Ratsprotokoll vom 26. November 1880

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. November 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rats-Protokoll über die IV. Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 26. November 1880. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner. Der Vicebürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Anton Landsiedl Emil Göppl Anton Mayr Ferdinand Gründler Mathias Perz Josef Haller Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Josef Huber Leopold Putz Leopold Huber Josef Reder Anton Jäger v. Waldau. Johann Redl Carl Jäger v. Waldau Franz Schachinger Jakob Kautsch Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Friedrich Hähnel Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesen- heit der zur Beschlußfähigkeit

Rats-Protokoll über die IV. Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 26. November 1880. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner. Der Vicebürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Anton Landsiedl Emil Göppl Anton Mayr Ferdinand Gründler Mathias Perz Josef Haller Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Josef Huber Leopold Putz Leopold Huber Josef Reder Anton Jäger v. Waldau. Johann Redl Carl Jäger v. Waldau Franz Schachinger Jakob Kautsch Franz Wickhoff Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Friedrich Hähnel Beginn der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit

erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und geht hierauf zur Tagesordnung über: Tagesordnung: I. Sektion 1. Gesuch des Herrn Franz Gerl um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr. 2. Techmisches Gutachten über die zur Erbauung einer Jägerkaserne in Aussicht genommenen Lokalitäten resp. Baustellen. 3. Entscheidung über die Rekurse der Eheleute Benedikt und Maria Werndl und Anton und Maria Zarbl gegen die verweigerte Armengeld resp. Unterstandsgewährung. II. Section 4. Amtsbericht über die Cassegebahrung im Oktober 1880. 5 Amtsbericht über die Einnahmen und Ausgaben anläßlich der stattgehabten Jubiläumsfestlichkeiten und Ausstellung. 6. Amtsbericht zu dem Erlasse des oö. Landes-Ausschusses Linz betreffend das Gesetz über die Einhebung einer Gemeindeumlage auf Bier und

erforderlichen Anzal von Ge- meinderats-Mitgliedern und geht hierauf zur Tagesord- nung über: Tagesordnung: I. Sektion 1. Gesuch des Herrn Franz Gerl um Aufnahme in den Gemeinde-Ver- band der Stadt Steyr. 2. Techmisches Gutachten über die zur Erbauung einer Jägerka- serne in Aussicht genommenen Lokalitäten resp. Baustellen. 3. Entscheidung über die Rekurse der Eheleute Benedikt und Maria Werndl und Anton und Maria Zarbl gegen die verweigerte Armengeld resp. Unterstandsge- währung. II. Section 4. Amtsbericht über die Cassege- bahrung im Oktober 1880. 5 Amtsbericht über die Einnah- men und Ausgaben anläß- lich der stattgehabten Jubiläums- festlichkeiten und Ausstel- lung. 6. Amtsbericht zu dem Erlasse des oö. Landes-Ausschusses Linz betreffend das Gesetz über die Einhebung einer Gemeinde- umlage auf Bier und

gebrannte Flüssigkeiten und Wal des Überprüfungs- Comités für das Präliminare pro 1881. 7. Gesuch des Vereins der Schul- freunde um Überlassung noch eines Lokales im Exjesuiten- gebäude zur Erweiterung der Suppen-Anstalt. 8. Zuschrift des kk Stadtschulra- tes Steyr wegen Beitragslei- stung zur Anschaffung von Festschriften für die Schulju- gend, anläßlich der Kaiser Josef Feier III. Sektion 9. Äusserungen des Herrn Gustav Gschaider, hochwürden Herrn Johann Nep. Dürnberger und Herrn Gott- lieb Bruckschwaiger in Betreff der Wasserbezuges aus der Wasserleitung zum Exjesuiten- gebäude. 10. Beratung der Gutachten und Kostenvoranschläge zur Aus- besserung des Tief-Reservoirs auf dem Franz Josef-Platz. IV. Section 11. Beratung des von Herrn Franz Gerl vorgelegten Kostenvor- anschlages über die Erbau- ung eines neun Armenhauses.

gebrannte Flüssigkeiten und Wal des ÜberprüfungsComités für das Präliminare pro 1881. 7. Gesuch des Vereins der Schulfreunde um Überlassung noch eines Lokales im Exjesuitengebäude zur Erweiterung der Suppen-Anstalt. 8. Zuschrift des kk Stadtschulrates Steyr wegen Beitragsleistung zur Anschaffung von Festschriften für die Schuljugend, anläßlich der Kaiser Josef Feier III. Sektion 9. Äusserungen des Herrn Gustav Gschaider, hochwürden Herrn Johann Nep. Dürnberger und Herrn Gottlieb Bruckschwaiger in Betreff der Wasserbezuges aus der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude. 10. Beratung der Gutachten und Kostenvoranschläge zur Ausbesserung des Tief-Reservoirs auf dem Franz Josef-Platz. IV. Section 11. Beratung des von Herrn Franz Gerl vorgelegten Kostenvoranschlages über die Erbauung eines neun Armenhauses.

12. Collektiv-Eingabe der Lehrpersonales an den städt. Volksund Bürgerschulen um Belassung des bisherigen Quartiergeld-Perzentausmasses. I. Sektion Vortragender Herr Sections-Obmann G.R. Anton v. Jäger von Waldau. 1. Wird folgendes Ansuchen verlesen: „Löblicher GemeindeRath Steyr! - Der ergebenst Gefertigte bittet Einen löblichen Gemeinderat Steyr um gütige Aufnahme in den Gemeinde-Verband Steyr gegen Taxenerlag: Derselbe betreibt bereits seit 4. Jahren Jänner 1872 das Conzessionirte Baugewerbe in Steyr. Gegenwärtig ist der ergebenst Gefertigte nach Stainz in Steyrmark zuständig; derselbe ist verheiratet und hat fünf Kinder namens Robert, Rudolf, Martin, Franz und Eduard wovon Ersterer bereits 17 Jahre und letzterer über 6 Jahre alt ist. Hochachtungsvoll, ergebenster Fr. Gerl, Baumeister. Steyr, am 6. Novamber 1880.“ Uber Sektions-

12. Collektiv-Eingabe der Lehrper- sonales an den städt. Volks- und Bürgerschulen um Be- lassung des bisherigen Quar- tiergeld-Perzentausmasses. I. Sektion Vortragender Herr Sections-Obmann G.R. Anton v. Jäger von Waldau. 1. Wird folgendes Ansuchen verlesen: „Löblicher Gemeinde- Rath Steyr! - Der ergebenst Gefertigte bittet Einen löblichen Gemeinderat Steyr um gü- tige Aufnahme in den Ge- meinde-Verband Steyr gegen Taxenerlag: Derselbe betreibt bereits seit 4. Jahren Jänner 1872 das Conzessionirte Bauge- werbe in Steyr. Gegenwär- tig ist der ergebenst Gefertigte nach Stainz in Steyrmark zuständig; derselbe ist verhei- ratet und hat fünf Kinder namens Robert, Rudolf, Martin, Franz und Eduard wovon Ersterer bereits 17 Jahre und letzterer über 6 Jahre alt ist. Hochachtungsvoll, ergebenster Fr. Gerl, Baumeister. Steyr, am 6. Novamber 1880.“ Uber Sektions-

