Ratsprotokoll vom 19. März 1882

Raths-Protokoll aufgenommen am 19. März 1882 über die diesjährige 3. ausserordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Landsiedl Anton Dr. Johann Hochhauser Mayr Anton Holub Karl Mayr Johann Huber Leopold Peyrl Josef Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Klein Wilhelm Schachinger Franz Entschuldigt sind die Herren: Johann Nep. Dürrnberger, Emil Göppl, Josef Haller und Julius Huber. Der Schriftführer Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittags

Tagesordnung II. Section 1. Gesuche um Verleihung des Stadttheaters für die Saison 1882/83. 2. Ansuchen um Uiberlassung des städt. Theaters zu Gastspielen im Monate April 1882. III. Section 5. Beschlussfassung pcto Beitragsleistung zu den Kosten für Herstellung eines Gehsteges über die neue Eisenbahnbrücke in Garsten. Der Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit und erklärt die Sitzung für eröffnet. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. 1. Um Verleihung des Stadttheaters in Steyr für die Saison 1882/83 sind nachstehende 7 ordnungsgemäß belegte Gesuche in offener Frist eingelaufen. Die Bewerber sind:

Tobias Ferdinand Mayr Theaterdirector in Pettau. Emil Weissberger Theaterdiektor in Warasdin. Georg Suppan Hofschauspieler in Petersburg. Viktor Berthal (Familiename Petri) Schauspieler und Direktor des Sommertheaters in Bad Hall. Karl Remay de Galantha Theaterdirektor in Neuhop. B. Bigl Theaterdirektor in Marburg und Adolf Siegl Theaterdirektor in Znaim. Die Section hat sämmtliche 7 Gesuche genanu geprüft und sich sodann über folgenden Vorschlag geeinigt: Primo loco: Herrn Victor Berthal. Secundo loco: Herrn B. Bigl. Tertio loco: Herrn Ignaz Siegl. Herr G. R. Wilhelm Klein stellt den Antrag im Sinne des Vorschlages der Section das Theater für die Saison 1882/83 den hierorts bereits seit 2 Jahren als soliden und tüchtigen Schauspieler und Regisseur thätigen Herrn Victor Berthal zu verleihen. Der Herr G. R. Dr. Hochhauser unterstützt diesen Antrag, indem Herr Berthal als ein sehr fähiger und hinlänglich erfahrener Schauspieler und Regisseur wohl genügend bekannt sei. Herr G. R. Anton Mayer empfiehlt eben-

falls Herrn Viktor Berthal nachdem er Direktor des Sommertheaters in Bad Hall ist und hiedurch Gelegenheit hat, sich schon vorher eine gute Gesellschaft zusammen zu stellen. Der Herr Vorsitzende macht darauf aufmerksam ob die Herren wissen, daß Herr Victor Berthal gemäß seines Gesuches keine Operetten aufzuführen gedenkt. Herr Referent verliest hierauf das Gesuch des Herrn Viktor Berthal: An eine löbliche Gemeinde Vertretung in Steyr! - Ich ergebenst Gefertigter erlaube mir einen löblichen Gemeinderath der k. k. l. f. Stadt Steyr um Verleihung des Stadttheaters für die Saison 1882/83 zu bitten und begründe diese Bitte wie folgt: Ich bin bereits seit Jahren an verschiedenen besseren Bühnen als Schauspieler und Regisseur mit guten Erfolg thätig gewesen. Laut Beschluß des Exekutiv Comites vom 30. November 1881 der Curkommission im Badeort Hall wurde mir die Theaterunternehmung in

