5 Stimmen (Huber, Köstler, Hiller, Schachinger, Sommerhuber) angenommen. Z. 3950. Ueber das vorliegende Ansuchen des Herrn Michael Stiegler, der Gemeinderat möge das Ansuchen um seine Aufnahme in den Gemeindeverband von St. Ulrich im Sinne des § 2 der Heimats gesetznovelle rückgängig machen, stellt die Sektion folgenden Antrag Mit Rücksicht auf den heute am 20. Februar 1903 ge¬ faßten prinzipiellen Beschluß des Gemeinderates, daß in dem Falle, als ein Bürger der Stadt Steyr in einer anderen Ge¬ einde das Heimatsrecht ersitzt und damit das Heimatsrecht in Steyr verliert, derselbe auch des Bürgerrechtes in Steyr ver¬ lustig wird, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Herrn Michael Stiegler vom 18. Februar 1902, Z. 28.224, wegen Rückgängigmachens des Ansuchens der Stadt¬ gemeinde Steyr um Aufnahme desselben in den Gemeindever¬ band von St. Ulrich infolge Ersitzung seines Heimatsrechtes in ieser Gemeinde keine Folge gegeben und ist derselbe zu ver¬ tändigen, daß er durch die Erwerbung des Heimatsrechtes in der Gemeinde St. Ulrich auch das Bürgerrecht der Stadt Steyr verloren habe. Dieser Antrag wird mit 16 gegen 5 Stimmen ange¬ nommen. — Z. 28.224. 5. Wahl zweier Mitglieder und eines Ersatz¬ mannes in die Stellungs=Kommission, sowie in die Militärtaxbemessungs =Kommission. a) Liegt vor ein Amtsbericht wegen Wahl zweier Mit¬ lieder des Gemeinderates in die ambulante Stellungs=Kommission für das Jahr 1903. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rat wolle beschließen: Es werden seitens der Stadtgemeinde Steyr als Delegierte in die Stellungs=Kommission pro 1903 ge¬ wählt die Herren Gemeinderäte Leopold Köstler und Josef Tureck als Mitglieder und Herr G.=R. Josef Hiller als Ersatzmann. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3587 Liegt vor ein Amtsbericht wegen Wahl zweier Mit¬ glieder in die Militärtaxbemessungs=Kommission. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werden seitens der Stadtgemeinde Steyr als Delegierte in die Militärtaxbemessungs=Kommission gewählt: Herr Josef Hiller und Herr Bankdirektor Jakob Kautsch als Mit¬ glieder und Herr G.=R. Gottfried Sonnleitner als Ersatzmann. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3922. 6. Amtsbericht betreffs der diesjährigen Gemeinde¬ ratswahlen. Der Herr Referent verliest folgenden Vortrag: Im Jahre 1903 erlöschen nach § 40 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 die Mandate folgender Herren Gemeinderäte: Aus dem I. Wahlkörper: Die Mandate der Herren Gott lieb Bruckschweiger, Karl Heindl, Josef Huber und Dr. August

3 Redtenbacher, gewählt im Jahre 1900 auf 3 Jahre. Herr Bürgermeister Viktor Stigler, welcher gleichfalls im Jahre 1900 auf 3 Jahre gewählt wurde, hat, nachdem dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Steyr erst am 9. August 1902 erfolgte, nach § 42 des Gemeindestatutes 3 Jahre als Bürgermeister im Amte zu bleiben, daher selber erst zu den Märzwahlen 1906 aus dem Gemeinderate ausscheidet. Aus dem II. Wahlkörper: Das Mandat des verewigten Herrn Bürgermeisters und Reichsrats=Abgeordneten Johann Redl, gewählt im Jahre 1900 auf 3 Jahre. Aus dem III. Wahlkörper: Die Mandate der Herren Leo¬ pold Köstler, gewählt im Jahre 1900 auf 3 Jahre und Josef Schachinger, gewählt im Jahre 1901 auf 2 Jahre. Ferners ist in diesem Wahlkörper das Mandat des mit Tod abgegangenen Herrn Gemeinderates Georg Lintl erledigt, welcher im Jahre 1901 auf 3 Jahre gewählt wurde, daher für selben eine Ersatzwahl für die Dauer eines Jahres erforderlich ist. Es haben demnach zu wählen: Der I. Wahlkörper 4 Gemeinderäte auf 3 Jahre. Der II. Wahlkörper 1 Gemeinderat auf 3 Jahre. Der III. Wahlkörper 2 Gemeinderäte auf 3 Jahre und Gemeinderat auf ein Jahr. Als Wahltage werden in Vorschlag gebracht: Montag der 2. März 1903 für den III., Mittwoch der 4. März 1903 für den II. und Freitag der 6. März 1903 für den I. Wahlkörper. Eventuelle engere Wahlen haben an den den Hauptwahl¬ tagen nächstfolgenden Tagen stattzufinden. Als Kommissions=Mitglieder nach § 35, G. St., schlage ich vor: Für den I. Wahlkörper die Herren: Gottlieb Bruckschweiger, Buchdruckereibesitzer, Karl Eisner, Sparkasse=Buchhalter, Hans Millner, Privatier, Franz Nothhaft, Kaufmann, Hermann Seidl, Kaufmann. Ersatzmänner: Josef Hiller, Handschuhmacher, Josef Heiser, Schuhmacher. Für den II. Wahlkörper die Herren: Johann Hansl, Ober¬ werkführer in Pension, Kajetan Jonasch, Oberförster, Karl Kattner, Ingenieur, Wilhelm Melichar, Geschäftsführer, Johann Pranter, k. k. Finanzwach=Oberkommissär in Pension. Ersatzmänner: Karl Bagfrieder, Kleidermacher, Adolf Koppitsch, Hauptkassier der Steyrtalbahn. Für den III. Wahlkörper die Herren: Karl Engl, Privat, Josef Heininger, Uhrmacher, Julius Haller, Waffenfabriks=Be amter, Karl Jäger, Musikschul=Inhaber, Franz Vögerl, Kleider¬ macher. Ersatzmänner: Franz Werndl, Waffenfabriks=Beamter, Franz Zeiselsteiner, k. k. Post=Kassier in Pension. Steyr, am 29. Jänner 1903. Der Bürgermeister: V. Stigler m. p Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle diesen Vortrag des Herrn Bürgermeisters zur Kenntnis nehmen, die vorgeschlagenen Wahltage und die vorgeschlagenen Wahl¬ kommissions=Mitglieder acceptieren. