Ratsprotokoll vom 26. November 1880

der Wasserzuleitung und den Wasserbezug zu bezalen, es sich doch nur mehr darum handeln könne ob die Gemeinde für den Herrn Vorstadtpfarrer die diesbezüglichen Kosten tragen wolle oder nicht. Hierauf erklärt G.R. Dr. Hochhauser: Er halte die ganze Angelegenheit für noch nicht spruchreif. Um künftigen leicht möglichen Streitigkeiten vorzubeugen müsse man mit den einzelnen Partheien Verträge abschliessen. Bevor man jedoch hiezu schreiten könne müsse sich die Gemeinde über die diesbezüglichen Bedingungen klar werden. Er beantrage daher die I. & III. Sektion habe in gemeinschaftlicher Sitzung den ganzen Akt durchzuberaten, die den abzuschliessenden Verträgen zu Grunde zu legenden Bedingnisse festzustellen und sodann dem löblichen Gemeinderate

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