Antrag wird einstimmig beschlossen, diesem Ansuchen nicht zu willfahren, nachdem Herr Gerl nicht in Steyr, son- dern in der Gemeinde St. Ulrich domizilirt und dortselbst auch seinen Besitz hat. Z. 11741. 2. Wird folgendes technisches Gut- achten sammt Kostenvoranschlag verlesen: „Technisches Gutachten über die von der löblichen Gemein- de-Vorstehung der landesfürstl. Kreisstadt Steyr zur Herstel lung einer Jäger-Bataillons-Kaserne vor- läufig in Aussicht genommenen Localitäten resp. Baustellen. Über Auftrag Seiner Exzellenz des Herrn Statthalters für Ober- öst. vom 3. November 1880 Z. 11275 hat der Gefertigte sich nach Steyr begeben und nach Aufforde- rung und im Beisein der Vor- genannten Vorstehung sowie einiger Herren Gemeinde- räthe am 5. und 6. November 1880 auf Grund der Anlei- tung für die Anlage von neu- zu erbauende Kasernen als Substrat der § 5 des Ein- quartirungs Gesetzes vom Jahre 1879 insbesondere

Antrag wird einstimmig beschlossen, diesem Ansuchen nicht zu willfahren, nachdem Herr Gerl nicht in Steyr, sondern in der Gemeinde St. Ulrich domizilirt und dortselbst auch seinen Besitz hat. Z. 11741. 2. Wird folgendes technisches Gutachten sammt Kostenvoranschlag verlesen: „Technisches Gutachten über die von der löblichen Gemeinde-Vorstehung der landesfürstl. Kreisstadt Steyr zur Herstel lung einer Jäger-Bataillons-Kaserne vorläufig in Aussicht genommenen Localitäten resp. Baustellen. Über Auftrag Seiner Exzellenz des Herrn Statthalters für Oberöst. vom 3. November 1880 Z. 11275 hat der Gefertigte sich nach Steyr begeben und nach Aufforderung und im Beisein der Vorgenannten Vorstehung sowie einiger Herren Gemeinderäthe am 5. und 6. November 1880 auf Grund der Anleitung für die Anlage von neuzu erbauende Kasernen als Substrat der § 5 des Einquartirungs Gesetzes vom Jahre 1879 insbesondere

nach den Punkten 404 bis incl. 413 des Artikels I. /: Wahl der Baustelle /: und der zweiten Abschnittes über die Anforderung an eine neue Kasernen Anlage in hygienischtechnischer Beziehung, sowie endlich eine Zusammenstellung der Unterkunfts-Erfordernisse speziell für das zu erreichende Bauobject ddo Wien Oktober 1880 den diesfälligen Lokalaugenschein vorgenommen und derselbe gibt über die ausgezeigten Localitäten resp. Baustellen, gestützt auf Seine gemachten Wahrnehmungen sein Gutachten ab wiefolgt: Der Untergrund im ganzen Bereiche des Stadtgebietes ist überall fest und als Baugrund aus Alluvium seit unabsehbarer Zeit bestehend von vorzüglicher Beschaffenheit. Desgleichen läßt auch die Qualität des Wassers nirgends etwas zu wünschen übrig und der Grundwesserstand wechselt je nach der relativen Höhenlage über die nächstgelegenen Flüsse /: Enns &. Steyr :/ ist aber überall einzureichend tiefer. Im Einzeln wird jedoch nachstehendes bemerkt,

nach den Punkten 404 bis incl. 413 des Artikels I. /: Wahl der Baustelle /: und der zweiten Abschnittes über die Anforderung an eine neue Kasernen Anlage in hygienisch- technischer Beziehung, sowie endlich eine Zusammenstellung der Unterkunfts-Erfordernisse speziell für das zu erreichende Bauobject ddo Wien Oktober 1880 den diesfälligen Lokalaugen- schein vorgenommen und der- selbe gibt über die ausgezeigten Localitäten resp. Baustellen, gestützt auf Seine gemachten Wahrnehmun- gen sein Gutachten ab wie- folgt: Der Untergrund im ganzen Bereiche des Stadt- gebietes ist überall fest und als Baugrund aus Alluvium seit unabsehbarer Zeit beste- hend von vorzüglicher Beschaffen- heit. Desgleichen läßt auch die Qualität des Wassers nirgends etwas zu wünschen übrig und der Grundwesserstand wechselt je nach der relativen Höhenlage über die nächst- gelegenen Flüsse /: Enns &. Steyr :/ ist aber überall einzureichend tiefer. Im Einzeln wird jedoch nachstehendes bemerkt,

Von den besichtigten Objecten oder Baustellen sind: 1. das Exjesuitengebäude und die Gründe beim Posthof ganz unge- eignet. 2. Das Kammacherfeld südwestlich vom Ackerfeld des Nutzinger und das Ackerfeld linksseitig von der Garsten-Strasse kaum geeignet. 3. Die der Brauer-Commume gehörigen Gründe ausserhalb der Vorstadt Ort :/ früher Schlüsselhofgründe /: und die Gründe des Herrn Reder ausser- halb der Schönau, nur bedingungs- weise geeignet. 4. Das Ackerfeld vor dem Nutzin- gergütl ausserhalb der Vorstadt Enndorf, geeignet. 5. Die Ackergründe rechtsseitig von der Garstnerstrasse in etwas weiterer Entfernung von der Stadt und höher gelegen, als die Gründe linksseitig, gut geeig- net. 6. Die Gründe ausserhalb der Vor- stadt Aichet und das Acker- feld der Fürsten Lamberg an der Strasse nach Christkindl, westlich von der Villa Meikert gelegen, ganz besonders geeignet. Linz

Von den besichtigten Objecten oder Baustellen sind: 1. das Exjesuitengebäude und die Gründe beim Posthof ganz ungeeignet. 2. Das Kammacherfeld südwestlich vom Ackerfeld des Nutzinger und das Ackerfeld linksseitig von der Garsten-Strasse kaum geeignet. 3. Die der Brauer-Commume gehörigen Gründe ausserhalb der Vorstadt Ort :/ früher Schlüsselhofgründe /: und die Gründe des Herrn Reder ausserhalb der Schönau, nur bedingungsweise geeignet. 4. Das Ackerfeld vor dem Nutzingergütl ausserhalb der Vorstadt Enndorf, geeignet. 5. Die Ackergründe rechtsseitig von der Garstnerstrasse in etwas weiterer Entfernung von der Stadt und höher gelegen, als die Gründe linksseitig, gut geeignet. 6. Die Gründe ausserhalb der Vorstadt Aichet und das Ackerfeld der Fürsten Lamberg an der Strasse nach Christkindl, westlich von der Villa Meikert gelegen, ganz besonders geeignet. Linz

am 9. November 1886 Franz Greutter kk Baurath.“ Aproximativer Kostenvoranschlag zur Erbauung einer Jägerbataillons Kaserne in der landesfürstlichen Kreisstadt Steyr. Anmerkung: Der vorliegenden Berechnung liegt das vom kk Professor der Architektur am höheren Genie-Curse und an der technschen Militär-Akademie Franz Gruber ausgearbeitete und bei der Hof- und Staatsdruckerei im Verlag befindliche Beispiel für die Anlage einer Jägerkaserne ddo Wien April 1880 und die seit einem Decenium erhobenen Durchschnitts-Preise für den Neubau von Schulhäusern im Lande Oberösterreich zu Grunde: 1stens Offiziersgebäude 2 Stockwerke Joch in der Grundfläche von 378 □ M per □ M 80 fl 30240 fl 2tens Nebengebäude: a. Im ebenerdigen Theile 440 □ M. in der Grundfläche à 28 fl - 12320 fl b. In dem I. Stockwerk hohen Theilen 262 □ M Grundfläche à 50 fl - 13100 fl zusammen 26420 fl

am 9. November 1886 Franz Greutter kk Baurath.“ Aproximativer Kostenvoranschlag zur Erbauung einer Jägerba- taillons Kaserne in der landes- fürstlichen Kreisstadt Steyr. Anmerkung: Der vorliegenden Berechnung liegt das vom kk Profes- sor der Architektur am höheren Genie-Curse und an der techn- schen Militär-Akademie Franz Gruber ausgearbeitete und bei der Hof- und Staatsdrucke- rei im Verlag befindliche Beispiel für die Anlage einer Jäger- kaserne ddo Wien April 1880 und die seit einem Decenium erhobenen Durchschnitts-Preise für den Neubau von Schulhäu- sern im Lande Oberösterreich zu Grunde: 1stens Offiziersgebäude 2 Stockwerke Joch in der Grundfläche von 378 □ M per □ M 80 fl 30240 fl 2tens Nebengebäude: a. Im ebenerdigen Theile 440 □ M. in der Grundfläche à 28 fl - 12320 fl b. In dem I. Stockwerk hohen Theilen 262 □ M Grund- fläche à 50 fl - 13100 fl zusammen 26420 fl