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2824. 7. Gemeindewahlrechts= Reklamationen. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsbericht und Anträge: Laut Kundmachung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 20. Jänner 1903, Z. 1873, wurden gemäß § 33 des Ge¬ meinde=Statutes der Stadt Steyr die Wählerlisten für die Ge¬ meinderatswahlen verfaßt und vom 20. Jänner angefangen durch vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Zugleich wurde die Frist zu Reklamationen wegen Auf¬ nahme von Nichtwahlberechtigten und Weglassung von Wahl¬ berechtigten für den 11. bis inklusive 18. Februar 1903 bestimmt. In dieser offenen Frist wurden nachstehende 4 Rekla¬ mationen eingebracht. 1. de präs. 17. Februar 1903, Z. 4267, wegen Auf¬ nahme des Herrn Anton Kleiner sen. als Bürger von Steyr; 2. de präs 17. Februar 1903, Z. 4317, wegen Aufnahme von Angestellten der Waffenfabrik als § 73 der Gewerbe=Ordnung zu höheren Dienstleistungen berufenen Personen; 3. de präs. 18. Februar 1903, Z. 4465, wegen eventueller Ausscheidung der Herren Josef Mayr junior und senior infolge exekutiven Verkaufes ihrer Realitäten in Steyr 4. de präs. 18. Februar 1903, Z. 4451, wegen Aufnahme der Karl Aufischer'schen Erben nach § 24 des Gem.=Statutes und Gemeinderats=Beschlusses vom 21. Februar 1896. Ueber diese Reklamationen stellt die l. Sektion nachstehende Anträge: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: ad 1. Es werde der Reklamation des Herrn Anton Kleiner sen. stattgegeben, da ihm als Bürger von Steyr das Wahlrecht zusteht, und ist derselbe in die Wählerliste einzutragen. ad 2. Es werde der Reklamation der Herren: 1. Follner Gustav, Partieführer der Waffenfabrik 2. Dattl Josef, Rechnungsführer „ 3. Fischer Moriz, „ 4. Huber Rudolf, „ 5. Sambs Josef, 6. Huber Franz, Magazins=Kanzlist der Waffenfabrik 7. Waidl Alois, Kasse¬ 8. Gütig Arthur, Beamter „ 9. Mohr Konrad, Kontrollor „ „ 10. Ploderer Jakob, Kontrollor der Waffenfabrik 11. Schrottenbacher Karl, Kontrollor der Waffenfabrik 12. Hirnschrott Karl, stattgegeben, weil dieselben bereits seit einem Jahre von ihrem Einkommen eine direkte Steuer entrichten und auf dieselben der § 26 des Gemeinde=Statutes keine Anwendung findet, weiter diefelben in der genannten Eigenschaft als zu höheren Dienst¬ leistungen berufen angesehen werden können. Dagegen ist die Reklamation der Herren Vostry Adalbert, Magazineur der Waffenfabrik und Strobl Karl, Kontrollor der Waffenfabrik, abzuweisen, weil Vostry für Steyr gar nicht be¬ teuert erscheint und Strobl überhaupt keine Steuer vorge¬ schrieben wurde. ad 3. Es werde der Reklamation wegen eventueller Aus¬ scheidung der Herren Josef Mayr jun. als Besitzer der Spital¬ mühle Nr. 64 und Josef Mayr sen. als Hausbesitzer Nr. 65 am Michaelerplatz in Steyr zwar nicht insoferne und für den Fall stattgegeben, daß diese beiden Realitäten am 26. Februar l. J. versteigert werden sollten, sondern es werden diese beiden Herren unbedingt aus der Wählerliste gestrichen, nachdem dieselben nach den gepflogenen ämtlichen Erhebungen mit dem IV. Quartal die Steuern pro 1902 rückständig sind, daher die vorgeschriebenen Steuern pro 1902 nicht berichtiget haben, somit ihnen nach § 19 des Gemeinde=Statutes ein Wahlrecht bei dieser Wahl nicht zusteht. ad 4. Es werde der Reklamation der Vertretung der Karl Aufischer'schen Erben stattgegeben, weil im Sinne des Ge¬ meinderats=Beschlusses vom 21. Februar 1896 die Erben solcher Steuerträger, welche laut ihrer Steuerleistung gemäß § 19 des Gemeinde = Statutes wahlberechtigt waren, jedoch vor der Ge¬ meinderatswahl gestorben sind, das Wahlrecht des Erblassers auszuüben befugt sind. Es sind daher die Karl Aufischer'schen Erben in die Wählerliste einzutragen. Steyr, am 19. Februar 1903. Für die I. Sektion: Der Obmann: Dr. Angermann. Einstimmig nach den Anträgen der Sektion. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 8. Eingabe des Ober=Kommandos der freiwilligen Feuerwehr hinsichtlich der Feuer=Telephon=Anlage. Liegt folgende Eingabe vor: Hochgeehrte Stadtgemeinde=Vorstehung in Steyr! Nachdem die elektrischen Feuermelde=Anlagen bereits für den öffentlichen Dienst benützt werden, haben wir der städt. Sicherheitswache 35 Paar Schlüssel zu den Feuermeldern über¬ geben, und erlauben uns in der Anlage 5 Paar Schlüssel zu überreichen zur eventuellen Benützung von Seite des Herrn Bürgermeisters und der Herren Beamten der Stadtgemeinde. Durch Wahl des besten Materiales für die Anlagen und der vorzüglichsten Art der Leitung, d. i. Einzelschaltung der Meldestellen, kommen die Gesamtkosten dieser elektrischen Anlagen auf K 17.000 und etwas darüber zu stehen. Es wird die freiwillige Feuerwehr noch lange die Großmut ihrer Gönner und Freunde zur Deckung dieser Kosten in Anspruch nehmen müssen. Die von der löbl. Stadtgemeinde vorher bezahlten Mon¬ tierungskosten von K 5234·26 und Material K 135·93 haben wir laut des in der geschätzten Zuschrift enthaltenen Auftrages eingezahlt. Für die gütige Vorauslage, sowie die damit verbundene Arbeitsleistung des löbl. städt. Bauamtes, wie auch für die Dienste des für die Leitung der Arbeiten beigestellten Herrn Wenzl Zimmer sprechen wir unseren ergebensten Dank aus. Bei der Aufmontierung der Leitungen haben wir dem Wunsche des löbl. Gemeinderates und des Herrn Bürgermeisters entsprechend, für die Heranbildung eines Aufsehers für diese Anlage Vorsorge getragen. Der Steiger=Löschmeister Herr J. Fädler hat sich die volle Eignung dazu erworben, und wollen wir ihn vorläufig auf ein Jahr mit dieser Aufgabe betrauen. Wir ersuchen die löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung die für Herhaltung der Leitungen, Putzen der Apparate, Nachfüllen der Batterie und sämtlichen Instandhaltungsarbeiten in Aussicht ge¬ nommene Remuneration von 240 K per Jahr gütig genehmigen und ab 2. Dezember 1902 vielleicht in halbjährigen Raten an uns auszahlen lassen zu wollen. Mit vorzüglichster Hochachtung Ober=Kommando der freiwilligen Feuerwehr in Steyr. F. Lang m. p. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es wird der freiw. Feuerwehr für die neue elektrische Signalisierungs=Anlage für ein Jahr, das ist vom 2. Dezember 1902 bis dahin 1903, ein Aufsichtspauschale von 240 K bewilligt. Nach Ablauf dieses Jahres haben neue Vereinbarungen getroffen zu werden. Alle nennenswerten aus dieser Anlage erwachsenden Reparaturen u. dgl. sollen vom Feuerwehr=Oberkommando der Gemeinde¬ vorstehung von Fall zu Fall gemeldet werden, welche über die Vergebung solcher Arbeiten oder die sonstige Durchführung der¬ selben im Einvernehmen mit dem Oberkommando in jedem Falle entscheiden wird. Das bezügliche Anerbieten des Herrn Johann Fürthaler erhielt hiermit vorläufig seine Erledigung. Einstimmig nach Antrag.

4 9. Ansuchen der Firma Frühmann und Brunner um Pauschalierung der Mautgebühren. Liegt vor ein Ansuchen der Firma Frühmann und Brunner in Steyr um Pauschalierung der Mautgebühren für ihre Last¬ und Kaleschfuhrwerke ab 1. Februar 1903. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Firma Frühmann und Brunner ein Jahresmaut=Pauschale von 280 K für ihre sämtlichen Fuhrwerke bewilligt. Der für die Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 1903 entfallende Betrag von 233 K 33 h ist zur Hälfte am 1. März, die zweite Hälfte am 1. August 1903 bei der Stadtkasse zu erlegen. Für das nächste Jahr wäre ein rechtzeitiges Ansuchen in dieser Angelegenheit eitens des Petenten wieder an den Gemeinderat zu richten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1713. 10. Stadtkasse=Rechnungs=Abschlüsse pro September und Oktober 1902. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtkasse in den Monaten September und Oktober 1902 wie folgt: 20.530 K 86 h Einnahmen im September 1902 7.512 „ 21 „ Kassarest vom Vormonat... 28.043 K 07 h Gesamt=Einnahmen 26.091 „ 75 „ Ausgaben im September 1.951 K 32 h Kassarest pro Oktober.. 36.460 K 31 h Einnahmen im Oktober 1902. 1.951 „ 32 „ Kassarest vom Vormonate.. 38.411 K 63 h Gesamt=Einnahmen 35.847 „ 29 „ Ausgaben im Oktober 2.564 K 34 h Kassarest pro November Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kassa=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Gründler geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 3911 u. 2796. 