Hall für die nächste Sommer Saison verliehen, und wäre mir dadurch die Gelegenheit gebothen den Sommer über das Theaterpersonale für den Winter zusammen zu stellen, und ein schon vollkommen gerundetes Ensemble von vorne herein in Steyr biethen zu können. Nachdem ich die Ehre habe bereits das zweite Jahr als Schauspieler und Regisseur am Stadttheater zu Steyr thätig zu sein, so bin ich mit den hiesigen Theaterverhältnissen vollkommen vertraut, uns der großen Verantwortung bewußt die ich der löblichen Gemeinde und dem P. S. Publikum vis a vis zu übernehmen habe. Im Falle als der löbliche Gemeinderath nur das Vertrauen schenken und das Theater verleihen sollte, würde ich mich gerne den hiesigen Verhältnissen fügen. Ich würde wöchentlich nur 4 Vorstellungen geben, und zwar Dienstag - Donnerstag, hauptsächlich anerkannt gediegene Lust und Schauspiele und die neuesten Novitäten dieser Gattungen, an Sam-

stagen und Sonntagen namentlich Volksstücke von anerkannt sittlichen und volksbildenden Werth. Es würde meine eifrigste Sorge sein durch Engagirung von bewährten Kräften welche schon durch ihre Thätigkeit an anderen Bühnen den Beweis ihrer Fähigkeit erbracht haben, die Vorstellungen auf das sorgfältigste studirt zur Aufführung zu bringen, was durch die Verminderung von 5 Theaterabende auf 4 in der Woche, wesentlich leichter durch zuführen wird. Durch meine zahlreichen Verbindungen würde es mir möglich sein namentlich mit Mitgliedern des k. k. Hofburgtheaters Gastspiele abzuschliessen, und würde ich nur in diesen Fällen, und bei kostspieligen Novitäten erhöhte Preise stellen sonst aber den allgemeinen Wunsch des hiesigen Publikums entsprechend die gewöhnlichen mässigen Preise beibehalten. Der Gefertigte würde stets die künstlerische und namentlich die sittlich

volksbildende Bedeutung der hiesigen Bühne vor Augen haben, durchstreng solide Geschäftsgebahrung das Interesse für das Theater aufrecht erhalten, und durch die strengste Ordnung, und pünktliche Ausführung aller auferlegten Verpflichtungen die Zufriedenheit einer löblichen Gemeinde, und des P. S. Publikums sich zu erwerben suchen. Schließlich erlaube ich mir zu erwähnen, daß ich auch über die nöthigen pecuniären Mittel zu verfügen in der Lage bin daher auch bezüglich der Kostüme den hiesigen strengen Ansprüchen zu entsprechen können glaube. Beiliegende Zeugnisse von Olmütz. Ung. Teplitz Krems zur Bestättigung, daß ich mir eine langjährige Praxis in Theaterangelegenheiten erworben habe. Hochachtungsvoll Viktor Berthal Petri Regisseur und Schauspieler, Direktor des Sommertheaters in Hall. - Steyr am 14. Februar 1882. Herr G. R. Josef Peyrl sagt, es gehe aus diesem Gesuche nicht hervor, daß Herr Berthal positiv keine Operetten aufzu-

führen gedenkt. Er sei überzeugt, daß derselbe sobald der Wunsch darnach ausgesprochen werden sollte, diesem auch gerecht werde. Herr G. R. Jakob Kautsch macht sodann aufmerksan, daß in den Vertragsbedingnissen die Verpflichtung zu OperettenAufführungen nicht vorhanden ist, wohl deswegen weil jedermann ein gediegenes Lust oder Schauspiel besser zusagen wird als eine schlechte Operette. Wird Herr Berthal sehen, daß das Publikum Operettenaufführungen wünscht so wird er diesen Wunsch schon im eigenen Interesse nachkommen. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Antrag des Herrn G. R. Wilhelm Klein unterstützt von der Section den Herrn G. R. Dr. Hochhauser Anton Mayr und Josef Peyrl zur Abstimmung und wird dieser Antrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. sonach ist das Stadttheater in Steyr für die Saison 1882/83, das ist vom September 1882 bis Palmsonntag 1883 an Herrn Viktor Berthal ver-