3tens 2 Mannschafts-Wohngebäu- de jedes 2 Stockwerk hoch und in der Grundfläche 900 □ Mtr zusammen 1800 □ M à 80 fl 144000 fl 4tens Augmentations-Magazin ebenerdig zu 286 □ M. à 25 fl 7150 fl 5tens Remiese ebenerdig zu 325 □ Mtr à 25 fl 8125 fl 6tens Stallgebäude ebener- dig 87 □ M. à 25 fl 2175 fl zusammen 218110 fl Linz am 9. November 1880. Franz Greutter, kk Baurath. Hiebei erscheinen jedoch die Grundeinlösungskosten nicht eingerechnet. Die Sektion stellt den Antrag beide Elaborate vor- läufig zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende meint, daß der löbliche Gemeinderat schlüssig werden möge, ob jetzt schon ein dießbezüglicher Bau- Platz gekauft werden, oder ob man damit warten solle bis betreffs des Zeitpunktes der thatsächlichen Dislokation

3tens 2 Mannschafts-Wohngebäude jedes 2 Stockwerk hoch und in der Grundfläche 900 □ Mtr zusammen 1800 □ M à 80 fl 144000 fl 4tens Augmentations-Magazin ebenerdig zu 286 □ M. à 25 fl 7150 fl 5tens Remiese ebenerdig zu 325 □ Mtr à 25 fl 8125 fl 6tens Stallgebäude ebenerdig 87 □ M. à 25 fl 2175 fl zusammen 218110 fl Linz am 9. November 1880. Franz Greutter, kk Baurath. Hiebei erscheinen jedoch die Grundeinlösungskosten nicht eingerechnet. Die Sektion stellt den Antrag beide Elaborate vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende meint, daß der löbliche Gemeinderat schlüssig werden möge, ob jetzt schon ein dießbezüglicher BauPlatz gekauft werden, oder ob man damit warten solle bis betreffs des Zeitpunktes der thatsächlichen Dislokation

eines Jägerbataillons nach Steyr Allerhöchsten Ortes eine bestimmte Entscheidung herablangen werde. G.R. Wickhoff theilt mit, daß nach seinem, gemeinsam mit dem Herrn Bürgermeister Pointner in Wien an maßgebender Stelle eingeholten Erkundigungen die thatsächliche Verlegung eines Jägerbataillons nach Steyr noch Jahre auf sich warten lassen könne und beantrage daher die weiteren Ausführungen in dieser Sache vorläufig zu vertagen und diesbezüglich einen Bericht an die kk Statthalterei zu erstatten. Dieser Antrag wird auch vom G.R. Kautsch befürwortet. G.R. Mayr frägt, ob die Gemeinde seinerzeit die Reparaturskosten an der Kaserne zu tragen hätte, was der Vorsitzende bejaht.

eines Jägerbataillons nach Steyr Allerhöchsten Ortes eine bestimmte Entschei- dung herablangen werde. G.R. Wickhoff theilt mit, daß nach seinem, gemeinsam mit dem Herrn Bürgermei- ster Pointner in Wien an maßgebender Stelle einge- holten Erkundigungen die thatsächliche Verlegung eines Jägerbataillons nach Steyr noch Jahre auf sich war- ten lassen könne und bean- trage daher die weiteren Ausführungen in dieser Sache vorläufig zu vertagen und diesbezüglich einen Bericht an die kk Statthalterei zu erstatten. Dieser Antrag wird auch vom G.R. Kautsch befürwortet. G.R. Mayr frägt, ob die Gemeinde seinerzeit die Reparaturskosten an der Kaserne zu tragen hätte, was der Vorsitzende bejaht.

Nachdem noch GR. Wickhoff den Wunsch geäussert, das Amt möge das aproximative Er- trägnis ausrechnen und seinerzeit dem löblichen Gemeinderat zur Kenntnis- nahme vorlegen, wird im Sinne des Wickhoff'schen Antrages einstimmig die Vertagung dieser Angele- genheit bis zu dem Zeit- punkt, wo die Verlegung eines Jägerbataillons nach Steyr unzweifelhaft zur Tatsache werden soll ange- nommen. - ad Z. 11740. 3. Werden die Rekurse der Eheleute Anton und Maria Zarbl wegen verweigerten Unterstandes und der Eheleute Benedikt und Maria Werndl wegen verweigerter Unterstützung vorgetragen Sektions-Antrag: Die Sektion stellt den Antrag es sei dem Rekurse der Ehe- leute Anton um Maria Zarbl, dann des Benedikt

Nachdem noch GR. Wickhoff den Wunsch geäussert, das Amt möge das aproximative Erträgnis ausrechnen und seinerzeit dem löblichen Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorlegen, wird im Sinne des Wickhoff'schen Antrages einstimmig die Vertagung dieser Angelegenheit bis zu dem Zeitpunkt, wo die Verlegung eines Jägerbataillons nach Steyr unzweifelhaft zur Tatsache werden soll angenommen. - ad Z. 11740. 3. Werden die Rekurse der Eheleute Anton und Maria Zarbl wegen verweigerten Unterstandes und der Eheleute Benedikt und Maria Werndl wegen verweigerter Unterstützung vorgetragen Sektions-Antrag: Die Sektion stellt den Antrag es sei dem Rekurse der Eheleute Anton um Maria Zarbl, dann des Benedikt

und Maria Werndl nicht stattzugeben, sohin der Beschluß der städt. Armen-Commission aufrecht zu erhalten. Derselbe wird vom G.R. Kautsch mit der Motivirung unterstützt, daß man nur ganz Dürftige zu berücksichtigen habe. GR. Mayr beantragt den Rekursakt der Eheleute Zarbl an die Armen-Commission zurückzuweisen mit dem Auftrage der Maria Zarbl ein Armengeld zuzuweisen. Der Vorsitzende erklärt, daß es der Maria Zarbl frei stehe für sich um eine Unterstützung bei der Armen-Commission bittlich zu werden. Hierauf wird der SektionsAntrag mit allen gegen eine Stimme angenommen Z. 10927 & 10860.

und Maria Werndl nicht statt- zugeben, sohin der Beschluß der städt. Armen-Commission aufrecht zu erhalten. Derselbe wird vom G.R. Kautsch mit der Motivirung unterstützt, daß man nur ganz Dürftige zu berücksichtigen habe. GR. Mayr beantragt den Re- kursakt der Eheleute Zarbl an die Armen-Commission zurückzuweisen mit dem Auftrage der Maria Zarbl ein Armengeld zuzu- weisen. Der Vorsitzende erklärt, daß es der Maria Zarbl frei stehe für sich um eine Unterstüt- zung bei der Armen-Com- mission bittlich zu werden. Hierauf wird der Sektions- Antrag mit allen gegen eine Stimme angenommen Z. 10927 & 10860.