11. Amtsberichte über die Erträgnisse der Bier¬ und Spiritnosen=Verbrauchsumlagen im Jahre 1902. a) Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über den Ertrag der städt. Verbrauchsumlage von Bier im Jahre 1902 und der für die Ueberwachung bei der Einfuhr anzuweisenden Ent¬ lohnungen an die Mautner wie folgt: Amtsbericht. Ueber den Ertrag der städt. Verbrauchsumlagen vom Bier in Steyr im Jahre 1902 und die für die Ueberwachung bei der Einfuhr anzuweisenden bestimmten Entlohnungen an das Mautpersonale erstattet das gefertigte Amt folgenden Bericht. Die Bier=Erzeugung in Steyr im abgelaufenen Jahre 1902 16.884 H. 87 L. betrug 24.524 „ 84 „ die Bier=Einfuhr zusammen . 41.409 f. 71 L. und nach Abzug der Ausfuhr aus dem Stadtgebiete per 17.612 „ 14 „ * ergab sich eine Konsumtion in Steyr mit . 23.797 H. 57 L. gegen das Vorjahr mehr um 162 H. 9 L. Der Ertrag der Verbrauchsumlagen u. zw. bis 30. April 1902 mit 3 K 20 k vom Hektoliter, vom 1. Mai 1902 ab dagegen nur mit 2 K vom Hektoliter, betrug für die Erzeu¬ 41.809 K 63 h gung in Steyr für die Einfuhr 57.787 „ 48 „ hinzugerechnet die Vergütung seitens des Landes¬ ausschusses mit 80 Prozent des Ausfalles an tädt. Verbrauchsumlage für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 1902 aus den ein¬ gehobenen Landes=Auflagegeldern (per 1 A . .. 13.827 „ 07 „ 40 h vom Hektoliter) d. i. mit ergibt zusammen. 113.424 K 18 7 wovon nach Rückzahlung der ganzen Gebühr 41.767 „ 57 „ für die Ausfuhr mit. 71.656 K 61 K ein Netto=Betrag verblieb von Werden von dem verbliebenen Netto¬ Betrag der Verbrauchsumlagen auf Bier die bestimmten Entlohnungen an sämtliche Mautner mit 2% samt den besonderen Remunerationen 1.313 „ 80 an dieselben abgerechnet mit zusammen 70.342 K 81 h so ergibt sich ein Reinertrag von d. i. gegenüber dem Präliminar=Antrag weniger um 1057 K 19k. Gumpelmayr m. p. Jandaurek m. p. Die Sektion beantragt: Der löbl. Gemeinderat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und die Bewilligung zur Auszahlung der entfallenden Löhnungen an die Mautner im Betrage von 1313 K 18 h erteilen Einstimmig nach Antrag. — Z. 3626. b) Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über den Ertrag der Verbrauchsumlage für die in dem Stadtbezirke im Jahre 1902 eingebrachten gebrannten geistigen Flüssigkeiten und die für die Ueberwachung bei der Einfuhr anzuweisenden Entlohnungen an die Mautner wie folgt: Amtsbericht. Ueber den Ertrag der Verbrauchsumlagen für die nach Steyr im Jahre 1902 eingebrachten gebrannten geistigen Flüsig¬ keiten erstattet das gefertigte Amt folgenden Bericht: Die Umlage für jeden eingebrachten Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten betrug auch für das Jahr 1902 4 Kronen, für jeden Liter 4 Heller. Hiefür haben sich nachstehende hiesige Geschäftsleute mit der Stadtgemeinde=Vorstehung mit Pauschalbeträgen für das Jahr 1902 abgefunden: 1. Firma Pollatschek und Reis für 85•— H. mit 340 K 2. „ J. M. Peteler „ 65·— „ „ 260 Gustav Gschaider 3. „ 50•— „ „ 200 4. Florian Reder . ##1 „ 30·— „ „ 120 5. Anna Skalla „ 25.— „ 100 6. Karl Scholz * * * „ 25•— „ „ 100 7. Michael Meditz „ 22·50 „ 90 8. Matthias Meditz „ 13·75 # 55 9. Josef Schachinger „ 11-25 „45 10. Franz Grobstein „ 10•— „ —n 40 Zus. somit im Abfindungswege für 337·50 H mit 1350 K Für eingebrachte Spirituosen von nicht abgefundenen Parteien wurden entrichtet für 237 H 97, L. 951 K 89 k, im Ganzen daher bezahlt für 575 f. 47, L. 2301 K 89 k; gegen das Vorjahr weniger um 25 K 15 h. Nach den Aufschreibungen der Mautämter sind für die genannten abgefundenen 10 Parteien an Spirituosen eingebracht worden 1096 H. 64, L., einer Gesamtumlage gleich von 4386 K 577. Als Gebühren für Ueberwachung wären von den bei den Mautämtern eingeführten Spirituosen 2% vom entfallenden Betrage d. i. 19 K 03 7 * und von den für die genannten abgefundenen Parteien eingeführten Spirituosen gleichfalls 2% das sind 87 „ 73 „ zusammen daher . 106 K 76 h anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesamt¬ 2301 „ 89 „ Nettobetrag per die hinauszuzahlenden Gebühren abgerechnet mit 106 „ 76 „ 2195 K 13 h o verbleibt ein Reinertrag von d. i. gegenüber dem Präliminar=Antrag weniger um 304 K 877 Gumpelmayr m. p. Jandaurek m. p. Die Sektion beantragt: Der löbl. Gemeinderat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und zur Auszahlung der Entlohnungen für die Ueberwachung der Einfuhr geistiger Flüssigkeiten im Betrage von 106 K 76 h an die Mautner VI die Bewilligung erteilen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3625. 