Ratsprotokoll vom 20. Februar 1903

Der Herr Referent bemerkt, dass vor Erledigung dieses Rekurses über das Ansuchen der Gemeinde Garsten wegen Aufnahme des Roman Hirsch in den Gemindeverband der Stadt Steyr entschieden werden müsse und verliest folgenden Sektionsantrag: Nachdem gemäß der gepflogenen Erhebungen sich ergeben hat, dass Roman Hirsch erst seit 14. Jänner 1898 ununterbrochen seinen Wohnsitz in Steyr hat, ist die seitens der Gemeinde Vorstehung Garsten im Gesuche von 22. Dzb. 1901 Z 29283 behauptete Ersitzung des Heimatrechts in Steyr für Roman Hirsch noch nicht eingetreten und stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen:

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