II. Sektion Vortragender Sektions-Obmann Herr G.R. Leopold Huber 4. Der Amtsbericht betreffend die Gebahung der Stadtasse in Steyr im Monate Okto- ber 1880: „Resultat der Gebahrung der Stadt- Casse in Steyr im Monate Okto- ber 1880: Einnahmen in Monate Oktober 1880 33469 fl 46 Hievon den am 30. Sep- tember 1880 verbliebenen baaren Casserest mit 15242 fl 42 1/2 daher Einnahmen Summe im Oktober 1880 48711 fl 88 1/2 Hievon abgezogen die in Monte Oktober 1880 bestrittenen Aus- gaben per 21601 fl 40 1/2 verbleibt für den Mo- nat Novamber, 1880 ein barer Casserest von 27110 fl 48 wovon 10000 fl interimistisch in der Sparkasse eingelegt sind zur Passiv- Zinsenzalung. Wenn den obigen Einnahmen

II. Sektion Vortragender Sektions-Obmann Herr G.R. Leopold Huber 4. Der Amtsbericht betreffend die Gebahung der Stadtasse in Steyr im Monate Oktober 1880: „Resultat der Gebahrung der StadtCasse in Steyr im Monate Oktober 1880: Einnahmen in Monate Oktober 1880 33469 fl 46 Hievon den am 30. September 1880 verbliebenen baaren Casserest mit 15242 fl 42 1/2 daher Einnahmen Summe im Oktober 1880 48711 fl 88 1/2 Hievon abgezogen die in Monte Oktober 1880 bestrittenen Ausgaben per 21601 fl 40 1/2 verbleibt für den Monat Novamber, 1880 ein barer Casserest von 27110 fl 48 wovon 10000 fl interimistisch in der Sparkasse eingelegt sind zur Passiv- Zinsenzalung. Wenn den obigen Einnahmen

in Monate Oktober per 33469 fl 46 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates September 1880 stattgefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit 121918 fl 60 so erscheint dann bis Ende Oktober 1880 ein GesamtEmpfang von 155388 fl 64 Und wenn den im Monate Oktober 1880 bestrittenen obigen Ausgaben per 21601 fl 40 1/2 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginn bis Ende September 1880 zugezält werden mit 10676 fl 17 1/2 so zeigt sich dann bis zu Ende Oktober 1881 eine Ausgaben-GesammtSumme von 128277 fl 58 Städt. Casse-Amt Steyr am 31. Oktober 1880. Willner, CassenDirector. Paarfusser, Controllor. Gesehen Hähnel, Sekretär. Wird über SektionsAntrag einstimmig geneh-

in Monate Oktober per 33469 fl 46 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Mo- nates September 1880 statt- gefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit 121918 fl 60 so erscheint dann bis Ende Oktober 1880 ein Gesamt- Empfang von 155388 fl 64 Und wenn den im Monate Okto- ber 1880 bestrittenen obigen Ausgaben per 21601 fl 40 1/2 die gesammten Ausga- ben seit dem Jahresbeginn bis Ende September 1880 zugezält werden mit 10676 fl 17 1/2 so zeigt sich dann bis zu Ende Oktober 1881 eine Ausgaben-Gesammt- Summe von 128277 fl 58 Städt. Casse-Amt Steyr am 31. Oktober 1880. Willner, Cassen- Director. Paarfusser, Controllor. Gesehen Hähnel, Sekretär. Wird über Sektions- Antrag einstimmig geneh-

migend zur Kenntnis ge- nommen. Z. 11823. 5. Kommt nachstehender Amtsbe- richt zur Verlesung: Amtsbe- richt: „Zur Verrechnung der für das Jubiläumsfest zur Feier des 900 jährigen Bestandes der Stadt und der damit verbundenen landwirtschaftlichen und gewerblichen Ausstellung erlaufenen Kosten und der zu deren Bedeckung er- forderlichen Einnahmen wurden folge gemeinde ämtlichen Erlasses von 18. Febru- ar 1888 Z 1573 ein eigenes Journal mit einer besonde- ren Casse errichtet. Wie nun das anruhende Jour- nale und die daraus gezoge- ne Rechnung ://: in 209 Posten und 194 Beilagen nachwei- sen, sind mit den aus der Stadt-Casse entnommenen 2 Vorschüssen per 6000 fl und den eigenen Ein- nahmen des Finanz Comi- tés per 15202 fl 44 zusammen also mit baren Einnahmen per 21202 fl 44

migend zur Kenntnis genommen. Z. 11823. 5. Kommt nachstehender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht: „Zur Verrechnung der für das Jubiläumsfest zur Feier des 900 jährigen Bestandes der Stadt und der damit verbundenen landwirtschaftlichen und gewerblichen Ausstellung erlaufenen Kosten und der zu deren Bedeckung erforderlichen Einnahmen wurden folge gemeinde ämtlichen Erlasses von 18. Februar 1888 Z 1573 ein eigenes Journal mit einer besonderen Casse errichtet. Wie nun das anruhende Journale und die daraus gezogene Rechnung ://: in 209 Posten und 194 Beilagen nachweisen, sind mit den aus der Stadt-Casse entnommenen 2 Vorschüssen per 6000 fl und den eigenen Einnahmen des Finanz Comités per 15202 fl 44 zusammen also mit baren Einnahmen per 21202 fl 44

die sämmtlichen dem Comite zugewiesenen Fest- und Ausstellungs-Auslagen per. 19624 fl 73 1/2 bezalt und der verbliebene Baarschaftsrest per 1577 fl 20 1/2 an die Stadt-Casse als ein theilweiser Rückersatz des Vorschusses per 6000 fl abgeführt und der hiernach von demselben noch verbliebene Abgang per 4422 fl 29 1/2 als eine auserordentliche Ausgabe für das Jubiläums- und Ausstellungsfest in die Stadtkasse-Rechnung eingestellt worden anstatt der dafür präliminirt gewesenen 3200 fl. Ausser dem vorstehend nachgewiesenen Defizit des Fest-Comites per 4422 fl 29 1/2 erscheinen aber in der Stadt-Casse-Rechnung auch noch andere dem Comité zugewiesenen Dekorations Auslagen per 501 fl 33 sowie der ebenfalls nicht präliminirt gewewesene Jubiläums-

die sämmtlichen dem Comi- te zugewiesenen Fest- und Ausstellungs-Auslagen per. 19624 fl 73 1/2 bezalt und der ver- bliebene Baarschaftsrest per 1577 fl 20 1/2 an die Stadt-Casse als ein theilweiser Rücker- satz des Vorschusses per 6000 fl abgeführt und der hiernach von demselben noch verbliebene Abgang per 4422 fl 29 1/2 als eine auserordentliche Aus- gabe für das Jubiläums- und Ausstellungsfest in die Stadtkasse-Rechnung einge- stellt worden anstatt der dafür präliminirt gewese- nen 3200 fl. Ausser dem vorstehend nachgewiesenen Defizit des Fest-Comites per 4422 fl 29 1/2 erscheinen aber in der Stadt-Casse-Rechnung auch noch andere dem Comité zugewiesenen Dekorations Auslagen per 501 fl 33 sowie der ebenfalls nicht präliminirt gewe- wesene Jubiläums-

Beitrag für das hiesige Bürgerkorps mit 600 fl daher sich als die gan- zen, aus Anlaß des Festes die Stadtkasse belastenden Kosten belaufen auf 5523 fl 61 1/2 Die löbliche Gemeinde-Vorste- hung wolle nun diese Ver- rechnung genehmigen. Steyr, am 30. Oktober 1880. Willner, Cassen-Direktor. Gesehen, Hähnel, Sekretär.“ Derselbe wird über Sektions-Antrag ein- stimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. Z 11737. 6. Kommt folgender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht: „Laut Landesgesetz vom 5. August l.J. Z 6 und hohem Landesausschuss-Erlaß ddo 2. September 1880 Z. 9526 sind die Gemeinden nicht mehr berechtigt von Bier und gebrandten geistigen Flüssigkeiten