liehen. - Z. 2595. Der Herr Vorsitzende ersucht, sodann den Herrn Referenten die beiden an ihm eingelangten Schreiben um Uiberlassung des Stadttheaters für einige Vorstellungen im Monate April l. Js. vorzulesen. a. Lemberg am 12. März 1882. Löblicher Magistrat der Stadt Steyr. Da ich vieler Umbauten wegen die ich an meinen Theater in Wien vornehmen muß erst im Mai die Saison im Prater eröffnen kann, erlaube ich mir anzufragen ob ich zu einen Ensembler Gastspiel für den 9., 10., 11., 12., u 13. April das Stadttheater in Steyr erhalten könnte. Um umgehenden Bescheid bittet achtungsvoll Johann Fürst zur Zeit in Przemysl Galizien. Die Sektion beantragt: Es wolle der löbliche Gemeinderath dem Herrn Theaterdirektor Fürst über sein Ansuchen das hiesige Stadttheater zur Veranstaltung von 5 Vorstellungen und zwar am 9., 10., 11., 12. und 13. April

l. Js gegen dem überlassen, daß er entweder am Ostersonntag den 9. April das ganze Reinerträgniß zu Gunsten des hiesigen Armenfondes oder zum selben Zwecke für jede der 5 Vorstellungen 10 fl an die Gemeindevorstehung ab zuführen habe. Hierüber wird nach kurzer Debatte mit allen gegen zwei Stimmen beschlossen, dem Ansuchen des Herrn Fürst gegen dem Folge zu geben, daß das Reinerträgniß der Vorstellung am Oster Sonntag dem hiesigen Armenfonde zuzufliessen hat. Z. b. Linz am 13. März 1882. Löbliches Bürgermeisteramt Stadt Steyr Durch den sich zu Ostern vollziehenden Theater Direktionswechsel ist der beste Theil, der Kern der Gesellschaft, des hiesigen Theaters frei und hätten wir die Absicht ein Ensemblegastspiel zu unternehmen, und werde ich mich daher mit der Frage an ein löbliches Bürgermeister Amt, ob das dortige Theater für einige Abende im Monat April zu haben wäre

und zu welchen Bedingungen. Einer freundlichst baldigen Antwort entgegen sehend zeichne mich Hochhachtungsvoll Heinrich Skriwanek erster Komiker Linz. Die Section beantragt dem Ansuchen dahin Folge zu geben, daß Herrn Skriwanek das Theater in der zweiten Hälfte April l. Js. gegen dem überlassen werde, daß er für jede Vorstellung 5 fl zu Gunsten des hiesigen Theaterfondes zu bezahlen habe. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3512. III. Section Referent: Sectionsbmann Herr G. R. Johann Redl. 3. K. k. Betriebs Verwaltung der Kronprinz Rudolf Bahn. - Z. 1045 B. I. - An die geehrte Stadt Gemeinde Vorstehung in Steyr. Mit Bezugnahme auf das von einer geehrten Stadtgemeinde und den Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich am 12. Juni v. Js. mit Z. 7447 an die Betriebs Direktion in Steyr gerichtete Ansuchen um Gestattung der Anbringung eines Gehsteges an der zu erbauenden definitiven Ennsbrücke

und mit Bezugnahme auf mein Schreiben vom 4. Dezember v. Js. Z. 17565 beehre ich mich den in Abschrift beiliegenden Erlass des h. k. k. Handels Ministeriums vom 16. Jänner d. Js. Z. 41.119 er 1881 zur gefälligen Kenntnis mitzutheilen. Wie eine geehrte demselben entnehmen wolle, hat sich das h. k. k. Handels Ministerium bestimmt gefunden eine sehr wesentliche Reduction der gesetzlich vorgeschriebenen Last eintreten zu lassen, wodurch das von den vereinigten Gemeinden zu zahlende Mehrgewicht der Brückenträger in sehr nennenswerther Weise reduzirt wurde. Eingehend auf die einzelnen Bestimmungen des h. Erlasses können Sie den beiliegenden Plänen entnehmen, daß der Gehsteg mit einem Meter Gehwegbreite konstruirt ist, daß zu demselben eiserne breiter gehaltene (1.5 Meter) Treppen mit Holzstufen hinauf führen, daß über den beiden Mittelpfeilern Ausweichplätze angeordnet sind und daß der Gehsteg unmittelber hinter den

