Ratsprotokoll vom 19. März 1882

zwar sehr schön gelegen, doch seien hiegegen Bedenken rechtlicher Natur. Diese Felder sind nämlich auf den Namen des jetzigen Grafen noch nicht umgeschrieben und sind Fideicommissbestandtheile, daher sie nur mit Bewilligung der Fideicommissbehörde verkauft werden dürfen, was jedenfalls lange Zeit erfordert. Der dritte Baugrund auf den Nutzinger Feldern sei jedenfalls zu entlegen. Der vierte Baugrund am Auböckfelde ist zur Anlage des fraglichen Gebäudes wohl etwas beengt doch sei er der einzige welcher den meisten der gestellten Anforderungen entspricht und hat den grossen Vorzug im Centrum der Stadt Steyr zu liegen. Nachdem die Sache nicht länger verzögert werden darf, da die Regierung schon ihrerseits die nötigen Bestellungen macht, so stelle er den Dringlichkeitsantrag den Grund am Eysnfeld im Bedarfsausmasse anzukaufen. Der Herr Vorsitzende erwiedert diesbezüglich: Die Nutzinger Erben haben bereits

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