Beitrag für das hiesige Bürgerkorps mit 600 fl daher sich als die ganzen, aus Anlaß des Festes die Stadtkasse belastenden Kosten belaufen auf 5523 fl 61 1/2 Die löbliche Gemeinde-Vorstehung wolle nun diese Verrechnung genehmigen. Steyr, am 30. Oktober 1880. Willner, Cassen-Direktor. Gesehen, Hähnel, Sekretär.“ Derselbe wird über Sektions-Antrag einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. Z 11737. 6. Kommt folgender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht: „Laut Landesgesetz vom 5. August l.J. Z 6 und hohem Landesausschuss-Erlaß ddo 2. September 1880 Z. 9526 sind die Gemeinden nicht mehr berechtigt von Bier und gebrandten geistigen Flüssigkeiten

einen Zuschlag auf die diesbezügliche Verzehrungssteuer einzuheben. Hiefür jedoch werden sie ermächtigt eine GemeindeUmlage auf den Verbrauch dieser Artikel bis zum Betrage von 50 xr per Hektoliter Bier und von 2 fl per Hektoliter von gebranndten geistigen Flüssigkeiten einzuheben. Betreffs der Art der Einhebung resp. Rückvergütung dieser Umlagen, kann die selbe Gepflogenheit, wie sie bisher beim 30 % Zuschlag statt hatte, beibehalten werden. Vor allem ist es jedoch notwendig die Bewilligung zur Einhebung des bisherigen Zuschlages auf Bier für den Rest des l.J. das heißt für die Monate Oktober November und Dezember von Seite des hohen LandesAusschusses einbeziehungsweise nachzuholen. Ferner hat sich die löbliche

einen Zuschlag auf die dies- bezügliche Verzehrungssteuer einzuheben. Hiefür jedoch werden sie er- mächtigt eine Gemeinde- Umlage auf den Verbrauch dieser Artikel bis zum Be- trage von 50 xr per Hektoli- ter Bier und von 2 fl per Hektoliter von gebranndten geistigen Flüssigkeiten einzuheben. Betreffs der Art der Einhe- bung resp. Rückvergütung dieser Umlagen, kann die selbe Gepflogenheit, wie sie bisher beim 30 % Zuschlag statt hatte, beibehalten werden. Vor allem ist es jedoch not- wendig die Bewilligung zur Einhebung des bisherigen Zuschlages auf Bier für den Rest des l.J. das heißt für die Monate Oktober November und Dezember von Seite des hohen Landes- Ausschusses einbeziehungs- weise nachzuholen. Ferner hat sich die löbliche

Gemeinde zu entscheiden in welcher Höhe sie von dem ihr nun zustehenden Umla- ge-Recht Gebrauch zu ma- chen gedenkt und ob auch die Umlage auf den Ver- brauch von gebrannten gei- stigen Flüssigkeiten, welche bisher abgabenfrei waren angenommen wird. Sollte sich die löbliche Ge- meinde für das Jahr 1881 mit der Umlage von 50 xr beziehungsweise von 2 fl per Hektoliter begnügen, so wäre nur wie bisher die diesbezügliche Bewilli- gung bei Vorlage des Präli- minares pro 1881 vom hohen Landes-Ausschusse einzu- holen. Es ist aber wahrscheinlich, daß die löbliche Gemeinde bei dem Umstande als der bis- herige Zuschlag von 30 % einer jetzigen Umlage von 60 xr per Hektoliter Bier gleich kommt und sonach im Falle, als man sich mit 50 xr per Hektoliter begnügen wollte, der diesbezügle Ein-

Gemeinde zu entscheiden in welcher Höhe sie von dem ihr nun zustehenden Umlage-Recht Gebrauch zu machen gedenkt und ob auch die Umlage auf den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten, welche bisher abgabenfrei waren angenommen wird. Sollte sich die löbliche Gemeinde für das Jahr 1881 mit der Umlage von 50 xr beziehungsweise von 2 fl per Hektoliter begnügen, so wäre nur wie bisher die diesbezügliche Bewilligung bei Vorlage des Präliminares pro 1881 vom hohen Landes-Ausschusse einzuholen. Es ist aber wahrscheinlich, daß die löbliche Gemeinde bei dem Umstande als der bisherige Zuschlag von 30 % einer jetzigen Umlage von 60 xr per Hektoliter Bier gleich kommt und sonach im Falle, als man sich mit 50 xr per Hektoliter begnügen wollte, der diesbezügle Ein-

nahmsposten um circa 4000 fl per Jahr geringer würde anderseits auch sicher das Erträgnis der etwaigen Spirituosen-Umlage kaum den 5. Theil dieses Abganges ersetzen wird. Die Umlage mit mindestens 60 xr per Hectoliter Bier und mit 2 fl von gebrannten geistigen Flüssigkeiten annehmen wird. Zur Einhebung der Umlage in der Höhe von 60 xr per Hektoliter Bier, bedarf die löbliche Gemeinde eines eigenen Landesgesetzes und wäre diesfalls das Nöthige gleichzeitig mit der Vorlage des Präliminares pro 1881 einzuleiten. Die beabsichtigte Einführung dieser Umlagen statt des früheren Zuschlages ist sofort öffentlich mit einer Reklamationsfrist von 14 Tagen bekannt zu machen bei anderen Consum-Artikeln, bleiben die bisherigen Zuschläge aufrecht. Das Präliminar pro 1881 liegt bereits seit 15. l.J. zur öffentlichen Einsichtsnahme auf und war daher

nahmsposten um circa 4000 fl per Jahr geringer würde anderseits auch sicher das Erträgnis der etwaigen Spirituosen-Umlage kaum den 5. Theil dieses Abganges ersetzen wird. Die Umlage mit mindestens 60 xr per Hectoliter Bier und mit 2 fl von ge- brannten geistigen Flüssig- keiten annehmen wird. Zur Einhebung der Umlage in der Höhe von 60 xr per Hektoli- ter Bier, bedarf die löbliche Gemeinde eines eigenen Landesgesetzes und wäre diesfalls das Nöthige gleich- zeitig mit der Vorlage des Präliminares pro 1881 ein- zuleiten. Die beabsichtigte Einführung dieser Umlagen statt des früheren Zuschlages ist sofort öffentlich mit einer Rekla- mationsfrist von 14 Tagen bekannt zu machen bei anderen Consum-Artikeln, bleiben die bisherigen Zuschläge aufrecht. Das Präliminar pro 1881 liegt bereits seit 15. l.J. zur öffentlichen Einsichtsnahme auf und war daher

das diesbezügliche Überprüfungs- Comite zu wählen, damit sodann zur Genehmigung von Seite des löblichen Ge- meinderates und schließ- lichen Vorlage an den hohen Landes-Ausschuß geschrit- ten werden kann. Steyr am 18. November 1881. Der Sekretär: Hähnel. Der diesbezügliche Sektions- Antrag lautet: Mit Bezug auf den Erlaß des hohen Landes ausschusses Linz vom 2. Septem ber 1880 Z 9526 und des vorlie- genden Amtsberichtes wolle der löbliche Gemeinderath Nachstehendes beschließen: a. Bei dem hohen Landes- Ausschusse die Bewilligung zu erwirken, daß für die Monate Oktober, No- vember und Dezember 1880 der bisherige Zuschlag von 30. Perzent der Verzehrungs- steuer auf Bier Consum- tion eingehoben werden dürfe, b. Anstatt des bisherigen Ge- meinde-Zuschlages für

das diesbezügliche ÜberprüfungsComite zu wählen, damit sodann zur Genehmigung von Seite des löblichen Gemeinderates und schließlichen Vorlage an den hohen Landes-Ausschuß geschritten werden kann. Steyr am 18. November 1881. Der Sekretär: Hähnel. Der diesbezügliche SektionsAntrag lautet: Mit Bezug auf den Erlaß des hohen Landes ausschusses Linz vom 2. Septem ber 1880 Z 9526 und des vorliegenden Amtsberichtes wolle der löbliche Gemeinderath Nachstehendes beschließen: a. Bei dem hohen LandesAusschusse die Bewilligung zu erwirken, daß für die Monate Oktober, November und Dezember 1880 der bisherige Zuschlag von 30. Perzent der Verzehrungssteuer auf Bier Consumtion eingehoben werden dürfe, b. Anstatt des bisherigen Gemeinde-Zuschlages für