Treppen mit eisernen Thüren abgesperrt werden kann. In Hinblick auf die Anlage eines eventuellen zweiten Geleises empfiehlt es sich den Gehsteg auf der stromaufwärts gelegenen Brückenseite zu situiren. Mit Berücksichtigung aller dieser hochortigen Bestimmungen wurden weiters die Kosten der Anbringung des Gehsteges entwickelt und laut der beiliegenden Berechnung mit circa 3900 fl gefunden. Sollten die vereinigten Gemeinden sich zur Herstellung des Gehsteges entschliessen, so wäre in das vom k. k. Handels Ministerium geforderte Uibereinkommen nachstehende Bestimmungen aufzunehmen 1. Die vereinigten Gemeinden verpflichten sich zur Tragung sämmtlicher Mehrkosten welche der Kronprinz Rudolfbahn aus Anlass der Herstellung des Gehsteges erwachsen. Die Kronprinz Rudolf Bahn wird die aufgelaufenen Mehrkosten ohne Anrechnung von Regie Prozenten im Detail nachweisen. Dieser Kostennachweis wird der Stadtge-

meinde Steyr von der Kronprinz Rudolf Bahn überreicht und ist der ausgewiesene Betrag innerhalb vier Wochen an die Kronprinz Rudolf Bahn zu zahlen. 2. Die Erhaltung resp. eventuelle Reconstruction des Gehsteges und seiner Theile besorgt die Kronprinz Rudolf Bahn und werden die jeweilig auflaufenden Kosten der Stadtgemeinde Steyr facturirt, welche den ohne jeden Regiezuschlag angerechneten Betrag innerhalb vier Wochen vom Tage der Facturenlegung gerechnet, an die Kronprinz Rudolf Bahn zu zahlen hat. 3. Der Kronprinz Rudolf Bahn bleibt das Recht gewahrt, jederzeit den Gehsteg theilweise oder ganz abzusperren. Die Beurtheilung der Nothwendigkeit dieser Absperrung steht lediglich den Organen der Kronprinz Rudolf Bahn zu. Um den Publikum diese Bestimmung stets vor Augen zu halten, ist es nothwendig zunächst den

beiden Treppen je eine Tafel anzubringen und zu erhalten, welche die Bestimmung enthält, daß das Publikum den Weisungen der Bahnorgane stets sofort und unbedingt Folge zu leisten hat. 4. Der Gehsteg geht in das Eigenthum der Kronprinz Rudolf Bahn über. 5. Sollten in Folge der Benützung des Gehsteges von irgend welcher Seite an die Kronprinz Rudolf Bahn oder deren Rechtsnachfolger Ersatzansprüche aus was immer für einen Titel gestellt werden, so haben die drei vereinigten Gemeinden die Kronprinz Rudolf Bahn in diesem Falle unbedingt zu vertreten und den bezüglichen Ersatz zu leisten. 6. Zur Vereinfachung der Geschäftsabwicklung wird bestimmt, daß der Kronprinz Rudolf Bahn gegenüber in Angelegenheiten dieses Steges die Stadtgemeinde Steyr die Vertretung der 3 Gemeinden führt, daher alle Zuschriften und Ansprüche von Seite der Kronprinz Rudolf Bahn nur

