Ratsprotokoll vom 19. März 1882

Treppen mit eisernen Thüren abgesperrt werden kann. In Hinblick auf die Anlage eines eventuellen zweiten Geleises empfiehlt es sich den Gehsteg auf der stromaufwärts gelegenen Brückenseite zu situiren. Mit Berücksichtigung aller dieser hochortigen Bestimmungen wurden weiters die Kosten der Anbringung des Gehsteges entwickelt und laut der beiliegenden Berechnung mit circa 3900 fl gefunden. Sollten die vereinigten Gemeinden sich zur Herstellung des Gehsteges entschliessen, so wäre in das vom k. k. Handels Ministerium geforderte Uibereinkommen nachstehende Bestimmungen aufzunehmen 1. Die vereinigten Gemeinden verpflichten sich zur Tragung sämmtlicher Mehrkosten welche der Kronprinz Rudolfbahn aus Anlass der Herstellung des Gehsteges erwachsen. Die Kronprinz Rudolf Bahn wird die aufgelaufenen Mehrkosten ohne Anrechnung von Regie Prozenten im Detail nachweisen. Dieser Kostennachweis wird der Stadtge-

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