Bier-Consumtion wolle für das Jahr 1881 ein GemeindeUmlage von sechzig Kreuzer per Hectoliter Bier eingehoben; ferner als neue Steuer für gebrannte geistige Flüssigkeiten eine Gemeindeumlage von 2 fl :/ zwei Gulden /: per Hectoliter eingeführt werden. Für erstere Einnahmsquelle wäre ein Landesgesetz, - für letzter die Bewilligung des hohen Landes-Ausschusses zu erwirken. c. In Präliminare pro 1881 möge wegen Einstellung dieser beiden Einnahmsposten Vorsorge getroffen werden ebenso wolle heute eine Comite gewält werden welches das aufliegende Präliminäre einer Prüfung unterziehe und in der nächsten GemeinderatsSitzung die geeigneten Vorschläge hierüber einzubringen habe.* Dieser Sektionsantrag zerfällt sonach in 3 Theile und bringt der Vorsitzende dieselben getrennt zur Abstimmung. * Zu diesem Behufe werden die Herrn G.R. Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz vorgeschlagen.

Bier-Consumtion wolle für das Jahr 1881 ein Gemeinde- Umlage von sechzig Kreuzer per Hectoliter Bier einge- hoben; ferner als neue Steuer für gebrannte geistige Flüssigkeiten eine Gemeindeumlage von 2 fl :/ zwei Gulden /: per Hectoliter eingeführt werden. Für erstere Einnahmsquelle wäre ein Landesgesetz, - für letzter die Bewilligung des hohen Landes-Ausschus- ses zu erwirken. c. In Präliminare pro 1881 möge wegen Einstellung dieser beiden Einnahmsposten Vorsorge getroffen werden ebenso wolle heute eine Comite gewält werden welches das aufliegende Prä- liminäre einer Prüfung unterziehe und in der nächsten Gemeinderats- Sitzung die geeigneten Vorschläge hierüber einzu- bringen habe.* Dieser Sektionsantrag zerfällt sonach in 3 Theile und bringt der Vorsitzende dieselben getrennt zur Ab- stimmung. * Zu diesem Behufe werden die Herrn G.R. Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz vorgeschlagen.

Theil a. Wird einstimmig ange- nommen. Theil b. Wird bezüglich der Einhebung von 60 xr per Hectoli- ter Bier mit allen gegen eine Stimme und bezüglich der Einhebung von 2 fl per Hectoliter gebrannte gei- stige Flüssigkeiten, ein- stimmig angenommen Theil c. Wird nachdem die ins Überprüfungs-Comité gewählten Herren die Wal anzunehmen erklärten, einstimmig angenommen. Z 12099. 7. Kommt folgende Eingabe zur Verlesung: „Löblicher Gemeinderat! - Der Verein der Schulfreunde hat in seiner gestriegen Ausschuß- Sitzung beschlossen, mit be- ginnenden Dezember die Suppen-Anstalt einer grösseren Anzal armer Schulkinder zugänglich zu machen. Es bestimmt ihn hiezu die ausserordentlich

Theil a. Wird einstimmig angenommen. Theil b. Wird bezüglich der Einhebung von 60 xr per Hectoliter Bier mit allen gegen eine Stimme und bezüglich der Einhebung von 2 fl per Hectoliter gebrannte geistige Flüssigkeiten, einstimmig angenommen Theil c. Wird nachdem die ins Überprüfungs-Comité gewählten Herren die Wal anzunehmen erklärten, einstimmig angenommen. Z 12099. 7. Kommt folgende Eingabe zur Verlesung: „Löblicher Gemeinderat! - Der Verein der Schulfreunde hat in seiner gestriegen AusschußSitzung beschlossen, mit beginnenden Dezember die Suppen-Anstalt einer grösseren Anzal armer Schulkinder zugänglich zu machen. Es bestimmt ihn hiezu die ausserordentlich

grosse Zal der zur Aufnahme sich meldenden Kindern und glaubt er auch dadurch am besten den Intentionen der löblichen Sparkasse-Direktion nachzukommen. Die von dem löblichen Gemeinderathe für die Anstalt für die Knaben überlassenen Lokalitäten genügen hinlänglich um die Anzal Knaben bedeutend vermehren zu können. Dies ist in der Anstalt für die Mädchen durchaus nicht der Fall, da der beschränkte Raum im Hause der ehrw. Kreuzschwestern jedwede Erhöhung der gegenwärtigen Anzal verbiete. Es wendet sich daher die gefertigte Vereinsvorstehung mit dem Ersuchen an den löblichen Gemeinderat, den Vereine für die Suppenanstalt für arme Mädchen das grössere der beiden bisher von Musikvereine benützten im Erdgeschooß des Exjesuitengebäudes befindliche Zimmer zu überlassen.

grosse Zal der zur Aufnahme sich meldenden Kindern und glaubt er auch dadurch am besten den Intentionen der löblichen Sparkasse-Direk- tion nachzukommen. Die von dem löblichen Gemeinde- rathe für die Anstalt für die Knaben überlassenen Lokalitäten genügen hin- länglich um die Anzal Kna- ben bedeutend vermehren zu können. Dies ist in der Anstalt für die Mädchen durchaus nicht der Fall, da der beschränkte Raum im Hause der ehrw. Kreuzschwe- stern jedwede Erhöhung der gegenwärtigen Anzal ver- biete. Es wendet sich daher die ge- fertigte Vereinsvorstehung mit dem Ersuchen an den löblichen Gemeinderat, den Vereine für die Suppenan- stalt für arme Mädchen das grössere der beiden bisher von Musikvereine benützten im Erdgeschooß des Exjesuitengebäudes be- findliche Zimmer zu überlassen.