12. Abfindungs=Anbote pro 1903 hinsichtlich der Branntwein=Verbrauchsumlage. Liegt folgender Amtsbericht vor: Amtsbericht. Das gefertigte Amt berichtet, daß auf Grund des Ge¬ meinderats=Sitzungs=Beschlusses vom 15. Dezember 1902, laut welchem auch für das Jahr 1903 die Einhebung einer städtischen Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 4 AK vom Hektoliter beschlossen wurde nachstehende Geschäftsleute bezüglich ihrer Einfuhr im Jahre 1903 laut der beiliegenden Protokolle Abfindungsanbote gestellt haben, und zwar: Abfindungs=Anbote für das Jahr 1902 1903 K K Firma Pollatschek und Reis 340 360 2 „ Peteler 260 260 3 „ Gschaider 200 200 4. Florian Reder 120 5. Anna Skalla 100 6. Karl Scholz 120 Michael Meditz 0 90 8. Matthias Meditz 55 70 9. Franz Grobstein 40 50 10. Josef Schachinger 45 40 Zusammen 1350 1410 somit für das Jahr 1903 mehr um 60 K. Nachdem die gestellten Abfindungsanbote für das Jahr 1903 im Vergleiche zu den im abgelaufenen Jahre gegenüber dem Vor¬ jahre von den abgefundenen Parteien eingebrachten gebrannten geistigen Flüssigkeiten laut des nebigen Ausweises entsprechen dürften, so erlaubt sich das gefertigte Amt die Annahme dieser Abfindungsanbote zu beantragen. Gumpelmayr m. p Jandaurek m p Der Sektions=Antrag hierüber lautet: Der löbl Gemeinde¬ rat wolle die von den 10 Firmen gestellten Abfindungs=Anbote für die Einfuhr geistiger Flüssigkeiten für das Jahr 1903 im Gesamtbetrage von 1410 K genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4232. 13. Ansuchen der Gesellschaft der Musikfreunde um Ueberlassung des Saales in der Industriehalle zu einem Konzerte. Die Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr ersucht um unentgeltliche Ueberlassung des Festsaales in der Industriehalle zur Aufführung eines Konzertes. Die Sektion beantragt, diesem Ansuchen Folge zu geben, u. zw. gegen Wiederübergabe des Festsaales in gereinigtem Zustande, was einstimmig angenommen wird. — Z. 2286.

14. Beschlußfassung wegen Widmung einer Ehren¬ gabe für das I. oberösterr. Landesschießen 1903. Ueber das seinerzeit gestellte Ansuchen des o.=ö. Landes¬ schützen=Verbandes in Linz um Gewährung einer Subvention stellt die Sektion den Antrag auf Gewährung einer Spende von 30 K. Herr G.=R. Köstler beantragt die Erhöhung dieser Spende auf 5 Dukaten, welcher Antrag von den Herren Ge¬ meinderäten Schönauer, Hiller und Bruckschweiger unterstützt wird. Der Antrag des Herrn G.=R. Köstler wird mit Majorität angenommen. — Z. 22.162. 15. Spendengesuche. Werden folgende Spenden bewilligt: 1. Dem Asylverein der Wiener Universität 10 K. Dem Unterstützungsverein deutscher Hochschüler aus Oberösterreich in Wien 20 K 3. Dem oberösterr. Hilfsbeamten= Unterstützungs=Verein in Linz 20 K. 16. Kündigung des Pachtvertrages hinsichtlich der Parzelle 1306/1 in Ennsdorf. Herr Johann Froschauer, Wagnermeister, Damberggasse 11, kündigt die Pachtung der Parzelle 1306/1 auf ein halbes Jahr wegen Uebersiedlung nach Garsten. Die Sektion beantragt die Kenntnisnahme der Kündigung dieses Pachtverhältnisses, was einstimmig angenommen wird. Z. 3696. 17. Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei über den Erfolg der Geldgebarung bei der Stadtkasse im Jahre 1902. Liegt folgender Amtsbericht vor: Amtsbericht. Ueber den finanziellen Stand des Stadthaushaltes mit Jahresschluß 1902 berichtet der ergebenst Gefertigte wie folgt: Die Geldgebarung bei der Stadtkasse im abgelaufenen Jahre 1902 hat mit einem Kasse=Ueberschusse von 20.236 K 36 h abgeschlossen Dieses günstige Ergebnis ist hauptsächlich zurückzuführen auf nachstehende Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen gegenüber dem Präliminare, und zwar: 1. Von dem für außerordentliche Bauführungen bewilligten Betrage für das Jahr 1902 wurde bloß der Betrag von 1600 K in Anspruch genommen, so daß nicht zur Verwendung 10.400 A kamen 2. Der im Präliminare für das Jahr 1902 ein¬ gestellte Beitrag der Stadtkasse zur Armenversorgung per 44.038 K wurde infolge Uebernahme von vier Fünftel Verpflegskosten für Steyrer Arme ab 3. Juli 1902 auf den Landesfond und der dadurch erzielten bedeutenden Ersparnis beim Armen=Institut bean¬ 4.000 „ sprucht 40.000 K, so daß ein Betrag von * * erspart wurde 3. Der Anteil der Stadtgemeinde an dem Rein¬ gewinne der hiesigen Sparkasse, welcher im Voran¬ schlage nur mit 28.000 K eingestellt war, betrug tat¬ sächlich 33.600 K, daher gegenüber dem Präliminare 5.600 eine Mehreinnahme erzielt wurde von Zusammen daher . 