an die Stadtgemeinde Steyr gerichtet werden. Schließlich stelle ich das höfliche Ersuchen mir Ihre Entschliessung spätestens 14 Tage nach Erhalt dieses Schreibens gefälligst mittheilen zu wollen. - Wien am 10. März 1882. Der k. k. Betriebsverwalter der Kronprinz Rudolf Bahn. Perl. Die beiden Gemeinden Sct. Ulrich und Garsten wurden hierüber am 16. l. Mts. seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr einvernommen und haben sich beide Gemeinden im Principe mit der Beitragsleistung einverstanden erklärt, doch wollen sie ehe sie sich über die Höhe ihres Beitrages entscheiden wissen, zu welchen Beitrag sich die Stadt Steyr herbeiläßt Zur gestrigen Sections Sitzung waren beide Gemeinden eingeladen, doch sind nur Vertreter der Gemeinde Sct. Ulrich erschienen. Die Section einigte sich über folgenden Antrag: Zur Herstellung des in Rede stehenden Gehsteges über die neue

Eisenbahnbrücke nächst Garsten, möge die Stadt Steyr von den vorangeschlagenen Kosten pr 3900 fl, die eine Hälfte übernehmen, wenn die andere Hälfte von den beiden Gemeinden Sct. Ulrich und Garsten übernommen werde. Zur Hereinbringung der Interessen für das ausgelegte Baukapital eventuell des Baukapitals selbst, möge höheren Ortes um die Bewilligung zur Einhebung eines Brückengeldes eingeschritten werden. Herr G. R. Josef Peyrl ist für den Sections Antrag und frägt ob über die Art und Weise der Einhebung der in Aussicht genommenen Brückenmauth schon ein Projekt vorliegt. Der Herr Vorsitzende erwiedert, es handle sich vorerst darum ob der Sectionsantrag angenommen werde oder nicht. Wird der Bau des Gehsteges beschlossen, so muß man dann um die Bewilligung der Brückenmauth beim Landesausschuß beziehungsweise Landtag einschreiten, dann erst könne man zur Lösung der Verwaltungsfrage schreiten und darü-

ber eine Bestimmung treffen ob die bewilligte Mauth in eigener Regie oder im Verpachtungswege einzuheben kommt, Pächter hiefür werden sich gewiß finden, da bereits schon gestern Jemand zur Uibernahme dieser Mauthpachtung Anfrage hielt. Herr G. R. Jakob Kautsch befürwortet ebenfalls die Annahme des Sectionsantrages Herr G. R. Dr. Hochhauser befürwortet die Annahme des Sectionsantrages und stellt folgende 2 Zusatzanträge: 1. Falls die beiden Gemeinden Sct. Ulrich und Garsten oder eine derselben ihren Antheil zur Herstellung des Gehsteges nicht leisten wollen, so übernimmt die Stadt Steyr auch die Beistellung der zweiten Hälfte beziehungsweise des 3ten oder 4ten Viertels der Bauund Erhaltungskosten. 2. Die Verwaltungsangelegenheiten in dieser Sache, werden gemeinschäftlich geführt und ist das Stimmenverhältniß je nach den geleisteten Beiträgen zu vertheilen: Der Herr Vorsitzende schreitet zur

Abstimmung und werden: 1. der Sectionsantrag einstimmig angenommen 2. der erste Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser einstimmig angenommen. 3. der zweite Zusatzantrag des Herrn G. R. Dr. Hochhauser einstimmig angenommen. Herr Dr. Hochhauser ist dafür, die Betriebs Verwaltung sofort zu verständigen, daß der Bau des in Rede stehenden Gehsteges beschlossen worden ist. Die Bewilligung der Brückenmauth hält er unter den gegebenen Verhältnissen nicht für zweifelhaft. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er werde die Erledigung in dieser Angelegenheit innerhalb der nächsten Tage der k. k. Betriebs Verwaltung der Kronprinz Rudolfs Bahn übermitteln. Herr G. R. Jakob Kautsch frägt ob es nicht etwa angezeigt wäre, nachdem gegenwärtig ein Brückenbau-Ingenieur in Steyr ist, einen Plan sammt Kostenüberschlag für eine eventuelle eiserne Brücke über die Steyer an Stelle der jetzigen kostspieligen hölzernen Brücke anfertigen zu lassen.