Es würden in diesem Zimmer reichlich hundert Mädchen Platz finden und ergäbe sich dann für die Suppen- anstalt auch noch der Vortheil, daß sie nicht mehr wie jetzt getrennt, sondern in ei- nem Hause vereint wäre. Bei der allgemein er- kannten Wohltätigkeit der Anstalt, für die je allein dieses Ersuchen gestellt wird sieht die gefertigte Vereins- Vorstehung der Erfüllung ihrer Bitte zuversichtlich ent- gegen. Vom Vereine der Schulfreunde Steyr, am 19. November 1880. Der Vor- stand: Franz Tomitz. - Der Schriftführer: Josef Reder j. Über Sektions-Antrag wird diesem Ansuchen ein- stimmig Folge gegeben. Z. 12163. 8. Kommt das schriftliche Ansuchen des kk Stadtschulrates in Steyr ddo 22. l.M. worin es, nachdem in seiner

Es würden in diesem Zimmer reichlich hundert Mädchen Platz finden und ergäbe sich dann für die Suppenanstalt auch noch der Vortheil, daß sie nicht mehr wie jetzt getrennt, sondern in einem Hause vereint wäre. Bei der allgemein erkannten Wohltätigkeit der Anstalt, für die je allein dieses Ersuchen gestellt wird sieht die gefertigte VereinsVorstehung der Erfüllung ihrer Bitte zuversichtlich entgegen. Vom Vereine der Schulfreunde Steyr, am 19. November 1880. Der Vorstand: Franz Tomitz. - Der Schriftführer: Josef Reder j. Über Sektions-Antrag wird diesem Ansuchen einstimmig Folge gegeben. Z. 12163. 8. Kommt das schriftliche Ansuchen des kk Stadtschulrates in Steyr ddo 22. l.M. worin es, nachdem in seiner

Sitzung vom 20. l.M. beschlossen worden, am 30. l.M. eine Kaiser-Josef-Feier in den städt. Schulen veranstalten hiebei 1400 Exemplare der Festschrift des Professors Dr. Leo Scholle zu vertheilen und den Tag sodann frei zu geben, den löblichen Gemeinderat um einen Zuschuß von 50 fl ersucht, den Rest der Kosten mit 20 fl bestreitet der hiesige Verein der Schulfreunde zur Verlesung. Die Sektion stellt den Antrag diesem Ansuchen Folge zu geben. GR. Peyrl meldet sich zum Wort und spricht nach Erhalt desselben wie folgt. - Mit den heutigen Tage komme es zum zweitenmale vor, daß Gemeindegelder zu Parteizwecken verwendet werden. - Das soll die Gemeinde nicht thun. Diesmal sei jedoch der Gegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt worden. Obwol er nicht gern davon spreche, so zwinge ihn jedoch dieser Gestand zu erwähnen, daß man Gemeindegelder aus

Sitzung vom 20. l.M. beschlossen worden, am 30. l.M. eine Kaiser-Josef-Feier in den städt. Schulen veranstalten hiebei 1400 Exemplare der Festschrift des Professors Dr. Leo Scholle zu vertheilen und den Tag sodann frei zu geben, den löblichen Gemein- derat um einen Zuschuß von 50 fl ersucht, den Rest der Kosten mit 20 fl bestreitet der hiesige Verein der Schul- freunde zur Verlesung. Die Sektion stellt den Antrag diesem Ansuchen Folge zu geben. GR. Peyrl meldet sich zum Wort und spricht nach Erhalt desselben wie folgt. - Mit den heuti- gen Tage komme es zum zwei- tenmale vor, daß Gemeinde- gelder zu Parteizwecken ver- wendet werden. - Das soll die Gemeinde nicht thun. Diesmal sei jedoch der Gegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt worden. Obwol er nicht gern davon spreche, so zwinge ihn jedoch dieser Ge- stand zu erwähnen, daß man Gemeindegelder aus

für allgemeine Zwecke verwenden solle. - Der in Rede stehende Zweck näm- lich die Kaiser-Josef-Feier sei jedoch kein allgemeiner, sondern ein Parteizweck. Die Herren die sich dafür begei- stern sollen es nicht auf Kosten Anderer, also auch nicht auf Kosten der Gemeinde thun. Nachdem die Gemeinde alle Partheien vertrete, so habe der Gemeinderat nicht das Recht in dieser Weise will- kürlich über Gemeindegel- der zu verfügen. Auch glaube er, obwohl er selbst dem hiesigen Schulverein angehöre, daß der Zweck der Schulfreunde ebenfalls ein anderer sei. Er stelle den Antrag: Es sei dem in Rede stehenden Ansuchen des kk Stadtschul- rates keine Folge zu geben. Dem entgegnet Herr G.R. Wickhoff: Das Kaiser-Josef-Fest sei durchaus kein Parteifest. Ganz Österreich, das Deutschthum

für allgemeine Zwecke verwenden solle. - Der in Rede stehende Zweck nämlich die Kaiser-Josef-Feier sei jedoch kein allgemeiner, sondern ein Parteizweck. Die Herren die sich dafür begeistern sollen es nicht auf Kosten Anderer, also auch nicht auf Kosten der Gemeinde thun. Nachdem die Gemeinde alle Partheien vertrete, so habe der Gemeinderat nicht das Recht in dieser Weise willkürlich über Gemeindegelder zu verfügen. Auch glaube er, obwohl er selbst dem hiesigen Schulverein angehöre, daß der Zweck der Schulfreunde ebenfalls ein anderer sei. Er stelle den Antrag: Es sei dem in Rede stehenden Ansuchen des kk Stadtschulrates keine Folge zu geben. Dem entgegnet Herr G.R. Wickhoff: Das Kaiser-Josef-Fest sei durchaus kein Parteifest. Ganz Österreich, das Deutschthum

u. der Bauernstand verdanke ihm unendlich viel Gutes. Namentlich sei man ihm Dank schuldig, daß er die Völker Österreichs vom langen schweren geistigen Druck und den Bauernstand von der menschenentwürdigenden Leibeigenschaft befreit habe. Daß es kein Partheifest sei, beweise die Theilnahme aller Gemeinden an der Spitze derselben die Gemeinde Wien, welche an diesem Tag die Burg schmücken und ihre alte Anhänglichkeit an Dynasti und und Reich beweisen wird. Aber auch hohe geistliche Würdenträger, so in Wien und St. Pölten feiern in der Kirche dieses schöne Erinnerungsfest und liefern so den besten Beweis, daß es kein Partheifest sondern ein allgemeines Fest zu Ehren eines der erhabensten dynastischen Vorfahrer, also ein dynastisches Fest ist, Es ist sonach für die Gemeinde Pflicht, sich an demselben

u. der Bauernstand verdanke ihm unendlich viel Gutes. Namentlich sei man ihm Dank schuldig, daß er die Völker Österreichs vom langen schwe- ren geistigen Druck und den Bauernstand von der menschenentwürdigenden Leibeigenschaft befreit habe. Daß es kein Partheifest sei, beweise die Theilnahme aller Gemeinden an der Spitze derselben die Gemeinde Wien, welche an diesem Tag die Burg schmücken und ihre alte Anhänglichkeit an Dynasti und und Reich beweisen wird. Aber auch hohe geistliche Würden- träger, so in Wien und St. Pölten feiern in der Kirche dieses schöne Erinne- rungsfest und liefern so den besten Beweis, daß es kein Partheifest sondern ein allgemeines Fest zu Ehren eines der erhabensten dynasti- schen Vorfahrer, also ein dynastisches Fest ist, Es ist sonach für die Gemeinde Pflicht, sich an demselben

zu betheiliegen. Er beantrage die Annahme des Sektions- Antrages. Hierauf wird der Sektions- Antrag mit allen gegen 2 Stimmen :/ die der Herrn GR. Josef Peyrl u. Josef Haller /: angenommen. Z. 12466. III. Section Vortragender Sections-Obmann Herr G.R. Josef Huber. 9. Die Sektion beantragt die- sen Punkt der Tages-Ord- nung behufs weiterer Er- hebung und Beratung zu vertagen. Herr Vizebürgermeister Gschaider spricht sich dagegen aus und sagt, nachdem sich sämmtlich betheiligte Partheien mit Ausnahme des Herrn Vorstadt-Pfarrers bereit erklärt haben die ziffermäs- sig genau bestimmten Kosten für die Herstellung