20.000 K Dieser vorerwähnte Kasse=Ueberschuß per 20.236 K 36 wurde der außerordentlichen Reserve der Stadtkasse, erliegend in der hiesigen Sparkasse zugelegt, so daß der im Jahre 1901 aus dieser Reserve zur Deckung der laufenden Ausgaben in diesem Jahre entnommene und verwendete Betrag per 18.872 K 81 nunmehr an dieselbe wieder voll zurückgezahlt erscheint und diese Reserve wieder auf den Stand mit Ende des Jahre 1900 zu stehen kommt. Mit Jahresschluß 1902 hat die Stadtkasse verfügt: Ueber den pro 1903 präliminierten Kasse=Gebarungsfond 100.000 K — von des weiteren über das Sparkassebuch Nr. 77.179 37.820 „ 21 „ lautend auf Reserve der Stadtkasse über (samt Zinsen) und über das Sparkassebuch Nr. 77.069 lautend auf Fond zur Erhaltung 4.505 „ 82 „ der drei eisernen Brücken, über zusammen somit über eine hinterlegte Kasse¬ 142.326 K 03 h barschaft von d. i. um 21.403 K 3 h mehr als mit Jahresschluß 1901. Der Stadtbuchhalter: Jandaurek m. p. Wird zur Kenntnis genommen. Dringlichkeits=Anträge. Der Herr Referent bemerkt, daß noch vier dringliche Gegenstände vorliegen, und zwar: 1. Eine Kündigung des Gewölbes Nr. 10, Oelberggasse. 2. Ein Gesuch um Ueberlassung des Gewölbes Nr. 10 in der Oelberggasse. 3. Das Ansuchen des Lehrers Ferd. Brandner um Ge¬ währung der ratenweisen Rückzahlung des bereits erhaltenen Quartiergeldes. 4. Amtsbericht der Rechnungs=Kanzlei in Betreff des im Zuge befindlichen Konvertierungsgesetzes. Die Dringlichkeit dieser Gegenstände wird einstimmig an¬ genommen. Der Herr Referent trägt nun vor: 1. Herr Josef Heger, Drechslermeister in Steyr, kündigt das von ihm gemietete Gewölbe Nr 10 am Oelberg vom Februar d. J. an, eventuell ist derselbe auch bereit, dieses Gewölbe sofort zu räumen, wenn ihm der Pachtzins für das erste Quartal 1903 nachgesehen werde; bezüglich des restlichen Pachtschillings per 61 K 80 h bittet derselbe um einen Termin. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinde rat wolle beschließen: Es werde die Kündigung des Gewölbes Nr. 10 am Oelberg angenommen und es werde dem Herrn Johann Heger in Anbetracht seiner mißlichen Verhältnisse der Mietzins für das laufende Quartal pro 12 K 52 k erlassen. Bezüglich des noch aushaftenden Mietzinses per 61 K 80 ist demselben ein Termin bis Ende 1903 zu geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3272. 2. Herr Hugo Duchatschek, Drechslermeister in Steyr, ersucht um Uebernahme des Gewölbes Nr. 10 am Oelberg um den Pachtschilling von jährlich 50 K. Die Sektion beantragt: Es sei dem Herrn Hugo Duchatschek das leerstehende Gewölbe Nr. 10 am Oelberg um den jahrlichen Pachtzins von 50 K ab 1. März 1903 zu überlassen, u. zw. gegen Entrichtung des Pachtzinses in Monatsraten und gegen monatliche Kündigung. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4186. 3. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, daß dem nach Weyer versetzten prov. Lehrer 2. Kl. Ferdinand Brandner das entfallende 35%ige Quartiergeld für die Zeit bis 31. März 1903 bereits ausbezahlt wurde, daher von demselben der ab 14 Fe¬ bruar d. J. ungebührlich bezogene Quartiergeldbetrag per 43 A 75 k wieder einbringlich zu machen wäre. Herr Ferdinand Brandner bittet, daß ihm die Rückzahlung des pro Februar entfallenden Betrages per 14 K 58) erlassen werde, da er für den ganzen Februar das Quartiergeld bezahlen mußte. Bezüglich des übrigen Betrages bittet er um Bewilligung von Monatsraten à 4 K. Die Sektion beantragt, daß dem Petenten die Rückzahlung der Rate per Februar mit 14 K 58 k erlassen werde; dagegen habe derselbe die Zinsquote für März im Betrage von 29 K 17½ k in Monatsraten à 4 K zurückzuzahlen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3769. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor. Amtsbericht. Das gefertigte Amt berichtet, daß als Folge des im Zuge befindlichen Konvertierungsgesetzes des Staates die verschiedenen unter städt. Verwaltung stehenden Fonden Stiftungen und Anstalten gehörigen Silber= und Notenrenten im Gesamt=Nenn¬ werte von 1,232.400 K zur Konvertierung gelangen, d. i. von einem bisherigen 4·2%igen Zinsfuße in einen solchen von 4% umgewandelt werden. Der Staat stellt es jedoch dem Gläubiger frei, für diese Renten den baren Einlösungsbetrag in der Höhe des Nennwertes der betreffenden Rente, oder aber die Umwandlung dieser Renten in solche zu einem 4%igen Zinsfuße wählen zu können. Beim Verlangen nach barer Einlösung wird die Frist zur Anmeldung des Rentenbesitzes bloß auf 8 Tage festgesetzt und wird bei Nichtanmelden desselben stillschweigend angenommen, daß der Rentenbesitzer mit der Umwandlung dieser 4·2%igen Renten in solche zu 4% einverstanden ist. Nachdem nun zur Zeit keine höher verzinslichen, dieselbe Sicherheit bietenden Renten zum Nominalbetrage oder unter demselben auf dem Markte zu haben sind erlaubt sich der ergebenst Gefertigte den Antrag zu stellen, den vorerwähnten Rentenbesitz im Nennwerte von 1,232.400 Kronen in solche Renten mit einem Zinsfuße von 4% umwandeln zu lassen und um die Ermächtigung hiezu zu bitten. Der Stadtbuchhalter: V. Jandaurek m. p#. Die Sektion beantragt, den Vorschlag der städt. Rechnungs¬ Kanzlei zu acceptieren und mit der Durchführung der Konver¬ tierung den Herrn Bürgermeister zu betrauen, welcher seinerzeit dem Gemeinderate hierüber Bericht zu erstatten hat. Einstimmig nach Antrag. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Franz Lang. 18. Beschlußfassung über die eingelangten Gut¬ achten in Betreff der hierortigen Promenadeaulagen. Liegt eine Eingabe vor, worin eine Lichtung der Promenade¬ Anlagen, insbesondere die Entfernung von einigen Platanen¬ bäumen im Interesse des Gedeihens der übrigen Gesträuche und Bäume empfohlen wird. Ueber diese Eingabe und auf Grund des Gutachtens eines Sachverständigen stellt die Sektion den Antrag, der Gemeinderat möge die Zustimmung erteilen, daß jene Bäume, welche der günstigen Entwicklung der Parkanlagen hinderlich sind von tädt. Arbeitern entfernt, resp. gefällt werden. Einstimmig nach Antrag. Dringlichkeits=Antrag. Der Herr Referent bemerkt, daß noch ein dringender Gegenstand vorliege, nämlich das Ansuchen des k. u. k. Kommandos der städt. Jägerkaserne in Steyr um Errichtung eines Aschen¬ kastens außerhalb der Kaserne. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß an der Grenze des zum Offiziers=Pavillon der Jägerkaserne gehörenden Garten ein gemauerter Aschen= und

6 Kehrichtbehälter hergestellt werde und die Kosten desselben per 200 K aus der Post „Kasernerhaltung“ angewiesen werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4046. IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 19. Statthalterei =Auftrag zur Aeußerung über das Ansuchen eines Realschülers um Kumulierung zweier Stipendien. Die k. k. Statthalterei in Linz beauftragt die Bericht¬ erstattung in betreff Kumulierung eines Schiefermayr'schen Stipendiums pro jährlich 100 K und eines Kaiserjubiläums¬ Stipendiums mit jährlich 200 K für den Realschüler Josef Langmayr. Der Sektionsantrag geht dahin, es sei der k. k. Statt¬ halterei in Linz zu berichten, daß der Gemeinderat mit der Kumulierung der beiden Stipendien nicht einverstanden ist. Herr G.=R. Aelschker bemerkt, daß eine Ablehnung dieser angeregten Kumulierung ihre Konsequenzen haben würde Es sei schon öfters der Fall gewesen, daß ein Schüler zwei Stipendien bezogen hat. Nachdem Josef Langmayr ein ausge¬ zeichneter Schüler sei, stelle er den Gegenantrag auf Kumulierung der beiden Stipendien. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.=R. Aelschker mit 13 gegen 7 Stimmen angenommen — Z. 1858. 20. Verleihung einer Pacher=Pfründe per monat¬ lich 12 K. Die erledigte Pacher=Pfründe von monatlich 12 K wird dem vom städt. Armenrate vorgeschlagenen Alois Berger ver¬ liehen. — Z. 28.103. 21. Verleihung der Zweythurn'schen Stiftungs¬ Interessen. Die Interessen aus der Zweythurn=Stiftung per 16 K werden an nachstehende Arme mit je 2 K verliehen: Franziska Platzer, Anton Henke, Anna Neumayr, Marie Schoßwald, Frau Hilger, Franz Mühlberger, Katharina Windischbauer, Zäzilie Dunst. Als dringlich gelangt nun folgender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht. Infolge Ablebens des Herrn Georg Lintl, Bäckermeisters und Hausbesitzers in Steyr, ist die Stelle eines Armenrates für den V. Bezirk sowie die Stelle eines Armenvaters für das 11. Viertel in Erledigung gekommen. Weiters sind infolge Ablebens des Herrn Franz Philipp und über Resignation des Herrn Simon Pölzl erledigt die Armenvaterstelle für das 14. und 18. Viertel. Zur Besetzung dieser Stellen werden sowohl auf Grund des städt. Armenrats=Sitzungsbeschlusses vom 16. d. M. als auch aus eigener Initiative folgende Persönlichkeiten in Vorschlag gebracht Für die Armenratsstelle des V. Bezirkes und Armenvater¬ stelle für das 11. Viertel Herr Gottlieb Bruckschweiger, Buch¬ druckereibesitzer und Gemeinderat. Für die Stelle eines Armenvaters für das 14. Viertel Herr Georg Eglmayr, Zuckerbäcker und Cafetier in Steyr. Für die Stelle eines Armenvaters für das 18. Viertel Herr Ernst Ecke, Riemer in Steyrdorf, Gleinkergasse 19. Hievon wird mit dem Beifügen Bericht erstattet, daß die vorgeschlagenen Herren sich auch bereit erklären, die Stellen zu übernehmen. Steyr am 17. Februar 1903. Der Stadtsekretär: Gall. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinde¬ rat wolle beschließen, daß Herr Gottlieb Bruckschweiger zum Armenrat für den V Bezirk und zum Armenvater für das 11. Viertel, Herr Georg Eglmayr zum Armenvater des 14. Viertels und Herr Ernst Ecke zum Armenvater des 18. Viertels ernannt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4316. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Der Schriftführer: Druck von G. Bruckschweiger in Steyr. 03-3.