Die Herren G. R. Karl Holub und Dr. Hochhauser sind nicht dafür, da die Gemeinde gegenwärtig für einen solchen, wenn auch sehr wünschenswerthen Bau keine Mitteln habe und ein diesbezüglicher Plan bald veraltere, da gerade im Gebiethe der Brückenkonstruktionen noch immer wesentliche Fortschritte gemacht werden. Herr G. R. Jacob Kautsch erklärt, seine Anfrage als erledigt. - Z. 3467. Her G. R. Dr. Hochhauser erbittet sich das Wort um betreffs des zu wählenden Baugrundes für die Versuchs und Lehrwerkstätte einen Antrag zu stellen. Bisher seien 4 Bauplätze in Betracht gezogen worden. Der erste Bauplatz neben der Bürgerschule, müsse ganz ausser Betracht kommen, nachdem schon gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen und auch der Platz für eine eventuelle zukünftige Vergrösserung des Schulgebäudes reservirt bleiben müsse. Der zweite Bauplatz am sogenannten Fürstenfeld in Neulust, wäre

zwar sehr schön gelegen, doch seien hiegegen Bedenken rechtlicher Natur. Diese Felder sind nämlich auf den Namen des jetzigen Grafen noch nicht umgeschrieben und sind Fideicommissbestandtheile, daher sie nur mit Bewilligung der Fideicommissbehörde verkauft werden dürfen, was jedenfalls lange Zeit erfordert. Der dritte Baugrund auf den Nutzinger Feldern sei jedenfalls zu entlegen. Der vierte Baugrund am Auböckfelde ist zur Anlage des fraglichen Gebäudes wohl etwas beengt doch sei er der einzige welcher den meisten der gestellten Anforderungen entspricht und hat den grossen Vorzug im Centrum der Stadt Steyr zu liegen. Nachdem die Sache nicht länger verzögert werden darf, da die Regierung schon ihrerseits die nötigen Bestellungen macht, so stelle er den Dringlichkeitsantrag den Grund am Eysnfeld im Bedarfsausmasse anzukaufen. Der Herr Vorsitzende erwiedert diesbezüglich: Die Nutzinger Erben haben bereits

wissen lassen, daß sie nur das ganze Anwesen nicht aber ein Stück Feld zu verkaufen gesonnen sind. Verkaufsanträge liegen vor für das sogenannte Feilhauer Hammerwerk mit einem Anbothe von 35000 fl, ebenso für das Reitmayrsche Werk, wo die Anstalt gegenwärtig untergebracht ist, zum Kaufpreis von 14000 fl. Da Niemand der Herren Gemeinderäthe für diese Objekte das Wort nimmt, so betrachtet der Herr Vorsitzende dieselben als abgelehnt. Der Herr Vorsitzende theilt weiters mit, daß vom Auböckfeld falls 800 Quadrat Klafter gekauft werden, die Klafter zu 5 fl erhältlich sei und ihm dieses Anboth auf Verlangen schriftlich übergeben worden ist. Der Herr Vorsitzende hält ferners die Dringlichkeit dieser Angelegenheit in so lange nicht für so wichtig, bis ihm der zu grunde liegende Bauplan welcher kleinere

Abänderungen unterzogen worden ist und ein dies bezüglich, genau entworfener Kostenvoranschlag zugehändigt wird. Ist das vorausgegangen so weis man erst, welche Summe für den Baugrund erübrigt und was etwa von den bewilligten Baukosten in Höchstbetrag von 45000 fl erspart werden kann. Nach kurzer Debatte erklärt Herr G. R. Dr. Hochhauser, daß er auf eine sofortige Entscheidung nicht bestehe, sondern nur in Anbetracht des von Auböck vorliegenden Offertes eine sofortige Annahme desselben für empfehlenswerth gehalten habe. Hierauf Schluß der Sitzung um 12 Uhr Mittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Ant. Landsiedl Johann Redl Der Schriftführer Fritz Hähnel

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