zu betheiliegen. Er beantrage die Annahme des SektionsAntrages. Hierauf wird der SektionsAntrag mit allen gegen 2 Stimmen :/ die der Herrn GR. Josef Peyrl u. Josef Haller /: angenommen. Z. 12466. III. Section Vortragender Sections-Obmann Herr G.R. Josef Huber. 9. Die Sektion beantragt diesen Punkt der Tages-Ordnung behufs weiterer Erhebung und Beratung zu vertagen. Herr Vizebürgermeister Gschaider spricht sich dagegen aus und sagt, nachdem sich sämmtlich betheiligte Partheien mit Ausnahme des Herrn Vorstadt-Pfarrers bereit erklärt haben die ziffermässig genau bestimmten Kosten für die Herstellung

der Wasserzuleitung und den Wasserbezug zu bezalen, es sich doch nur mehr darum handeln könne ob die Gemeinde für den Herrn Vorstadtpfarrer die diesbezüglichen Kosten tragen wolle oder nicht. Hierauf erklärt G.R. Dr. Hochhauser: Er halte die ganze Angelegenheit für noch nicht spruchreif. Um künftigen leicht möglichen Streitigkeiten vorzubeugen müsse man mit den einzelnen Partheien Verträge abschliessen. Bevor man jedoch hiezu schreiten könne müsse sich die Gemeinde über die diesbezüglichen Bedingungen klar werden. Er beantrage daher die I. & III. Sektion habe in gemeinschaftlicher Sitzung den ganzen Akt durchzuberaten, die den abzuschliessenden Verträgen zu Grunde zu legenden Bedingnisse festzustellen und sodann dem löblichen Gemeinderate

der Wasserzuleitung und den Wasserbezug zu bezalen, es sich doch nur mehr darum handeln könne ob die Gemeinde für den Herrn Vorstadtpfarrer die diesbezüglichen Kosten tragen wolle oder nicht. Hierauf erklärt G.R. Dr. Hochhauser: Er halte die ganze Angelegen- heit für noch nicht spruchreif. Um künftigen leicht möglichen Streitigkeiten vorzubeugen müsse man mit den einzelnen Parthei- en Verträge abschliessen. Bevor man jedoch hiezu schreiten könne müsse sich die Gemeinde über die dies- bezüglichen Bedingungen klar werden. Er beantrage daher die I. & III. Sektion habe in gemeinschaft- licher Sitzung den ganzen Akt durchzuberaten, die den abzuschliessenden Ver- trägen zu Grunde zu legenden Bedingnisse festzustellen und sodann dem löblichen Gemeinderate

im seiner nächsten Sitzung zur Begutachtung und even- tuellen Genehmigung vorzulegen. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte ein- stimmig angenommen. Z. 11674 - 11791 - 11909. Herr Vizebürgermeister Gust. Gschaider entfent sich. Hierauf wird Letzterem ein- stimmig unter Vorbehalt die Bewilligung ertheilt, die Anzapfung der Wasserleitung schon jetzt vornehmen zu lassen. Herr GR. R. Hochhauser entfernt sich. 10. Kommt der Amtsbericht BAZ § 36 zur Verlesung: Amtsbericht: Zum Behuf der Constatirung der an der städt. Wasserlei- tung bestehenden Mängel wurde in Gegenwart der Herrn Gemeinderäte Josef Haller, Franz Breslmayr, Josef Huber Johann Redl und Franz Schachinger

im seiner nächsten Sitzung zur Begutachtung und eventuellen Genehmigung vorzulegen. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. Z. 11674 - 11791 - 11909. Herr Vizebürgermeister Gust. Gschaider entfent sich. Hierauf wird Letzterem einstimmig unter Vorbehalt die Bewilligung ertheilt, die Anzapfung der Wasserleitung schon jetzt vornehmen zu lassen. Herr GR. R. Hochhauser entfernt sich. 10. Kommt der Amtsbericht BAZ § 36 zur Verlesung: Amtsbericht: Zum Behuf der Constatirung der an der städt. Wasserleitung bestehenden Mängel wurde in Gegenwart der Herrn Gemeinderäte Josef Haller, Franz Breslmayr, Josef Huber Johann Redl und Franz Schachinger

das Hoch und Tiefwasserreservoir und das Pumpwerk besichtigt und folgendes erhoben: 1. Die Leistung des Pumpwerkes ist in Folge der Schadhaftigkeit der Zylinder und Kolben beinahe auf die Hälfte der ursprünglichen Leistung gesunken, was die Folge hat, daß der Pumpenwärter genöthigt ist zeitweise den einzelnen Stadttheilen den Wasserzufluß abzusperren. Es wird daher erforderlich sein die Zylinder ausdrehen und die Kolben frisch ledern zu lassen. 2. Im Pumpenlokal wäre sehr angezeigt eine Gasflamme anbringen zu zu lassen, weil der Pumpenwärter nicht nur zur Beleuchtung dieses Lokales sondern auch zum Aufwärmen von Oel dieselbe benöthigt. 3. Des Tiefreservoir am Franz Josef-Platz ist in der Mitte

das Hoch und Tiefwasserreser- voir und das Pumpwerk besichtigt und folgendes erhoben: 1. Die Leistung des Pumpwer- kes ist in Folge der Schadhaftig- keit der Zylinder und Kolben beinahe auf die Hälfte der ursprünglichen Leistung gesunken, was die Folge hat, daß der Pum- penwärter genöthigt ist zeitweise den einzelnen Stadttheilen den Wasserzu- fluß abzusperren. Es wird daher erforderlich sein die Zylinder ausdrehen und die Kolben frisch ledern zu lassen. 2. Im Pumpenlokal wäre sehr angezeigt eine Gasflamme anbringen zu zu lassen, weil der Pum- penwärter nicht nur zur Beleuchtung dieses Lokales sondern auch zum Aufwär- men von Oel dieselbe be- nöthigt. 3. Des Tiefreservoir am Franz Josef-Platz ist in der Mitte

einer Länge durch und durch gesprungen /: zerrissen :/ und mußte in Folge dessen ganz ausser Gebrauch gesetzt werden. 4. Der Wechsel zur Stadtleitung schließt nicht mehr vollstän- dig, wodurch der Wasserver- lust im Hochreservoir bei Nacht entsteht. Die anwesenden Mitglieder der Bausektion haben sich be- züglich der Reparaturen sub Post 1 und 4 und der Einführung der Gasflamme am Pumpenlokale zustim- mend erklärt und hinsicht- lich der Tiefreservoirs sind dieselben für nochmalige Untersuchung durch einen Baumeister, welcher den Befund und die Art und Weise Rekonstruktion sammt Kostenvoranschlag vorzule- gen hätte. Städt. Baumt Steyr, am 23. Oktober 1880. Bogacki. Johann Redl, Josef Haller, Franz Schachinger. Gesehen! Hähnel Sekretär. Der diesbezügliche

einer Länge durch und durch gesprungen /: zerrissen :/ und mußte in Folge dessen ganz ausser Gebrauch gesetzt werden. 4. Der Wechsel zur Stadtleitung schließt nicht mehr vollständig, wodurch der Wasserverlust im Hochreservoir bei Nacht entsteht. Die anwesenden Mitglieder der Bausektion haben sich bezüglich der Reparaturen sub Post 1 und 4 und der Einführung der Gasflamme am Pumpenlokale zustimmend erklärt und hinsichtlich der Tiefreservoirs sind dieselben für nochmalige Untersuchung durch einen Baumeister, welcher den Befund und die Art und Weise Rekonstruktion sammt Kostenvoranschlag vorzulegen hätte. Städt. Baumt Steyr, am 23. Oktober 1880. Bogacki. Johann Redl, Josef Haller, Franz Schachinger. Gesehen! Hähnel Sekretär. Der diesbezügliche

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