Anhang zum Protokolle über die öffentlich Sitzung des Gemeinderates der lf St. Steyr am 20. Februar 1903. Vertraulicher Theil. I. Sektion: Referent: Sektions Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. Der Herr Referent ersucht vorest um Annahme der Dringlichkeit bezüglich eines vorliegenden Rekurses im Anersuchen. Dieselbe wird einstimmig angenommen. Der Herr Referent trägt nun vor, dass die Eheleute Josef u. Rosa Bartlhuber mit ihrem Ansuchen um Gewährung einer Unterstützung vom städt. Armenrate aus dem Grunde abgewiesen wurden weil die Gattin duch Austragen von Selchwaren

einen solchen Verdienst hat, dass diese Eheleute nicht als unterstützungsbedürftig angesehen werde können. Gegen die Entscheidung des städt. Armenrates haben die Eheleute Bartlhuber rekurriert. Die amtlich gepflogenen Erhebungen ergaben, dass die Gattin einen Wochenverdienst von 6 - 7 K u. sogar von 10 - 12 K hat, der Gatte als Hadernsammler per Woche 4 K verdient und beide auch eine Hausmeisterstelle bekleiden, übrigens der Gatte ein Trinker ist und sich um die Arbeit wenig kümmert. Die Sektion stellt daher folgenden Antrag: Nachdem erhoben wurde, Frau des dass die Rekurrenten einen Wochenverdienst von 6 - 7 K ja auch 10 - 12 K hat, der Rekurrent selbst ca 4 K per Woche verdient, und die Familie

als Hausmeister Eheleute ein sehr billiges Quartier hat, so erscheint die Abweisung der I. Instanz mangels Unterstützungsbedürftigkeit gerechtfertigt und wolle der löbl. Gemeinderat beschließen. Es werde dem Rekurs der Eheleute Josef in Rosa Bartlhuber gegen die abweisliche Erledigung des städt. Armenrates von 21. Dezemb. 1902 Z 15057 aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 463 1. Pensions Erhöhungs Ansuchen. Frau Marie Bregcha st. Offizials Witwe bittet um Anweisung ihrer nach dem Gesetze vom 19. Juli 1902 R Gbl N 221 erhöhten Witwen Pension. Nach Verlesung des bezüglichen

Amtsberichtes stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Gesuchstellerin Frau Mara Bregcha, st. Offizials Witwe im Sinne des Gesetzes vom 19. Juli 1902 R Gbl N 221 die bisherige Witwen Pension von 800 K auf jährlich 900 Kronen erhöht und ist die Casse anzuweisen, diese Pension ab 1. Juno 1903 zur Auszahlung zu bringen. Frau Friderike Wansner Stadtkommissärs Witwe bittet um Erhöhung ihrer Witwenpension auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juli 1902 R GBl N 221

Nach Verlesung des bezüglichen Amtsberichtes stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Gesuchstellerin Frau Friderike Wansner, Stadtkommissärs Witwe im Sinne des Gesetzes von 19. Juli 1902 R Gbl N 221 die bisherige WitwenPension von 700 auf 790 K jährlich erhöht und ist ihr diese Pension samt Quartiersgeld von jährlich 260 K ab 1. Jänner 1903 zur Auszahlung zu bringen. 2. Rekurse gegen Ausweisungs Erkenntnisse a. Liegt vor der Rekurs des Georg Edlauer verehl. Taglöhner in Steyr gegen das Ausweisungs Erkenntnis vom 8. Jänner 1903 Z 653. Der Sektionsantrag lautet: Mit

Rücksicht auf die polizeilichen Erhebungen und mit Bezug auf die Äußerung der Heimatgemeinde vom 17. Dzb. 1902 - künftig für den Rekurrenten nichts hergeben zu wollen und die Bemerkung, dass Rekurrent in die Heimatgemeinde kommen soll, wo er genug Arbeit findet, erscheint die Ausweisung gerechtfertigt und stellt die I. Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurs des Georg Edlauer keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 1405 bz Vorstellen b Liegt vor ein Rekurs des Rudolf Hryzak, gegen des Ausweisungs Erkenntnis von 3. Novb. 1902 Z. 23331 und gegen den Beschluss des Gemeinde-

rates vom 12. Dzemb. 1902. Der Amtsbeicht hierüber lautet: Mit Rücksicht auf die in der Polizeirelation vom 13. Jänner d.J. angeführten besonderen Verhältnisse, insbesondere aber mit Rücksicht darauf, daß Rud. Hryzak in der Waffenfabrik Arbeit gefunden hat, und wöchentlich 24 K verdient, erlaubt sich das Amt den Antrag zu stellen, der löbl. Gemeinderat möge seinen Beschluss von 12. Dezem. v.J. betreffend die Ausweisung, des Beschwerdeführers im eigenen Wirkungskreise zurücknehmen und daduch die vorliegende Beschwerde gegenstandslos machen; da im Falle der Vorlage dieser Beschwerde an die kk Statthalterei die letztere jedenfalls die Ausweisungsverfügig beheben würde. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen:

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