Ratsprotokoll vom 26. November 1880

der Wasserzuleitung und den Wasserbezug zu bezalen, es sich doch nur mehr darum handeln könne ob die Gemeinde für den Herrn Vorstadtpfarrer die diesbezüglichen Kosten tragen wolle oder nicht. Hierauf erklärt G.R. Dr. Hochhauser: Er halte die ganze Angelegen- heit für noch nicht spruchreif. Um künftigen leicht möglichen Streitigkeiten vorzubeugen müsse man mit den einzelnen Parthei- en Verträge abschliessen. Bevor man jedoch hiezu schreiten könne müsse sich die Gemeinde über die dies- bezüglichen Bedingungen klar werden. Er beantrage daher die I. & III. Sektion habe in gemeinschaft- licher Sitzung den ganzen Akt durchzuberaten, die den abzuschliessenden Ver- trägen zu Grunde zu legenden Bedingnisse festzustellen und sodann dem löblichen Gemeinderate

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